Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung müssen zunächst Schutzmaßnahmen für einen sicheren Umgang mit Drohnen festgelegt werden, z. B.:

  • Es müssen klare Regeln für den Einsatz und Umgang mit den Drohnen formuliert werden, am besten in Form einer Betriebsanweisung.
  • Die Verantwortlichkeiten und Verantwortlichen für den Betrieb der Drohnen müssen benannt werden.
  • Es muss sichergestellt sein, dass Drohnen nur von Personen mit einem gültigen Drohnenführerschein betrieben und gelenkt werden.
  • Gibt es noch keinen Beschäftigten mit Drohnenführerschein, so sind ausgewählte Beschäftigte hierfür zu qualifizieren. Alle Beschäftigte, die für die Durchführung der Drohneneinsätze eingeplant sind, müssen regelmäßig unterwiesen werden.
  • Es muss sichergestellt werden, dass nur geprüfte Drohnen eingesetzt werden.
  • In allen Lebensphasen sollten Drohnen einer Gefahren- bzw. Risikoanalyse unterzogen werden.
  • Die Drohnen müssen zudem mindestens jährlich auf ihre Funktionstüchtigkeit hin geprüft werden. Dies darf nur durch eine zur Prüfung befähigte Person durchgeführt werden. Mindestens alle 4 Jahre erfolgt eine weitere Prüfung durch einen externen Prüfsachverständigen.
  • Die Nutzungs- und Zugriffsrechte von/auf personenbezogene/n Daten müssen geklärt und mit den Beschäftigten vereinbart werden.
  • Die von den Drohnen erhobenen Daten müssen gegen den Zugriff von Dritten abgesichert werden.
  • Der Einsatz von Drohnen mit Überwachungsfunktionen sollte möglichst mit den Beschäftigten abgestimmt werden. In Unternehmen mit Personal- oder Betriebsrat muss dieser konsultiert werden.
  • Alle Sicherheitshinweise zum Einsatz der Drohnen sind möglichst in einem Handbuch festgelegt, das allen Anwendern der Drohnen zu Verfügung steht. Wichtige Punkte dabei sind z. B. die Sicherheitsmaßnahmen bei Start und Landung oder die Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstands zu Personen, Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen, damit Kollisionen vermieden werden.
  • In regelmäßigen Teambesprechungen werden die Erfahrungen mit den Drohneneinsätzen und die Wirksamkeit der festgelegten Schutzmaßnahmen ausgewertet. Gemeinsam werden kontinuierlich Verbesserungsmaßnahmen ausgearbeitet.
  • Alle Drohneneinsätze sind zu dokumentieren, idealerweise in Form eines Flugbuchs. Wichtige Informationen, die dabei festgehalten werden, sind u. a. der Name des Drohnenführers, des Drohnen-Modells, Ort, Datum und Uhrzeit von Start und Landung, Anlass des Flugs sowie die wichtigsten Ergebnisse des Drohneneinsatzes.

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