Konkrete Anforderungen an Arbeitsplätze im Empfangsbereich gibt es nicht. Nach Arbeitsstättenverordnung und ASR A1.2 "Raumabmessungen" ist allgemein davon auszugehen, dass eine Bewegungsfläche von 1,5 m² am Arbeitsplatz absolutes Minimum ist, und ein vollständig abgeschlossener Pfortenraum (mit einem Arbeitsplatz) nicht kleiner als 8 m² sein sollte, wobei die Tiefe der Bewegungsfläche nicht geringer als 1m sein darf, ggf. mehr, wenn im Arbeitsbereich z. B. Einbauschränke, Geräte bzw. Tableaus vorhanden sind, zu denen man sich herunterbücken muss. Diese Anforderungen sind meist relativ problemlos einzuhalten. Trotzdem kommt es häufig vor, dass es an Theken- und Pfortenarbeitsplätzen viel zu eng ist, weil zu viele Funktionen auf geringem Raum zusammengezogen werden.

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