Rechtliche Grundlagen

  • ArbMedVV Anhang 1 "Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge"
  • Arbeitsmedizinische Regel (AMR) Nr. 13.1 "Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können"
  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 "Raumtemperaturen"
  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 "Lüftung"

Bei Hitzearbeit kommt es infolge kombinierter Belastung aus Hitze, körperlicher Arbeit und Bekleidung zu einer Erwärmung des Körpers und damit zu einem Anstieg der Körperkerntemperatur. Infolgedessen können Gesundheitsschäden entstehen. Auch bei kurzfristiger Beschäftigung in der Hitze kann ein Gesundheitsrisiko auftreten. Solange die im Körper erzeugte und, z. B. durch Wärmestrahlung zugeführte, überschüssige Wärme an die Umgebung abgeführt werden kann, spricht man von einer ausgeglichenen Wärmebilanz, bei der die Körperkerntemperatur konstant bei 37 °C gehalten werden kann.

Wärmeabgabe an die Umgebung durch:

Bild 10 Mechanismen des Wärmeaustausches

Die Wärmeabgabe an die Umgebung erfolgt insbesondere über:

  • Verdunstung
  • Konvektion
  • Wärmestrahlung

In heißer Umgebung ist dieser Mechanismus nur noch eingeschränkt wirksam.

Gefährdungen

Gefährdungen durch Wärmestrahlung

Wenn großflächige Gegenstände in der Umgebung deutlich wärmer sind als 35 °C, wird der menschliche Körper mehr Energie durch Wärmestrahlung aufnehmen als er insgesamt abgeben kann. In der Tabelle 6 sind Werte der effektiven Bestrahlungsstärke in W/m² aufgeführt, die bei gleichzeitiger körperlicher Arbeit zu einem unzulässigen Anstieg der Körperkerntemperatur führen würden.

Hitzekollaps durch hohe Lufttemperaturen und schwere körperliche Arbeit

Bei hohen Lufttemperaturen im Arbeitsumfeld kann der Körper insbesondere bei gleichzeitig hoher Luftfeuchtigkeit ebenfalls nicht mehr genügend Wärme an die Umgebung abgeben. Die in der Tabelle 5 angegebenen Werte in °C sind Normaleffektivtemperaturen (NET), die ein Summenmaß aus Temperatur, Luftfeuchte und Luftgeschwindigkeit wiedergeben. In erster Näherung können hier die mit einem Standardthermometer gemessenen Werte eingesetzt werden, um eine grobe Beurteilung zu erhalten.

Störung des Salzhaushaltes durch starkes Schwitzen

Wenn die Beschäftigten in heißer Umgebung bei gleichzeitiger schwerer körperlicher Arbeit stark schwitzen, verliert der Körper dabei neben der Körperflüssigkeit auch lebensnotwendige Mineralien. Der auftretende Flüssigkeits- und Mineralstoffmangel zeigt sich durch Kopfschmerzen, Schwindel bis hin zu Muskelkrämpfen.

Chronische Schäden bei langjähriger Belastung durch Wärmestrahlung

Langjährige Belastung durch starke Wärmestrahlung gefährdet vor allem die Augen. Beobachtet ein Beschäftigter/eine Beschäftigte über Jahre hinweg mit ungeschützten Augen heiße Oberflächen mit mehr als 1000 °C, kann das zum sogenannten grauen Star führen, bei dem sich die Pupille eintrübt.

Tabelle 5 Richtwerte der Normaleffektivtemperatur in C° in Abhängigkeit von Arbeitsenergieumsatz in Watt und maximal zulässiger Expositionszeit in Minuten

Arbeitsenergieumsatz AU [W] Expositionszeit[1]
15 Min. 15 bis 30 Min. 31 bis 60 Min. > 60 Min.
Gruppe 1 akklimatisierte Beschäftigte
Stufe 1: bis 100 W - > 36 36 34
Stufe 2: bis 200 W - 36 34 32
Stufe 3: bis 300 W - 34 32 30
Stufe 4: > 300 W 35 32 30 -
Gruppe 2 gelegentlich exponierte, nicht akklimatisierte Beschäftigte
Stufe 1: bis 100 W - > 36 34 -
Stufe 2: bis 200 W - 34 32 -
Stufe 3: bis 300 W 35 32 30 -
Stufe 4: > 300 W 35 30 28 -

Tabelle 6 Richtwerte der effektiven Bestrahlungsstärke in W/m² in Abhängigkeit von Arbeitsenergieumsatz und maximal zulässiger Expositionszeit

Arbeitsenergieumsatz AU [W] Expositionszeit[2]
15 Min. 15 bis 30 Min. 31 bis 60 Min. > 60 Min.
Gruppe 1

akklimatisierte Beschäftigte

[effektive Bestrahlungsstärke in W/m²]
Stufe 1: bis 100 W 100 750 500 300
Stufe 2: bis 200 W 750 500 300 200
Stufe 3: bis 300 W 500 300 200 100
Stufe 4: > 300 W 250 200 100 -
Gruppe 2

gelegentlich exponierte, nicht akklimatisierte Beschäftigte

[effektive Bestrahlungsstärke in W/m²]
Stufe 1: bis 100 W 1000 500 300 -
Stufe 2: bis 200 W 750 300 200 -
Stufe 3: bis 300 W 500 200 100 -
Stufe 4: > 300 W 250 100 35 -
Maßnahmen

Bauliche Schutzmaßnahmen gegen Wärmestrahlung

Wenn es nicht möglich ist, die Arbeitsplätze in ausreichender Entfernung zur Wärmestrahlungsquelle anzuordnen, soll die Strahlungsintensität durch Abschirmungen (Wärmeschutzgläser, Drahtgewebe, Blechwände oder Kettenvorhänge) auf einen tolerierbaren Wert, gemäß Tabelle 6, reduziert werden.

Organisatorische Maßnahmen

Lässt sich die Belastung durch bauliche Maßnahmen nicht ausreichend reduzieren, müssen diese durch organisatorische Maßnahmen ergänzt werden. Dazu gehören: die Reduzierung der Aufenthaltszeit im Hitzebereich, muskuläre Pausen oder Aufenthaltszeiten in nicht zu kühlen und wenig durch Wärmestrahlung belasteten Bereichen.

Persönliche Maßnahmen

Zusätzlich sollen die genannten Maßnahmen durch persönliche Schutzausrüstung gegen Wärmestrahlung oder Berührungshitze ergänzt werden. Auch soge...

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