Der Begriff "Erwerbsunfähigkeit" wurde durch "Erwerbsminderung" ersetzt. Die deutsche Rentenversicherung unterscheidet Renten wegen

  • teilweiser Erwerbsminderung
  • teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (bis 2001: Berufsunfähigkeitsrente)
  • voller Erwerbsminderung.

Für Renten wegen Erwerbsminderung gilt:

  • sie werden unabhängig vom Alter gewährt, allerdings längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Rentenalter),
  • sie werden nur auf Antrag ausgezahlt,
  • sie sind grundsätzlich auf längstens 3 Jahre befristet und können verlängert werden.

Ob eine Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung vorliegt, wird durch einen Arzt i. d. R. im Rahmen eines medizinischen Gutachtens festgestellt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge