Sind die richtigen Drohnen erst einmal angeschafft und die grundlegenden Sicherheitsstrukturen und -prozesse eingeführt, so können die Geräte für Arbeitsprozesse oder aber den Arbeitsschutz eingesetzt werden. Wie kann ein Unternehmen vor und während des Drohneneinsatzes selbst für genügend Sicherheit sorgen? Was muss es dabei bedenken?

Grundlegende Fragen, die sich ein Unternehmen vor dem ersten Einsatz der Drohne stellen sollte, sind:

  • Welche maximale Abflugmasse – einschließlich Nutzlast – hat die Drohne?
  • In welchem Umfeld soll die Drohne fliegen? Fliegt die Drohne sogar in eine Geo-Zone hinein?
  • In welcher Höhe soll die Drohne fliegen?
  • Bleibt die Drohne während des Flugs im Sichtfeld der verantwortlichen Personen?
  • Werden durch den Drohneneinsatz Personen gefährdet oder behindert?
  • Gefährdet der Einsatz die Arbeit von Behörden und Organisationen mit öffentlichen Sicherheitsaufgaben?

Plan für das Sicherheitsmanagement beim Drohneneinsatz

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (VDSI) hat Regeln für den Einsatz von Drohnen zusammengestellt, die im Rahmen eines umfassenden Sicherheitsmanagements zu berücksichtigen sind. Die einzelnen Bereiche und Aufgabenfelder sind:

  • Allgemeine Informationen: Vor dem Drohneneinsatz müssen aktuelle Dokumentationen der beteiligten Unternehmen, eine Sicherheitsbeschilderung und die Dokumentation der Ablaufbesprechung vorliegen.
  • Betriebsanweisungen: Es muss sichergestellt werden, dass für alle Tätigkeiten im Rahmen des Drohneneinsatzes aktuelle Betriebsanweisungen vorliegen.
  • Notfallmanagement: Ein Notfallmanagement ist von der Einsatzleitung mit allen relevanten Beteiligten zu erstellen. Bevor jegliche Arbeiten beginnen, muss ein Notfallplan ausgearbeitet und dessen Einhaltung sichergestellt werden.
  • Gefährdungen während des Einsatzes und der Umgebung: Eventuell vorhandene Erfahrungsberichte hinsichtlich Gefährdungen am Einsatzort und der Umgebung liegen vor und können bei Bedarf eingesehen werden.
  • Einweisung, Qualifikation und Eignung: Das vor Ort tätig werdende Personal muss für die auszuführenden Tätigkeiten nachweislich qualifiziert, unterwiesen und für den spezifischen Einsatz beauftragt sein.
  • Arbeitszeit: Die Arbeitszeit hat den gesetzlichen Bestimmungen (Arbeitszeitgesetz) zu entsprechen. Eine durchgehende Lenkzeit von mehr als 60 Minuten sollte vermieden werden. Akku-Wechselzeiten können berücksichtigt werden.
  • Benutzungspflicht von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA): Die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegte Persönliche Schutzausrüstung, z. B. Sicherheitsschuhe S3 knöchelhoch, Helm, Warnweste, muss von allen am Einsatz beteiligten Personen getragen werden.
  • Verkehrswege am Einsatzort: Verkehrswege für Fahrzeuge und Personen sowie Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge mindestens zum Start- und Landeplatz der Drohnen (ideal wäre ein Zugang zum gesamten Fluggebiet der Drohne) sind sicherzustellen. Geschwindigkeitsvorgaben sind einzuhalten. Die Verkehrswege für Personen müssen bei jeder Witterung sicher benutzbar sein.
  • Gefahren durch die Witterung: Maßnahmen gegen Gefahren durch Witterungseinflüsse sind vor dem Drohnenflug festzulegen. Dazu gehören beispielsweise Vereisung und Eisabwurf, Sturm, Starkregen, extreme Hitze und Kälte, starker Nebel und Schneefall sowie Gewitter und Blitzschlag. Der Unternehmer ist für die Sicherheit der in seinem Unternehmen arbeitenden Personen – einschließlich Leiharbeitnehmer – verantwortlich. Bei ihm liegt auch die Entscheidung, ob Arbeiten bei widrigen Sichtbedingungen ausgeführt werden.

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