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Impressum

Herausgeber:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

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Tel.: 030 288763800

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E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet "Energie und Wasser" des

Fachbereichs "Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (ETEM)" der DGUV

Ausgabe Oktober 1986 – aktualisierte Fassung Oktober 2005

DGUV Regel 103-001 (bisher GUV-R 1/474)

zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger

oder unter www.dguv.de/publikationen

1 Anwendungsbereich

 

1.1

Diese Richtlinien finden Anwendung auf Anlagen zum Erzeugen, Fortleiten und Verwenden von Ozon als Wasseraufbereitungsmittel für Trink-, Schwimmbecken-, Betriebs- und Abwasser.

  Anforderungen an Ozonerzeugungsanlagen siehe auch DIN 19 627 "Ozonerzeugungsanlagen zur Wasseraufbereitung" und DVGW-Merkblatt W625 "Anlagen zur Erzeugung und Dosierung von Ozon".
 

1.2

Diese Richtlinien finden keine Anwendung auf Unterdruckanlagen mit einer maximalen Leistung von 2 g/h Ozon.

 

1.3

Diese Richtlinien finden ferner keine Anwendung auf Ozonanlagen oder auf Teile von ihnen, die im Freien aufgestellt sind.

2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Richtlinien werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. Ozonanlage ist die Gesamtheit von Ozonerzeugungsanlage, Vermischungseinrichtung, Reaktionsbehälter und Restozon-Entfernungsanlage.
  2. Ozonerzeugungsanlage ist die Gesamtheit der Anlagenteile, die der Ozonerzeugung dienen.
  3. Vermischungseinrichtung ist der Anlagenteil, in dem das aus der Ozonerzeugungsanlage kommende Gas mit dem Wasser vermischt wird.
  4. Reaktionsbehälter ist der Behälter, in dem die Reaktion des Ozons mit Wasserinhaltsstoffen stattfindet. Der Behälter ist der Vermischungseinrichtung nachgeschaltet, sofern nicht das Einbringen und die Reaktion des Ozons in demselben Anlagenteil erfolgt.
  5. Restozon-Entfernungsanlage ist der Anlagenteil, in dem das bei der Reaktion nicht verbrauchte Ozon abgebaut wird.

      Die Restozon-Entfernung geschieht regelmäßig durch Behandlung des Abgases; Restozon kann auch zusätzlich aus dem aufbereiteten Wasser entfernt werden.
  6. Unterdruckanlage ist die Ozonerzeugungsanlage, deren Behälter und Leitungen, soweit sie ozonhaltiges Gas führen, bis zur Vermischungseinrichtung unter Unterdruck stehen.
  7. Überdruckanlage ist die Ozonerzeugungsanlage, deren Behälter und Leitungen, soweit sie ozonhaltiges Gas führen, bis zur Vermischungseinrichtung unter Überdruck stehen.

3 Allgemeine Anforderungen

Ozonanlagen müssen nach den Bestimmungen dieser Richtlinien und im Übrigen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend beschaffen sein und betrieben werden. Abweichungen sind zulässig, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.

  Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind z.B. die im Anhang 3 aufgeführten DIN-Normen und VDE-Bestimmungen.

4 Bau und Ausrüstung

4.1 Betriebsanleitung

Für die Ozonanlage oder deren Teile muss eine Betriebsanleitung des Herstellers oder des Errichters in der Nähe der Ozonanlage oder deren Teilen vorhanden sein. Die Betriebsanleitung muss insbesondere enthalten:

  • Aufstellungsplan,
  • Funktionsbeschreibung,
  • Stromlaufplan,
  • Bedienungsanleitung,
  • Wartungsanleitung.

4.2 Kennzeichnung

 

4.2.1

An Ozonerzeugungsanlagen müssen mindestens folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein:

  • Hersteller oder Lieferer,
  • Typ,
  • Baujahr,
  • Herstellnummer,
  • Art des Einsatzgases,
  • Ozonerzeugung in g/h (Nennleistung),
  • Volumenstrom des Gasgemisches bei Nennleistung am Ausgang des Ozonerzeugers im Normzustand (p = 1013 mbar, t = 0 °C) in m³/h,
  • zulässiger Betriebsüberdruck des Ozonerzeugers in Bar (Unterdruck als negativer Zahlenwert),
  • elektrische Anschlusswerte in V, A, kVA, Hz.

      Unabhängig von Abschnitt 4.2.1 müssen Druckbehälter auch nach der Druckgeräteverordnung gekennzeichnet sein.
 

4.2.2

Leitungen, die ozonhaltiges Gas führen, müssen gekennzeichnet sein.

 

Die Kennzeichnung erfolgt nach DIN 2403 "Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff" mit einem gelben, schwarz umrandeten Schild mit Spitze in Durchflussrichtung und schwarzer Aufschrift "Ozon".

Zusätzlich erhält die Leitung an der Spitze des Schildes einen umlaufenden, schwarz umrandeten Ring in der Farbe orange. Zur Ausführung der Kennzeichnung siehe auch Anhang 2.

Farben:

gelb RAL 1021,
schwarz RAL 9005,
orange RAL 2003.

4.3 Werkstoffauswahl

 

4.3.1

Für sämtliche Anlagenteile, die mit ozonhaltigen Gasen oder deren wässrigen Lösungen in Berührung kommen, müssen Werkstoffe verwendet sein, die ozonbeständig sind.

 

Bewährt haben sich nicht rostende Stähle nach DIN EN 10 027-2 "Bezeichnungssysteme für Stähle; Teil 2: Nummernsystem" (z.B. Werkstoff-Nr. 1.4571), Aluminium nach DIN 17 007-4 "Werkstoffnummern; Systematik der Hauptgruppen 2 und 3: Nichteisenmetalle" (z.B. AL 99,8), verschiedene Kunststoffe (z.B. PTFE), Keramik, Glas und Beton (Festigkeitsklasse B 30).

PVC nach DIN 8061 "Rohre aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid; Allgemeine Qualitätsanforderungen" ist sowohl für Ozongasleitungen als auch für Leitungen mit wässriger Lösung beliebiger Konzentration geeignet. Die Schlagzähigkeit von PVC wird bei intensiver Ozoneinwirkung im Laufe der Zeit geringer. Aus diesem Grunde sollte...

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