Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

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Jung, SGB XII § 20 Eheähnli... / 3 Literatur

Rz. 35 Battes, Die rechtliche Behandlung der nichtehelichen Lebensgemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland, Entwicklungen im Recht der Familie und der außerehelichen Lebensgemeinschaften 1989, 21. Beaucamp/Mädler, Sozialrechtliche Einkommensanrechnung bei eheähnlichen Gemeinschaften, ZfSH/SGB 2006, 323. Brocke, Die eheähnliche Gemeinschaft, SGb 1988, 433. Debus, Die ehe...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Sicherstellung von extern gespeicherten Daten (§ 110 Abs. 3 StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO)

Wenn sicherzustellende Daten nicht im Inland gespeichert sind, sondern sich der Server im Ausland befindet, keine Zustimmung zum Datenzugriff seitens des Betroffenen vorliegt und entgegen völkerrechtlicher Verpflichtung (vgl. Art. 25 GG) kein Rechtshilfeersuchen an die zuständigen Behörden des ausländischen Staates eingeholt worden ist, stellt das Abrufen und Speichern solch...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Akteneinsicht (§ 147 StPO)

Handakten der Staatsanwaltschaft bzw. Generalstaatsanwaltschaft sind rein innerdienstliche Akten, die vom Akteneinsichtsrecht des Verteidigers nach § 147 StPO nicht umfasst sind. Diese Norm regelt das Einsichtsrecht in Akten eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens und gewährt dieses Recht nur in solche Akten, die dem Gericht vorliegen oder im Falle einer Anklage vorzulegen w...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / I. Muster: Handelsvertretervertrag

Rz. 327 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Handelsvertretervertrag Handelsvertretervertrag Zwischen der Firma in: _________________________ (nachfolgend: "Unternehmer") und _________________________ (nachfolgend: "Handelsvertreter") in: _________________________ wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters (1) Der Unternehme...mehr

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FoVo 01/2024, Zivilprozessrecht

Zöller Zivilprozessordnung Kommentar, 35. Aufl. 2024 3.108 Seiten, 179,00 EUR Verlag Dr. Otto SchmidtISBN 978-3-504-47027-2 Ein "Must have" ist die Neuauflage des "Zöller". Damit ist eigentlich alles gesagt. Der "Zöller" gehört zum täglichen Arbeitswerkzeug eines jeden Richters und Rechtspflegers und muss deshalb auch für jeden Rechtsdienstleister die gleiche Bedeutung haben....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vorläufig vollstreckbares Urteil auf Abgabe einer Erklärung S. 2 Alt. 1

Rz. 16 Wird der Schuldner durch ein vorläufig vollstreckbares Urteil zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt, auf deren Grundlage die Eintragung des Klägers in das Grundbuch als Inhaber eines Rechts (und nicht lediglich als Berechtigter einer Vormerkung oder eines Widerspruchs[25]) erfolgen soll, gilt nach § 895 S. 1 ZPO mit Verkündung bzw. Zustellung die Eintragung ein...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 5. Höhe der Provision (§ 87b HGB)

Rz. 91 Die dispositive Vorschrift des § 87b HGB enthält den allgemeinen Grundsatz, dass mangels besonderer Vereinbarungen der übliche Satz für die Höhe der Provision als vereinbart gilt, sofern die Parteien keine andere Regelung getroffen haben. Die Üblichkeit richtet sich dabei nach den Gepflogenheiten des betreffenden Geschäftszweiges sowie des Ortes, an dem der HV seine N...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO

Rz. 101 Mit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO erhebt der Schuldner materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch selbst. Durch diese Klage wird der Vollstreckungstitel nicht beseitigt oder generell festgestellt, dass eine Vollstreckung aus dem Titel unzulässig ist; die Vollstreckungsabwehrklage ist nach h.M. als prozessuale Gestaltungsklage viel...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Prozess- und Verfahrenshandlungen

Rz. 36 Die Grundsätze des Zivilprozessrechts zu Prozesshandlungen[86] gelten grundsätzlich auch in der freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit im Grundbuchverfahrensrecht.[87] Als wesentlich sind zu nennen: Rz. 37 Der "Prozesshandlung" des Zivilprozessrechts entspricht in der freiwilligen Gerichtsbarkeit die "Verfahrenshandlung". Rz. 38 Verfahrenshandlungen sind alle bewussten ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO

Rz. 78 Nach § 766 Abs. 1 ZPO entscheidet das Vollstreckungsgericht über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom jeweiligen Vollstreckungsorgan (Gerichtsvollzieher etc.) bei ihr zu beobachtende Verfahren betreffen. Rz. 79 Im umgekehrten Fall der Weigerung des Gerichtsvollziehers, einen Vollstreckungsauftrag zu übern...mehr

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§ 9 Prozessuales / a) Anhängiger Rechtsstreit

Rz. 58 Die Streitverkündung kann in jeder Lage des Rechtsstreits bis zur rechtskräftigen Entscheidung erfolgen. Sie ist frühestens ab dem Zeitpunkt der Anhängigkeit des Rechtsstreits möglich, die Klageschrift muss also noch nicht zugestellt sein. Möglich ist die Streitverkündung bis zum Eintritt der Rechtskraft. Es ist daher zulässig, erst in der Rechtsmittelinstanz die Stre...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / b) Kapitalgesellschaften

Rz. 65 Bei einer Kapitalgesellschaft liegt kein Fall von § 1029 ZPO vor, sondern eine statutarische Schiedsklausel i.S.d. § 1066 ZPO .[142] Als solche entfaltet sie Bindungswirkung für die Mitglieder einer juristischen Person aufgrund der Mitgliedschaft. Die Aufnahme in eine Satzung nach der erstmaligen Verabschiedung ist nach h.M. mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich....mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Überprüfung durch den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Vollstreckung

Rz. 51 Es fragt sich, welche Prüfungspflichten dem Gerichtsvollzieher im Rahmen der Vollstreckung aus einem "Zug-um-Zug-Titel" hinsichtlich der Gegenleistung (Mängelbeseitigungsarbeiten) des Bauunternehmers obliegen. Nach § 756 ZPO darf der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung nicht beginnen, bevor dem Schuldner die Gegenleistung in einer den Annahmeverzug begründenden Weise...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 81. Auflage 2023 Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 15. Auflage 2023 Basty, Der Bauträgervertrag, 11. Auflage 2023 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hau/Poseck (Hrsg.), 63. Edition, Stand 1.8.2022 (zit.: BeckOK-BGB/Bearbeiter) Beck’scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar, Teil B und Teil C, 3. Auflage 2019 bzw. 4. Auflage 2021 (zit. Beck’sche...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Checkliste

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Praxiserfahrungen mit der Europäischen Gesellschaft (SE)

Rz. 2034 Die erste Europäische Gesellschaft (SE) wurde am 12.10.2004 in Österreich in das Firmenbuch (österreichisches Pendant zum deutschen Handelsregister) eingetragen. Dabei handelt es sich um die BAUHOLDING STRABAG SE. In Deutschland hatten sich bereits frühzeitig zahlreiche Großkonzerne wie etwa die Allianz, MAN Diesel und Porsche für die Rechtsform der Europäischen Gese...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / aa) Aufhebungsantrag erfolgreich

Rz. 267 Wenn der Aufhebungsantrag erfolgreich ist, ist das OLG nicht ermächtigt, die Entscheidung des Schiedsgerichts abzuändern.[454] Das Gericht muss den Schiedsspruch stattdessen aufheben. Es hat bei seiner Entscheidung in der Rechtsfolge allerdings zwei Alternativen. Rz. 268 Es kann den Schiedsspruch erstens mit der Folge aufheben, dass das Mandat des Schiedsgerichts ende...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / 6. Entscheidung

Rz. 25 Gem. § 490 Abs. 1 ZPO entscheidet das Gericht über den Antrag nach freigestellter mündlicher Verhandlung (§ 128 Abs. 4 ZPO) durch Beschluss. Ein stattgebender Beschluss nach § 490 Abs. 2 ZPO entspricht inhaltlich einem Beweisbeschluss (§ 359 ZPO). Der Beschluss nach § 490 Abs. 2 ZPO ist ebenfalls wie ein Beweisbeschluss nicht anfechtbar.[35] Allerdings behält sich der...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO

Rz. 124 Da das jeweilige Vollstreckungsorgan im Rahmen seiner Vollstreckungstätigkeit grundsätzlich nicht prüfen muss, ob das Vollstreckungsobjekt im Vermögen des Schuldners steht (formales Verfahren), muss einem Dritten Rechtsschutz dahingehend eingeräumt werden einzuwenden, dass der zu vollstreckende Gegenstand aus seinem Vermögen und nicht aus demjenigen des Schuldners st...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Checkliste

Rz. 146 Beim Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung einer Vormerkung hinsichtlich einer Bauhandwerkersicherungshypothek (§§ 650e, 883, 885 BGB, §§ 935 ff. ZPO) ist Folgendes zu beachten:mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / aa) Widerklage

Rz. 155 Wie in einem Verfahren vor ordentlichen Gerichten hat der Schiedsbeklagte im Schiedsverfahren die Möglichkeit, eine Widerklage gegen den Schiedskläger zu erheben. Der für die Widerklage erforderliche Zusammenhang mit der Schiedsklage ist gegeben, wenn die Widerklage einen Sachverhalt betrifft, der von der Schiedsvereinbarung der Parteien erfasst ist.[277] Auch für di...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Sonstige Entscheidungen

Rz. 8 Bis über die Selbstablehnung oder den Ablehnungsantrag entschieden ist, gilt § 47 ZPO: Der Betroffene darf nur solche Handlungen vornehmen, die keinen Aufschub gestatten. Diese Handlungen bleiben auch dann voll wirksam, wenn die Ablehnung für begründet erklärt wird.[8] Wird der Rahmen des § 47 ZPO überschritten, werden also Handlungen vorgenommen, ist die Maßnahme zunä...mehr

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§ 9 Prozessuales / IX. Rechtliche Grundlagen und Wirkungen der Nebenintervention

Rz. 74 Die Voraussetzungen der Beteiligung Dritter, die Rechte und Pflichten des Beteiligten und die sich aus der Beteiligung ergebenden Rechtswirkungen sind in §§ 66 ff. ZPO festgehalten. Die Interventionswirkung zum Nachteil eines Nebenintervenienten (§ 68 ZPO) setzt voraus, dass der Beitritt nicht gem. § 71 ZPO rechtskräftig zurückgewiesen wurde. Eine spätere Rücknahme de...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Materiell-rechtliche Einwendungen

Rz. 100 Von den zuvor dargestellten formellen Einwendungen sind die materiell(-rechtlich)en Einwendungen zu unterscheiden. Da das Zwangsvollstreckungsverfahren notwendigerweise formalisiert ist,[69] ist für das jeweilige Vollstreckungsorgan grds. allein der Titelinhalt maßgeblich.M.a.W.: Das Vollstreckungsorgan überprüft grds. nicht, ob materiell-rechtliche Bedenken/Einwendu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Nachweis

Rz. 30 Dem GBA ist die Wirksamkeit der aufhebenden vollstreckbaren Entscheidung nachzuweisen. Eine gerichtliche Entscheidung muss rechtskräftig oder zumindest vorläufig vollstreckbar sein (vgl. Rdn 22); im ersten Fall ist ein Rechtskraftzeugnis[61] vorzulegen. Es genügt aber ebenso die Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung, da sich aus ihr...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 2. Bedeutung

Rz. 31 Die Schiedsvereinbarung begründet zunächst die Zuständigkeit des Schiedsgerichts.[60] Darüber hinaus eröffnet sie den Parteien die Möglichkeit, sich ggü. einer Klage der Gegenpartei vor einem staatlichen Gericht mit der Einrede der Schiedsvereinbarung zu verteidigen (§ 1032 Abs. 1 ZPO). Das staatliche Gericht muss eine Klage durch Prozessurteil als unzulässig abweisen...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / b) Formerfordernis

Rz. 42 Die Schiedsvereinbarung bedarf gem. § 1031 Abs. 1 ZPO einer Nachrichtenübermittlung, mit der sich die Schiedsvereinbarung nachweisen lässt (etwa Brief oder E-Mail).[93] Zweck dieses Formerfordernisses ist die Beweisfunktion der schriftlichen Urkunde.[94] Es handelt sich dabei um eine echte Formvorschrift und nicht lediglich um eine Beweiserleichterung.[95] Die Formerf...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Checkliste

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen

Rz. 29 Funktionell zuständig für die Vollstreckung in körperliche Sachen ist nach § 808 Abs. 1 ZPO (§ 753 Abs. 1 ZPO) der Gerichtsvollzieher. Örtlich zuständig ist der Gerichtsvollzieher, dem der Bezirk, in dem die Pfändung erfolgen soll, vom dienstaufsichtsführenden Richter des Amtsgerichts zugewiesen worden ist (§ 154 GVG, §§ 10, 14 ff. GVO). Rz. 30 Der Gerichtsvollzieher wi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / L. Elektronische Gerichtsakte; gerichtliches elektronisches Dokument; Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 bis 3, Abs. 5 FamFG

Rz. 35 Außer in Papierform können die Gerichtsakten des Beschwerdeverfahrens auch elektronisch geführt werden (§ 73 Abs. 2 S. 2 GBO i.V.m. § 14 Abs. 1 Abs. 1 FamFG), sofern diese Möglichkeit eröffnet worden ist. Die entsprechende Verordnungsermächtigung über die Einführung und Ausgestaltung ist in § 81 Abs. 4 GBO geregelt, wobei weder § 73 Abs. 2 S. 2 GBO noch § 81 Abs. 4 GB...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / c) Rechtsfolgen der Verfahrenseinleitung

Rz. 112 Bei einem Verfahren vor ordentlichen Gerichten begründet die Klageerhebung grds. die Rechtshängigkeit des Streitgegenstandes. Die Rechtshängigkeit zieht nach § 261 Abs. 3 ZPO nach sich, dass derselbe Streitgegenstand nicht mehr anderweitig rechtshängig gemacht werden kann (sog. Rechtshängigkeitssperre).[231] Rz. 113 Da § 261 ZPO auf Schiedsverfahren nicht anwendbar is...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / bb) Von einem inländischen Schiedsgericht erlassen

Rz. 245 Der Aufhebungsantrag nach § 1059 ZPO ist weiterhin nur statthaft, wenn ein Schiedsspruch eines inländischen Schiedsgerichts vorliegt. Der Schiedsspruch eines ausländischen Schiedsgerichts ist in Deutschland nicht angreifbar. Dies liegt daran, dass Schiedssprüche lediglich in dem Staat angegriffen werden können, in dem das Schiedsgericht seinen Sitz hat.[412]mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 1. Muster: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO

Rz. 143 Muster 11.1: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO Muster 11.1: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht _________________________[98] Antrag auf Ersatzvornahme und Kostenvorschuss (§ 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO) In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubigers – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwa...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Erneuter Erlass der einstweiligen Verfügung durch das Berufungsgericht

Rz. 24 Wird die aufgehobene einstweilige Verfügung vom Berufungsgericht erneut erlassen, ist aufgrund dieser Entscheidung wiederum eine neue Vormerkung oder ein neuer Widerspruch einzutragen. Umstritten ist, ob auch dann eine neue Eintragung erfolgen muss, wenn die alte Vormerkung oder der alte Widerspruch noch nicht nach S. 1 gelöscht wurde.[46] Zwar ist infolge der Entsche...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte

Rz. 35 Neben der Vollstreckung einer Geldforderung in bewegliche Sachen besteht die Möglichkeit der Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte des Schuldners. Das ist in §§ 828 ff. ZPO geregelt. Dabei soll hier nur die Zwangsvollstreckung in Geldforderungen des Schuldners interessieren. Rz. 36 Funktionell zuständig für die Zwangsvollstreckung einer Geldforderung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Rechtsnatur von Einzeltatbeständen

Rz. 50 Einzeltatbestände lassen sich nicht mehr in rechtlich selbstständig zu beurteilende Teile zerlegen. Ist ihre Rechtsnatur bestritten, so gibt es zwei Möglichkeiten: die Lehre von der Doppelnatur und die Trennungstheorie. Rz. 51 Während nur noch dem doppelfunktionellen Prozessvergleich[99] materielle und prozessuale Wirkungen beigemessen werden, ohne ihn als Doppeltatbes...mehr

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§ 9 Prozessuales / d) Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Streitverkündung

Rz. 62 Wirksam wird die Streitverkündung mit der Zustellung an den Verkündungsempfänger, was für die Wirkungen nach § 74 Abs. 3 ZPO von Bedeutung ist. Die Streitverkündung ist dem Prozessgegner mitzuteilen. Das Unterlassen der Mitteilung an den Prozessgegner hat allerdings keinen Einfluss auf die Zulässigkeit und die Rechtswirkungen der Streitverkündung.[88]mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 3. Entscheidung durch das Prozessgericht des ersten Rechtszugs

Rz. 61 Funktionell zuständig für die Anträge nach § 887 ZPO ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges (§§ 887 Abs. 1; 802 ZPO). § 20 Abs. 1 Nr. 17 RPflG ist dabei zu entnehmen (argumentum e contrario), dass dort nicht der Rechtspfleger, sondern der Richter tätig wird. Rz. 62 Der Antrag des Bauherrn an das Prozessgericht (beim Landgericht besteht nach § 78 ZPO Anwaltszwang...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Rechtspflegers

Rz. 94 Im Vollstreckungsverfahren ist anstatt des Richters regelmäßig der Rechtspfleger zuständig. Welche Aufgaben dem Rechtspfleger übertragen sind, lässt sich § 20 RPflG entnehmen. Das sind insbesondere die Geschäfte im Zwangsvollstreckungsverfahren nach dem 8. Buch der ZPO, soweit sie vom Vollstreckungsgericht (und nicht etwa vom Gerichtsvollzieher) zu erledigen sind (vgl...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / (2) Ablehnungsverfahren

