Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.1 Gap-Risiko

Rz. 22 Das "Gap-Risiko" ist das Risiko, das sich aus der Laufzeitstruktur zinssensitiver Instrumente aufgrund von zu unterschiedlichen Zeitpunkten eintretenden Änderungen ihrer Zinssätze ergibt, wobei sich die Zinsstrukturkurve gleichmäßig (paralleles Risiko) oder auch je nach Laufzeit unterschiedlich (nicht-paralleles Risiko) verschieben kann.[1] Es besteht bei steigenden M... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsnachfolge

Verwaltungsanweisungen: OFD Kiel v 08.06.1999, EStK § 20 EStG 3.22 (Zurechnung von Zinsen im Erbfall). Rn. 73a Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Soweit nicht besondere rechtliche Übertragungsregelungen wie zB § 20 Abs 5 EStG für Beteiligungen nach § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG oder § 20 Abs 1 Nr 6 S 3 EStG für Lebensversicherungsverträge gelten, richtet sich die Zuordnung der Einnahmen ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.1 Abschluss vertraglicher Vereinbarungen im Kreditgeschäft

Rz. 206 Verträge sind Rechtsgeschäfte, die aus Willenserklärungen mehrerer Personen bestehen. Im Fall von vertraglichen Vereinbarungen im Kreditgeschäft handelt es sich um sogenannte "zweiseitige Verträge", bei denen beide Vertragspartner bestimmte Pflichten übernehmen. Dabei geht es i. d. R. um die Übereignung eines bestimmten Geldbetrages vom Institut an den Kreditnehmer, ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Kapitalversicherung mit Sparanteil

Rn. 579 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Kapitalversicherungen mit Sparanteil treten insb in folgenden Ausgestaltungen auf: Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall (klassische Kapital-Lebensversicherung), Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung, Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall von zwei oder mehreren Personen (Kapitalversicherung auf ver... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Berechnung des Unterschiedsbetrags

Rn. 579b Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zu den Einkünften zählt nach § 20 Abs 1 Nr 6 S 1 EStG der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beträge (Erträge). Diese Ermittlung ist nur anzuwenden, wenn der StPfl die Versicherung im PV hält. Ist der Versicherungsvertrag dem BV zuzuordnen, gelten die allg Vorschriften zur Gewinnerm... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Umgang mit endfälligen Krediten

Rz. 29 Bei endfälligen Krediten bzw. tilgungsfreien Krediten wird im Gegensatz zu typischen Annuitäten- oder Ratenkrediten der gesamte Kreditbetrag erst am Ende der Vertragslaufzeit zurückgezahlt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind lediglich die Kreditzinsen fällig, die über den Zeitraum der Zinsfestschreibung für den Kreditnehmer aber auch nicht reduziert werden. Während bei Annu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.12 Kapitalbedarf für ESG-Risiken

Rz. 134 Bereits mit dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken hat die BaFin eine Orientierungshilfe zum Umgang mit dem immer wichtiger werdenden Thema der Nachhaltigkeitsrisiken gegeben. Dabei wird der Begriff "Nachhaltigkeit" im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) verwendet. In den MaRisk wurde deshalb de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.1 Definition

Rz. 127 Unter den "Liquiditätskosten" werden allgemein jene Aufwendungen verstanden, die durch die Einwerbung von Refinanzierungsmitteln auf dem Geld- und Kapitalmarkt entstehen und über die Kosten der reinen Zinssicherung hinausgehen.[1] In der Fachliteratur wird häufig weitergehend zwischen direkten und indirekten Liquiditätskosten unterschieden. Rz. 128 Unter den "direkten... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu anderen Einkunftsarten

Rn. 26 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Einkünfte aus KapVerm nach § 20 EStG sind wegen § 20 Abs 8 EStG gegenüber den anderen Einkunftsarten, zB Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus VuV (zB bei der sog Betriebsaufspaltung, s § 15 Rn 314 (Bitz), unechte Betriebsaufspaltung) subsidiär. Verhältnis zu Gewinneinkünften Für die Annahme eines Gewerbebetriebes bedarf es neben... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) "Gebrauchte" Versicherungsverträge (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 7 und 8 EStG)

Rn. 591 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch das KroatAnpG v 15.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) wurde der § 20 Abs 1 Nr 6 EStG durch die Sätze 7 und 8 erweitert. Der Gesetzgeber bezweckte mit der Ergänzung des S 7 eine Besteuerung von Anlagemodellen, die darauf basieren, gebrauchte Versicherungen entgeltlich zu erwerben, die zuvor nicht der Besteuerung unterlagen. Durch die entgeltl... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Zuwendungsnießbrauch

Rn. 78 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs wird das KapVerm, auf das sich der Nießbrauch bezieht, nicht übertragen. Beispiel: Der Eigentümer (Nießbrauchsbesteller) bestellt seinem Kind (Nießbraucher) unentgeltlich für 20 Jahre den Nießbrauch an Anteilen an einer KapGes (AG, GmbH) oder an einer verzinslichen Darlehensforderung. Fraglich ist, o... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 361 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Regelung betrifft sog Wagniskapitalgesellschaften. Solche Gesellschaften haben sich zur Förderung junger Unternehmen in der mittelständischen Wirtschaft unter der Bezeichnung Venture Capital-Fonds und Private Equity-Fonds gebildet. Hierbei gilt Private Equity als Oberbegriff für nichtbörsliche Kapitalbeteiligungen; mit Venture Capital b... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. "Erträge" iSv § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG

Rn. 633 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gem § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG sind stpfl die Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn die Rückzahlung des KapVerm oder ein Entgelt für die Überlassung des KapVerm zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Ereignis abhängt. Der Gesetzgeber hat durc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.5 Umgang mit gehebelten Transaktionen

Rz. 140 Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen haben bei der Festlegung ihrer Strategie auch die Anforderungen von Abschnitt 4.3.2 (Gehebelte Transaktionen) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zu beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Die EBA erwartet von den Instituten zunächst, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsbereiche übe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Turnus der Berichterstattung über Adressenausfallrisiken

Rz. 30 Gemäß der ursprünglich in BTR 1 Tz. 7 enthaltenen Anforderungen hält die deutsche Aufsicht eine mindestens vierteljährliche Berichtsfrequenz über die Adressenausfallrisiken grundsätzlich für erforderlich. Die Geschäftsleitung soll dadurch bereits frühzeitig in die Lage versetzt werden, auf bedrohliche oder den Bestand des Institutes gefährdende Risiken reagieren zu kö... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Simulation von Zinsstrukturszenarien

Rz. 21 Im Fall von Zinsstrukturszenarien bestimmt die in der Zinsprognose angenommene Änderung der Zinsstrukturkurve die für die Zukunft erwarteten Kurswertschwankungen, also das Kurswertrisiko. Bewertet wird unter verschiedenen möglichen Zinsszenarien jeweils der faire Wert einer Position. Das Risiko ergibt sich dann als Differenz aus aktuellem Kurs und fairem Wert unter de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.5 Umgang mit allgemeinen Zahlungsmoratorien in der Krise

Rz. 102 Im Hinblick auf die Identifizierung von ausgefallenen Risikopositionen spielen die jeweiligen Umstände eine wichtige Rolle. Im Zusammenhang mit COVID-19 hat die EBA darauf hingewiesen, dass öffentliche Moratorien den Zeitraum für das Kriterium der Überfälligkeit verlängern können. Aus Sicht der EBA sollten öffentliche und private Moratorien in dem Maße vergleichbar b... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Laufende Einkünfte nach § 20 Abs 1 Nr 3–11 EStG

Rn. 59 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Im Übrigen greifen im Grundsatz die allg Regeln. Einkünfte aus KapVerm erzielt, wer im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung "eigenes" oder "geliehenes" Kapital gegen Entgelt zur zeitweisen Nutzung überlässt. Bei der Zurechnung von Einkünften ist entscheidend, wer die Macht hat, das Vermögen zu verwalten, die Modalitäten der Kapitalanlag... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfälle

Rn. 146 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bundesschatzbrief Zinsen aus dem Typ A fließen jährlich gem § 11 Abs 1 S 1 und 2 EStG zu, aus dem Tpy B mit Zinseszins erst am Ende der Laufzeit zusammen mit der Rückzahlung des Kapitals zu (s BMF v 05.11.2002, BStBl I 2002, 1346 Tz 3) Damnum Bei vereinbarungsgemäßer Einbehaltung eines Damnums (aus der Sicht des Schuldners Disagio) bei Auszahl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.12.1 EU-weite Stresstests

Rz. 41 Stresstests haben zwar ihren Ursprung im Risikomanagement der Institute. Seit Anfang des Jahrtausends greift aber auch die Bankenaufsicht verstärkt auf solche Instrumente zurück. Dabei stehen allerdings in erster Linie systemische Risiken im Mittelpunkt, die – soweit sie schlagend werden – eine Gefahr für die Stabilität des gesamten Finanzmarktes darstellen. Mithilfe ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Bedeutung von Derivaten

Rz. 74 Derivaten kommt seit Beginn der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts eine immer größere Bedeutung zu. Ursprünglich zurückzuführen ist das Wachstum von Derivaten auf den Zusammenbruch des im Abkommen von Bretton Woods installierten Systems fester Wechselkurse. Weitere Deregulierungen sowie die damit einhergehende stärkere Vernetzung der internationalen Finanzmärkte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Vierteljährlicher Bewertungsturnus

Rz. 2 Während die mit Marktpreisrisiken behafteten Positionen des Handelsbuches täglich zu bewerten sind (→ BTR 2.2 Tz. 2), wird für das Anlagebuch[1] grundsätzlich ein vierteljährlicher Turnus vorgegeben. Damit wird berücksichtigt, dass die jeweiligen Positionen i. d. R. für einen längeren Zeitraum gehalten werden. Allerdings können sich insbesondere Zinsänderungen auf jene... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Berücksichtigung von Risikokonzentrationen

Rz. 16 Bei der Einrichtung von Limitsystemen zur Begrenzung der Marktpreisrisiken sind auch Risikokonzentrationen zu berücksichtigen. Dabei sollte beachtet werden, dass für Risikokonzentrationen neben einzelnen Risikofaktoren auch mehrere miteinander korrelierte Risikofaktoren verantwortlich sein können. Diese Korrelationen sind manchmal nur unter angespannten Marktbedingung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 1 KWG

Rz. 11 Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 1 KWG sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Welche Geschäfte als Bankgeschäfte zu qualifizieren sind, ergibt sich aus der Liste des § 1 Abs. 1 KWG, die derzeit zwölf unterschiedliche Geschäftsarten umfasst: das Einlageng... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Vermeidung von Limitüberschreitungen

Rz. 9 Auf der Grundlage der Risikotragfähigkeit ist ein System von Limiten zur Begrenzung der Marktpreisrisiken einzurichten, auf dessen mögliche Ausgestaltung an anderer Stelle ausführlich eingegangen wird (→ BTR 2.1 Tz. 1). Rz. 10 Zur Vermeidung von Limitüberschreitungen aufgrund zwischenzeitlicher Veränderungen der Risikopositionen des Anlagebuches sollte vor allem die Ent... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Überprüfung der Vorgaben durch die Aufsichtsbehörden im Rahmen des SREP

Rz. 38 Die Aufsicht muss sich im Rahmen des SREP intensiv mit den Methoden, Prozessen, Verfahren und Strategien der Institute auseinandersetzen und diese u. a. hinsichtlich ihrer Angemessenheit bezüglich einer dauerhaften Sicherstellung der Risikotragfähigkeit beurteilen. Dabei misst sie bei der Beurteilung des ICAAP verstärkt der Datenhaltung sowie den Management-Informatio... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 11 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Das BVerfG v 27.06.1991, BStBl II 1991, 654, dem ein Fall aus dem Jahre 1981 zugrunde lag, sah ein erhebliches Vollzugsdefizit im Bereich der Besteuerung von Kapitaleinkünften und stellte eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art 3 Abs 1 GG fest. Gleichzeitig gewährte es dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.1992, um sich auf die gekl... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Vermögensverwaltungsdienstleistung

Rn. 1630 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Vom Vermögensstand abhängige Vermögensverwaltungsgebühr Bei den üblichen Vermögensverwaltungsverträgen wird der Vermögensverwalter bzw die Bank durch entsprechende Vollmacht beauftragt, die Vermögenswerte nach deren Ermessen ohne vorherige Einholung von Weisungen zu verwalten und in jeder Weise über die Vermögenswerte zu verfügen, An- und ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Streck, Liebhaberei bei den Einkünften aus KapVerm: Ab Veranlagungsjahr 2007 nur noch in Ausnahmefällen zu bejahen, NWB 2007, 2445; Stöber, Die subjektübergreifende Einkünfteerzielungsabsicht, FR 2017, 801; Jachmann-Michel, Nach fast 100 Jahren anders: Verluste unter dem Regime der AbgSt, BB 2018, 2329. Rn. 41 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Vorliegen können stpfl Einkünfte aus KapV... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Zuordnung und Ermittlung der Einkünfte

Rn. 351 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Steuerrechtlich ohne Bedeutung für die Qualifikation der Einkünfte ist der Umstand, dass die Berufung in den Aufsichtsrat der Gesellschaft im Zusammenhang mit der hauptamtlichen Tätigkeit des Mitgliedes steht; hiernach gehören auch Aufsichtsratsvergütungen der ArbN-Vertreter nicht zu den Einkünften aus dem Arbeitsverhältnis (vgl BFH BStBl I... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Hälftige Besteuerung für begünstigte Neuverträge (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG)

Rn. 580 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Von der in S 1 beschriebenen Besteuerung wird in § 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG eine Ausnahme zugelassen: Wenn die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des StPfl und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt wird, ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen; damit wird der Zusammenballung d... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcc) Überlassung von Geschäftschancen

Rn. 351 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Wettbewerbsverbot Mit seinem Urt BFH v 13.11.1996, I R 152/93, BStBl II 1998, 711 hat der BFH seine bisherige Rspr zum Wettbewerbsverbot deutlich eingeschränkt und strenge Kriterien für die Annahme einer vGA festgelegt. Eine vGA liegt demnach nur dann vor, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer Informationen oder Geschäftschancen der KapGe... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Weites Verständnis

Rn. 476 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 BE sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch die selbstständige Berufstätigkeit veranlasst sind (BFH BStBl II 1990, 1028; BFH BStBl II 1982, 587; BFH/NV 1991, 537). Sie sind demjenigen zuzurechnen, der einen Tatbestand des § 18 Abs 1 EStG verwirklicht (vgl BFH BStBl II 1990, 377), ggf im Falle des § 24 Nr 2 EStG seinem/r Rechtsn... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. "Sonstige Kapitalforderungen jeder Art" iSv § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG

Rn. 616 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 EStG unterliegen der Besteuerung die Erträge aus "sonstigen Kapitalforderungen jeder Art", wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder geleistet worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Erei... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.4 Allgemeine Grundsätze zur Überwachung und Kommunikation von ESG-Risiken

Rz. 55 Die Berichterstattung über ESG-Risiken bildet die Basis für deren kontinuierliche Überwachung unter Verwendung von Kennzahlen wie dem Prozentsatz der Transaktionen, die auf ESG-Aspekte überprüft wurden, sowie von Tools, Modellen und Daten. Dafür scheinen geeignete Berichtsrahmen, die durch die zugrunde liegenden IT-Systeme erweitert und unterstützt werden, unerlässlic... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Vorbehaltsnießbrauch

Rn. 91 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn sich der bisherige Eigentümer anlässlich der Übertragung von KapVerm an den übertragenen WG den Nießbrauch vorbehält. Beispiel: Der bisherige Eigentümer (Nießbraucher) überträgt eine verzinsliche Darlehensforderung oder ein Wertpapierdepot auf eine andere Person (neuer Eigentümer, Nießbrauchbesteller) ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.4.5 Ausblick auf die neuen Leitlinien der EBA zu ESG-Risiken

Rz. 121 Nach den Vorstellungen der EBA[1] sollten die Institute ESG-Risiken durch wirksame interne Berichtsrahmen überwachen, die der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsorgan angemessene Informationen und aggregierte Daten übermitteln, beispielsweise durch die Integration von ESG-Risiken in die regelmäßigen Risikoberichte oder in Form von Dashboards mit Kennzahlen, die eine w... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 120 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch Gewährung eines zinslosen Darlehens verzichtet der Darlehensgeber auf die Erzielung von Einnahmen. Trotzdem kann der Darlehensnehmer das unentgeltlich im Wege des Darlehens überlassene WG seinerseits zur Einkunftserzielung einsetzen. Derartige Gestaltungen sind daher auch zwischen nahen Angehörigen grds anzuerkennen, vgl BFH v 11.01.1... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechtsfolgen

Rn. 395 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nach § 18 Abs 1 Nr 4 EStG gehört der Gewinnvorzug (Carried Interest) zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit. Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber die (theoretische) Möglichkeit ausgeräumt, den Carried Interest den übrigen Kapitalanlegern als Treugeber zuzuordnen (Brandt in H/H/R, § 18 EStG Rz 285 (02/2020); Rodin/Veith/Bärenz, DB 2... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 525 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gem §§ 231, 232 HGB nimmt der stille Gesellschafter am Verlust der Gesellschaft teil, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Bei einem partiarischen Darlehen kann es nicht zu einer Verlustbeteiligung kommen, da nach dem Charakter eines Darlehensvertrages der Darlehensnehmer ein festes Entgelt schuldet und somit eine V... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.5.3 Aktueller Stand

