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Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de
  Sachgebiet Bäder des Fachbereichs Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (FB WoGes) der DGUV
Ausgabe: März 2023
Satz und Layout: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., Berlin
Copyright:

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt.

Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Bezug:

Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter

www.dguv.de/publikationen > Webcode: p207029

1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information "Einsatz von Ozon in Bäderbetrieben" für Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten ist in Bädern mit einer Wasseraufbereitung mit Ozon anzuwenden.

Sie gibt Bäderbetreibern Hinweise und Empfehlungen zu Planung, Errichtung und zu einem sicheren Betrieb von Ozonanlagen.

Diese DGUV Information findet keine Anwendung auf Ozonanlagen mit einer maximalen Leistung von 2 g/h.

2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser DGUV Information werden folgende Begriffe bestimmt:

Ozonanlage ist die Gesamtheit von Ozonerzeugungsanlage, Vermischungseinrichtung, Reaktionsbehälter, Restozon-Entfernungsanlage und deren Verbindungen.

Ozonerzeugungsanlage ist die Gesamtheit der Anlagenteile, die der Ozonerzeugung dienen.

Vermischungseinrichtung ist der Anlagenteil, in dem das aus der Ozonerzeugungsanlage kommende Gas mit dem Wasser vermischt wird.

Reaktionsbehälter ist der Behälter, in dem die Reaktion des Ozons mit Wasserinhaltsstoffen stattfindet. Der Behälter ist der Vermischungseinrichtung nachgeschaltet, sofern nicht das Einbringen und die Reaktion des Ozons in demselben Anlagenteil erfolgt.

Restozon-Entfernungsanlage besteht aus den Anlagenteilen, in denen das bei der

Reaktion nicht verbrauchte Ozon entfernt wird.

Hinweis:

Die Restozonentfernung geschieht durch Behandlung des Abgases und des aufbereiteten Wasser.

Unterdruckanlage ist die Ozonerzeugungsanlage, bei der sämtliche Komponenten und Leitungen, soweit sie ozonhaltiges Gas führen, von der Ozonerzeugungsanlage bis zur Vermischungseinrichtung unter Unterdruck stehen.

Überdruckanlage bezeichnet eine Ozonerzeugungsanlage, bei der sämtliche Komponenten und Leitungen, soweit sie ozonhaltiges Gas führen, von der Ozonerzeugungsanlage bis zur Vermischungseinrichtung unter Überdruck stehen.

3 Gefährdungsbeurteilung

Der Unternehmer hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, diese zu dokumentieren sowie an sich ändernde Bedingungen anzupassen. Dabei hat er die in den zum Arbeitsschutzgesetz erlassenen Verordnungen festgelegten Vorgaben zu berücksichtigen.

Der Betreiber von Ozonanlagen hat eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung soll bereits vor der Beschaffung der Ozonanlage begonnen werden und die Aufstellungsbedingungen (z.B. Anforderungen an den Aufstellungsraum) sind im Vorfeld zu berücksichtigen.

Der Unternehmer darf die Arbeiten durch Versicherte erst aufnehmen lassen, wenn die Gefährdungsbeurteilung vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt worden sind.

4 Planung und Errichtung

4.1 Allgemeine Anforderung an Planung und Errichtung

Ozonanlagen müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und dem Stand der Technik entsprechend beschaffen sein und errichtet werden.

Planer und Errichter haben in der Planungsphase alle erforderlichen baulichen und sicherheitstechnischen Anforderungen zur Aufstellung einer Ozonanlage zu ermitteln und zu berücksichtigen. Sie haben dazu Unterlagen und Informationen dem Betreiber zu übergeben, die dieser nach Errichtung vor Inbetriebnahme für einen sicheren Betrieb benötigt.

4.2 Gebrauchs- und Bedienungsanleitung

Für die Ozonanlage muss eine Bedienungsanleitung des Herstellers oder des Errichters in der Nähe der Ozonanlage vorhanden sein. Die Bedienungsanleitung muss insbesondere enthalten:

  • EG-Konformitätserklärung für Bauteile und Baugruppen
  • R&I-Fließschema
  • Schaltpläne
  • Funktionsbeschreibung
  • Hinweise zur Inbetriebnahme und zum Betrieb der Anlage
  • Restrisiken bei bestimmungsgemäßer Benutzung
  • Instandhaltungsanleitung und -plan
  • Vorgehen bei Störungen

4.3 Angaben an Ozonerzeugungsanlagen

An Ozonerzeugungsanlagen sollen folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein:

  1. Hersteller oder Inverkehrbringer incl. Postanschrift;
  2. Baureihen- oder Typbezeichnung;
  3. Baujahr;
  4. Typen-, Chargen- oder Seriennummer;
  5. CE-Kennzeichnung;
  6. Art des Einsatzgases
  7. Nennleistung der Ozonerzeugung, in g/h bzw. kg/h
  8. Volumenstrom des Gasgemisches an der Messstelle im Normzustand, bei Nennleistung der Ozonerzeugung in Nm³/h
  9. elektrische Anschlusswerte, in V, A, VA, Hz
  10. zulässiger Betriebsdruck des Ozonerzeugers, in MPa (rel) (Unterdruck als negativer Zahlenwert)zulässiger Betriebsdruck des Ozonerzeugers, in MPa (rel) (Unterdruck als negativer Zahlenwert)

Hinweis

Angaben hierzu sind in EU-Richtlinien und der DIN 19627:2018-01 enthalten.

4.4 Werkstoffauswahl

Für alle Anlagenteile einer Ozonanlage einschließlich ihrer Leitunge...

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