Rz. 143 Die Parteien müssen ggü. dem Schiedsgericht ihre Ablehnungsgründe nach § 1037 Abs. 2 Satz 1 ZPO innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Kenntnis von der Zusammensetzung des Schiedsgerichts oder eines Umstands i.S.v. § 1036 Abs. 2 ZPO erklären. Sofern der Schiedsrichter daraufhin nicht bereits von selbst zurücktritt oder die andere Partei der Ablehnung zustimmt, en...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Aufhebung

Rz. 20 Die einstweilige Verfügung oder das vorläufig vollstreckbare Urteil muss durch eine vollstreckbare Entscheidung aufgehoben worden sein.[38] Ein wirksamer, d.h. zugestellter aufhebender Beschluss ist gem. § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ohne Weiteres vollstreckbar.[39] Ein Urteil muss (im Fall des § 310 Abs. 3 ZPO) zugestellt oder verkündet (§ 717 Abs. 1 ZPO) und für vorläufig ...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / a) Zuständigkeit

Rz. 40 Der Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Rangsicherung einer Bauhandwerkersicherungshypothek erfolgt nur auf Antrag, der alle Tatsachen enthalten und glaubhaft machen muss, dass ein Verfügungsanspruch sowie die Dringlichkeit zur Sicherung dieses Anspruchs (Verfügungsgrund) bestehen. Rz. 41 Der Antrag ist nach §§ 937 Abs. 1, 802 ZPO b...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / dd) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 262 Die Darlegungs- und Beweislast trägt grds. der Antragsteller, der den Aufhebungsgrund geltend macht.[448] Anders verhält es sich bei den Aufhebungsgründen i.S.d. § 1059 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, die im Interesse der öffentlichen Ordnung von Amts wegen zu berücksichtigen sind. Das Gericht hat auch ohne expliziten Tatsachenvortrag des Antragstellers das Vorliegen dieser Aufheb...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / I. Zulässigkeit während des Rechtsstreits

Rz. 4 Gem. § 485 Abs. 1 ZPO kann während eines Rechtsstreits ("Hauptsacheprozess") das selbstständige Beweisverfahren auf Antrag einer Partei angestrengt werden, wenn der Gegner zustimmt (§ 485 Abs. 1 Alt. 1 ZPO) oder zu besorgen ist, dass das Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird (§ 485 Abs. 1 Alt. 2 ZPO). Sofern die Zustimmung des Antragsgegners wä...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Arten von Doppeltatbeständen

Rz. 47 Materiell-rechtliche Doppeltatbestände sind allgemein anerkannt, z.B. Auftrag und Vollmacht, Übergabe der Sache und Eigentumsübertragung, Erbschaft und Vermächtnis. Rz. 48 Der typische Fall eines verfahrensrechtlichen Doppeltatbestandes ist der in § 30 GBO geregelte gemischte Antrag (siehe § 30 GBO Rdn 14 ff.), der gleichzeitig auch die Bewilligung (§ 19 GBO) enthält. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ff) Streitgenossenschaft

Rz. 1582 Der Erfolg der Anfechtungsklage eines von mehreren (notwendigen) Streitgenossen kommt im Hinblick auf § 248 Abs. 1 AktG auch den übrigen Streitgenossen zugute, ohne dass es einer Prüfung der von ihnen (zusätzlich) vorgebrachten Anfechtungsgründe gegen denselben Hauptversammlungsbeschluss bedarf.[4137] Zwischen mehreren Anfechtungsklägern besteht eine notwendige Stre...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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§ 11 Zwangsvollstreckung / Literaturtipps

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§ 9 Prozessuales / c) Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten

Rz. 83 Nach § 66 Abs. 1 ZPO kann nur derjenige, der ein rechtliches Interesse daran hat, dass in einem zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreit eine Partei obsiegt, dieser Partei zum Zwecke ihrer Unterstützung beitreten. Das ist der Fall, wenn der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreit...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / a) Personengesellschaften

Rz. 64 Bei einer Personengesellschaft geht die Rspr. davon aus, dass eine Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag eine Schiedsvereinbarung i.S.d. § 1029 Abs. 1 ZPO darstellt und der Form des § 1031 ZPO bedarf.[138] Damit folgt die Bindung der Gesellschafter zunächst aus der Bindung an den Gesellschaftsvertrag. Soll eine Schiedsklausel nachträglich in den Gesellschaftsvertrag ...mehr