Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Limitüberschreitungen

Rz. 176 Limitüberschreitungen, für die häufig der synonyme Begriff "Überziehungen" gewählt wird, sind vom Kreditnehmer verursachte Überschreitungen eines aktuell gültigen, kreditnehmerbezogenen Limits, d. h. einer ihm gegenüber eingeräumten Kreditlinie. In Analogie dazu handelt es sich auch dann um eine Limitüberschreitung, wenn ein auf Guthabenbasis geführtes Konto einen ne... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Bilanzaktiva

Rz. 4 Zu den Kreditgeschäften nach § 19 Abs. 1 KWG gehört eine ganze Reihe von Bilanzaktiva. Dazu zählen laut § 19 Abs. 1 Satz 2 KWG die Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern, Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind, im Einzug befindliche Werte, für die entsprechende Zahlungen bereits bevorschus... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Einrichtung angemessener Kreditprozesse

Rz. 2 Es ist selbstverständlich, dass ein Institut Prozesse einrichten muss, die der Bearbeitung der betriebenen Geschäfte angemessen sind. Für das Kreditgeschäft werden die folgenden Prozesse unterschieden und in den jeweiligen Modulen näher beschrieben: Kreditgewährung (→ BTO 1.2.1), Kreditweiterbearbeitung (→ BTO 1.2.2), Kreditbearbeitungskontrolle (→ BTO 1.2.3), Intensivbetr... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3 Diskontierung Pensionsverpflichtungen

Die angehängte und in der Sitzung vorgestellte Präsentation enthält Klarstellungen und ergänzende Hinweise zum RTF-Leitfaden von 05/2018 und veranschaulicht die Konsequenzen anhand von Beispielen. Ein Vertreter der Kreditwirtschaft merkte dazu an, dass er mit der vorgetragenen Auslegung leben könne. Der RTF-Leitfaden sei jedoch nicht eindeutig, daher bedürfe es einer offiziel... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Stückzinsen

Rn. 1370 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Unter die Regelung von § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG fallen auch vereinnahmte Stückzinsen. Zur zeitlichen Anwendung s § 52 Abs 28 S 16 Hs 2 und S 15 EStG. Werden bei festverzinslichen Wertpapieren, die im Laufe eines Zinszahlungszeitraumes veräußert werden, mit der Veräußerung von Zinsscheinen auch die dazugehörigen Schuldverschreibungen veräuß... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Swaps

Rn. 1319 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Ein Swap (auf Deutsch "Tausch") ist ein Geschäft, bei dem Forderungen oder Verbindlichkeiten in gleicher oder fremder Währung getauscht werden, um einen Finanzierungs-, Zins oder Renditevorteil zu erzielen. Es handelt sich um eine vertragliche Vereinbarung zum Austausch von Zahlungsströmen. Beim Zinsswap tauschen die Vertragspartner in der ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einlösung

Rn. 1394 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der Begriff der Einlösung bezieht sich grundsätzlich auf die Erfüllung einer verbrieften sonstigen Kapitalforderung iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG durch Zahlung des geschuldeten Geldbetrags unter gleichzeitiger Rückgabe der über die Kapitalforderung ausgestellten Urkunde (BFH v 20.11.2018, VIIIR 37/15, BStBl II 2019, 507). Er ist zwar nicht auf ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Ergebnisse und Gesamtrisikopositionen

Rz. 33 Die Institute müssen täglich ein Ergebnis für das Handelsbuch ermitteln, womit in erster Linie das vom Risikocontrolling ermittelte betriebswirtschaftliche Ergebnis gemeint ist. Die bestehenden Risikopositionen sind dabei zu Gesamtrisikopositionen zusammenzufassen. Zusammengefasst wird jeweils die Gesamtheit der Positionen, die demselben Marktpreisrisiko unterliegen b... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.5 Verantwortungsvolle Kreditvergabe

