Atemschutz ist eine Persönliche Schutzausrüstung, die die Atmungsorgane vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit schützen soll. Atemschutz gibt es in verschiedenen Varianten zum Schutz vor unterschiedlichen Stoffen, die partikelförmig oder gasförmig sein können. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss ermittelt werden, welcher Atemschutz bei welchen Tätigkeiten getragen werden muss. Atemschutz ist dabei eine Persönliche Schutzausrüstung, die in der Priorisierung erst nach der Prüfung von Substitutionsmöglichkeiten sowie technischen und organisatorischen Maßnahmen in Betracht gezogen wird (STOP-Prinzip).
- PSA-Benutzungsverordnung
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- DGUV-R 112-190: Benutzung von Atemschutzgeräten
- DGUV-G 312-190: Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Arbeitsschutz
- DGUV-I 240-260: Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 26 "Atemschutzgeräte"
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