2.4.1 Verhältnisprävention – notwendige aber nicht hinreichende Bedingung

Verhältnisprävention bezieht sich auf die Verhältnisse, mit und in denen der Mensch arbeitet. Das sind die Arbeitsplatzgestaltung, die Arbeitsstätte, die Arbeitsmittel und die sonstige Arbeitsumwelt. Ziel sind gesunde Arbeitsbedingungen. Eine systemergonomisch verbesserte Arbeitsplatzgestaltung/-umgebung oder Arbeitsorganisation sind wesentliche Bestandteile. Die Verhältnisprävention zielt nicht primär auf das Verhalten des Einzelnen ab, sondern auf die Interaktion des Menschen mit dem Verhältnis bezüglich der ergonomischen Anpassung an seine physiologischen Gegebenheiten (z. B. Körpermaße) und die richtige Nutzung und Umgang mit den gegebenen Verhältnissen (Verhaltensdimension). Grundsätzlich ist bei der Entwicklung von Verhältnissen auf die individuelle Anpassung an den Menschen und seine physiologischen und psychologischen Gesetzmäßigkeiten zu achten.

 
Achtung

Mitarbeiterkompetenzen gezielt entwickeln

Die besten Verhältnisse nutzen nichts, wenn sie nicht richtig genutzt werden – nur benutzen bringt Nutzen (Mitarbeiter-Kompetenz). Deshalb müssen die Mitarbeiter im Umgang damit geschult bzw. unterwiesen werden (vgl. auch § 12 ArbSchG).

2.4.2 Verhaltensprävention – erst richtiges Nutzen bringt Nutzen

Verhaltensprävention zielt auf die Beschäftigten und deren eigene Fähig- und Fertigkeiten i. S. der Selbstkompetenz (Empowerment). Sie umfasst alle Maßnahmen und Aktivitäten im Zusammenhang mit der Arbeit, der Gesundheitskompetenz des Einzelnen im Allgemeinen und dem Feld Beruf und Familie, mit denen die Stärkung der Gesundheitsressourcen und -potenziale der Menschen erreicht werden soll, z. B. Stressbewältigung oder Rückenschule.

Ziel ist die Minimierung von gesundheitsriskantem Verhalten und die Förderung gesundheitsgerechter Verhaltensweisen, z.  B. durch Informations- und Aufklärungsmaßnahmen und die gezielte Entwicklung von Mitarbeiterkompetenzen. Es sind die klassischen Themen, die zu einer umfassenden Gesundheitskompetenz beitragen:

  • Bewegungsprogramme,
  • Entspannungstechniken,
  • Ernährungskurse,
  • Nichtraucherseminare,
  • Anti-Stress-Programme.

Diese klassischen Programme sind dann nachhaltig wirksam, wenn der Mitarbeiter sich selbst so wertschätzt, dass er die Angebote nicht nur annimmt und konsumiert, sondern dies als seine ureigene Sache begreift. Er ist sich selbst so viel wert (Selbstwert), dass er bei sich selbst und aus sich selbst heraus agiert statt reagiert.

Neben der Verhältnis- und Verhaltensprävention kommen im Rahmen einer ganzheitlichen und systemischen Betrachtung noch die Wirkmechanismen des Gesamtsystems die Systemprävention hinzu.

2.4.3 Systemprävention – das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile

Systemprävention zielt auf das Gesamtsystem Betrieb/Unternehmen ab. Sie umfasst das Miteinander in der Zusammenarbeit, in der Hierarchie und im Gesamtunternehmen. Es geht um Themen, wie

  • Team- und Unternehmensentwicklung (Leitbild, Betriebsvereinbarungen, Ziele),
  • Kommunikation, Führungsstil und Kooperation, Arbeitsklima,
  • soziale Beziehungen fördern (Beruf und Familie).
  • Im Bereich der Systemprävention sind jedoch auch die gesellschaftlichen Akteure gefragt:
  • Die Krankenkassen müssen gemäß § 20 SGB V aktiv sein; Tab. 1 verdeutlicht die Handlungsfelder und Präventionsprinzipien.
  • Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung sind in der tertiären Prävention bzw. Rehabilitation in der Pflicht – gemäß dem Grundsatz Rehabilitation vor Rente, da es um Menschen geht, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und weiter in Arbeit gehalten werden sollen.
 
Primärprävention nach § 20 Abs. 1 SGB V Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V

Bewegungsgewohnheiten

  • Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
  • Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme

Arbeitsbedingte körperliche Belastungen

  • Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates

Ernährung

  • Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
  • Vermeidung und Reduktion von Übergewicht

Betriebsverpflegung

  • Gesundheitsgerechte Verpflegung am Arbeitsplatz

Stressmanagement

  • Förderung von Stressbewältigungskompetenzen
  • Förderung von Entspannung

Psychosoziale Belastungen (Stress)

  • Förderung individueller Kompetenzen zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz
  • Gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung

Suchtmittelkonsum

  • Förderung des Nichtrauchens
  • Gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol/Reduzierung des Alkoholkonsums

Suchtmittelkonsum

  • Rauchfrei im Betrieb
  • "Punktnüchternheit" (Null Promille am Arbeitsplatz) bei der Arbeit

Tab. 1: Handlungsfelder und Präventionsprinzipien der Krankenkassen

Die Unternehmen sind aufgefordert, diese Unterstützung auch einzufordern und im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements braucht es die Zusammenarbeit zwischen den gesellschaftlichen und den betrieblichen Akteuren.

Zusätzlich bieten sich freie Anbieter auf dem wachsenden Mark zur Unterstützung an. Die Palette geht vom Burnout-Lotsen über den Coach zum Therapeuten. Viele Prozessbeteiligte, wie Sicherheitsfachkräfte, Betriebsmediziner, Psychologen, Sozialar...

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