Zwischen

.......................................

[Name und Adresse],

vertreten durch

.......................................

[Name des Vertretungsberechtigten]

– nachfolgend "Arbeitgeber" genannt –

und

.......................................

[Name und Adresse des Betriebsrats],

vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden

.......................................

– nachfolgend "Betriebsrat" genannt –

wird folgende Betriebsvereinbarung über ein Gesamtkonzept zum betrieblichen Gesundheitsmanagement abgeschlossen:

§ 1 Ziele[1]

Ziele des Gesamtkonzepts sind:

  • langfristige Erhaltung und Verbesserung des Gesundheitszustands der Mitarbeiter,
  • Anwesenheitsverbesserung und damit Vermeidung unproduktiver Entgeltfortzahlungskosten und Betriebsablaufstörungen,
  • Erfüllung und Erweiterung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX,
  • Erzeugung eines offenen und vertrauensvollen Betriebsklimas im Zusammenhang mit Fehlzeiten der Mitarbeiter.

§ 2 Betriebliches Gesundheitsteam

Es wird ein betriebliches Gesundheitsteam als Arbeitsgruppe gebildet.[2] Ihm gehören Vertreter der folgenden Funktionsbereiche an:

  • Betriebsarzt,
  • Arbeitssicherheit,
  • Vorgesetzte des jeweiligen Bereichs,
  • Betriebsrat,
  • Schwerbehindertenvertretung, soweit erforderlich,
  • Personalabteilung.

Vorgesetzte gehören dem Gesundheitsteam an, wenn und soweit das Team Fälle von Arbeitsunfähigkeit aus seinem Verantwortungsbereich behandelt. Davon abgesehen, soll das Team dauerhaft aus denselben Mitgliedern bestehen.

Externe Stellen, wie die Berufsgenossenschaft und das Integrationsamt, können im Einzelfall beratend hinzugezogen werden.

§ 3 Aufgaben des betrieblichen Gesundheitsteams

Die Personalabteilung bereitet vierteljährlich[3] die besprechungsbedürftigen[4] Arbeitsunfähigkeits(AU)-Fälle aus den einzelnen betrieblichen Verantwortungsbereichen auf und stellt diese den Mitgliedern zu. Das Team

  • bespricht sämtliche während der Referenzperiode aufgetretenen oder fortdauernden und dem Team zugeleiteten AU-Fälle des betreffenden Bereichs;
  • erörtert, soweit dies aus datenschutzrechtlichen Gründen möglich ist[5], die Ursachen;
  • beschließt die einzuleitenden Maßnahmen einschließlich der Verantwortlichkeit für die Durchführung;
  • hält die Umsetzung der Beschlüsse aus den letzten Terminen nach;
  • dokumentiert die Besprechungsergebnisse.

Das Team ist aufgrund seiner Kenntnisse über die betrieblichen Abläufe und die Mitarbeiter in der Lage, im Wege des Austauschs der Erfahrungen über den jeweiligen Einzelfall die erforderlichen Maßnahmen zu beschließen und umzusetzen.

§ 4 Maßnahmen

Als Maßnahmen kommen alle Aktivitäten in Betracht, die im Sinne der Zielsetzung geeignet und erforderlich sind, um bereits eingetretene Arbeitsunfähigkeit zu überwinden oder erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen, z.B.

  • Gespräche mit den betroffenen Mitarbeitern,
  • Beseitigung betriebstechnischer Ursachen für krankheitsbedingte Fehlzeiten[6],
  • Angebot eines leidensgerechten Arbeitsplatzes[7],
  • Hinwirken auf die Verbesserung des Führungs-/Arbeitsklimas, sofern dieses nach Auffassung der Arbeitsgruppe als Ursache für krankheitsbedingte Fehlzeiten in Betracht kommt.

§ 5 Mitarbeitergespräche[8]

Je nach Anlass kommen vor allem folgende Gespräche infrage:

  • Fehlzeitengespräch bei langandauernden Fehlzeiten oder häufigen Kurzerkrankungen,
  • Gespräch im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 167 Abs. 2 SGB IX,
  • Gespräche bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit oder Verdacht auf Arbeitsvertragsverletzungen im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit.

In den beiden erstgenannten Fallgruppen stehen normalerweise folgende Fragen im Vordergrund:

  • Haben die Fehlzeiten möglicherweise betriebliche Ursachen: Arbeitsplatzbedingungen, Arbeitszeit, Betriebsklima o.ä. Was könnte der Betrieb hier tun, welche Vorschläge hat der Mitarbeiter?
  • Hat der Mitarbeiter Maßnahmen zur Verbesserung seines Gesundheitszustands geplant: Operation, Therapie, Kur?
  • Will der Mitarbeiter versetzt werden?
  • Kann/Will der Mitarbeiter etwas zu den Fehlzeitenursachen sagen?[9]

§ 6 Verfahren

Die Arbeitsgruppe befasst sich im Abstand von jeweils ....................... Monaten (Referenzperiode) mit den AU-Fällen einer betrieblichen Organisationseinheit (Abteilung, Bereich). Sie legt fest, wer aus ihrem Kreis für die Durchführung einer beschlossenen Maßnahme verantwortlich ist. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Ziel und Inhalt der mit den betreffenden Mitarbeitern zu führenden Gespräche. Statt einer schematischen Vorgehensweise, dass mit den betroffenen Mitarbeitern nach starren Regeln – je nach Fehlzeitenverhalten mit unterschiedlicher Intensität – Fehlzeiten-Personalgespräche geführt werden, wird unter Berücksichtigung der individuellen Umstände jedes Einzelfalls differenziert verfahren.

Auf Verlangen des Mitarbeiters ist zu jedem Gespräch ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen, es sei denn, der Betriebsrat ist selbst mit der Führung des Gesprächs beauftragt worden. Dem Wunsch des Mitarbeiters auf Teilnahme e...

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