(1) 1Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Abfall-Zuständigkeitsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. November 2006 (GVOBl. M-V S. 823), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 4. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 759, 765) geändert worden ist, außer Kraft.

 

(2) 1§ 6 tritt an dem Tag in Kraft, an dem die betreffende Änderung des Gesetzes über die Beleihung der LMS Landwirtschaftsberatung Mecklenburg-Vorpommern/Schleswig-Holstein GmbH (LMS) mit staatlichen Aufgaben vom 19. Juli 1994 (GVOBl. M-V S. 759) in Kraft tritt. 2Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz gibt den Tag des Inkrafttretens im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt.

(3)[2]

 

(3) § 2 Nummer 3 und 4 sowie § 3 Nummer 6 treten am 1. Juli 2012 außer Kraft.

[1] Geändert durch Verordnung zur Anpassung des Abfall-Zuständigkeits- und Abfall-Kostenrechts. Geänderte Zählung anzuwenden ab 14.02.2024.
[2] Abs. 3 aufgehoben durch Verordnung zur Anpassung des Abfall-Zuständigkeits- und Abfall-Kostenrechts. Anzuwenden bis 13.02.2024.

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