Rz. 14 Die Institute sollten – anknüpfend an ihre Kreditrisikostrategie – einer verantwortungsvollen Kreditvergabe Rechnung tragen. Damit verbindet die EBA zwei konkrete Ziele (→ BTO 1.2 Tz. 1, Erläuterung). Einerseits sollten die Institute die besondere Situation jedes Kreditnehmers berücksichtigen und beispielsweise Kreditnehmer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten fair beh... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Derivate

Rz. 9 Zu den Derivaten gehören alle Formen der sogenannten "innovativen Finanzprodukte", deren Risikoprofil und Preis sich aus zugrunde liegenden Basiswerten ableiten lassen. Derivate sind als Handelsgeschäfte zu qualifizieren (→ AT 2.3 Tz. 3). Sie werden als Termingeschäfte definiert, deren Preis sich von einem zugrunde liegenden Aktivum, von einem Referenzpreis, Referenzzi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.3.9 Barwert der eigenen Verbindlichkeiten

Rz. 185 Sofern zur Ermittlung des Barwertes der eigenen Verbindlichkeiten Abzinsungssätze angewendet werden, die im Vergleich mit einem risikolosen Zins einen Spread beinhalten, führt dies grundsätzlich zu einem zu niedrigen Ansatz der Verbindlichkeiten. Es ist lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, die Abzinsung mit einem oberhalb der risikolosen Zinskurve lieg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP)

Rz. 78 Als Orientierungshilfe für die institutsinterne Geschäftsmodellanalyse empfiehlt sich ein Studium der Vorgehensweise der zuständigen Behörden im Rahmen des SREP. Die Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des SREP bezieht neben einer Bewertung der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells auch eine Bewertung der Nachhaltigkeit der Geschäftsstrategie des Institutes ein. Damit solle... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Berechnung der NPL-Quote

Rz. 57 Zur Berechnung der NPL-Quote muss der "Bruttobuchwert" der "notleidenden Darlehen und Kredite" ("non-performing loans", NPL) durch den Bruttobuchwert der gesamten Darlehen und Kredite geteilt werden (→ AT 2.1 Tz. 1, Erläuterung). Zur Klarstellung, was unter dem Status "notleidend" genau zu verstehen ist, soll die Definition für das aufsichtliche Meldewesen herangezoge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

Rz. 115 Am 1. Januar 2011 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in London ihre Arbeit aufgenommen. Aufgrund des EU-Austrittes von Großbritannien hat die EBA ihren Standort inzwischen von London nach Paris verlegt.[1] Die EBA hat einen Doppelstatus: Sie ist eine europäische Behörde mit eigener Rechtspersönlichkeit und gleichzeitig ein Kooperationsgremium f... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.3.1 Anforderungen an angemessene Verfahren

Rz. 316 Sofern ein Institut wesentliche Liquiditätsrisiken in Fremdwährungen aufweist, müssen zur Sicherstellung der jederzeitigen Fähigkeit zur fristgerechten Begleichung seiner Zahlungsverpflichtungen angemessene Verfahren zur Steuerung der Fremdwährungsliquidität in den wesentlichen Währungen implementiert werden. Hierzu zählen für die jeweiligen Währungen zumindest eine ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.4 Geeignete Verrechnungssysteme

Rz. 150 Bevor näher auf ein Liquiditätstransferpreissystem eingegangen wird (→ BTR 3.1 Tz. 6), muss die Frage beantwortet werden, welche Anforderungen sich für die Institute der Gruppen 2 und 3 ableiten lassen. Dazu findet sich in den MaRisk bzw. den zugehörigen Schreiben der Aufsicht bisher nur eine überschaubare Zahl von Hinweisen. Die Notwendigkeit einer wie auch immer ge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Systematisierung von Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken

Rz. 22 Als besondere Ausprägungen von Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken gelten die folgenden Risiken:[1] Das "Terminrisiko" beschreibt die Gefahr, dass der Eingang von Geldern hinsichtlich Zuflusszeitpunkt oder -betrag in einer für die Bank ungünstigen Weise von der Erwartung abweicht, d. h. das Risiko einer durch Markthemmnisse oder die Gegenpartei verschuldeten, unpla... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.6 Liquiditätsrisikomessung

Rz. 44 Ein Institut kann grundlegend zwischen "sicheren" und "unsicheren" Zahlungsströmen unterscheiden. Als sicher können insbesondere die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen "erwarteten" Zahlungsströme bezeichnet werden, die hinsichtlich Volumen und Fälligkeit bekannt sind ("deterministische Zahlungsströme").[1] Dazu gehören z. B. Zins- und Tilgungsleistungen zu fest ver... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Ausgestaltung der Berichterstattung über Marktpreisrisiken

Rz. 60 Die aggregierten Informationen sollten hinreichend detailliert sein, um die Geschäftsleitung in die Lage zu versetzen, die Sensitivität des Institutes in Bezug auf Änderungen der Marktbedingungen und anderer wichtiger Risikofaktoren zu bewerten. Die Berichte sollten als Grundlage für regelmäßige Kontrollen dienen, um festzustellen, ob das Institut gemäß seiner Strateg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2 Regelungen des § 18 KWG und der PrüfbV

Rz. 190 Der Gesetzgeber hat vor diesem Hintergrund mit der Vorschrift des § 18 KWG Regelungen zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kreditnehmers erlassen. In diesem Zusammenhang wurden seitens der deutschen Aufsicht zunächst diverse Rundschreiben veröffentlicht, um die Anforderungen des § 18 KWG zu präzisieren. Im Frühjahr 2005 wurden die gesetzlichen Rege... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Bestandteile der Erlösquotensammlung

Rz. 170 Neben den Erlösen aus der Abwicklung von Kreditengagements sollen nach den Vorgaben der deutschen Aufsicht zumindest die zugehörigen historischen Werte der Kreditsicherheiten erfasst werden. Andernfalls wäre ein Backtesting auch nicht möglich. Da die deutsche Aufsicht in erster Linie auf die Sicherheitenwerte abstellt, sollten zunächst jene Erlöse erfasst werden, die... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Steuerbefreiung der Dividendenzahlung (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG)

Rn. 1268 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG sperrt die Besteuerung nach § 20 Abs 1 EStG , soweit eine Besteuerung nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 1 EStG erfolgt ist. Nach dem Wortlaut tritt somit an die Stelle der Besteuerung nach § 20 Abs 1 EStG die Besteuerung des Veräußerungsgewinnes des Dividendenscheins oder des sonstigen Anspruchs nach ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.3.1 Verhaltensannahmen mit eingebetteten Kundenoptionen

Rz. 97 Bei der Beurteilung der Auswirkungen von Optionen sollten die Institute Folgendes berücksichtigen:[1] die möglichen Auswirkungen des Zinsszenarios, des zugrunde liegenden Wirtschaftsumfeldes und der jeweiligen Vertragsbedingungen auf die aktuelle und künftige Geschwindigkeit bei der vorzeitigen Kreditrückzahlung, d. h. die verschiedenen Dimensionen, durch die eingebett... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1.2 Wertpapiergeschäfte

Rz. 50 Nach einer einschlägigen Definition handelt es sich bei einem Wertpapier um eine Urkunde, die ein privates Vermögensrecht in der Weise verbrieft, dass es ohne ihren Besitz nicht ausgeübt werden kann.[1] Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfüllen Wertpapiere verschiedene Funktionen. Im Kapitalverkehr dienen sie insbesondere als Instrument der Kapitalaufbringung un... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.2 Verwendung des neuen Standardansatzes ab Anfang 2025

Rz. 64 Für die regulatorische Eigenmittelunterlegung nach den Vorgaben der ersten Säule werden deshalb ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich die Vorgaben des BCBS vom Dezember 2017[1] maßgeblich sein. Die EU-Kommission hatte am 27. Oktober 2021 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der CRR vorgelegt. Anschließend haben sich die EU-Institutionen damit beschäftigt. Die Veröffentlich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Zunehmende Bedeutung des Liquiditätsrisikomanagements

