Übermittlung der FATCA-Daten 2019 ab 13.5.2020
FATCA-Meldungen ab Mai 2020
Die Daten für den Meldezeitraum 2019 sind gem. § 8 Abs. 3 FATCA-USA-UmsV bis zum 31.7.2020 vollständig an das BZSt zu übermitteln. Ab 13.5.2020 ist das möglich und zwar sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP).
Ein neuer Infobrief des BZSt gibt einen Überblick zu FATCA.
BZSt, Meldung v. 2.4.2020
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.7075
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.772
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
1.075
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.0276
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
926
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
801
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
6282
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
540
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
503
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
495
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
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Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
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Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026
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Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
05.05.2026
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Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Mehrzweck-Gutscheinen
04.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
04.05.2026
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Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
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Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026
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Anwendungsschreiben zum StAbwG aktualisiert
28.04.2026
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Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)
24.04.2026