Begriff

Betriebssanitäter sind betriebliche Ersthelfer mit einer erweiterten, fachlich qualifizierten Ausbildung. Sie können bei einer Erkrankung, Vergiftung oder einem Unfall im Betrieb eine erweiterte Erste Hilfe durchführen und den Betriebsarzt oder den nachfolgenden Rettungsdienst bei der Durchführung notwendiger lebensrettender Maßnahmen unterstützen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Regelungen zum Thema Betriebssanitätsdienst enthalten § 27 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" und DGUV-G 304-002 "Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst".

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