Ein Bereich, der häufig vernachlässigt wird, sind Werbeartikel.

Sie begegnen uns überall im Berufsalltag, sei es bei Kunden oder Lieferanten oder auf Messen. Werbeartikel sind nützlich und werden vom Marketing mit in Werbekampagnen eingeplant. Die meisten Menschen nehmen sie auch gern an, oft mit langanhaltender Werbewirkung. Obwohl sie jeder kennt, setzt sich kaum jemand mit ihnen unter den Gesichtspunkten der Arbeitssicherheit auseinander. Eine Gefährdungsbeurteilung existiert i. d. R. auch nicht.

Die Beschaffung der Werbemittel wird federführend von der Marketing- oder Werbeabteilung gesteuert. Entscheidend sind hier meist Einsatzzweck, Werbewirkung und der Preis; der Arbeitsschutz wird eher nicht berücksichtigt.

2.1 Werbemittel ohne Herstellerangaben

Ein Fallstrick, der in der europäischen Gesetzgebung lauert und kaum beachtet wird, ist die allgemeine Produktsicherheit, in Deutschland umgesetzt durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Wenn also die werbende Firma nicht den Hersteller des Werbemittels gemäß den Regularien auf dem Produkt sehen möchte, sondern ausschließlich ihr eigenes Firmenzeichen, ihre Marke etc., dann wird sie nach dem Gesetz selbst zum Hersteller dieses Produktes – mit allen rechtlichen Konsequenzen. Das Problem tritt besonders bei großen Marken, bei preiswerter Beschaffung und bei Merchandising-Produkten auf.

Die gefährlichste Kombination für ein werbendes Unternehmen ist demnach das preiswerte Produkt und der Verzicht auf Nennung des Originalherstellers. In der Vergangenheit wurden hier Schadenshöhen im Millionenbereich verursacht, was das eine oder andere Unternehmen die Existenz gekostet hat.

 
Achtung

Fallstrick Produktsicherheitsgesetz

Wenn die werbende Firma den Hersteller des Werbemittels nicht auf dem Werbeartikel sehen möchte, sondern nur das eigene Markenlogo/Firmenzeichen, dann wird sie per Gesetz zum Hersteller – mit allen rechtlichen Konsequenzen.

2.2 Verwendung durch Mitarbeiter

Werbeartikel werden zwar in erster Linie für Kunden und Geschäftspartner beschafft, dennoch zeigt die Praxis, dass die Artikel auch von den eigenen Mitarbeitern verwendet werden. Somit greifen die EU-Produktsicherheitsverordnung und das Produktsicherheitsgesetz auch für diese Produkte.

Die Herausforderung für Kugelschreiber, Cuttermesser, Eiskratzer etc. sind fehlende Informationen. Folgende Fragen sollten daher geklärt werden:

  • Welche Werbe-Artikel befinden sich im Unternehmen?
  • Wo werden diese eingesetzt?
  • Welche Gefahren gehen für die Mitarbeiter davon aus?

Der ein oder andere mag jetzt denken, was sollen von einem Kugelschreiber schon für Gefahren ausgehen? Die Statistik der Versicherungsunternehmen für Deutschland ist eindeutig: pro Jahr 4 getötete Personen durch Blitzschlag, 70 durch Schusswaffen und 300 durch Kugelschreiber! Die reale Gefahr, die von einem Produkt ausgeht, entspricht nicht der subjektiv "gefühlten Gefahr"!

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