In der Praxis werden vielfach Berichte und Protokolle dazu genutzt, um der Berichtspflicht nach DGUV-V 2 nachzukommen. Bei diesem "pragmatischen Lösungsweg" gibt es verschiedene Varianten.

Einfache Möglichkeit: In der Sitzung des Arbeitsschutzausschusses (ASA) einen Tagesordnungspunkt "Bericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit" aufnehmen. Je nach betrieblichen Begebenheiten kann dieser Tagesordnungspunkt bei jeder Sitzung oder einmal jährlich platziert und betrachtet werden. Das Protokoll der ASA-Sitzung stellt dann das Kernstück des Berichtes nach § 5 DGUV-V 2 dar.[1]

 
Praxis-Tipp

Gute Vorbereitung ist alles

Bereiten Sie sich z. B. mit Stichpunkten auf den Tagesordnungspunkt vor. Denkbar ist, dass Sie Ihre Stichpunkte schriftlich festhalten und als Handout verteilen, um den Erfahrungsaustausch in Gang zu bringen. Offene Fragen, die von den Teilnehmern der ASA-Sitzung formuliert werden, können direkt vor Ort geklärt werden. Wichtig ist, dass Sie darlegen, wie viel Einsatzzeit für welche Tätigkeit aufgewendet worden ist. Achten Sie auch darauf, dass die Diskussionsergebnisse sorgfältig protokolliert werden.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, alle in einem Zeitraum erstellten Berichte und Protokolle zusammenzustellen und somit Auskunft über die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung zu geben. Diese Variante wird u. a. von freiberuflich tätigen Fachkräften für Arbeitssicherheit oder überbetrieblichen Diensten genutzt, die mittlere oder größere Unternehmen betreuen. In kleinen Firmen, die aufgrund der geringen Einsatzzeit z. B. nur einmal jährlich besucht werden, wird häufig ein Protokoll verfasst, aus dem die wesentlichen Tätigkeiten und die hierfür aufgewendete Einsatzzeit hervorgehen.

[1] Telefonische Information von Prof. Dr. Arno Weber vom 24.6.2015.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge