Sachgemäß durchgeführte Erste Hilfe kann unter Umständen lebensrettend sein und soll in jedem Fall die Unfallfolgen soweit wie möglich begrenzen. Im Abschnitt 3 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" ist geregelt, wie eine wirksame Erste Hilfe in Betrieben sichergestellt werden soll. Für Schulen gelten länderspezifische Regelungen.
Die Sicherstellung der Ersten Hilfe umfasst:
1. Ersthelferinnen oder Ersthelfer/Betriebssanitäterinnen bzw. -sanitäter
2. Erste-Hilfe-Einrichtungen und Mittel zur Ersten Hilfe,
3. organisatorische Maßnahmen.
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Organisatorische Maßnahmen Um eine wirksame Erste Hilfe sicherzustellen und ein Funktionieren der Rettungskette zu gewährleisten, müssen folgende Maßnahmen getroffen werden.
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