Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XV. Der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung (§ 25 Abs. 1 RVG)

Rz. 109 In § 4 Abs. 1 Hs. 2 ZPO wird ein Additionsverbot für einige Arten von Nebenforderungen wie Zinsen und Kosten angeordnet, soweit diese als Nebenforderungen geltend gemacht werden. Von diesem Additionsverbot gibt es eine wichtige Ausnahme in Zwangsvollstreckungsangelegenheiten für die Berechnung der Anwaltsgebühren: Bei Aufträgen zur Zwangsvollstreckung setzt sich der ... mehr

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Aufgabenteil / 3. Gebühren für außergerichtliche Vertretung (→ § 4 Rdn 2 ff., § 2 Rdn 185 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Aufgabenteil Gruppe 3 mehr

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Aufgabenteil / 5. Gebühren im Mahnverfahren (→ § 6 Rdn 1 ff.)

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 4. Vereinfachte Kostenfestsetzung

Rz. 63 Der Nachteil des normalen Kostenfestsetzungsverfahrens, dass aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss gemäß § 798 ZPO erst nach einer Wartefrist von zwei Wochen vollstreckt werden darf, wird bei der so genannten vereinfachten Kostenfestsetzung vermieden. Der Vorteil der vereinfachten Kostenfestsetzung nach § 105 ZPO liegt darin, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss auf das ... mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 4. Die Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarungen (Nr. 1000 Ziff. 2 VV RVG)

Rz. 65 Mit einem zahlungswilligen, aber nicht leistungsfähigen Schuldner werden oft Zahlungsvereinbarungen getroffen, die dem Schuldner Ratenzahlungen oder eine Stundung ermöglichen. Für den RA entsteht dann zusätzlich zur Geschäftsgebühr eine Einigungsgebühr. Siehe auch § 2 Rdn 166 ff. Würde diese Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Ziff. 1 VV RVG mit dem Gebührensatz von 1,5 bere... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / F. Zusammenstellung häufig gebrauchter Wertvorschriften

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Aufgabenteil / [Ohne Titel]

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / II. Die Wertvorschriften der ZPO, des GKG und des FamGKG für die Ermittlung des Gebührenwerts

Rz. 17 Das RVG kennt bis auf wenige Bestimmungen keine eigenen Wertberechnungsvorschriften. In § 23 verweist das RVG auf die Gerichtskostengesetze , so in Abs. 1 für den Zivilprozess auf das GKG, bzw. in Familiensachen auf das FamGKG und in Abs. 3 in anderen Angelegenheiten auf das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Beispiele für die in Abs. 3 genannten "anderen Angele... mehr

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Immobilienpreise: Stabile Lage schafft Planungssicherheit

Die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen entwickeln sich im Juni seitwärts – während Mieten weiter steigen, bleibt der Kauf von Wohneigentum attraktiv. Das sind die aktuellen Daten aus dem Europace Hauspreisindex (EPX). Der Europace Hauspreisindex (EPX) gibt im Juni 2026 gegenüber dem Vormonat minimal um 0,01 % nach und landet bei einem Gesamtwert von... mehr

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Aufgabenteil / 14. Einigungsgebühr (→ § 2 Rdn 166 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Bitte bedenken Sie bei den Lösungen, dass die gerichtliche Festsetzung des Streitwerts für die Gerichtsgebühren (§ 63 Abs. 2 GKG) für die Gebühren des Anwalts gemäß § 32 Abs. 1 RVG maßgebend ist. Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass dieser Streitwert für eine Gebühr d... mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / D. Gegenstandswert für anwaltliche Tätigkeiten ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren (§ 23 Abs. 3 RVG)

Rz. 117 Die Ermittlung des Gegenstandswertes für anwaltliche Tätigkeiten erfolgt nach § 23 RVG, der seinerseits auf die anderen Kostengesetze verweist. Dies wurde bereits oben in Rdn 17 ff. und 26 f. dargestellt. Während § 23 RVG mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / b) Einigungsgebühr bei Vollstreckungsauftrag

Rz. 41 Selbst wenn der Gläubiger über einen titulierten Anspruch verfügt, weiß er genau genommen nicht, ob er diesen Anspruch gegen den Schuldner letztlich durchsetzen kann. Es besteht also Ungewissheit über die Erfolgsaussichten der Zwangsvollstreckung. Durch eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner könnte für den Gläubiger diese Ungewissheit zumindest gemildert wer... mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / I. Allgemeine Wertvorschriften des FamGKG

Rz. 17 Das FamGKG enthält in den §§ 33 bis 42 allgemeine Wertvorschriften. Diese entsprechen weitgehend den allgemeinen Wertvorschriften der §§ 39, 40, 43, 44, 45 und 47 GKG. Deshalb wird hierzu auch auf die Ausführungen in § 3 Rdn 31 ff. dieses Buches verwiesen. Wichtige Wertvorschriften des FamGKG stellen sich zu einer kurzen Übersicht zusammengefasst wie folgt dar: mehr

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Aufgabenteil / 9. Die (Regel)gebühren des Prozessbevollmächtigten (→ § 7 Rdn 4 ff.)

Hinweis: Bitte bedenken Sie bei den Lösungen, dass die gerichtliche Festsetzung des Streitwerts für die Gerichtsgebühren (§ 63 Abs. 2 GKG) für die Gebühren des Anwalts gemäß § 32 Abs. 1 RVG maßgebend ist. Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass dieser Streitwert für eine Gebühr des Anwalts nicht den zutreffenden Gegenstandswert bildet, muss dieser Gegenstandswert durch eine... mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / II. Gebühren nach einem Vorbehaltsurteil im Urkunden- oder Wechselprozess

Rz. 72 → Dazu Aufgaben Gruppe 25 Weil im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess als Beweismittel nur der Urkundenbeweis oder Parteivernehmung zulässig ist (§ 592 ff. ZPO), schließt dieser Prozess mit einem Vorbehaltsurteil ab, wonach der Beklagte seine Rechte im Nachverfahren geltend machen kann. In dem Nachverfahren sind dann – da es sich bei diesem um ein ordentliches Verfa... mehr

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Aufgabenteil / 19. Gebühren des nicht prozessbevollmächtigten RA (→ § 7 Rdn 77 ff.)

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Aufgabenteil / 25. Vergütung des RA im Urkunden- und Wechselprozess (→ § 7 Rdn 72 ff.)

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Abzinsung / 3.2.3 Änderung der Berechnungsparameter

Der bilanzielle Wertansatz von abgezinsten Rückstellungen ist jährlich allein schon deshalb neu zu berechnen, da der Barwert mit der um den Zeitfortschritt veränderten Restlaufzeit (neu) berechnet werden muss. Dabei sind Änderungen der Bewertungsparameter nomineller Verpflichtungsbetrag, Abzinsungssatz und Restlaufzeit ebenfalls zu berücksichtigen. Die durch die Deutsche Bundesba... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Abzinsung / 3.2 Abzinsung von Rückstellungen

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr sind nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abzuzinsen. Dazu sind neben dem nominellen Verpflichtungsbetrag die beiden Parameter Abzinsungszinssatz und Restlaufzeit zu bestimmen. Mithilfe dieser Parameter ist der Barwert des nominellen Verpflichtungsbetrags zu berechnen. Der so ermittelte Barwert des nominellen Verpflichtungsbetra... mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 1 So kontieren Sie richtig!

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Taxonomien: Änderungen in d... / 3 Änderungen in der Taxonomie-Version 6.8

Einhergehend mit dem Schreiben vom 27.5.2024 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der neuesten Version 6.8 vom 1.4.2024 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind wie gewohnt unter www.esteuer.de abrufbar. Die aktualisierten Taxonomien finden grundsätzlich Anwendung auf Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellung, Abzinsung / 4.1 Verpflichtung zur Abzinsung

Rückstellungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG abzuzinsen; ausgenommen von der Abzinsung sind Rückstellungen, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als ein Jahr beträgt und die verzinslich sind oder die auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen. Eine verzinsliche Verpflichtung liegt vor, wenn ein Zinssatz von mehr als 0 % vereinbart wurde oder wirtschaftlic... mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abzinsung einer Rückstellung (Handelsbilanz)

Die Huber GmbH schätzt die nominale Verpflichtung aus einem Rechtsstreit zum aktuellen Abschlussstichtag am 31.12.01 auf 100.000 EUR. Sie geht davon aus, dass der Rechtsstreit 2 Jahre dauert und sie zum 31.12.03 in Anspruch genommen wird. Da die Laufzeit der Verpflichtung mehr als ein Jahr beträgt, ermittelt die Huber GmbH den Erfüllungsbetrag der Rückstellung zum 31.12.01 fü... mehr

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Rückstellung, Abzinsung / 4.5 Abzinsungsfaktor bzw. Vervielfältiger

Die Abzinsung wird berechnet durch die Anwendung eines Abzinsungsfaktors auf den nominellen Verpflichtungsbetrag. Der Abzinsungsfaktor kann nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet werden (Barwertformel, siehe oben) oder mithilfe der bereits berechneten Vervielfältiger der Tab. 2 des BMF- Schreibens vom 26.5.2005 (IV B 2 – S 2175 – 7/05) erfolgen. Diese Verviel... mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 7. Einzelfragen zur Vorabpauschale

Der Anleger versteuert während der Haltedauer der Investmentanteile die Ausschüttungen. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen die Ausschüttungen geringer sind als die Erträge einer risikolosen Geldanlage, da Investmentfonds häufig die außerordentlichen Erträge und ggf. auch die laufenden Erträge (z.B. Dividenden, Mieten, Zinsen) thesaurieren. An dieser Stelle soll die Vorabpaus... mehr

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zfs 07/2026, Vorfahrtsrecht... / 1 Sachverhalt

A. Die Parteien streiten über Ansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls, der sich am 12.11.2023 auf der Korntaler Straße in Stuttgart-Stammheim ereignet hat. Wegen des erstinstanzlichen Sach- und Streitstands wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen. Der Kläger beantragte in erster Instanz: 1. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger ... mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 2.4 Vermögenseinkommen

Zum Vermögenseinkommen zählen im Wesentlichen die Einkommen nach den §§ 20 bis 23 EStG. Dies sind alle Einkommen, die mit dem Einsatz von Vermögenswerten erzielt werden, auch wenn der Rentenberechtigte sie geerbt hat. Anrechenbar sind Kapitaleinkünfte, z. B. Zinsen aus Sparbüchern, Sparbriefen und Sparverträgen, Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren (Bundesschatzbriefe), E... mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 12 Reihenfolge der Befriedigung des Gläubigers

Über die Gläubigerforderung an Kosten, Zinsen und Hauptsache wird der Arbeitgeber eine besondere Aufstellung fertigen und bei jeder Überweisung an den Gläubiger auf dem Laufenden halten. Die Schuldtilgung geht dabei in der Weise vor sich, dass zuerst die Kosten, dann die Zinsen und schließlich die Hauptsumme zu berücksichtigen sind.[1] Nachrangig sind die nach Eintritt des V... mehr

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AGS 07/2026, Zinserträge al... / II. Dreieinhalbfacher Jahreswert

Wenn eine Beschlussmängelklage das Ziel hat, die Beendigung von wiederkehrenden Leistungen (hier: Zinsen auf Darlehen) zu verhindern, ist das Interesse der Kläger gem. § 9 ZPO mit dem 3,5fachen Jahresbetrag der entfallenden Verzinsung zu berechnen. mehr

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Anrechnung von Nebeneinkommen / Zusammenfassung

Begriff Ein neben dem Arbeitslosengeld erzieltes Einkommen aus einer Beschäftigung oder Tätigkeit (mühevolles Einkommen) von weniger als 15 Wochenstunden muss nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Werbungskosten sowie einem Freibetrag von 165 EUR auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Müheloses Einkommen (z. B. Renten, Zinsen) wird nicht auf das Arbe... mehr

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AGS 07/2026, Zinserträge al... / Leitsatz

Streiten die Parteien über die Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses, mit dem die Verzinsung auf Kapitalkonten verbuchter Gesellschafterdarlehen beendet werden soll, ist der Streitwert gem. § 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Zinsen zu berechnen. BGH, Beschl. v. 30.9.2025 – II ZR 96/24 mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.11 Betriebliche Altersvorsorge

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.2.4 Mehrere Pfändungen desselben Gläubigers

Pfändet ein und derselbe Gläubiger wegen mehrerer nicht bevorrechtigter Forderungen durch einen einheitlichen Pfändungsbeschluss, so sind die an ihn abgeführten Beträge zuerst auf die Kosten der Prozesse, dann auf die Kosten der Zwangsvollstreckung, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die einzelnen Hauptsummen zu verrechnen.[1] Wegen einer etwaiger Hinterlegung durch den ... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.121 Zinsaufwendungen

Ritzer/Wienke, Entstehung eines EBITDA-Vortrags i. S. d. § 4h Abs. 1 Satz 3 EStG bei positivem Zinsüberhang – Zugleich Anmerkung zu FG Köln v. 26.6.2025 – 13 K 1975/22, FR 6/2026, S. 250; Prinz, Nationale und europäisierte Zinsschranke im Rechtsstreit – Gedanken eines Steuerpraktikers, FR 3/2026, S. 97; Lüdenbach, Praxisfälle – Zahlung eines Bereitstellungszinses für die Ein... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 71 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Abstandnahme gilt für Erträge aus Versicherungen, Investmenterträge iSd § 16 Abs 1 Nr 1 und 2 InvStG, Kapitalforderungen (a-Fälle oder b-Fälle), Dividenden aus ausländischen Aktien, Stillhalterprämien, sowie Veräußerungsgewinne iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 9–12 EStG. Rn. 72 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Wegen der Verweisung auf die Vorschriften für... mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 8 Rückzahlung von Ausbildungsförderung

Die Förderung wird nur für Schüler als Zuschuss bewilligt. Für Studenten gilt gegenwärtig: Bis zu 50 % der Ausbildungsförderung werden als Darlehen geleistet. Dieses ist für Ausbildungsabschnitte, die nach dem 28.2.2001 begonnen wurden, höchstens in 77 Monatsraten bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 EUR zurückzuzahlen. Das Darlehen ist grundsätzlich nicht zu verzinsen. Über... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.90 Rechnungsabgrenzung

Roß/Ummenhofer, Keine Bilanzverlängerung durch Rechnungsabgrenzungsposten, DB 43/2025, S. 2585; Cremer, Disagio – Behandlung in der Handels- und Steuerbilanz – Beispielsfälle zur Buchung und Bilanzierung eines Fälligkeits-, Raten- und Annuitätendarlehens, NWB 13/2024, S. 14 – Beilage; Richter/Meyering, Geringwertige Rechnungsabgrenzungsposten in der handels- und steuerrechtl... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 102 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Möglichkeiten der Abstandnahme sind ab dem 01.01.2013 durch das AmtshilfeRLUmsG (BGBl I 2013, 1809) erheblich ausgeweitet worden. Gegenüber den abgelösten Detailregelungen in Abs 7 S 2 aF zu Namensaktien und Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften hat die Neuregelung die Vorschrift übersichtlicher gemacht und das Verfahren ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausschlussgründe (§ 44a Abs 6 EStG)

Rn. 130 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Vom Steuerabzug darf in den Fällen der KapSt auf Zinsen und Dividenden und dividendenähnliche Erträge aus ausländischen Beteiligungen nur dann Abstand genommen werden, wenn die Teilschuldverschreibungen, Anteile an Sammelschuldverschreibungen, Wertrechte, die Einlagen und Guthaben oder sonstigen WG zum Zeitpunkt des Einnahmezuflusses unter ... mehr

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Grundsicherungsgeld (Einkom... / 4 Einkommen

Einkommen i. S. d. SGB II sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld ohne Rücksicht auf ihre Herkunft oder Rechtsnatur. Unerheblich ist auch, ob die Einnahmen der Steuerpflicht unterliegen. Sachbezüge werden – anders als nach früherer Rechtslage – grundsätzlich nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Etwas Anderes gilt nur, soweit Sachbezüge aus einem Arbeitsverhältnis erbra... mehr

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AGS 07/2026, Zinserträge al... / III. Bedeutung für die Praxis

Bei einer Zinsforderung mit ungewissem Erfüllungszeitpunkt handelt es sich grds. nicht um wiederkehrende Leistungen, sodass deren Wert nach § 3 ZPO frei zu schätzen ist (BGH NJW 1981, 2360; OLG Düsseldorf JurBüro 1993, 166). Beispiel Das Gericht gibt der Klageforderung statt, weist aber den Zinsantrag ab. Dagegen legt der Kläger Berufung ein. Der Wert des Zinsantrags ist nach ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 81 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Abstandnahme ist nicht mehr nur bei den KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 6, 7 und 8–12 EStG möglich, sondern ab dem 01.01.2013 auch für KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 und 2 EStG eröffnet. Hinzu gekommen sind durch das InvStRefG v 19.07.2016, BGBl I 2016, 1730 ab dem 01.01.2018 die KapErtr gem § 43 Abs 1 S 1 Nr 5 EStG, also die Zuflüsse d... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Gesundheitsfonds / 1 Finanzierung

Das BAS verwaltet als gemeinschaftliches Sondervermögen aller Krankenkassen die von den Krankenkassen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogenen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung nebst Zinsen und Säumniszuschlägen,[1] Beiträge aus Rentenzahlungen durch die Rentenversicherungsträger,[2] Beiträge bei geringfügigen Beschäftigungen zur Krankenversicherung,... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.2.1 Tilgungsraten

Tilgungsraten werden nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in der Regel nicht als Bedarf anerkannt. Es handelt sich dabei um den Anteil der monatlichen Zahlung an die finanzierende Bank, die dem Abtrag des aufgenommenen Darlehens dient. Da die Tilgung im Ergebnis in das Vermögen der Leistungsberechtigten zufließt, gilt dieser Vermögenszuwachs nicht als mit d... mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 10 Verzinsung der Beitragserstattung

Die Rentenversicherungsbeiträge werden in der Höhe erstattet, in der die Versicherten sie getragen haben.[1] War mit dem Versicherten ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart, wird der vom Arbeitgeber getragene Beitragsanteil des Versicherten jedoch erstattet. Anlässlich der Beitragserstattung wird oftmals die Frage nach dem durch die irrtümliche Beitragsentrichtung entstandenen Zi... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.24 Darlehn

Thurow, Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit, BC 1/2026, S. 4; Tetzlaff, Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG bei Darlehensgewährung durch zwischengeschaltete vermögensverwaltende KG – Anmerkungen zum BFH-Urteil v. 27.11.2024 – I R 21/22, StuB 17/2025, S. 650; Bünning, Steuerbilanzielle Korrektur von Darlehensverhältnissen im Personengesellschaft... mehr

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AGS 07/2026, Bestand einer ... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem ArbG Flensburg mehrere Klageanträge gestellt und sich gegen verschiedene Widerklageanträge verteidigt. Mit seiner Vertretung hat er seine Prozessbevollmächtigten beauftragt, die für ihn auch in mehreren anderen Verfahren tätig waren. Der Arbeitsgerichtsprozess endete im zweiten Gütetermin durch Abschluss eines Vergleichs. Das ArbG Flensburg hat den S... mehr

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zfs 07/2026, Vorfahrtsrecht... / 2 Aus den Gründen:

B. Die Berufung hat überwiegend Erfolg. Sie ist zulässig und überwiegend begründet. Die vom Berufungskläger geltend gemachten Ansprüche stehen ihm gemäß §§ 7, 17, 18 StVG, 823 Abs. 1, 249 ff., 421, 840 BGB, 115 Abs. 1 VVG in der aus dem Tenor ersichtlichen Höhe zu. Für die aus dem streitgegenständlichen Unfall resultierenden Schäden des Klägers haften die Beklagten als Gesam... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.72 Konzernabschlussanalyse

Leitner-Hanetseder/Frenkenberger, Mehr Vergleichbarkeit, neue Herausforderungen: IFRS 18 und die Auswirkungen auf das Betriebs- und Finanzergebnis, KoR 4/2026, S. 141; Zwirner/Busch/Schöffel, Marktkapitalisierung versus Buchwert des Eigenkapitals – Anmerkungen zur Buchwert-Marktwert-Lücke 2024 in der Praxis und Implikationen für den Goodwill, KoR 2/2026, S. 62; Babbel, Praxi... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Datenübermittlung der auszahlenden Stelle an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zum Kapitalertragsteuerabzug (§ 45b Abs 2 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Handelt es sich bei den KapErtr um solche aus sammelverwahrten Aktien oder Genussscheinen iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG oder um Zinsen aus sammelverwahrten Wandelanleihen bzw Gewinnobligationen nach § 43 Abs 1 Nr 2 S 4 EStG, werden den auszahlenden Stellen eine ganze Reihe von Angaben abverlangt, die per Datenfernübertragung an das BZSt über... mehr