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1 Historie

Erste Festlegungen über die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgten mit einem Schreiben vom 31. Oktober 1974, also kurz vor Inkrafttreten des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) am 1. Dezember 1974.

Das Fachaufsichtsschreiben vom 2. Juli 1979 des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) – heute Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – legte seinerzeit die Grundsätze für die Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit fest.

Aufgrund der vielfältigen Entwicklungen in der Arbeitswelt, der Zunahme wissenschaftlicher Erkenntnisse und der erfolgten rechtlichen Änderungen, musste das bisher gültige Ausbildungskonzept an aktuelle und zukünftige Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz angepasst werden.

In Anbetracht dieser Tatsache wurde am 29. Dezember 1997 ein 2. Fachaufsichtsschreiben des BMA erlassen, das auf Basis von drei umfangreichen Forschungsprojekten 14 Grundsätze der "neuen" Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit formuliert.

"Leitlinie der neuen Ausbildungskonzeption ist ein zeitgemäßes, ganzheitliches Arbeitsschutzverständnis, welches konsequent auf Prävention setzt. Charakteristisch für die neue Ausbildungskonzeption ist ein aufgaben- und handlungsbezogenes Lernen, welches den Erwerb fachlich-inhaltlicher, methodischer und betriebspraktischer Kompetenz in geeigneter Weise miteinander verknüpft". (Fachaufsichtsschreiben des BMA vom 29.12.1997)

Die Ausbildungsunterlagen für die neue Ausbildung sind von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gemeinsam entwickelt worden.

Für die Erarbeitung der Unterlagen für die Präsenzphasen sowie der Inhalte für die Selbstlernphasen haben die Berufsgenossenschaften unter Leitung der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ) ein gemeinsames Projekt aufgelegt, zu dessen Unterstützung die BAuA eine prozessbegleitende Supervision eingerichtet hatte.

Der Auftrag für die Erstellung der Selbstlernphasen, bei denen es sich um computergestützte interaktive Lernprogramme, so genannte computer-based-trainings (CBT) handelt, wurde durch die DGUV an eine Fachfirma vergeben.

Bei den Ausbildungsunterlagen der Präsenzphasen handelt es sich um Dozentenleitfäden, Folien und Teilnehmerunterlagen und sind alle auf einer DVD erhältlich.

2 Aufbau und Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit umfasst drei aufeinander aufbauende Ausbildungsstufen (Bild 2-1).

Bild 2-1: Aufbau und Ablauf der Ausbildung

In der Ausbildungsstufe I (Grundausbildung) wird insbesondere Grundlagenwissen über arbeitsbedingte Belastungen und Gefährdungen sowie zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme vermittelt. Die Teilnehmer erwerben Verständnis für die Rolle und das Aufgabenspektrum der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie Kenntnisse über das überbetriebliche Arbeitsschutzsystem und das Vorschriften- und Regelwerk des Arbeitsschutzes.

In der Ausbildungsstufe II (vertiefende Ausbildung) wird das in der Grundausbildung erworbene Wissen zur Planung, Umsetzung und Lösung komplexerer Aufgaben, insbesondere anhand von Fallbeispielen, angewendet.

In der Ausbildungsstufe III (bereichsbezogene Ausbildung) werden die erforderlichen bereichsbezogenen Kenntnisse vermittelt, wobei in der Regel auf das in den Ausbildungsstufen I und II erworbene Wissen aufgebaut wird. Die konkrete Ausgestaltung der Ausbildungsstufe III wird durch die zuständigen Unfallversicherungsträger entsprechend dem Bedarf an bereichsbezogener Vervollständigung der Fachkunde in ihren Unfallverhütungsvorschriften “Fachkräfte für Arbeitssicherheit” festgelegt.

Dabei sind die in der Anlage aufgeführten Rahmenanforderungen gemäß der Ausbildungskonzeption zu berücksichtigen.

Die zeitliche Abfolge einzelner Ausbildungseinheiten kann bereichsbezogen variieren, soweit die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen vorhanden sind.

Die Ausbildung erfolgt im Wechsel von Präsenzphasen (SFP 1 bis SFP 5) – diese finden in den berufsgenossenschaftlichen Bildungsstätten statt – und Selbstlernphasen (SFS 1 bis SFS 3). Diese sind inhaltlich eng miteinander verbunden.

Die in den Präsenzphasen vermittelten Lerninhalte werden in den jeweils nachfolgenden Selbstlernphasen wieder aufgenommen und vertieft.

Die darauf folgenden Präsenzphasen wiederum knüpfen an die Inhalte der vorangegangenen Selbstlernphasen an.

Das Arbeiten mit den Selbstlernphasen setzt eine PC-Ausstattung voraus, die folgenden Mindestanforderungen genügen muss:

Erforderliche Systemausstattung (Mindestausstattung)

Hardware:

  • Computer (internetfähig, mit installiertem TCP/IT-Protokoll)

    • Speicher: mind. 256 MB RAM
    • Prozessor: Pentium III
    • Laufwerk: DVD-Laufwerk
    • Grafik: Grafikkarte 32 MB
    • Bildschirm: mind. 15"
    • Mindestauflösung: 1024 x 768 bei 72 kHz
    • Farbtiefe: 16 Bit/65000 Farben
    • Sprachausgabe: Soundkarte
  • Maus oder kompatibles Eingabegerät
  • Drucker
  • ggf. Kopfhörer

Betriebssysteme:

  • Win 2000, Win XP, VISTA, Windows 7, MacOSX/MacOS9.x, Linux mit Desktop-Umgebung

B...

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