Zusammenfassung

 
Begriff

Tiefbau ist ein Oberbegriff über verschiedene Fachgebiete wie z. B. Erdbau, Kanal- und Rohrleitungsbau, Straßen- und Wegebau, Schienenwegebau, Wasserbau, Spezialtiefbau. Der Begriff des Tiefbaus dient vorrangig der Abgrenzung zum Hochbau.

Durch Tiefbauarbeiten werden bauliche Anlagen an oder unter der Erdoberfläche oder unterhalb von Verkehrswegen errichtet. Auch der Brückenbau zählt nach dieser Charakteristik zum Tiefbau. Der Erdbau als Teildisziplin des Tiefbaus dient der Erstellung von Erdbauwerken, wie Dämmen, Deichen, Böschungen, Kanälen, Baugruben, Becken, Gräben usw.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegende Arbeitsschutzanforderungen für Erd- und Tiefbauarbeiten finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in der DGUV-V 1. Konkretisierende Vorschriften und Regeln sind:

1 Maßnahmen des Erd- und Tiefbaus

Tiefbauarbeiten sind oftmals mit Erdarbeiten verbunden. Sei es, um Baugruben und Gräben für Rohrleitungen und Schächte auszuheben oder für eine geplante Baumaßnahme überhaupt erst einmal Baufreiheit zu schaffen.

Selbst Hochbaumaßnahmen können häufig nicht starten, bevor Tiefbauarbeiten durchgeführt wurden, da der Baugrund als Basis und Fundament von Bauwerken dient.

Bevor Fundamente eingebaut, Gleise verlegt, Straßendecken aufgebracht, Betonsohlen gegossen werden können, wird der Erdbau aktiv. Er umfasst Tätigkeiten, bei denen Boden gelöst, geladen, bewegt, abgesetzt, verteilt und verdichtet wird.

Große Erdbaumaßnahmen dienen u. a. der Herstellung von Autobahnen, Eisenbahntrassen, Wasserstraßen, dem Deichbau, Deponiebau, Bau von Speicherbauwerken, Vertiefen von Fahrrinnen oder der Renaturierung ehemaliger Tagebaue.

Zu den Erdbauarbeiten zählen auch die Hinterfüllung von Bauwerken, das Verfüllen von Baugruben und Gräben und Maßnahmen zur Baugrundverbesserung.

2 Arbeitsbedingungen

Erd- und Tiefbauarbeiten finden oftmals unter freiem Himmel statt. Dabei sind die Beschäftigten unmittelbar den Witterungseinflüssen, z. B. Temperatur (Hitze, Kälte), Niederschlägen (Regen, Schnee), Wind, Sturm, Gewitter, Luftfeuchtigkeit sowie natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt. Neben der Bereitstellung geeigneter Arbeitskleidung müssen Gelegenheiten zur Verfügung stehen, die Schutz bei starken Wetterereignissen bieten. Die Beschäftigten müssen sich gegen Witterungseinflüsse geschützt aufwärmen, umkleiden, waschen, Mahlzeiten einnehmen und Pause machen können.

 
Wichtig

Umkleidemöglichkeiten und Toiletten

Arbeitskleidung und Schutzkleidung müssen außerhalb der Arbeitszeit gelüftet und getrocknet werden können. Auf Umkleideräume kann verzichtet werden, wenn in den Pausenräumen Möglichkeiten zum Wechseln der Kleidung und Schränke zur getrennten Aufbewahrung von Arbeitskleidung und Privatkleidung vorhanden sind.

Bei der Bereitstellung von Toiletten ist zu beachten, dass die Wegstrecke vom Arbeitsort bis zur Toilette in nicht mehr als 5 Minuten zu bewältigen ist. Dies betrifft insbesondere langgezogene Baustellen wie Straßenbaustellen.

Auch der Bearbeitungsgegenstand, der Boden, ist den Witterungseinflüssen ausgesetzt. Er kann dabei seine Eigenschaften so ändern, dass sich Gefährdungen ergeben (z. B. Eindringen von Wasser in Baugruben, Aufweichen von Verkehrswegen, Böschungen).

Weitere Einwirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten resultieren z. B. aus Lärm- und Staubbelastungen der Baustelle und aus Lärm, Vibrationen und Abgasen von Baumaschinen. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, festzulegen und durchzuführen.

3 Einsatz von Baumaschinen

Erd- und Tiefbauarbeiten sind ohne den Einsatz von Baumaschinen nicht realisierbar. Das liegt u. a. an der Schwere und dem Umfang der Arbeit sowie an den zeitlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Den Baubetrieben steht eine breite Palette von Maschinen und Geräten zur Verfügung, um die vielfältigen Arbeitsaufgaben adäquat durchführen zu können.

Beispiele für Baumaschinen für den Einsatz im Erd- und Tiefbau sind:

Für das Lösen und Verteilen:

  • Standbagger, z. B. Hydraulikbagger mit Rad-, Raupen- oder Gleisfahrwerk oder 2-Wege-Bagger (Rad- und Gleisfahrwerk), Seilbagger, Teleskoplader, Minibagger,
  • Fahrbagger, z. B. Radlader, Raupenlader,
  • Flachbagger, z. B. Schürfkübelwagen (Scraper), Schürfkübelraupen, Planierraupen, Erdhobel (Grader),
  • Nassbagger, Schwimmbagger, Saugbagger, Pontonbagger.

Für das Bewegen:

  • fördern mit stationärer maschinentechnischer Anlage, z. B. Kübelförderung, Bandförderung, hydraulische Rohrförderung,
  • transportieren, z. B. mit straßenzugelassenen Kippern, Sattelaufliegern, Tiefladern, mit nicht straßenzugelassenen Muldenkippern, Dumpern, Bodenentleerern sowie mit Förderbändern.

Für das Verdichten:

  • Stampfer,
  • R...

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