• Begehung der Arbeitsstätten und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen der Gefährdungen und ihre Beurteilung,
  • Beratung bei der Auswahl und dem Einsatz von Sicherheitseinrichtungen (z. B. Gefahrstofflagerung),
  • Erstellen von Betriebsanweisungen für den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen und diversen Arbeitsmitteln sowie bei Bedarf entsprechende Unterweisung der Beschäftigten (z. B. Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses und Prüfung des Einsatzes von Ersatzstoffen),
  • Beratung zur vorschriftsmäßigen Lagerung, z. B. brennbarer Flüssigkeiten,
  • Erstellung von Unterweisungshilfen (z. B. zur Unterweisung der Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöschern),
  • Beratung zu einer optimalen Arbeitsorganisation,
  • Beratung bei der Gestaltung und Einrichtung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen,
  • Durchführung orientierender Messungen, wie z. B. Beleuchtungsstärke, Luftfeuchtigkeit, Lufttemperatur, Lärm,
  • Beratung zur Nutzung von Absauganlagen beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten und Zytostatika,
  • Beratung zur Kontrolle der Druckluftversorgung in Krankenhäusern zur Durchführung von Operationen auf ihren Gehalt an öligen Aerosolen,[1]
  • Beratung zu Maßnahmen der Ersten Hilfe beim Ausüben der Tätigkeiten,
  • Beratung bei der Auswahl und zum Einsatz von Körperschutzmitteln,
  • Hotline für die Lösung akuter Probleme.
[1] Frefel: Der Apotheker kontrolliert, Krankenhaus-Technik, Heft 9, S. 32-35, 2001.

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