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Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

Fax: 030 13001-6132

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Fördern, Lagern, Logistik im Warenumschlag des Fachbereichs

Handel und Logistik der DGUV

Ausgabe: April 2019

DGUV Information 108-602

zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen

Bildnachweis

Titel, Abb. 1-36, 38-87, 89, 92, 94-105, 109-111: © BGHW; Abb. 37 © STILL GmbH; Abb.88, 90,91,93, 106-108: © Adobe Stock

1 Wozu diese Regel?

Was ist eine DGUV Regel?

Arbeitsschutzmaßnahmen passgenau für Ihre Branche - dabei unterstützt Sie diese DGUV Regel. Sie wird daher auch "Branchenregel" genannt. DGUV Regeln werden von Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung sowie weiteren Expertinnen und Experten zum Arbeitsschutz verfasst, die den betrieblichen Alltag in Unternehmen Ihrer Branche kennen und wissen, wo die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten liegen.

DGUV Regeln helfen Ihnen, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Diese sind oft komplex und allgemein formuliert. DGUV Regeln erläutern Ihnen dagegen anschaulich, welche dieser Vorgaben wo in Ihrem Unternehmen angewendet werden müssen. Daneben erhalten Sie auch zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen. Als Unternehmerin oder Unternehmer können Sie andere Lösungen wählen. Diese müssen aber im Ergebnis mindestens ebenso sicher sein.

An wen wendet sich diese DGUV Regel?

Mit dieser DGUV Regel sind in erster Linie Sie als Unternehmerin oder Unternehmer angesprochen. Denn Sie sind für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten verantwortlich. Durch den hohen Praxisbezug bietet die DGUV Regel aber auch großen Nutzen für alle weiteren Akteurinnen und Akteure in Ihrem Unternehmen, etwa Ihrem Personal- und Betriebsrat, Ihren Fachkräften für Arbeitssicherheit, Ihren Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Ihren Sicherheitsbeauftragten.

Die vorliegende DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Aufbereitung von Schrott. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele für Ihr Unternehmen und Ihre Belegschaft zu erreichen.

2 Grundlagen für den Arbeitsschutz

2.1 Was für alle gilt!

Von der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung über die Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Ersten Hilfe: Wer die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch in allen Prozessen berücksichtigt und diese dabei beteiligt, schafft eine solide Basis für einen gut organisierten Arbeitsschutz.

Rechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Lastenhandhabungsverordnung
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • PSA-Benutzungsverordnung
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
  • DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
  • "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" (Technische Regel für Betriebssicherheit, TRBS 1201)
  • "Befähigte Personen" (TRBS 1203)
  • "Mechanische Gefährdungen - allgemeine Anforderungen" (TRBS 2111)
  • "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" (Technische Regel für Arbeitsstätten, ASR V3 a.2)
  • "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" (ASR A1.3)
  • "Maßnahmen gegen Brände" (ASR A2.2)
  • "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" (ASR A2.3)
  • "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" (ASR A4.3)
Weitere Informationen
  • DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer"
  • DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb"
  • DGUV Information 250-010 "Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis"

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten in Ihrem Unternehmen verantwortlich. Dazu verpflichtet Sie das Arbeitsschutzgesetz. Doch es gibt viele weitere gute Gründe, warum Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen wichtig sein sollte. So sind Beschäftigte, die in einer sicheren und gesunden Umgebung arbeiten, nicht nur weniger häufig krank, sie arbeiten auch engagierter und motivierter. Mehr noch: Investitionen in den Arbeitsschutz lohnen sich für Unternehmen nachweislich auch ökonomisch.

Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt Sie bei der Einrichtung des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen. Der erste Schritt: Setzen Sie die grundsätzlichen Präventionsmaßnahmen um, die auf den folgenden Seiten beschrieben sind. Sie bieten Ihnen die beste Grundlage für einen gut organisierten Arbeitsschutzes und stellen die Weichen für weitere wichtige Präventionsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen.

Verantwortung und Aufgabenübertragung

Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten liegt bei Ihnen als U...

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