Übermittlung der FATCA-Daten 2019 ab 13.5.2020
FATCA-Meldungen ab Mai 2020
Die Daten für den Meldezeitraum 2019 sind gem. § 8 Abs. 3 FATCA-USA-UmsV bis zum 31.7.2020 vollständig an das BZSt zu übermitteln. Ab 13.5.2020 ist das möglich und zwar sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP).
Ein neuer Infobrief des BZSt gibt einen Überblick zu FATCA.
BZSt, Meldung v. 2.4.2020
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9745
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.056
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
935
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
822
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7046
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
685
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
360
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
355
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
310
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
307
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Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
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Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026
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Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
17.06.2026
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Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026
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Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
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Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
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Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026