Rz. 1 Noch bis zum Ende des 20. Jahrhunderts konnten sich Kreditinstitute Liquidität auf ungedeckter Basis über Inhaberschuldverschreibungen selbst und weitgehend problemlos an den Geld- und Kapitalmärkten beschaffen, so dass Liquiditätsrisiken überwiegend als gering eingeschätzt wurden. Darauffolgende Turbulenzen auf den Finanzmärkten, wie etwa der Zusammenbruch des Hedgefo... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Sensitivitätsmaße

Rz. 16 Mithilfe von Sensitivitätsmaßen erfolgt eine Approximation des produktspezifischen Marktpreisrisikos. Sensitivitätsmaße sind Kennzahlen, die die prozentuale oder absolute Preisänderung eines Finanzinstrumentes bei Veränderung eines bestimmten Risikoparameters angeben. Allgemein bekannt sind Zins- (Modifizierte Duration, Basis-Point-Value), Aktien- (Betafaktor) und Opt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.12.2 LSI-Stresstests

Rz. 48 Auch die deutschen Aufsichtsbehörden führen regelmäßig aufsichtliche Stresstests für die weniger bedeutenden Institute ("Less Siginificant Institutions", LSI) durch, um die Widerstandsfähigkeit dieser Institute gegenüber adversen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen ("LSI-Stresstest"). Die Ergebnisse der aufsichtlichen Stresstests werden unter anderem als ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.3 Grenzen der Risikoadjustierung

Rz. 163 Mit Blick auf die heterogene Bankenlandschaft ist die Risikoadjustierung allerdings nicht durchgängig umsetzbar, weil z. B. die Konditionen im Fördergeschäft teilweise durch den Richtliniengeber fixiert werden, womit seitens der Förderbanken nur eingeschränkt Einflussmöglichkeiten bestehen. So werden z. B. die wohnwirtschaftlichen Programme der KfW Bankengruppe, wie ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Allgemeine Anforderungen an das Management von Marktpreisrisiken

Rz. 55 Auch die Marktpreisrisiken inklusive der Zinsänderungsrisiken sind grundsätzlich als wesentlich einzustufen (→ AT 2.2 Tz. 1). Im Modul BTR 2 sind die Vorgaben aus Art. 83 Abs. 1 CRD IV umgesetzt, wonach in den Instituten Grundsätze und Verfahren vorhanden sein müssen, um alle wesentlichen Ursachen und Auswirkungen von Marktpreisrisiken zu ermitteln, zu messen und zu s... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.2.1 Allgemeine Vorgaben für Verbraucherkredite

Rz. 30 In Deutschland sind bei Verbraucherkrediten die Vorgaben der §§ 488 ff. BGB zu beachten. Gemäß § 491 BGB wird bei Darlehensverträgen an Verbraucher grundsätzlich zwischen "Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen" und "Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen" unterschieden. "Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge" sind laut § 491 Abs. 2 BGB entgeltliche Darlehensvert... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.7 Liquiditätsrisikosteuerung

Rz. 50 Eine optimale Liquiditätsrisikosteuerung ist für jedes Institut von wesentlicher Bedeutung. Sie verfolgt unter normalen Geschäftsbedingungen das Ziel, die erforderliche Liquidität/Refinanzierung sicherzustellen, so dass aufsichtliche Kennzahlen und institutsinterne Risikovorgaben – auch unter Stressannahmen – eingehalten werden, während gleichzeitig Rendite bzw. Zinse... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.1 Allgemeine Anforderungen

Rz. 26 Im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung sollten die Institute – unabhängig von der Kundengruppe – bewerten, inwieweit der Kreditnehmer gegenwärtig und zukünftig in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen.[1] Es geht also um den Nachweis der "Kapitaldienstfähigkeit" des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes, deren besondere Berücks... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.1 Besonderheiten von Objekt- und Projektfinanzierungen

