Die Empfehlungen des "nationalen Leitfadens für AMS" sehen vor, dass die oberste Leitung messbare Arbeitsschutzziele in Übereinstimmung mit der Arbeitsschutzpolitik und auf der Grundlage der erstmaligen Prüfung oder weiterer Prüfungen festlegt. Diese Sicherheits- und Gesundheitsschutzziele sollten

  • unternehmensspezifisch sein, d. h., der Größe, Art der Aktivitäten sowie den vorhandenen Gefährdungen und damit verbundenen Risiken angepasst sein;
  • mit den relevanten Arbeitsschutzvorschriften sowie den fachlichen und geschäftlichen Verpflichtungen des Unternehmens in Bezug auf den Arbeitsschutz im Einklang stehen;
  • darauf gerichtet sein, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten kontinuierlich zu verbessern, um eine bestmögliche Arbeitsschutzleistung zu erzielen;
  • realistisch und erreichbar sein;
  • dokumentiert und allen relevanten Funktionsträgern des Unternehmens mitgeteilt sowie
  • in regelmäßigen Abständen bewertet und bei Bedarf aktualisiert werden.

Zur Formulierung der Arbeitsschutzziele können Sie auch die Checklisten "Arbeitsschutzziele, Anforderungen"" sowie "Arbeitsschutzziele und Arbeitsschutzleistungen, beispielhafte Parameter/Kennzahlen für die Bewertung (Zusammenstellung)" verwenden.

Um die Arbeitsschutzziele zu erreichen, sollten gemäß "nationalem Leitfaden" auf der Grundlage der Ergebnisse einer erstmaligen Prüfung (Bestandsaufnahmen bei der Einführung des AMS), nachfolgender Prüfungen (z. B. interner Audits) oder anderer Daten folgende Festlegungen getroffen werden:

  • eine Definition der Arbeitsschutzziele des Unternehmens und eine angemessene Quantifizierung der Ziele;
  • ein Plan zum Erreichen der einzelnen Ziele, z. B. in Form von Zielvereinbarungen, in dem die Zuständigkeiten definiert und klare Leistungskriterien festgelegt werden und der angibt, was von wem bis wann zu erledigen ist sowie
  • Messkriterien, anhand derer geprüft wird, ob die Ziele erreicht wurden.
 
Step by Step

Arbeitsschutzziele

Stimmen Sie mit der obersten Leitung regelmäßig (z. B. jährlich) die Arbeitsschutzziele für das kommende Jahr ab. Dies kann auch im Arbeitsschutzausschuss erfolgen.

Erarbeiten Sie in diesem Zusammenhang eine Strategie/einen Plan zur Umsetzung dieser Ziele (dieser kann spezielle Maßnahmen und Schwerpunktaktionen umfassen).

Sorgen Sie dafür, dass diese Ziele messbar und im Einklang mit anderen Zielen des Unternehmens sind, Sachverhalte zu Kennzahlen zusammengefasst werden (z. B. Compliance als Kennzahl für die Erfüllung der relevanten Verpflichtungen) und die Ziele in geeigneter Form bekannt gegeben werden.

Vereinbaren Sie, dass die Ziele wasserfallartig für die einzelnen Bereiche heruntergebrochen werden. Sie können dann sehr gut auch für Zielvereinbarungen mit Führungskräften verwendet werden.

Legen Sie jährlich neue Schwerpunkte sowohl bei den Maßnahmen- als auch bei den Ergebniszielen fest.

Am Ende eines Bezugszeitraumes muss die Zielerreichung ermittelt und bewertet werden (z. B. im Arbeitsschutzausschuss). Die Ergebnisse sind dann Grundlage für die Festlegung der Ziele des nächsten Bezugszeitraumes.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge