Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.2 Abgrenzung zum Vermögen

Rz. 6 Nicht als Einkommen nach § 11, sondern nach Maßgabe des § 12 ist Vermögen zu berücksichtigen. Für das Einkommen gilt die modifizierte Zuflusstheorie. Das BSG hat sich insoweit der Rechtsprechung des BVerwG angeschlossen. Sie besagt, dass zum Einkommen alles gehört, was in der Zeit dem Hilfebedürftigen zufließt, während er einen Bedarf an Leistungen zur Sicherung des Le... mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.4 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen

Rz. 40 Einkommen i. S. v. § 11 ist nicht ein Rabatt, den ein Arbeitnehmer von einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen erhält, wenn solche Rabatte nicht nur diesen Arbeitnehmern, sondern auch anderen Personen eingeräumt werden. Die Rabatte werden im eigenwirtschaftlichen Interesse des fremden, im entschiedenen Fall Versicherungsunternehmens gewährt. Sie stellen nach... mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.6 Darlehen/Schenkungen

Rz. 144 Abs. 1 Satz 3 bestimmt, dass auch Zuflüsse aus Darlehen zur Bestreitung des Lebensunterhalts Einnahmen sind, wenn es sich um darlehensweise gewährte Sozialleistungen handelt. Ausgleichsregelungen enthält § 11a. Andere Einnahmen als Darlehen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber will Manipulationen der Leistungen zum Lebensunterhalt begegnen, di... mehr

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Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 2.2 Kostenträger (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 Satz 1 bestimmt den Bund als Träger der Aufwendungen nach dem SGB II. Dabei trägt der Bund die Aufwendungen für die Grundsicherung und die für die Gewährung entstehenden Verwaltungskosten, soweit Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit betroffen sind, in voller Höhe. Die Vorschrift nimmt insoweit die Aufwendungen für Ausgaben aus, die den kommunalen Trägern in § 6... mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.5 Gesetzliche Vermutung für Leistungen zum Lebensunterhalt

Rz. 18 Nur wenn der Verbleib von Einkommen oder Vermögen unklar ist, hat Abs. 5 eine rechtliche Bedeutung. Dann ist Raum für eine auf allgemeiner Lebenserfahrung gestützte Vermutung, wonach leistungsfähige Verwandte ihre hilfebedürftigen Angehörigen unterstützen, wenn "aus einem Topf" gewirtschaftet wird (BSG, Urteil v. 3.9.2020, B 14 AS.55/19 R). Abs. 5 setzt die Lebenserfa... mehr

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Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 2.1 Überblick

Rz. 9 Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II sind – abgesehen von dem Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 – grundsätzlich den erwerbsfähigen Personen vorbehalten, die die Anspruchsvoraussetzungen nach § 7 erfüllen, insbesondere hilfebedürftig sind, weil sie ihren Lebensunterhalt und den mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen aus... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.6.1 Gläubiger und Empfänger

Rz. 57 Gläubiger i. S. d. § 160 Abs. 1 S. 1 AO ist der Forderungsberechtigte aus einem zivilrechtlichen Schuldverhältnis. Empfänger ist nach der Norm, wem der in der Betriebsausgabe enthaltene wirtschaftliche Wert vom Stpfl. übertragen wurde[1], bei dem er sich demzufolge steuerlich auswirkt.[2] Der Empfängerbegriff ist weit auszulegen. Es handelt sich nicht nur um den bspw.... mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Auslegung des in § 4i Satz 1 EStG normierten Abzugsverbots – Niederländische Gruppenbesteuerung vom Tatbestand dieser Norm erfasst

1. § 4i Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verlangt nicht, dass die Minderung der Steuerbemessungsgrundlage in dem anderen Staat bei dem gleichen Steuersubjekt eintritt, dem im Inland grundsätzlich der Sonderbetriebsausgabenabzug zusteht. 2. § 4i Satz 1 EStG setzt nach seinem Sinn und Zweck voraus, dass die Sonderbetriebsausgaben das steuerliche Ergebnis eines... mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / 4. Fremdunübliche Prolongation als Schlüssel zur Verlustnutzung

Die Grundsätze zur steuerlich unschädlichen Prolongation fremdunüblicher Darlehensforderungen (VIII R 30/23)[9] und zur sofortigen Verlustrealisierung beim Forderungsverzicht gegen Besserungsschein (VIII R 8/22)[10] stehen in den Fällen der Gewährung von Gesellschafterdarlehen in einem unmittelbaren Gestaltungszusammenhang: Die Zuordnung des Darlehensverlusts zu § 17 EStG mit d... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.2 Verbleibende Gesellschafter haben Anschaffungskosten

Stirbt ein Gesellschafter und greift eine Fortsetzungsklausel, dann wächst der Anteil des Verstorbenen den verbleibenden Gesellschaftern an. Die verbleibenden Gesellschafter haben in Höhe der Abfindungsverbindlichkeit Anschaffungskosten für den anteiligen Erwerb der angewachsenen Beteiligung des Erblassers, d. h. sie erwerben entgeltlich die Anteile des verstorbenen Gesellsc... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.2.1 Alleinerbe

Der Alleinerbe des verstorbenen Gesellschafters tritt in die "Fußstapfen des Erblassers". Die Buchwertfortführung ist zwingend. Da keine Abfindung zu zahlen ist, wird kein Veräußerungsgeschäft realisiert, stille Reserven werden also nicht aufgedeckt. Es handelt sich um eine unentgeltliche Anteilsübertragung.[1] Vermächtnisse und Pflichtteile, mit denen der Alleinerbe belaste... mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4.4 Zinsen für Gesellschafterdarlehen sind keine Zinsen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG

Zinsen, die eine z. B. gewerbliche oder freiberufliche Personengesellschaft an den Gesellschafter für ein Gesellschafterdarlehen zahlt, sind auf Ebene des Gesamthandsvermögens Betriebsausgaben. Dieselben Zinsen stellen beim Gesellschafter Sonderbetriebseinnahmen aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit dar. Damit heben sich Betriebsausgabe (steuerliche Gesamthand) und So... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 5.2.2 Säumniszuschlag und Zinsen bei Gesamtschuldnern

Rz. 65 Da nach § 44 Abs. 2 AO außer der Zahlung, Aufrechnung und Sicherheitsleistung alle Tatsachen nur für und gegen den Gesamtschuldner wirken, in dessen Person sie eintreten, ist ein Nebeneinander von Säumniszuschlag und Zinsen bei mehreren Gesamtschuldnern denkbar, sofern deren Voraussetzungen (z. B. Festsetzung des fälligen Betrags beim Säumniszuschlag) beim jeweiligen... mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.3 Gewährung eines Darlehens

Gewährt eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter ein Darlehen zu fremdüblichen Bedingungen, sind die Zinsen Betriebseinnahmen und die Forderung steuerliches Betriebsvermögen der Personengesellschaft.[1] Maßgebliches Kriterium für die Zuordnung der Darlehensforderung zum Betriebsvermögen ist die betriebliche Veranlassung; Fremdüblichkeit hat nur indizielle Bedeutung. Be... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 7 [Leistungen nach Entschädigungsgesetzen]

Rz. 1 Steuerfrei sind insbesondere Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz, dem Flüchtlingshilfegesetz, dem Reparationsschädengesetz [1] und dem Bundesvertriebenengesetz . Außerdem werden Leistungen, die denen nach anderen Kriegsfolgegesetzen entsprechen, ausdrücklich steuerfrei gestellt. Die Befreiungsvorschrift hat infolge Zeitablaufs nur noch geringe praktische Bedeutung... mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4.5 Gesellschafterdarlehen an rein vermögensverwaltende Personengesellschaft

Fraglich war, ob eine rein vermögensverwaltende Personengesellschaft Zinsen für ein Darlehen, das ihr von ihrem Gesellschafter gewährt worden ist, als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen kann. Praxis-Beispiel Darlehensgewährung an – vermögensverwaltend – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielende GmbH & Co. KG Gesellschafter der... mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4.3 Eintritt eines Darlehensgebers in die Gesellschaft

Es kommt vor, dass ein Darlehensgeber später unter Fortführung des Darlehensverhältnisses in die Gesellschaft eintritt, die das Darlehen aufgenommen hat. Dann wird die Darlehensforderung, die bisher Privatvermögen des Gesellschafters war, mit dem Eintritt des Darlehensgebers in die Gesellschaft Sonderbetriebsvermögen des neuen Gesellschafters.[1] Die Zinsen sind ab Eintritt ... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 1.3 Säumniszuschlag als steuerliche Nebenleistung

Rz. 6 Der Säumniszuschlag ist eine steuerliche Nebenleistung i. S. d. § 3 Abs. 4 AO, auf die die Vorschriften der AO sinngemäß anzuwenden sind.[1] Wie die anderen steuerlichen Nebenleistungen gehört der Säumniszuschlag zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis[2] Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen und damit auch der Säumniszuschlag werden nicht verzinst.[3] Bei... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 3 Keine Säumniszuschläge bei steuerlichen Nebenleistungen (§ 240 Abs. 2 AO)

Rz. 57 Nach § 240 Abs. 2 AO entstehen für steuerliche Nebenleistungen i. S. d. § 3 Abs. 4 AO (z. B. Verspätungszuschläge, Zinsen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder und Kosten) keine Säumniszuschläge. Dies stellt die Vorschrift ausdrücklich klar. mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4.1 Bilanzielle Behandlung während des Bestehens der Mitunternehmerschaft

Gewährt ein Gesellschafter "seiner" Personengesellschaft ein Darlehen und hängt dieses wirtschaftlich mit dem Gesellschaftsverhältnis zusammen, wird die Forderung notwendiges Sonderbetriebsvermögen I des Gesellschafters. In einer Sonderbilanz des Gesellschafters ist die Forderung zu aktivieren (grundsätzlich mit dem Nennwert). In der Steuerbilanz (steuerliche Gesamthandsbilanz... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.1 Steuerbescheide

Rz. 99 Die Klagebefugnis nach § 40 Abs. 2 FGO gegen einen Steuerbescheid folgt aus der daraus resultierenden steuerlichen Belastung, d. h. nach der Differenz zwischen der festgesetzten Steuer und der angestrebten Steuer.[1] Denn aus § 157 Abs. 2 AO leitet sich der Grundsatz ab, dass bei einer Klage gegen die Steuerfestsetzung eine Rechtsverletzung i. S. des § 40 Abs. 2 FGO g... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 2.1.3.4 Vollstreckungsaufschub

Rz. 36 Durch den Vollstreckungsaufschub[1] wird die Fälligkeit nicht berührt. Er hat keine stundungsgleichen oder stundungsähnlichen Wirkungen, auch wenn er — wie üblich — dem Vollstreckungsschuldner mitgeteilt wird. Säumniszuschläge werden also verwirkt.[2] Der Vollstreckungsaufschub, d. h. die Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung wegen Geldforderungen nach § 258... mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 3.1 Grundlagen

Für Gesellschafter ist vor allem von Interesse, wie die Gewinnausschüttungen der GmbH bei ihnen einkommensteuerlich erfasst werden bzw. welche einkommensteuerlichen Folgen die mit der GmbH geschlossenen schuldrechtlichen Verträge haben. Wenn Gesellschafter-Geschäftsführer von der GmbH Gehälter bzw. Pensionen erhalten, so erzielen sie Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit... mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.6.1 Nichtanwendbarkeit der Sondervergütungsregelung

Schwesterpersonengesellschaften sind Gesellschaften, z. B. in Form OHG, KG oder GbR, an denen ganz oder teilweise dieselben Gesellschafter beteiligt sind (= "Doppelgesellschafter"). § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG ist nicht anwendbar auf den Leistungsaustausch zwischen zwei gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaften, an denen dieselbe... mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 7.2 Besteuerung der Gesellschafter der optierenden Gesellschaft

Mit der Option entfällt die Mitunternehmerbesteuerung. Der Gewinn wird auf Ebene der optierenden Gesellschaft nach Körperschaftsteuerrecht besteuert (Trennungsprinzip). Die Gesellschafter einer optierenden Gesellschaft werden so besteuert, als wären sie an einer GmbH oder AG beteiligt (§ 1a Abs. 3 Satz 1 KStG). Sie erzielen aus dem Gesellschaftsverhältnis sowie den Leistungs... mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.1 Gesetzliche Regelung

Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Gesellschafters sind die "Gewinnanteile" des Gesellschafters[1] und die "Vergütungen", die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern an die Gesellschaft bezogen hat.[2] Gewinnanteil ist der Anteil des Gesellschafters am S... mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.2.1 Anerkennung von schuldrechtlichen Verträgen – aber steuerliche Umqualifizierung

Zivilrechtlich kann eine Personengesellschaft mit ihren Gesellschaftern normale schuldrechtliche Verträge, wie Miet-, Pacht-, Darlehens- und Dienstverträge, außerhalb des Gesellschaftsvertrags abschließen. Steuerrechtlich sind jedoch die dafür gezahlten – in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG bezeichneten – Vergütungen bei der Gesellschaft zwar als Betriebsausga... mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.6.2 Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung zwischen Schwesterpersonengesellschaften

Überlässt eine Personengesellschaft wesentliche Betriebsgrundlagen an eine beherrschte gewerbliche oder gewerblich geprägte Schwesterpersonengesellschaft, kann eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung vorliegen. Ob bei der Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen zwischen Schwestergesellschaften eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung oder stattdessen Sonderbetri... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4.3 Beispiele für Verpflichtungsklagen

Rz. 39a Mit der Verpflichtungsklage kann z. B. erreicht werden: der Erlass eines Steuerbescheids [1] oder eines Feststellungsbescheids[2]; die Anpassung der Vorauszahlungen [3]; die Zustimmung zu einer Steueranmeldung [4]; die Durchführung einer Veranlagung nach § 46 EStG [5] ; der Wechsel der Veranlagungsart bei der ESt nach den §§ 26-26b EStG [6] ; die Korrektur eines Steuerbescheids ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 8 [Leistungen infolge NS-Unrechts]

Rz. 1 Geldrenten, Kapitalentschädigungen und Leistungen im Heilverfahren nach den Vorschriften zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts sind nach § 3 Nr. 8 S. 1 EStG steuerfrei. Die gesetzlichen Grundlagen für derartige Leistungen ergeben sich aus dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG, dem Bundesgesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der K... mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.1.1 Entnahme von Nutzungen, nicht von Wirtschaftsgütern selbst

Überlässt die Personengesellschaft ein zum Betriebsvermögen (steuerliches Gesamthands- oder Sonderbetriebsvermögen) gehörendes Wirtschaftsgut, z. B. einen Pkw, Telefon, Computer, Laptop,[1] einem Mitunternehmer unentgeltlich zur außerbetrieblichen Nutzung, liegt – sofern das Wirtschaftsgut nicht selbst dadurch entnommen wird, sondern Betriebsvermögen bleibt – eine Nutzungsen... mehr

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Betriebseröffnung / 1.6 Finanz- und Liquiditätsplanung

Die Finanzplanung setzt sich aus 2 Komponenten zusammen: der Ermittlung des persönlichen Finanzbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts und der betrieblichen Finanzplanung. Die persönliche Finanzplanung sollte für einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr erstellt werden. Hier sollte ermittelt werden, welche finanziellen Mittel für Miete und Nebenkosten, Lebensführung (Ernährun... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 18 [Aufgeld für Lastenausgleichsdarlehen]

Rz. 1 Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit der Vorfinanzierung des Lastenausgleichs nach dem Zweiten Weltkrieg und der anschließenden Währungsreform. Sie hat ihre Bedeutung inzwischen durch Zeitablauf verloren. § 3 Nr. 18 EStG ist daher entbehrlich und könnte ersatzlos aufgehoben werden.[1] Rz. 2 Nach § 7f EStG 1953 konnten unverzinsliche Darlehen zur Vorfinanzierung des ... mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.6.3 Fehlende Fremdüblichkeit grundsätzlich für die steuerliche Anerkennung unschädlich

Darlehen zwischen Schwesterpersonengesellschaften sind grundsätzlich wie Darlehen zwischen Fremden zu behandeln; fehlende Fremdüblichkeit einzelner Konditionen führt nicht automatisch zur Nichtanerkennung. Allein an der fehlenden Fremdüblichkeit der Konditionen scheitert die steuerliche Anerkennung eines Darlehens zwischen Schwesterpersonengesellschaften grundsätzlich nicht.... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 1.2 Wesen des Säumniszuschlags

Rz. 2 Der Säumniszuschlag ist ein dem Steuerrecht eigenes Druck- und Zwangsmittel besonderer Art, das den Stpfl. (als ausschließlich Haftenden; vgl. Rz. 46) bzw. Steuerzahlungspflichtigen zu pünktlicher Steuerzahlung anhalten soll.[1] Er soll damit Zahlungsansprüche des Fiskus durchsetzen helfen. Weiterhin soll der Säumniszuschlag die Aufwendungen abgelten, die der Verwaltun... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.6.3 Abkommensrecht

Rz. 31j Das OECD-MA enthält keine Regelungen darüber, wem im Einzelfall die erzielten Einkünfte z. B. aus unbeweglichem Vermögen, die Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren zuzurechnen sind.[1] Die Abkommen überlassen die Beurteilung der Einkünfte- und Vermögenserzielung und -zurechnung also dem jeweiligen innerstaatlichen Recht des Anwenderstaates.[2] Dementsprechend kommen d... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Teilzahlungsgeschäft / 3 Das Teilzahlungsgeschäft darf nicht mit Anzahlungen verwechselt werden, es ist eine Finanzierungshilfe

Das Wesen des Teilzahlungsgeschäfts besteht darin, dass der Verkäufer dem Erwerber die Ware gegen Leistung einer Anzahlung und/oder gegen Bezahlung des Restkaufpreises in monatlichen Raten übergibt. Der Verkäufer wird regelmäßig in die einzelnen Raten neben der Tilgung auch Zinsen und Bearbeitungsgebühren einrechnen. 3.1 Die Rechte des Erwerbers werden durch die Verbrauchersch... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Teilzahlungsgeschäft / 4 Was hinsichtlich der Umsatzsteuer zu beachten ist

Die Gewährung von Krediten gegen Zahlung eines Entgelts (Zinsen, Damnum, Gebühren etc.) ist von der Umsatzsteuer befreit.[1] Die Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf die unmittelbar mit der Kapitalnutzung zusammenhängenden Nebenleistungen, z. B. Portokosten, Auskunftsgebühren und Fahrtkosten. Für die Annahme der Steuerbefreiung muss es sich um eine Kreditgewährung i. S. d.... mehr

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Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 3 Anspruch und Ermessensentscheidung, § 22 Abs. 2 GrEStG

Rz. 5 Ist die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet oder der Erwerb steuerfrei, besteht ein gebundener Anspruch auf Erteilung der UB nach § 22 Abs. 2 GrEStG, die nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden darf.[1] Die Steuer ist entrichtet, wenn sie nach § 47 AO erloschen ist, also durch Zahlung, Aufrechnung, Erlass oder Verjährung. Sichergestellt i... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellungen, Überblick n... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellungen, Überblick n... / 7.1 Brutto- oder Nettomethode

Langfristige Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag zu bewerten; bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ist dieser nach § 253 Abs. 2 HGB abzuzinsen. Für die Ersterfassung abgezinster Rückstellungen wird überwiegend die Nettomethode bevorzugt; teilweise wird auch die Bruttomethode als zulässig angesehen.[1... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellungen, Überblick n... / 5.1.3 Restlaufzeit und Abzinsung

Die voraussichtliche Restlaufzeit einer Rückstellung ist nach IDW RS HFA 34.36 der Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Diese steht entweder fest oder ist nach den Umständen des Einzelfalls zu schätzen. Bei Rückstellungen kann der Zeitpunkt, zu dem der Unternehmer in Anspruch genommen wird, unsicher sein. Diese Ungewis... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Rückstellungen, Überblick n... / 5.2 Abweichungen in der Steuerbilanz bei der Bewertung von Rückstellungen

Die handelsrechtliche Bewertung gilt im Grundsatz auch für die Steuerbilanz, jedoch nur soweit, wie das Steuerrecht keine selbstständigen Bewertungsvorschriften enthält. In Bezug auf die Bewertung von Rückstellungen finden sich in § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG gesonderte Regelungen. Danach sind Rückstellungen unter Berücksichtigung folgender steuerlicher Grundsätze anzusetzen: Nach ... mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 18 Zinsen und Strafzahlungen

18.1 Verspätete Erklärung und Zahlung Rz. 107 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Ein gerechteres und für alle Steuerarten einheitliches Sanktionen- und Verzinsungssystem für verspätete Einreichungen von Steuererklärungen und verspätete Zahlungen wird zunächst u. a. für die Umsatzsteuer umgesetzt und betrifft Umsatzsteuererklärungen, die ab dem 01.01.2023 oder später beginnen. 18.1.1 Ve... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / g. Zinsen und Strafzahlungen

Tz. 148 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 IFRIC 23 enthält keine Vorschriften für die Bilanzierung von Zinsen und Strafzahlungen im Zusammenhang mit Ertragsteuern. Das IFRS IC hat im September 2017 beschlossen diesen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen (vgl. hierzu und zum Folgenden IFRIC Update September 2017, S. 7f.). In der Begründung stellte das IFRS IC klar, dass entge... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.4.6 Zinsen (Art. 116 Abs. 3 UZK)

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im Falle der Erstattung sind von den betreffenden Zollbehörden keine Zinsen zu zahlen. Im Gegensatz zur Vorgängervorschrift des Art. 241 ZK enthält Art. 116 Abs. 3 UZK nicht die Regelung, dass Zinsen dann zu zahlen sind, wenn dies aufgrund der einzelstaatlichen Vorschriften vorgesehen ist. Hieraus schließt die deutsche Zollverwaltung zu Unrec... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.2.3 Behandlung der Zinsen

Tz. 1131 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ein Forderungsverzicht gegen Besserungsschein führt dazu, dass die Darlehensverbindlichkeit bei der GmbH (erfolgswirksam: Ertrag) auszubuchen ist. Die Fremdverbindlichkeit wird sowohl zivilrechtlich als auch stlich zu EK. Es liegt zwar eine verdeckte Einlage vor, diese ist jedoch mit dem Tw zu bewerten, der in einer Krisensituation häufig ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8 Sonderproblem: Zinsen auf verdeckte Gewinnausschüttungen als weitere verdeckte Gewinnausschüttung?

Tz. 1102 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die über einen Bankkredit finanzierte vGA führt nicht zu einer weiteren vGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG. Zwar ist auch die zu hohe Fremdfinanzierung im Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Hätte die Kap-Ges nämlich nur den angemessenen Preis für ein von ihrem AE erworbenes WG vereinbart, müsste sie auch nur diesen niedrigeren Betrag finanzieren.... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.3 Entrichtung, Zinsen

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für die Entrichtung der Einfuhrabgaben hat die Zollbehörde im Regelfall eine Frist von höchstens zehn Tagen ab Zugang des Bescheids zu setzen (Art. 108 Abs. 1 UZK). Die Aussetzung der Zahlung kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag erfolgen, und zwar im Regelfall gegen Sicherheitsleistung (Art. 108 Abs. 3 UZK i. V. m. Art. 89 Abs. 2 ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Sperrung des Übergangs eines Zins- und EBITDA-Vortrags (§ 24 Abs 6 UmwStG)

Tz. 268 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Durch das URefG 2008 ist in den Bestimmungen zur Einbringung von BV in eine Kap-Ges/Gen die Regelung des § 20 Abs 9 UmwStG angefügt worden. Danach kann ein Zinsvortrag nach § 4h Abs 1 S 5 EStG des eingebrachten Betriebs nicht von der übernehmenden Gesellschaft verwertet werden, weil ein derartiger Vortrag nicht auf die Übernehmerin übergeht... mehr