Bezogen auf die Mensch-Arbeitsmittel-Schnittstelle in Verbindung mit den Transportsystemen können die in der folgenden Tabelle aufgeführten psychischen Belastungsfaktoren relevant sein.

Tabelle 1 Mögliche psychische Belastung

Mögliche psychische Belastung
Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe Eingeschränkte Handlungsspielräume durch ständige Wiederholung gleichartiger Arbeitsabläufe beim Be- und Entladen
Verantwortlichkeiten sind nicht eindeutig geklärt, z. B. bei Störungen oder Schäden an den Routenzügen
Unzureichende Qualifikation durch fehlende oder falsche Unterweisung über den Umgang mit Routenzügen
Mensch-Maschinen-Schnittstelle

Gebrauchstaugliche Schnittstellengestaltung, Dialogprinzipien

Nummer 6.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bezieht sich auf die Schnittstellengestaltung/Softwareergonomie (vgl. auch "gute arbeit", Ausgabe 7-8, 2017) und ist im Zusammenspiel mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (Inbetriebnahme des Arbeitsmittels erst nach Gefährdungsbeurteilung - die dann die Vorgabe der ArbStättV zu berücksichtigen hat) zu sehen.

Zwei wesentliche Schriften konkretisieren die Anforderungen - u. a. durch die benannten Dialogprinzipien:

Arbeitsumgebung Psychischer Faktor Lärm, z. B. aufgrund der akustischen Warnsignale
Weitere psychische Faktoren wie schlechte Beleuchtung, schlechte klimatische Bedingungen
Arbeitsumgebung/Arbeitsablauf Zu schnelle oder zu langsame Takte in denen die Routenzüge an- und abfahren
Störungsbedingte Ausfälle der Systeme
Soziale Beziehungen Streitigkeiten aufgrund von Systemausfällen, etwa zwischen Instandhaltungs- und Montageteams
Angst vor Arbeitsplatzverlust aufgrund der Automatisierung von Logistikprozessen, Stichwort "Low Cost Flurförderzeuge"

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