Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

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FoVo 10/2021, Reform: Kontopfändung beim Gemeinschaftskonto

Mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (BGBl I 2020, S. 2466) werden ab dem 1.12.2021 erstmals die Rechtsfolgen der Pfändung eines Gemeinschaftskontos geregelt, das der Schuldner mit anderen Personen unterhält. Ziel der Regelung ist es, eine Trennung von Schuldner und sonstigen Kontoinhabern mit dem Ergebnis herbeizuführen, dass der Schuldner ein P-Konto eröffne...mehr

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FF 10/2021, Beschwerde und ... / 4. Wiedereinsetzungsantrag und Wiedereinsetzungsfrist

Nach der Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Verfahrenskostenhilfe stellt sich die Frage, wie weiter zu verfahren ist. Dies hängt entscheidend davon ab, wann und wie das Beschwerdegericht über die Verfahrenskostenhilfe entschieden hat. Die Frist zur Wiedereinsetzung nach §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 234 Abs. 2 ZPO bzw. § 18 Abs. 1 FamFG beginnt spätestens mit der Bekann...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Beibringu... / 1 Gründe

Entgegen der Auffassung der Schuldnerin ist die Erteilung der Auskunft über den Bestand eines Nachlasses gemäß § 2314 Abs. 1 BGB auch dann, wenn sie durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses (§ 2314 Abs. 1 S. 3, letzter Fall BGB) zu erfolgen hat, eine unvertretbare, nach § 888 ZPO zu vollstreckende Handlung. Wenn, wie hier, Auskunftsverpflichtungen (auch etwa in...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.4 Regelmäßige Verwaltungszuständigkeit

Rz. 8 Die grundsätzliche Aufteilung der Verwaltungszuständigkeit innerhalb der Finanzverwaltung ergibt sich bereits aus Art. 108 GG. Dieser überträgt in Abs. 1 die Verwaltung der Zölle, Finanzmonopole und bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der EUSt und der EG-Abgaben den Bundesfinanzbehörden,[1] die Verwaltung der übrigen Steuern in Abs. 2 den Landes...mehr

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ZErb 10/2021, Zu überrasche... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat die gegen die beklagte … gerichtete Klage zu Recht als unbegründet abgewiesen. Ein Auszahlungsanspruch im Deckungsverhältnis steht der Klägerin nicht zu. Als mögliche Anspruchsgrundlage für die von der Klägerin geltend gemachte Auszahlung des Prämiensparguthabens hat das Landgericht bea...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 4.1 Gläubigerstellung des Vollstreckungsschuldners

Rz. 8 Gegenstand der Pfändung ist eine Geldforderung des Vollstreckungsschuldners gegen den Drittschuldner, wobei unerheblich ist, auf welchem Rechtsverhältnis diese Forderung beruht. Der Vollstreckungsschuldner muss also Gläubiger der gepfändeten Forderung sein. Besteht zwar eine Forderung, schuldet der Drittschuldner diese aber nicht dem Vollstreckungsschuldner, sondern ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2 Wirkung der Herausgabe

Rz. 14 Hat der Drittschuldner die Sache freiwillig herausgegeben oder ist sie nach einem Urteil durch den Gerichtsvollzieher weggenommen worden, erfüllt der Drittschuldner hierdurch seine Leistungsverpflichtung gegenüber dem Vollstreckungsschuldner. Der Anspruch des Vollstreckungsschuldners erlischt somit. Soweit der Inhalt der Leistungsverpflichtung die Verschaffung des Eig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung des § 318 AO entspricht im Wesentlichen § 368 RAO.[1] § 318 AO fasst die zivilprozessualen Regelungen der § 847 ZPO [2] (Herausgabeanspruch auf eine bewegliche Sache), § 847a ZPO (Herausgabeanspruch auf ein Schiff) und § 848 ZPO [3] (Herausgabeanspruch auf eine unbewegliche Sache) zusammen.[4] Inhaltlich regelt § 318 AO Verfahrensbesonderheiten für Sachfor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.2 Voraussetzungen

Rz. 7 Der Vollstreckungsschuldner[1] muss eine natürliche Person sein. Nur diese ist als schutzwürdig anzusehen.[2] Damit gilt § 314 Abs. 3 AO nicht für juristische Personen, aber auch nicht für Personengesellschaften.[3] Rz. 8 Der Drittschuldner der gepfändeten Forderung muss ein Kreditinstitut sein. Kreditinstitute sind "Kreditinstitute" i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 1 KWG.[4] Die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2 Pfändbarkeit

Rz. 6 Nach § 318 Abs. 2 S. 2 AO wird die aufgrund der Pfändung erlangte Sache in der gleichen Weise verwertet, in der die Sache zu verwerten wäre, wenn sogleich eine Sachpfändung erfolgt wäre. Dieses hat zur Folge, dass ein Anspruch auf Herausgabe oder Leistung einer Sache nicht gepfändet werden darf, wenn die Sache selbst auch nicht pfändbar ist.[1] Maßgebend für die Pfändb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5.2.1 Bestimmung des Pfandgegenstands

Rz. 16 Nach § 119 Abs. 1 AO muss ein Verwaltungsakt inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Dies bedeutet, dass es insbesondere über den Adressaten und die zu treffenden Regelungen bei einer verständigen Würdigung keine Zweifel geben darf. Geringfügige Ungenauigkeiten, die die Möglichkeit einer Verwechslung nicht eröffnen, sind hingegen unschädlich. Dies gilt auch für die Best...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.2.3 Unbewegliche Sachen

Rz. 11 Bei unbeweglichen Sachen ordnet die Vollstreckungsbehörde nach § 318 Abs. 3 die Herausgabe an einen Treuhänder an. Dieser tritt im Vollstreckungsrecht nach der AO an die Stelle des Sequesters nach § 847 ZPO.[1] Der Treuhänder wird durch das Amtsgericht bestellt.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.3 Rechtsstellung des Vollstreckungsgläubigers

Rz. 31 Aufgrund der Pfändung kann die Vollstreckungsbehörde die Forderung verwerten. Hierfür gelten §§ 314, 315 und 317 AO. Sie hat alles zu unternehmen, um die Forderung für den Vollstreckungsschuldner zu erhalten und durchzusetzen, bevor die Verwertung erfolgt. Erforderlichenfalls hat sie zudem auch die Forderung einzuklagen. Rz. 32 Weitere rechtliche Pflichten des Vollstre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.4 Wirkung

Rz. 5 Die Einziehungsverfügung berechtigt die Vollstreckungsbehörde zur Geltendmachung der gepfändeten Forderung. Sie wird aber nicht deren Inhaberin, sondern kann nur in eigenem Namen die Auszahlung der gepfändeten Forderung verlangen.[1] Durch die Einziehung verändert sich der Rechtscharakter der Forderung nicht.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3.1 Verfahrensablauf

Rz. 4 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 309 AO hat die Vollstreckungsbehörde eine Pfändungsverfügung zu erlassen.[1] In der Vollstreckungsbehörde ist organisatorisch hierfür der Innendienst zuständig, der insoweit die Funktion des Vollstreckungsgerichts im zivilprozessualen Vollstreckungsverfahren innehat. Der Pfändung nachfolgend ist die Verwertung der Forderung. Diese er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.3 Weitere Verwertung

Rz. 16 Bewegliche Sachen werden nach der Herausgabe gem. § 318 Abs. 2 S. 2 wie eine gepfändete Sache nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 296, 305 verwertet. Die Vollstreckung in das herausgegebene Grundstück bzw. Schiff, Schiffsbauwerk, Schwimmdock oder Flugzeug erfolgt nach §§ 322, 323. Die Wertgrenze des § 866 Abs. 3 ZPO von 750 EUR für die Eintragung von Sicherungshy...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.1 Grundlagen

Rz. 7 Die Pfändungsverfügung erfolgt nach §§ 309–312 AO, die in § 318 Abs. 1 AO für ausdrücklich anwendbar erklärt werden. Die Pfändungsverfügung muss eine genaue Beschreibung der herauszugebenden oder zu leistenden Sache enthalten, damit eine Verwechslung der Sache im jeweiligen Einzelfall ausgeschlossen ist. Bei unbeweglichen Sachen erfolgt dies durch die Nennung der Grund...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1 Rechtsnatur

Rz. 2 Aus der Pfändung allein ergibt sich noch nicht die Befugnis der Vollstreckungsbehörde, die Forderung einziehen zu dürfen. Die Rechtsgrundlage für eine entsprechende Anordnung der Einziehung wird erst durch § 314 Abs. 1 AO geschaffen. Die Einziehungsverfügung ist dabei ein selbstständiger Verwaltungsakt im Vollstreckungsverfahren.[1] Sie entspricht dem gerichtlichen Bes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.2.1 Grundsatz

Rz. 9 Nach § 318 Abs. 2–4 kann die Vollstreckungsbehörde mit der Pfändungsverfügung anordnen, dass die bezeichnete Sache herauszugeben ist. Diese Anordnung ist jedoch für die Pfändung der Sache unerheblich. Sie kann deshalb auch noch nachgeholt werden.[1] Rechtlich entspricht die Herausgabeanordnung einem Leistungsgebot i. S. d. § 254 AO, sodass die Einziehungsverfügung stet...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.3 Auswirkungen

Rz. 11 Die allgemeinen Wirkungen der Pfändungsverfügung, vornehmlich das Verbot, an den Vollstreckungsschuldner zu zahlen[1], bleiben unberührt. § 314 Abs. 3 AO betrifft nur die Einziehungsverfügung. Rz. 12 Aufgrund der Einziehungsverfügung kann die Vollstreckungsbehörde[2] die Zahlung der gepfändeten Forderung verlangen (s. Rz. 5). Der Drittschuldner muss die Leistung erbrin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 4.2.2 Künftige Forderung

Rz. 11 Eine Forderung kann auch bereits gepfändet werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Pfändung zwar noch nicht besteht, aber ihr Entstehen für die Zukunft zu erwarten ist.[1] Ein Beispiel hierfür ist die Pfändung von zukünftigem Arbeitseinkommen nach § 313 AO. Entscheidend ist, dass es zwischen dem Vollstreckungsschuldner und dem Drittschuldner bereits eine konkrete rechtlich...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Verkürzung von Kirchensteuern

Es bleibt offen, ob die Verkürzung von Kirchensteuer neben der Hinterziehung von Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag eine Strafbarkeit wegen tateinheitlich verwirklichten Betruges (§ 263 StGB) begründet. Der BGH hat dies bisher nicht entschieden (bereits offen gelassen: BGH v. 17.4.2008 – 5 StR 547/07, wistra 2008, 310; dafür: Meyberg in BeckOK/OWiG, Art. 4 EGStGB Rz. 2...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / I. Nachträgliche Gesamtstrafe bei Steuerhinterziehung (§ 55 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

Im Rahmen der Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB muss das Tatgericht in den Urteilsgründen feststellen, ob die Einzelstrafen aus einer rechtskräftigen Vorverurteilung mittlerweile vollstreckt sind und muss auch den Zeitpunkt der Bezahlung von Geldstrafen feststellen, wenn die Sache im zweiten Rechtsgang nach Zurückverweisung durch das Revisionsgericht erneut vor dem Tatrich...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.5 Abweichungen bei den Aufbewahrungsfristen

Rz. 71 Die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt für Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen, Arbeitsunterlagen und Buchungsbelege 10 Jahre; dies entspricht § 257 Abs. 4 HGB. Andere Unterlagen sind 6 Jahre aufzubewahren. Ein Gesetzgebungsvorhaben im Jahr 2013, die Aufbewahrungsfristen auf 8 bzw. 6 Jahre zu verkürzen,[1] ist bislang nicht umgesetzt worden.[2] Rz....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Kontowechsel von Geminschaftskonto in Zahlungskonto

Rz. 6 Abs. 2 Satz 1 ZPO regelt die beschränkte Übertragungsmöglichkeit von Guthaben bei einem Gemeinschaftskonto auf ein neu eingerichtetes Einzelkonto als Zahlungskonto innerhalb der Zahlungssperre von einem Monat. Nur eine natürliche - nicht juristiche – Person kann während des einmonatigen Moratoriums nach Satz 1 vom Kreditinstitut verlangen, dass bestehendes bzw. künftige...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Zuwiderhandlungen gegen Auflagen der besonderen Steueraufsicht (§ 379 Abs. 3 AO)

Rz. 640 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 3 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Auflage (§ 120 Abs. 2 Nr. 4 AO), die einem Verwaltungsakt (VA) für Zwecke der besonderen Steueraufsicht (§§ 209–217 AO) beigefügt worden ist, zuwiderhandelt. Als Täter kommt nur der Adressat der Auflage in Betracht. Rz. 641 [Autor/Stand] Den Begriff der Auflage definiert §...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Einzelfälle

a) Kontrollmitteilungen Rz. 25 Beispiel Im Rahmen einer Außenprüfung bei der Fa. S KG werden die steuerlichen Verhältnisse des Gesellschafters G festgestellt und eine entsprechende Kontrollmitteilung an dessen Veranlagungs-FA übersandt. Des Weiteren wurde für ein von der S KG an G verkauftes Betriebsgrundstück ein erheblich unter dem vom Prüfer veranschlagten Verkehrswert lieg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtsfolgen

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens hat verschiedene strafrechtlich und steuerrechtlich bedeutsame Folgen. Dabei ist zu differenzieren: Mit Beginn der Strafverfolgung, also mit Einleitung des Strafverfahrens durch eine Maßnahme i.S.d. § 397 Abs. 1 AO hat der Stpfl., gegen den sich der Tatverdacht eines Steuerdeliktes richtet, die Rechtsstellung eines ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Person des Verdächtigen

Rz. 8 [Autor/Stand] Nicht jede Person, die in einem frühen Stadium der Ermittlungen tatverdächtig erscheint, ist sogleich auch Beschuldigter. Neben dem Tatverdacht müssen Tatsachen auf die naheliegende Möglichkeit schließen lassen, dass der Betroffene als Täter oder Teilnehmer gehandelt hat[2]. Grundsätzlich gilt als Beschuldigter derjenige Tatverdächtige, gegen den die Straf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Kenntniserlangung

Schrifttum: Bilsdorfer, Die Anzeige von Steuerstraftaten nach § 116 AO und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ZRP 1997, 137; Birmanns, Informationsaustausch zwischen Zoll und Steuerverwaltung, NWB Fach 13, 769; Bisle, "Chi-Quadrat-Test" und Zeitreihenvergleich: Keine Schätzung bei ordnungsgemäßer Buchführung, PStR 2012, 15; Blenkers, Chi-Test – oder "Jeder Mensch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 30 [Autor/Stand] Mit § 379 AO werden verschiedene Verstöße gegen steuerrechtliche (insb. betreffend die Mitwirkung im Besteuerungsverfahren, §§ 117c, 138 ff., §§ 140 ff. AO) und außersteuerrechtliche Pflichten mit Bußgeld bedroht, weil der staatliche Steueranspruch schon hierdurch gefährdet ist, allerdings nicht in einer derart konkreten Weise, wie sie insb. mit der Erst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Finanzbehörde

Rz. 15 [Autor/Stand] Zuständig für die Einleitung des Strafverfahrens sind die in § 386 Abs. 1 Satz 2 AO bezeichneten Behörden: das HZA (§ 12 Abs. 2 FVG), das FA, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse[2] (s. dazu § 386 Rz. 7 f.). Den HZÄ steht die Einleitungskompetenz vor allem bei Zoll- und Verbrauchsteuerdelikten sowie der zollamtlichen Überwachung des Ware...mehr

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zfs 09/2021, Anspruch eines... / 2 Aus den Gründen:

… "Die Beschwerde des Beteiligten gegen den angefochtenen Beschluss, mit dem es das Landgericht abgelehnt hat, festzustellen, dass die Klägerin die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu tragen hat, ist nach § 4 Abs. 3 JVEG zulässig. Sie war gemäß § 4 Abs. 7 JVEG durch den Einzelrichter zu entscheiden." Die Beschwerde kann jedoch in der Sache keinen Erfolg haben. Das ...mehr

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FoVo 09/2021, Wenn es bei d... / II. Die Lösung

Ist die Leistung von einer Gegenleistung abhängig? Das Problem liegt also in § 690 Abs. 2 Nr. 2 ZPO. Danach findet das Mahnverfahren nicht statt, wenn die Geltendmachung des Anspruchs von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängig ist. Das ist im Mahnantrag nach § 690 Abs. 1 Nr. 4 ZPO zu versichern. Die Abgrenzung zwischen Vorleistung und Zug-um-Zug-Leistung Die zu titu...mehr

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FF 09/2021, Einwendungen im... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren. Der Antragsteller ist der minderjährige Sohn des Antragsgegners und begehrt im vereinfachten Unterhaltsverfahren Unterhalt für die Zeit ab 1.6.2016. [2] Mit Schreiben seiner Verfahrensbevollmächtigten vom 9.11.2020 hat der Antragsgegner vorg...mehr

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FoVo 09/2021, Wenn Schuldner und Drittschuldner mit den unpfändbaren Aufwandsentschädigungen übertreiben

Nach 850a Nr. 3 ZPO sind Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen, unpfändbar. Zugleich sind diese Beträge steuer- und sozialversicherungsfrei. Das ...mehr

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FoVo 09/2021, Folgen der so... / 2 II. Die Entscheidung

BGH lehnt Aussetzung ab … Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. Eine Vollstreckung des angegriffenen Haftbefehls ist während des anhängigen Rechtsbeschwerdeverfahrens bereits kraft Gesetzes ausgeschlossen. … weil es nichts auszusetzen gibt Gemäß § 570 Abs. 1 ZPO kommt der sofortigen Beschwerde aufschiebende Wirkung zu, wenn s...mehr

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AGS 09/2021, Anwaltskosten ... / II. Erstattungsfähigkeit der im obligatorischen Güteverfahren entstandenen Anwaltskosten

1. Keine Erstattung nach § 15a Abs. 4 EGZPO Gem. § 15a Abs. 4 EGZPO gehören zu den Kosten des Rechtsstreits i.S.d. § 91 Abs. 1 und 2 ZPO die Kosten der Gütestelle, die durch das Einigungsverfahren nach § 15a Abs. 1 EGZPO entstanden sind. Diese Vorschrift ist vorrangig vor der vom LG Frankfurt (Oder) herangezogenen Regelung des § 91 Abs. 3 ZPO, weil sie sich auf ein obligatori...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Amtliche Mitteilungen

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Steuerstrafverfolgungsorgane können auch durch amtliche Mitteilungen anderer Behörden (s. § 385 Rz. 131) vom Verdacht strafbarer Handlungen Kenntnis erhalten. Es handelt sich dann insb. bei einer Mitteilung nach § 116 AO um eine besondere Spielart einer Strafanzeige. Aber auch aufgrund zunächst routinemäßiger Mitteilungen, um die gesetzmäßige Besteue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Steuerliche Rechtsfolgen

Rz. 54 [Autor/Stand] Die steuerrechtlichen Befugnisse der FinB bestehen gem. § 393 Abs. 1 Satz 1 AO unabhängig vom Strafverfahren fort. Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens hindert nach überw. Ansicht[2] vor allem nicht weitere Ermittlungen durch die Außenprüfung (s. zur Gegenansicht Nachw. in Rz. 12). Dem Prüfer kann jedoch eine steuerstrafrechtliche Beurteilung allenfa...mehr

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AGS 09/2021, Entschädigung ... / II. Feststellungsantrag

Die sofortige Beschwerde hatte Erfolg, soweit der Beschuldigte die Abweisung seines Feststellungsantrags angegriffen hat. Dessen formelle und materielle Voraussetzungen waren nach Auffassung des LG nämlich gegeben. Gegen den Beschuldigten seien entschädigungspflichtige Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt worden (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StrEG). Es liege auch ein i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 4 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verletzung der Pflicht zur Meldung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung (§ 379 Abs. 2 Nr. 1e AO)

a) Allgemeines Rz. 455 [Autor/Stand] Der Tatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO wurde durch Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019[2] in das Gesetz eingefügt. Danach handelt ordnungswidrig, wer als sog. Intermediär entgegen § 138d Abs. 1, § 138f Abs. 1, 2, 3 Satz 1 Nr. 1-7 sowie 9 und 10 oder § 138h Abs. 2 AO ...mehr

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FF 09/2021, Widerrechtlichk... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Mutter, die mit dem Vater zwar verheiratet ist, von ihm aber seit etwa August/September 2019 getrennt lebt, wendet sich gegen den am 18.2.2021 erlassenen Beschluss des Familiengerichts, mit dem festgestellt wurde, dass das Zurückhalten von M. in Russland sowie das Verbringen von S. nach Russland widerrechtlich im Sinne von Art. 3 des Haager Übereinkommens ...mehr

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zfs 09/2021, Zur Erstattung... / 1 Aus den Gründen:

Die statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache teilweise Erfolg. Die Anschlussberufung der Klägerin hat keinen Erfolg. I. Das Erstgericht hat zu Recht einen Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz dem Grunde nach bejaht und rechtsfehlerfrei eine Haftungsquote von 100 % zu Lasten der Beklagten ang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Madauss, LSt-Nachschau iSd § 42g EStG, USt-Nachschau iSd § 27b UStG und Selbstanzeige iSd § 371 AO, NZWiSt 2013, 424; Hillert, Die LSt-Nachschau (§ 42g EStG), StB 2013, 244; Dissars, Die neue LSt-Nachschau nach § 42g EStG, NWB 2013, 3210; Apitz, LSt-Nachschau – § 42g EStG, StBp 2014, 33; Bergan/Jahn, Die LSt-Nachschau nach § 42g EStG, NWB 2015, 579; Hilbert, Modernisierung des Be...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.1 Ausdrückliche Erklärung

Rn 20 Will ein Gläubiger dem Angebot des Schuldners zustimmen oder dieses ablehnen, kann er dies gegenüber dem Gericht innerhalb der Monatsfrist ausdrücklich erklären, aber auch aus Gründen der Vereinfachung bis zum Ende der Monatsfrist schweigen. Allerdings obliegt dem Gläubiger die Überprüfung der Forderung, da eine nicht ergänzte Forderung nach § 308 Abs. 3 Satz 2 erlisch...mehr

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AGS 08/2021, Glaubhaftmachu... / II. Festsetzung durch das LG

Das LG hat eine niedrigere Vergütung festgesetzt, als in der angegriffenen Entscheidung festgesetzt worden ist. 1. Verfahren AZ 37 Ds – 61 Js 419/19 – 46/19 – acht Fälle des Ladendiebstahls a) Festgesetzte Gebühren Für dieses Verfahren hat das LG eine Grundgebühr Nr. 4100 VV und die Verfahrensgebühr Nr. 4106 VV festgesetzt. Weitere Gebühren seien nicht festzusetzen. Insbesonder...mehr

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AGS 08/2021, Beschwerde des... / III. Gegenvorstellung möglich

Es bleibt dem Beschwerdeführer jedoch unbenommen, beim LG jederzeit eine erneute Gegenvorstellung gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung zu erheben. Vorsorglich weist der Senat für diesen Fall darauf hin, dass die Begründung in dem Nichtabhilfebeschluss die bisherige vorläufige Festsetzung mit 125.000,00 EUR nicht trägt, weil die Klägerin in der Klageschrift ein Mindests...mehr

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zfs 08/2021, Kostenerstattu... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: … "II. Das Rechtsmittel ist als sofortige Beschwerde (§ 104 Abs. 3 i.V.m. § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) statthaft und auch im Übrigen zulässig. Der Beschwerdewert gemäß § 567 Abs. 2 ZPO ist erreicht." Die sofortige Beschwerde ist begründet. Das LG hat zu Unrecht die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit einer Gebührenerhöhung gemäß Nr. 1008 VV RVG in dem von ...mehr

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AGS 08/2021, Gerichtskosten... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG des Saarlandes ist zuzustimmen. 1. Anfall der Festbetragsgebühr Die für Beschwerden in Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit geltende und hier einschlägige Gebührenvorschrift der Nr. 5502 GKG KV entspricht der für das zivilrechtliche Verfahren vor den ordentlichen Gerichten anwendbaren Regelung in Nr. 1812 GKG KV. In beiden Fällen ...mehr