Praxis-Tipp

Spalten ergänzen

Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsbereich Gefährdung/Belastung/Mangel Regelwerk T-O-P-Maßnahmen
1 Kommissionieren und Verpacken[2]
  • Unfall- und Verletzungsgefahr durch

    • Herabfallen, Umfallen oder Wegrollen von Stückgut (z. B. Kartons, Kisten, Kollis) aus Regalen
    • sich lösende oder reißende Gummispannbänder bei Rollbehältern
    • defekte Flachpaletten
    • nicht richtig gesicherte Regale
    • ungeeignete bzw. fehlerhafte Aufstiege
    • Stolpern, Rutschen und Stürzen infolge rutschiger, unebener Fußböden
    • Öffnen von Verpackungen und Umgang mit Verpackungsmaterial
  • körperliche Belastung und Beanspruchung durch

    • Lastenhandhabung (Heben und Tragen von Kartons, Kisten, Kollis)
    • Drehen und Beugen des Rumpfes
    • manuelle Warenentnahme in Schulterhöhe
    • falsche Tischhöhe an Verpackungsarbeitsplätzen
  • Gefahr von Hauterkrankungen

    • beim häufigen Reinigen verschmutzter Hände
    • durch Austrocknen beim Umgang mit Kartonagen
    • beim Hautkontakt mit Kühl- oder Tiefkühlware
    • durch Umgang mit Gefahrstoffen beim Abfüllen von Chemikalien
  • psychische Belastung und Beanspruchung durch eingeschränkten Handlungsspielraum und Monotonie

BetrSichV

LasthandhabV

ArbMedVV

ASR A1.3

ASR A1.5

DGUV-R 108-007

DGUV-R 112-195

DGUV-I 208-032

DGUV-I 208-033

DGUV-I 208-043

DGUV-I 208-045

DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen"

DGUV Empfehlung "Gefährdung der Haut"

DGUV Leitfaden psychische Belastung

DIN 33402-1

DIN 33402-2

Technische Maßnahmen:

  • Verlegen ebener, griffiger Fußböden
  • fußbodenbündige Verlegung von Schienen bei verfahrbaren Regalen und Schränken
  • Breite der Verkehrswege für Fußgänger zwischen Lagereinrichtungen ≥ 1,25 m
  • Breite der Verkehrswege für Fußgänger zwischen Lagergeräten ≥ 1,25 m
  • Breite der Gänge für das Beladen von Hand ≥ 0,75 m
  • Sicherung der Regale gegen Herabfallen von Ladeeinheiten und Lagergut
  • Sicherung ortsfester Regale durch einen mit gelb-schwarzer Gefahrenkennzeichnung versehenen Anfahrschutz mit einer Höhe von ≥ 030 m
  • ggf. höhenverstellbarer Arbeitstisch an Verpackungsarbeitsplätzen[3]
  • Einsatz eines flexibel (stationär und mobil) einsetzbaren Kommissioniergerätes EcoPick zur körperlichen Entlastung der Kommissionierer[4]
  • Bereitstellung geeigneter Werkzeuge zum Öffnen bzw. Schließen von Verpackungen[5]
  • Einsatz von 2-schenkligen freistehenden Leitern[6]

Organisatorische Maßnahmen:

  • Nachweis der Stand- und Tragsicherheit von Regaleinrichtungen
  • regelmäßige Reinigung der Fußböden
  • Kennzeichnung der Regale nach DGUV-R 108-007
  • Gewährleistung eines ausgeglichenen Verhältnisses bezüglich der Arbeitshaltungen (Sitzen 50 %, Stehen 25 %, Gehen 25 %)
  • Erweiterung des Handlungsspielraums, Ganzheitlichkeit von Arbeitsaufgaben[7]
  • Tätigkeitswechsel zwischen operativer Logistik im Lager und Qualitätssicherung in der Produktion (Anreicherung des Arbeitsinhalts)
  • alternsgerechte Kommissionierung
  • Prüfung kraftbetriebener Regale und Schränke von einem Sachkundigen mindestens einmal jährlich
  • Erarbeitung eines Hautschutz- und Hygieneplans
  • Erarbeiten und Aushängen eines Flucht- , Alarm- und Rettungsplans
  • Einweisung in die Handhabung von Feuerlöschern (Training)
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV Empfehlungen "Gefährdung der Haut", "Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen", DGUV Leitfaden psychische Belastung

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Tragen einer Datenbrille beim Kommissionieren von Beschäftigten mit Hör- bzw. Lernbehinderung zur Übertragung von Informationen hinsichtlich anzusteuerndem Regal, Menge zu entnehmender Waren usw.[8]
  • Tragen griffiger Schuhe bzw. von Sicherheitsschuhen
  • Tragen von Mehrweg-Schutzhandschuhen für Verpackungs- und Transportarbeiten
  • Auswahl und Einsatz geeigneter Mittel zum Schutz sowie zur Reinigung und Pflege der Haut
2 Transportieren mittels Flurförderzeugen (z. B. Gabelstapler)
  • Unfall- und Verletzungsgefahr durch

    • Kippen, Abrutschen, Herabfallen der Ladung
    • Anfahren bzw. Anstoßen infolge Sichtbehinderung
    • Umstürzen des Transportmittels
    • Fehlverhalten im Straßenverkehr[9]
  • Absturzgefahr von Personen bei hochgefahrenem Lastaufnahmemittel[10]
  • Atemwegsbelastung durch Einatmen der Abgase von Verbrennungsmotoren
  • Lärmbelastung durch Gabelstapler mit Dieselmotor
  • physische Belastung durch falsche Einstellung des Fahrersitzes[11]
  • Beeinträchtigung durch körperlich schwere Arbeit beim Schieben und Ziehen von Lasten

BetrSichV

ArbStättV

ASR A1.3

ASR A1.8

ASR A2.1

ASR A3.4

ASR A3.7

ArbMedVV

TRLV Lärm Teil 1 u. 2

DGUV-V 68

DGUV-R 112-191

DGUV-R 112-194

DGUV-I 208-004

DGUV-I 208-006

DGUV-I 208-030

DGUV-I 208-031

DGUV-I 209-023

DGUV-I 250-010

DGUV-G 308-001

DGUV Empfehlung "Lärm"

DGUV Empfehlung "Fahr-,Steuer- und Überwachungstätigkeiten"

DGUV Empfehlung "Arbeiten mit Absturzgefahr"

DGUV Empfehlung "Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen"

BG 12.01 BA

Technische Maßnahmen:

  • Einsatz einer Fahrerrückhalteeinrichtung (zum Halten des Fahrers auf dem Sitz beim Kippen)
  • ...

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