Es muss zunächst bestimmt werden, wer in welchen Unternehmensbereichen für die Evakuierung verantwortlich ist. Sog. Evakuierungskräfte (EVK) können Vorgesetzte in den einzelnen Bereichen oder definierte Mitarbeiter (auch Dritte, z. B. Mitarbeiter des Wachdienstes) sein. Evakuierungskräfte lassen sich wie folgt definieren:[1]

Zitat

Eine Evakuierungskraft ist ein von der Firmen-/Geschäftsleitung beauftragter Mitarbeiter, der im Gefahrenfall (Evakuierungsfall) den Evakuierungsablauf der Personen in einem ihm zugewiesenen Bereich zu lenken, zu überwachen und zu kontrollieren hat. Er hat gegenüber den Personen und anderen Mitarbeitern im Gefahrenfall Weisungsrecht und ist befugt und verpflichtet, auf alle zu evakuierenden Personen im Sinne ihrer Sicherheit einzuwirken und Maßnahmen anzuweisen. Die Evakuierungskraft untersteht direkt und unmittelbar der betrieblichen Einsatzleitung (Betriebsdirektor, Geschäftsführer, Gebäudebeauftragten).

Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Evakuierungskräfte müssen präzise festgelegt werden. Dies muss schriftlich erfolgen. Die Zuständigkeitsbereiche können in Gebäudeplänen fixiert werden. Das hat den Vorteil, dass keine Bereiche ausgelassen werden, da nicht zugeordnete Bereiche leicht ersichtlich sind. Die Schwerpunktaufgaben von Evakuierungskräften sind:[2]

  • Vorbeugend arbeiten und an Belehrungen und Schulungen teilnehmen oder sie durchführen;
  • sich bei Evakuierungsalarm auf die vorgesehenen Plätze begeben (standortbezogener Stellplatz z. B. vor Treppenraum A; variabler Stellplatz z. B. pendeln im Bereich vor dem Aufzug);
  • Aufzugbenutzung und Benutzung von Fahrtreppen verhindern;
  • Personenströme auf die vorgesehenen Evakuierungswege und -ausgänge lenken bzw. führen (Gänge, Flure, Treppenräume, Ausgänge);
  • bei Ausfall der zentralen Alarmierung Evakuierungsmaßnahmen veranlassen (Personen zum Verlassen der Bereiche auffordern);
  • für Ruhe und Ordnung sorgen! Klare und bestimmende deutliche Anweisungen geben! Hilfe für Behinderte anfordern bzw. festlegen;
  • überprüfen, ob ihr Verantwortungsbereich evakuiert ist;
  • nach abgeschlossener Evakuierung den Gefahrenbereich verlassen, sich am Sammelplatz melden und Informationen geben.

Es ist zweckmäßig, den Evakuierungskräften im Gefahrenfall einen verschlüsselten und nur für sie verständlichen Evakuierungsvoralarm mitzuteilen. Dieser kündigt eine unmittelbar bevorstehende Evakuierung an und soll die Evakuierungskräfte veranlassen, sich unverzüglich an den für die Evakuierung festgelegten Platz zu begeben.

 
Praxis-Tipp

Evakuierungskräfte optisch erkennbar machen

Je nach Betriebsgröße und -struktur kann es hilfreich sein, wenn die Evakuierungskräfte im Einsatzfall für alle optisch erkennbar sind. Dies kann z. B. durch Warnwesten mit der Aufschrift "Evakuierungskraft" erfolgen. Dies ist gerade vor dem Hintergrund, dass diese Personen im Einsatzfall Weisungsbefugnis besitzen, ratsam. Denken Sie aber auch daran, dass die Beschäftigten im Vorfeld wissen, dass es Evakuierungskräfte gibt und welches ihre Aufgaben und Befugnisse sind.

[1] Nach: Müller, Klaus: Praxiswissen Brandschutz, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2005.
[2] Nach: Müller, Klaus: Praxiswissen Brandschutz, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2005.

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