Drohnen: Bringen Multikopter Vorteile für den Arbeitsschutz?

Drohnen erobern die Welt. Auch in der Wirtschaft werden sie immer wichtiger. Aber können sie auch den betrieblichen Arbeitsschutz unterstützen oder sogar verbessern?

Die mit Abstand am häufigsten genutzten Drohnen, vor allem im Hobbybereich, sind Multirotor-UAV ((Unmanned Aerial Vehicle). Mit mehreren vertikalen Propellern ausgestattet werden sie auch Multikopter genannt. Ihre Vorteile: Sie können senkrecht starten und landen, die Fluggeschwindigkeit und Steuerung lässt sich flexibel handhaben. Ihre Nachteile: Sie erreichen nur eine relativ kurze Flugdauer (je nach Modell 10 bis 30 Minuten, oft sogar weniger) und bei einem Motorausfall stürzen sie ab.

Drohnen im Betrieb einsetzen

Drohnen im Betrieb sollten in jedem Fall nur durch ausgebildete, sowohl mit der Technik als auch mit dem Firmengelände und dessen Umgebung vertrautes, Personal eingesetzt werden, um eine sichere Durchführung der Drohneneinsätze zu gewährleisten. Aktuell wird zusätzlich zum EU-Drohnenführerschein ein offizieller Kenntnisnachweis von anerkannten Stellen ab einer Startmasse von 2 kg gefordert. Beim Einsatz in Unternehmen sollte dieser möglichst auch für leichtere Drohnen vorliegen. Auch für besondere Drohneneinsätze im Unternehmen, die bei der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde speziell beantragt werden müssen, kann nur ein Pilot eingesetzt werden, der neben dem Drohnenführerschein auch über einen sogenannten „erweiterten Kenntnisnachweis“ verfügt.

Was sind nun die Vorteile der Drohnennutzung für den Arbeitsschutz in Unternehmen? Welche Bereiche der betrieblichen Arbeitssicherheit können durch den Einsatz von Drohnen verbessert werden?

Einsatz von Drohnen im Arbeitsschutz – Gefahrstoffaustritt erkennen

Ein wichtiges Einsatzfeld für Drohnen ist zum Beispiel das Erkunden, Beobachten und Dokumentieren beim Austritt von Gefahrstoffen. Bei einem Verdacht oder einem tatsächlichen Austritt von gefährlichen oder unbekannten Stoffen können Drohnen einen guten Überblick über die Lage bieten, ohne dass ein Unternehmen hierfür Personen einsetzen müsste, die dabei möglicherweise gesundheitliche Schäden davontragen. Eine Kameradrohne ist in der Lage, Live-Bilder zu übermitteln, mit denen die Situation gut eingeschätzt und anhand derer über entsprechende Maßnahmen entschieden werden kann.

Einsatz von Drohnen im Arbeitsschutz – Inspektion von Anlagen

Eine Drohne kann viel schneller und sicherer als ein Mensch an jede Stelle eines zu inspizierenden engen Raumes, Behälters oder eines hohen Gerüsts gelangen. Zudem kann mit Hilfe der Drohne eine umfassende visuelle Bestandsaufnahme inklusive Foto- und Videodokumentation durchgeführt werden. Einige Modelle sind bereits mit speziellen Beleuchtungsfunktionen ausgestattet, sodass auf die Sicherheitsexperten im Betrieb auf den Aufnahmen selbst die kleinsten Oberflächenschäden, beispielsweise Löcher, erkennen und die erforderlichen Wartungsarbeiten sofort in Gang setzen können.

