Überblick

In der Betriebsanweisung regelt das Unternehmen den Umgang der Beschäftigten mit gefährlichen chemischen oder biologischen Stoffen, Maschinen und Fahrzeugen sowie bestimmte Verfahren und Arbeitsabläufe. Ziel ist es, Unfall- und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Sie muss in schriftlicher Form vorliegen.

Die Betriebsanweisung ist keine Betriebsanleitung: Im Gegensatz zur Betriebsanweisung wird die Betriebsanleitung vom Hersteller einer Anlage bzw. eines Arbeitsmittels erstellt und enthält Informationen zum sachgerechten, bestimmungsgemäßen und sicheren Betreiben bzw. Verwenden sowie zu Montage und Inbetriebnahme, über vorgesehene Betriebsbedingungen, Wartung und Instandsetzung. Die Betriebsanleitung kann jedoch als Grundlage für die Betriebsanweisung dienen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das Erstellen von Betriebsanweisungen gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers, Beschäftigte müssen sie befolgen:

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