Rz. 79 Vom Grundsatz her hat sich die Vorgehensweise nicht geändert. Gemäß ihrem Mandat in Art. 98 Abs. 5a CRD IV hat die EBA auf Basis der Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht[1] und ihrer eigenen Leitlinien vom Juli 2018[2] am 20. Oktober 2022 der EU-Kommission ihre Entwürfe technischer Regulierungsstandards vorgelegt, in denen die aufsichtlichen Schockszena... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Kapitaleinkünfte

Tz. 2 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören wie ausgeführt die in § 20 EStG (Anhang 10) genannten Einnahmen, darunter fallen in erster Linie Zinsen aus Sparguthaben, Dividenden, Investmenterträge und andere mehr. Tz. 3 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Da jedoch stets die Abgrenzung der Vermögensverwaltung zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Ges... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Sinngemäße Anwendung für bestimmte Versicherungen (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 4 EStG)

Rn. 584 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der bisherige § 20 Abs 1 Nr 6 S 3 EStG ist durch Einfügung eines neuen S 3 durch das UntStRG 2008, BGBl I 2007, 1912 zu S 4 geworden. Die Vorschriften der Sätze 1 bis 3 sind gem § 20 Abs 1 Nr 6 S 4 EStG entsprechend anzuwenden auf Erträge aus fondsgebundenen Lebensversicherungen, auf Erträge im Erlebensfall bei Rentenversicherungen ohne Kapit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.3.2 Verhaltensannahmen ohne spezifische Zinsanpassungstermine

Rz. 99 Sofern die Institute Verhaltensannahmen über Salden ohne spezifischen Zinsanpassungstermin zum Zwecke der Steuerung des Zinsänderungsrisikos treffen, sollten sie:[1] in der Lage sein, "Kernsalden" ("Kerneinlagen") und/oder andere Einlagen zu identifizieren, deren begrenzte Elastizität gegenüber Zinsänderungen modelliert werden könnte, in den Modellierungsannahmen für di... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Mindesttodesfallschutz (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 6 EStG)

Rn. 589 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 20 Abs 1 Nr 6 S 6 EStG setzt neue steuerliche Mindeststandards für die Anforderungen an die Risikoleistung von Kapitallebensversicherungen (s BMF v 01.10.2009, BStBl I 2009, 1172 Tz 78a ff). Hintergrund sind vermehrt abgeschlossene Lebensversicherungsverträge mit einem minimalen Versicherungsschutz, bei denen der Vorsorgecharakter zugunst... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Differenzierung nach Kundengruppen und Kreditarten

Rz. 43 Die Kreditbearbeitung beginnt mit dem Prozess der Kreditgewährung, in dem jene Faktoren zu analysieren und zu beurteilen sind, die für die Beurteilung der mit einer Kreditvergabe verbundenen Risiken von besonderer Bedeutung sind. Dazu zählt insbesondere die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Werden die Risiken in ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Versicherung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG

Rn. 577 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG unterliegen die Erträge aus folgenden Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (kapitalbildende Lebensversicherungen): Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird, und Kapitalversicherungen mit Sparanteil. Auch Erträge aus Unfallversicherungen mit einer... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.3.4 Ablauffiktionen

Rz. 177 Die bei der Barwertermittlung verwendeten Ablauffiktionen für Zahlungsströme aus Positionen mit unbestimmter Zins- und Kapitalbindung (Laufzeit), wie z. B. Girokonto- oder Spareinlagen, oder aus möglichen vertraglichen Optionen, wie z. B. Kündigungsrechten der Schuldner, sind plausibel festzulegen. Bei dieser Plausibilisierung ist grundsätzlich das beobachtete Kunden... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.2 Berücksichtigung des Modellrisikos

Rz. 334 In Abhängigkeit von den identifizierten Grenzen und Beschränkungen der Methoden und Verfahren kann eine Berücksichtigung des Modellrisikos im Rahmen der Risikotragfähigkeit notwendig werden. Die deutsche Aufsicht hat sich im Zusammenhang mit der Modellierung von Positionen mit unbestimmter Zins- und Kapitalbindung beim Zinsänderungsrisiko zum Modellrisiko geäußert. S... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.11 Kapitalbedarf für Risiken aus Pensionsverpflichtungen

Rz. 130 Laufende Pensionen oder Pensionszusagen stellen Verpflichtungen der Institute gegenüber ihren Mitarbeitern dar, die für die Institute in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausgestaltung mit finanziellen Risiken verbunden sein können. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann gemäß § 1 Abs. 1 BetrAVG [1] unmittelbar über den Arbeitgeber oder mittelbar über ... mehr