Rz. 70 Unter Objekt- bzw. Projektfinanzierungen werden von der deutschen Aufsicht Finanzierungen solcher Objekte bzw. Projekte verstanden, deren Rückzahlungen sich in erster Linie aus den durch die finanzierten Vermögenswerte generierten Einkünften und nicht aus der unabhängigen Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers speisen (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). In ähnlicher W... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2. Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive

Rz. 39 In der ökonomischen Perspektive erwartet die Aufsicht eine Ableitung des Risikodeckungspotenzials unabhängig von den Bilanzierungskonventionen in der externen Rechnungslegung. Mithin kommen in einer solchen Sichtweise bilanzielle Ansatz- und Bewertungsregeln nicht zum Tragen, die im Hinblick auf die ökonomische Betrachtung verzerrend wirken können. Rz. 40 Dabei können ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9.1 EBA-Leitlinien zum Management von Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiken des Anlagebuches

Rz. 90 Mit der Umsetzung der EBA-Leitlinien zum Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiko im Anlagebuch wurden die bisherigen Anforderungen an das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ("Interest Rate Risk in the Banking Book", IRRBB) erweitert und um Vorgaben an den Umgang mit dem Kreditspreadrisiko im Anlagebuch ("Credit Spread Risk in the Banking Book", CSRBB)[1] ergänzt. Der Ris... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.2 Stresstests für Fremdwährungskreditrisiken

Rz. 126 Kredite in einer anderen Währung als dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Landes, in dem der Kreditnehmer ansässig ist, nennt man "Fremdwährungskredite". Folglich bezeichnet das "Fremdwährungskreditrisiko" das bestehende oder künftige Risiko in Bezug auf die Erträge und Eigenmittel des Institutes infolge von Fremdwährungskrediten an "nicht abgesicherte Kreditnehmer".[... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.5 Sonstige Indikatoren

Rz. 78 Als sonstige Indikatoren werden von der Aufsicht beispielhaft die NPE-bezogenen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie eventuelle Rettungserwerbe oder Auslagerungsaktivitäten genannt (→ AT 4.4.1 Tz. 2, Erläuterung). Mit Blick auf die GuV sollten die Institute insbesondere die (erhaltenen und erwarteten) Zinserträge aus notleidenden Risikopositionen und die... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsfälle

Rn. 1411 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Zu den besonderen Entgelten oder Vorteilen iSd § 20 Abs 3 EStG iVm § 20 Abs 1 oder 2 EStG gehören zB Schadenersatz oder Kulanzerstattungen, die Anleger für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Wertpapier-Kapitalanlage erhalten, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer konkreten einzelnen Transaktion bes... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10.4 Schaffung von kleineren Unternehmensteilen

Rz. 207 Eine weitere Gestaltung könnte darauf zielen, die größenabhängigen Erleichterungen zu nutzen. Wie unter Rz. 20 dargestellt, sind kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB und kleine KapCoGes nur verpflichtet, die Bilanz und den Anhang offenzulegen, nicht aber die GuV. Insoweit kann versucht werden, den Umfang der offenlegungspflichtigen Unterlagen zu begrenzen, um so die... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.3.4 Untergang von Verlustausgleichsvolumina nach § 3a Abs. 3 S. 2 EStG

Rz. 64 Anders als die gesetzliche Vorgängerregelung des § 3 Nr. 66 EStG a. F. versucht § 3a EStG eine Doppelbegünstigung der Stpfl. in Form einer Steuerbefreiung ohne Verlustuntergang zu vermeiden. Hierzu werden die in § 3a Abs. 3 S. 3 EStG genannten Verrechnungspositionen bis zur Höhe des geminderten Sanierungsbetrags reduziert. Die vom Gesetz in diesem Zusammenhang vorgeg... mehr

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Mietrechtliche Besonderheit... / 2.1.2 Anrechnung von Drittmitteln

Die Anrechnung von Drittmitteln regelt § 559a BGB. Diese gehören nach § 559a Abs. 1 BGB nicht zu den für die Durchführung der Modernisierungsmaßnahme aufgewendeten Kosten, denn ein Vermieter kann auf den Mieter keine Kosten umlegen, die er nicht selbst getragen, sondern hierfür Drittmittel in Anspruch genommen hat. Werden die Kosten für die Modernisierungsmaßnahme ganz oder t... mehr

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Wohnungseigentumsrechtliche... / 5.6.3 Musterbeschluss über Maßnahmendurchführung und Finanzierung

Beschlussmuster: Durchführung von energetischen Maßnahmen und deren Finanzierung TOP XY Durchführung energetischer Maßnahmen, Finanzierung und Abschluss eines KfW-Förderdarlehens Die Wohnungseigentümer haben in der Wohnungseigentümerversammlung vom ______ zu TOP XX die Durchführung energetischer Maßnahmen beschlossen. Hierzu wurden Angebote eingeholt. Die Wohnungseigentümer b... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 157 Fo... / 2.3.2.1 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 14 Der Steuerbescheid muss angeben, über welche Steuer nach Art (z. B. ESt, KSt, USt, GewSt) und Betrag und über welchen Steuertatbestand er entscheidet (sachlicher Regelungsbereich). Diese Angabe muss so unzweideutig sein, dass der Stpfl. eindeutig erkennen kann, über welchen Lebenssachverhalt (steuerpflichtiger Sachverhalt) für welche Steuerart im Steuerbescheid entsch... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2.3 Leistungen des Arbeitgebers aufgrund Einstandspflicht

Der Arbeitgeber ist nach den betriebsrentenrechtlichen Vorschriften verpflichtet, für die Erfüllung einer von ihm erteilten Versorgungszusage auch dann einzustehen, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt, sondern ein externer Durchführungsweg gewählt wird.[1] Die Einstandspflicht greift etwa dann, wenn aufgrund niedriger Zinsen und gestiegener Lebenserwartun... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2.2 Kapitalzahlungen und andere Leistungen

Bei anderen Leistungen aus Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen (Kapitalzahlungen, Teilraten aus Auszahlungsplänen, Abfindungen laufender Ansprüche, Rückkaufswert bei vorzeitiger Vertragsauflösung) richtet sich der Umfang der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG (= Besteuerung von Versicherungserträgen) in der jeweils für den Vertrag geltenden Fassung.[1... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 5.2.2 Ausdehnung auf weitere VA und mit Nebenbestimmungen verbundene Verwaltungsakte (Satz 2)

Rz. 79 § 155 Abs. 4 S. 2 AO dehnt die Regelung des S. 1 auf weitere Verwaltungsakte aus, die mit der Steuerfestsetzung sowie der Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen im Zusammenhang stehen. Durch § 155 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 AO werden der erstmalige Erlass wie auch die Berichtigung, Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten erfasst, die m... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 2.1 Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung (Satz 1 und 3)

Rz. 3 Nach § 85 AO haben die Finanzbehörden die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. In Kleinbetragsfällen kann das jedoch unverhältnismäßig sein, weshalb der Gesetzgeber in gewissen Grenzen verwaltungstechnische Zugeständnisse an die Praktikabilität und die Wirtschaftlichkeit des Besteuerungsverfahrens machen darf.[1] Diesem Zweck dient ... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.1 "Spezialgesetzliche" Regelung

Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG ("lex specialis") versteuert und führen daher stets zu sonstigen Einkünften.[1] Dies gilt sowohl für Versorgungsleistungen (Altersbezüge, Hinterbliebenenbezüge, Invaliditätsleistungen) als auch für Abfindungszahlungen im Rahmen arbeitsrechtlich zulässiger Abfindung... mehr