Einsatz von Drohnen im Bauwesen

In der gewerblichen Nutzung werden Drohnen im Bauwesen bereits häufig eingesetzt. Beispiel: das Dachdeckerhandwerk. Dachziegel verlegen, Aufmaße erstellen und in schwindelerregenden Höhen arbeiten, gehört zu den täglichen Aufgaben beim Dachdecken. Die Gefahr von Unfällen durch Stürze gehört für Dachdecker zum Arbeitsalltag. Jährlich sterben in Deutschland durchschnittlich acht Dachdecker bei Unfällen während der Arbeit, pro Jahr werden 10.000 Arbeitsunfälle bei Dacharbeiten gemeldet – das entspricht fast 30 Unfällen pro Tag. Drohnen können bereits heute einige der Aufgaben des Dachdeckergewerks schneller, sicherer und genauso präzise ausführen, beispielsweise das Erstellen von digitalen Dachaufmaßen. Für Dachdecker gehört die Absturzgefahr bei Dachvermessungen damit endgültig der Vergangenheit an.

Neue EU-Drohnenverordnung

Seit dem 31. Dezember 2020 gilt die neue EU-Drohnenverordnung und diese wird bis 2023 schrittweise umgesetzt. Sie führte dabei zwei grundlegende neue Kategorien ein: die Betriebskategorien für Flugoperationen und die Drohnen-Klassen.

Im Rahmen der Betriebskategorien werden die Drohnen nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in drei Kategorien unterteilt, wobei sich je nach Kategorie der administrative Aufwand für den Betrieb deutlich unterscheidet. Die drei Betriebskategorien für Flugoperationen tragen die Bezeichnungen Open (Offene Kategorie), Specific (Spezielle Kategorie) und Certified (Zulassungspflichtige Kategorie). Von der Offenen Kategorie dürften die meisten Nutzer betroffen sein. Sie regelt Flugoperationen mit geringem Risiko. Die beiden anderen Betriebskategorie „Speziell“ und „Zulassungspflichtig“, treffen immer dann in Kraft, wenn von einem größeren Risikopotenzial für die Öffentlichkeit ausgegangen werden kann.

Drohnen-Klassen und GEO-Zonen

Der zweite Pfeiler der EU-Drohnenverordnung stellt die Unterteilung der Drohnen in fünf Klassen dar – von C0 bis C4. Jede Drohne muss dabei ein Identifizierungskennzeichen aufweisen, das die jeweilige Klasse angibt. Die Einordnung der Drohne wird dabei basierend auf Größe, Gewicht, Sicherheitsfunktionen und Bewegungsenergie vorgenommen. Je nach Drohnen-Klasse gelten dann unterschiedliche Vorschriften und Auflagen.

Weiterhin gelten Einschränkungen für bestimmte Lufträume. Diese als „GEO-Zonen“ bezeichneten Flugverbotszonen dürfen von Drohnen gar nicht oder nur eingeschränkt überflogen werden. Die GEO-Zonen werden in Deutschland durch die Luftverkehrsordnung bestimmt und umfassen unter anderem Orte wie Flugplätze und Flughäfen, Einsatzorte von Militär, Polizei und Rettungswesen, Naturschutzgebiete, Industrieanlagen oder Anlagen der zentralen Energieerzeugung und -verteilung,

Einsatz von Drohnen (noch) nicht grenzenlos

Der Einsatz von Drohnen hat aber auch seine Grenzen. So können sie nicht bei jeder Wetterlage (Nebel, starker Regen oder Wind) geflogen werden. Hinzu kommt, dass sie zumindest aktuell noch für die Analyse von arbeitsschutzfachlich relevanten Daten nicht ausgerüstet sind. So können sie keine Materialproben nehmen (sehr wohl aber die Proben transportieren) oder gar Reparaturen durchführen.

Es ist aber davon auszugehen, dass aufgrund der Schnelligkeit der technologischen Innovationen in nicht zu ferner Zukunft auch Drohnen auf dem Markt kommen, welche auch über diese Fähigkeiten verfügen werden. Schließlich sollte auch nicht vergessen werden, dass bei allen ihren positiven Aspekten, die Nutzung von Drohnen nicht ungefährlich ist. In allen Lebensphasen dieses technischen Geräts sollten Drohnen daher einer Gefahren- bzw. Risikoanalyse unterzogen werden.

Schlagworte zum Thema:  Arbeitsschutz, Gefahrstoff, Überwachung