• Begehung der Bäder und ihrer technischen Anlagen und Einrichtungen zur Analyse und Beurteilung von Gefährdungen möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt verbunden mit der Ableitung technischer, organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen,
  • Einflussnahme auf die regelmäßige Kontrolle und Dokumentation der prüfungsbedürftigen Betriebsmittel und Anlagen,
  • Beratung zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern gemäß DGfdB R 94.05 mit Empfehlungen zur Einleitung von Maßnahmen bei Chlorgasausbruch,
  • Beratung zum vorbeugenden Brandschutz und zum Verhalten bei Notfällen auf Grundlage von Brandschutzordnung, Alarm- und Rettungsplan,
  • Einflussnahme auf die Auswahl und den Einsatz von Desinfektions- und Reinigungsmitteln,
  • Beratung zur umweltschutzgerechten Entsorgung von Abfällen.

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