Sicherheit am Arbeitsplatz entsteht aus dem Zusammenwirken von Technik (z. B. Absaugung), Organisation (z. B. Betriebsanweisung) und dem sicheren Verhalten der Beschäftigten (z. B. Benutzen von Persönlicher Schutzausrüstung).

Richtiges Verhalten ist eine wichtige Voraussetzung zur Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Dazu müssen die Beschäftigten über die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Gefahren und die zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen Bescheid wissen und unterwiesen werden. Eine große Bedeutung kommt dieser Forderung beim Einsatz von Gefahrstoffen zu, weil es bei fehlender Information über die von den Gefahrstoffen ausgehenden Gefahren zu einem sorglosen und damit unvorsichtigen Umgang mit Gefahrstoffen kommen kann.

Deshalb müssen alle verfügbaren technischen, organisatorischen und verhaltensbeeinflussenden Maßnahmen eingesetzt werden, damit Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet werden können. Dazu gehört auch die Erstellung von Betriebsanweisungen.

Betriebsanweisungen sind vom Arbeitgeber an die Mitarbeiter gerichtete verbindliche Anordnungen und Verhaltensregeln. "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechenden Schutzmaßnahmen, vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen mündlich unterwiesen werden" (Abschn. 5.1 Abs. 1 TRGS 555). Das Befolgen der so vermittelten Informationen und Regeln ermöglicht sicheres Verhalten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge