Nachdem Sie die Hauptgefahren für den Betrieb ermittelt haben, müssen Sie vorhandene Schutzmaßnahmen erfassen, fehlende Schutzmaßnahmen definieren und Abhilfe schaffen. Die Schutzmaßnahmen dienen dazu, Notfallsituationen zu vermeiden oder zumindest die Auswirkungen auf ein vertretbares Minimum zu reduzieren. Es muss daher oberstes Gebot sein, im Vorfeld notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen und sich nicht "nur" auf eine Notfallplanung zu konzentrieren. Dieser Ansatz ist sinnvoll, weil Sie damit Folgendes vermeiden:

  • Arbeitsunfälle oder gesundheitliche Schäden von Beschäftigten oder Dritten,
  • Brände/Explosionen/Störfälle, die Auswirkungen auf Betriebsabläufe und Lieferfähigkeiten haben,
  • Umweltschäden,
  • Imageschäden,
  • hohe Kosten.

Bei der Komplexität, die Betriebsstrukturen häufig haben, ist es wichtig, Schutzmaßnahmen systematisch zu erfassen. Hier ist es mitunter sinnvoll, bestimmte Themenfelder zu analysieren. Die in Abschnitt 3.1 zusammengestellten Hauptgefährdungspotenziale sind hierbei sehr hilfreich. Die Themenfelder sind u. a.:

3.2.1 Brandgefährdungen/Brandschutzmaßnahmen

Eine allgemeine Brandgefährdung liegt immer vor (elektrische Einrichtungen, Energieversorgung, Beleuchtung etc.). Gibt es jedoch darüber hinaus spezielle Brandgefährdungen? Diese ergeben sich z. B. durch bestimmte energetische, mechanische oder chemische Prozesse oder durch hohe Brandlasten. Bestimmte Brandschutzmaßnahmen werden bereits durch das Baurecht der einzelnen Länder oder Vorgaben der Sachversicherer und der Berufsgenossenschaften gefordert. Erwähnt seien hier Brandabschnitte, Brandschutz-/Rauchschutztüren oder Handfeuerlöscher.

Gibt es darüber hinaus weitere Brandschutzmaßnahmen? Dies können sein:

Sprinkleranlage: Gibt es eine unternehmerische Entscheidung, ob und wenn ja welche Bereiche gesprinklert werden bzw. welche nicht? Gibt es Regelungen für die Wartung und Prüfung der Anlage? Wird sie an veränderte Gegebenheiten angepasst?

Automatische Gas-Löschanlagen: Diese werden häufig in Serverräumen, Schaltzentralen oder bei bestimmten technischen Anlagen wie z. B. Erodier- oder CNC-Maschinen eingesetzt. Gibt es Bereiche oder Anlagen, die aufgrund ihrer hohen Bedeutung für das Unternehmen oder hohen Wertes durch Gas-Löschanlagen geschützt werden oder werden sollten?

Brandmeldeanlage: Sind alle Bereiche erfasst? Ist die Auswahl der Rauchdetektion an die Gegebenheiten angepasst? Konventionelle Rauchmelder sind z. B. nicht in Bereichen geeignet, bei denen prozessbedingt Nebel, Rauche oder Stäube entstehen. Wird die Funktion dieser Anlage regelmäßig überprüft? Wird sie an veränderte Gegebenheiten angepasst? Wird ein Auslösesignal an eine besetzte Stelle weitergeleitet, die Folgemaßnahmen einleitet (z. B. Pförtner oder Feuerwehrleitstelle)?

Feuerlöscher: Gibt es ausreichend Feuerlöscher (vgl. Abschn. 5.2 ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände")? Sind Löschmedium, Anzahl und Aufstellungsort auf die Gegebenheiten abgestimmt? Werden die Feuerlöscher regelmäßig kontrolliert (Vorhandensein, mechanische Beschädigungen) und geprüft? Sind die Beschäftigten in der Anwendung geschult (siehe auch DGUV-V 1)?

Heißarbeiten: Gibt es eine Regelung für heiß-, rauch- oder funkenbringende Arbeiten (oft auch als "Schweißerlaubnis" bezeichnet)? Die Bedeutung der Notwendigkeit dieser organisatorischen Regelung wurde spätestens nach dem Düsseldorfer Flughafenbrand deutlich.

Es empfiehlt sich, ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Aus dem Brandschutzkonzept gehen alle Brandschutzbetrachtungen und -maßnahmen hervor. Sofern es innerbetrieblich keine Fachleute gibt, die ein Brandschutzkonzept erstellen können, sollten Sie externe Hilfe in Anspruch nehmen.

 
Praxis-Tipp

Brandschutzkonzept diskutieren

Sprechen Sie Ihr Brandschutzkonzept auch mit der zuständigen Brandschutzbehörde bzw. Experten der Feuerwehr ab. Auf diesem Weg kann das Fachwissen dieser Fachleute miteinfließen und die Beteiligten kennen das Brandschutzkonzept und die Gefahrenschwerpunkte inkl. Maßnahmen Ihres Betriebs. Es ist auch sinnvoll, ein Brandschutzkonzept mit dem Sachversicherer zu besprechen. Somit können ggf. Anforderungen der Versicherung berücksichtigt oder bestimmte Maßnahmen abgestimmt werden.

3.2.2 Explosionsgefährdungen/Explosionsschutzmaßnahmen

Wenn die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher verhindert werden kann, muss der Arbeitgeber gem. § 6 Gefahrstoffverordnung ein Explosionsschutzdokument erstellen, aus dem u. a. die Ermittlung explosionsgefährdeter Bereiche sowie Explosionsschutzmaßnahmen hervorgehen.

Sofern es in Ihrem Betrieb explosionsgefährdete Bereiche gibt, müssen die Betrachtung und die notwendigen Maßnahmen aus diesem Dokument hervorgehen. Überprüfen Sie, ob Ihr Betrieb ein derartiges Explosionsschutzdokument benötigt und ob es ggf. vorliegt. Gibt es Regelungen, wie Veränderungen bewertet werden, wie das Explosionsschutzdokument gepflegt wird oder wie Arbeiten in diesen Bereichen durchzuführen sind? Sind notwendige Schutzmaßnahmen umgesetzt?

3.2.3 Umweltgefährdungen/Umweltschutzmaßnahmen

Gibt es Gefährdungen für die Umwelt? Diese können z. B. folgende Bereiche betreffen:

  • Luftverunreinigungen (z. B. durch Ab...

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