Die Augenschutzgeräte bestehen im Allgemeinen aus dem Tragkörper und den Sichtscheiben. Die Tragkörper sind Schutzbrillen und, wenn außerdem der Schutz von Gesicht, Hals und der Atemwege erforderlich ist, sind es Schutzschilde, Schutzschirme oder Schutzhauben.

Die Tragkörper müssen je nach Art und Größe der Einwirkungen über eine ausreichende mechanische Festigkeit und Beständigkeit gegen Temperatureinwirkungen und Chemikalien verfügen. Die mechanische Festigkeit wird unterschieden in schwache und starke Stoßbelastung. Tragkörper enthalten als Kennzeichnung das Identifikationszeichen des Herstellers, den Verwendungsbereich und das Zeichen für die Stoßprüfung (falls zutreffend).

Der Schutzschild wird vom Benutzer mit einer Hand gehalten. Es schützt neben den Augen auch das Gesicht und Teile des Halses vor herumfliegenden Spänen und Splittern, vor Chemikalien und Strahlung. In dem Schutzschild ist ein ausreichend großes Fenster, in das die erforderlichen Sichtscheiben eingesetzt werden können. Am häufigsten werden Schutzschilde beim Schweißen eingesetzt.

Der Schutzschirm schützt das Gesicht mit einer Sichtscheibe, und je nach Länge und Erweiterungsteilen (Schürzen) auch Teile des Halses. Die Sichtscheibe wird mit Tragehilfen am Kopftragegestell oder Schutzhelm befestigt und kann an den Tragehilfen starr, leicht auswechselbar oder hochklappbar befestigt sein.

Die Schutzhaube umschließt rundherum den Kopf und Hals und – je nach Ausführung – die oberen Schulterpartien. Sie besteht aus undurchsichtigem Material und ist mit einem Fenster für die Sichtscheibe ausgestattet.

Die Sichtscheiben werden in Abhängigkeit von ihrer Schutzwirkung eingeteilt in Sicherheitsscheiben und Sichtscheiben. Die Werkstoffe für Sichtscheiben müssen die in den DIN-Normen gestellten Anforderungen an die optische Qualität, mechanische und thermische Beständigkeit sowie gegen UV-Strahlung und gegen glühende Körper erfüllen. Als Werkstoff werden sowohl Glas wie Kunststoff verwendet, für Sicherheitssichtscheiben ohne Filterwirkung oft auch eine Kombination aus beiden Werkstoffen.

Mit Sicherheitsscheiben sollen vorwiegend mechanische Augenschäden verhindert werden. Kunststoffscheiben sind gegen Säuren, Laugen und Lösemittel beständig und werden wegen ihres geringen Gewichts sowie wegen der minimalen Haftung von Metallsplittern bevorzugt eingesetzt.

Sichtscheiben mit Filterwirkung sollen schädliche Strahlen so filtern, dass sie für das Auge verträglich sind, und außerdem sollen gute Sichtbedingungen erhalten bleiben. Die Filterwirkung wird in Schutzstufen unterteilt. Sie ergeben sich aus dem für den Blendschutz erforderlichen Lichttransmissionsgrad im sichtbaren Spektralbereich, wobei auf ausreichenden Schutz gegen Blendung, UV- und IR-Strahlung geachtet wird. In Abhängigkeit von der Strahlenart werden unterschieden:

  • Schweißer-Schutzfilter,
  • Schutzfilter gegen Ultraviolett-Strahlung (UV),
  • Schutzfilter gegen Infrarot-Strahlung (IR),
  • Laser-Schutzfilter.

Tab. 2 zeigt Beispiele für Augen- und Gesichtsschutz.

 

Gestellbrille

Schutzbrille, die mit Ohrbügeln oder mit Tragehilfen für die Befestigung am Schutzhelm ausgerüstet sein kann (ggf. mit Seitenschutz).

(Ausführungen mit 2 Scheiben oder mit einer Scheibe erhältlich)

Korbbrille

Korbartiger Tragekörper aus elastischem Material, umschließt den Augenraum und schmiegt sich an das Gesicht an

Korrektionsschutzbrille

Meist Gestellbrille mit optisch korrigierender Wirkung

Vorstecker

Tragekörper mit Fassungen für Sicherheits- oder Filtersichtscheiben; werden auf Korrektionsschutzbrille aufgesteckt

Schutzschild

Mit der Hand gehaltene PSA, die Gesicht und Teile des Halses schützt

Schutzschirm, Visier

Tragehilfe mit Sicherheitssichtscheibe, die am Helm oder mit Kopfhalterung direkt auf dem Kopf getragen wird und Gesicht/Hals schützt

Schutzhaube

Schützt meist Kopf und Hals

Tab. 2: Beispiele für Augen- und Gesichtsschutz (Bilder: Infield, Sperian, Uvex)

 
Achtung

Fehlsichtige Mitarbeiter

"Normale" Brillen haben keine Schutzwirkung und sind daher keine PSA. Der Unternehmer muss daher auch fehlsichtigen Mitarbeitern einen geeigneten Augen- bzw. Gesichtsschutz zur Verfügung stellen.

 
Praxis-Tipp

Arbeiten von kurzer Dauer

Für kurzzeitige Arbeiten über wenige Minuten können z. B. Korb-, Überbrillen oder Visiere getragen werden. Kombinationen mit Korb- oder Überbrillen neigen allerdings zum Beschlagen, können dadurch zu zusätzlichen Gefährdungen führen und werden deshalb erfahrungsgemäß oft abgelehnt. Außerdem verursachen derartige Kombinationen oft Doppelbilder oder Spiegelungen.

Daher wird der Einsatz von Korrektionsschutzbrillen empfohlen, da sie Schutzfunktion und korrigierende Wirkung vereinen. Korrektionsschutzbrillen werden erfahrungsgemäß von den betroffenen Mitarbeitern problemlos getragen und darüber hinaus regelmäßig besser gepflegt. In der Anschaffung ist dieser Augenschutz zwar teurer, dies gleicht sich allerdings in fast allen Fällen durch die erheblich längere Benutzungsdauer aus.

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