Kurzbeschreibung

Fragestellungen, die für die Barrierefreiheit von Arbeitsstätten im Hinblick auf sehbehinderte und blinde Mitarbeiter zu beachten sind.

Checkliste

  Check OK Bemerkungen
1)

Zu- und Eingangsbereiche:

  • Ist auf eine stufen- und schwellenlose Zugänglichkeit geachtet?
  • Ist der Eingangsbereich für Sehbehinderte visuell kontrastierend (z. B. farblich unterschiedliche Tür und Wand) und für Blinde nach dem Zwei-Sinne-Prinzip (z. B. taktil erfassbare Bodenstrukturen) gestaltet?
   
2)

Erschließung im Gebäude:

  • Sind die Etagen des Gebäudes stufen- und schwellenlos zugänglich?
  • Wird die Orientierung für sehbehinderte Beschäftigte unterstützt durch

    • kontrastreiche Gestaltung der Verkehrswege, Wegabzweige,
    • Hinweisschilder in ausreichender Größe und Schriftgröße,
    • ausreichende und blendfreie Belichtung und Beleuchtung?
  • Wird die Orientierung für blinde Beschäftigte erleichtert durch taktile Leitsysteme und akustische Unterstützung?
   
3)

Verkehrswege und Bewegungsflächen:

  • Haben Treppen gerade Läufe und Setzstufen?
  • Sind Treppen beidseitig mit Handläufen versehen?
  • Werden die Handlaufenden am Anfang und Ende der Treppenläufe mind. 30 cm waagerecht weitergeführt? Haben die Handläufe einen taktilen Hinweis auf die erreichte Etage?
  • Sind für sehbehinderte Beschäftigte visuell kontrastierende Stufenmarkierungen angebracht?
  • Ist für blinde Beschäftigte am Austritt hinter der obersten Treppenstufe ein taktil erfassbares Feld, z. B. mit unterschiedlichen Bodenstrukturen, angeordnet?
   
4)

Türen und Tore

  • Sind für sehbehinderte Beschäftigte

    • Türen leicht wahrnehmbar und erkennbar, indem z. B. die Wände hell und die Türzargen dunkel sind,
    • Glastüren mit Sicherheitsmarkierungen gekennzeichnet?
  • Sind Türen für blinde Beschäftigte erkennbar, z. B. durch taktil eindeutig erkennbare Türblätter oder -zargen oder taktil erfassbare Bodenstrukturen vor Türen?
  • Ist sichergestellt, dass bei sensorisch gesteuerten Türen und Toren keine Gefährdung durch das Öffnen des Flügels entsteht, z. B. durch rechtzeitiges Öffnen des Flügels oder ein akustisches Signal?
   
5)

Bedienelemente:

  • Sind Bedienelemente für sehbehinderte Beschäftigte visuell kontrastierend und für blinde Beschäftigte taktil oder akustisch wahrnehmbar gestaltet?
   
6)

Fußböden:

  • Sind die Fußböden für sehbehinderte Beschäftigte zur besseren Orientierung und Trittsicherheit visuell kontrastierend von den Wänden und Türen abgesetzt?
  • Sind nicht vermeidbare Stolperstellen (z. B. Türschwellen) für Beschäftigte mit Sehbehinderung visuell kontrastierend und für blinde Beschäftigte mit taktil erfassbaren Bodenstrukturen gestaltet?
   
7)

Sanitärräume:

  • Sind die Ausstattungselemente (Toilettensitz, Waschtisch, Haltegriff etc.) visuell kontrastierend von ihrer Umgebung abgehoben?
   
8)

Flucht und Rettung:

  • Sind die sicherheitsrelevanten Informationen (Sicherheitskennzeichnung, Flucht- und Rettungspläne) verständlich übermittelt?

    • Ist für sehbehinderte Beschäftigte die Größe der Zeichen erhöht?
    • Sind die Informationen für blinde Beschäftigte taktil erfassbar gestaltet?
    • Werden zusätzlich akustische Informationen angeboten?
    • Gibt es ggf. ein funkgestütztes Informations- oder Leitsystem?
  • Informiert der Arbeitgeber regelmäßig über den Inhalt der Flucht- und Rettungspläne? Werden Räumungsübungen durchgeführt?
   
9)

Pausenräume und Kantinen:

  • Sind Speiseplan, Theke, Auslage, Kassensysteme für sehbehinderte und blinde Beschäftigte nach dem 2-Sinne-System nutzbar?
  • Wird das Angebot an Speisen und Getränken gleichmäßig, blendungsfrei und schattenarm ausgeleuchtet?
   

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