- Begehung der Arbeitsstätten und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen der Gefährdungen und ihre Beurteilung,
- Beratung bei der Auswahl und dem Einsatz von Sicherheitseinrichtungen (z. B. Gefahrstofflagerung),
- Erstellen von Betriebsanweisungen für den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen und diversen Arbeitsmitteln sowie bei Bedarf entsprechende Unterweisung der Beschäftigten (z. B. Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses und Prüfung des Einsatzes von Ersatzstoffen),
- Beratung zur vorschriftsmäßigen Lagerung, z. B. brennbarer Flüssigkeiten,
- Erstellung von Unterweisungshilfen (z. B. zur Unterweisung der Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöschern),
- Beratung zu einer optimalen Arbeitsorganisation,
- Beratung bei der Gestaltung und Einrichtung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen,
- Durchführung orientierender Messungen, wie z. B. Beleuchtungsstärke, Luftfeuchtigkeit, Lufttemperatur, Lärm,
- Beratung zur Nutzung von Absauganlagen beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten und Zytostatika,
- Beratung zur Kontrolle der Druckluftversorgung in Krankenhäusern zur Durchführung von Operationen auf ihren Gehalt an öligen Aerosolen,[1]
- Beratung zu Maßnahmen der Ersten Hilfe beim Ausüben der Tätigkeiten,
- Beratung bei der Auswahl und zum Einsatz von Körperschutzmitteln,
- Hotline für die Lösung akuter Probleme.
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