1. Welche Stoffe bzw. Gemische werden eingesetzt?
  2. Sind verwendete Stoffe bzw. Gemische wassergefährdend?

    1. Liegt bereits eine Einstufung vor?
    2. Oder muss eine Selbsteinstufung durchgeführt werden (Dokumentationsformblätter, s. Anlage 2 AwSV)?
 
Wichtig

Informationen zur Einstufung

Zentrale Informationsquelle ist das Sicherheitsdatenblatt (SDB):

  • Wassergefährdungsklasse: Abschn. 15 "Rechtsvorschriften"
  • Umweltschutzmaßnahmen sowie Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung bei Leckage oder Havarie: Abschn. 6 "Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung"

Informationen zur Einstufung wassergefährdender Stoffe liefert die Datenbank "Rigoletto" des Umweltbundesamtes.

Eine Übersicht über alle im Unternehmen eingesetzten Gefahrstoffe liefert das vom Gesetzgeber grundsätzlich geforderte Gefahrstoffverzeichnis (§ 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung), das Informationen aus den SDB enthält, u. a. auch die Wassergefährdungsklasse.

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