Übermittlung der FATCA-Daten 2019 ab 13.5.2020
FATCA-Meldungen ab Mai 2020
Die Daten für den Meldezeitraum 2019 sind gem. § 8 Abs. 3 FATCA-USA-UmsV bis zum 31.7.2020 vollständig an das BZSt zu übermitteln. Ab 13.5.2020 ist das möglich und zwar sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP).
Ein neuer Infobrief des BZSt gibt einen Überblick zu FATCA.
BZSt, Meldung v. 2.4.2020
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.8055
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.566
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
2.858
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
2.361
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.0026
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.754
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.409
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
984
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
762
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
724
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Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Gebäuden
30.01.2026
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
30.01.2026
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Digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden
28.01.2026
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Umsatzsteuerliche Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen
23.01.2026
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Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
23.01.2026
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Durchgangserwerb bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
23.01.2026
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Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
23.01.2026
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Arbeitgeber und Betriebsstätte
22.01.2026
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Aufteilung des Arbeitslohns
22.01.2026
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Steuerfreistellung unter weiteren Voraussetzungen
22.01.2026