Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Rechtsfolgen

Rz. 4 Es sind grundsätzlich nur die tatsächlich gezogenen Früchte (§ 99 BGB) herauszugeben. Sie müssen auf den Vermächtnisgegenstand entfallen und nach dem Vermächtnisanfall (§ 2176 BGB) entstanden sein. Ist das Vermächtnis nach den §§ 2177, 2178 BGB hinausgeschoben, verbleiben die während der Schwebezeit gezogenen Nutzungen bei dem Beschwerten.[12] Rz. 5 Bei einer Geldforder...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Vermächtnisarten

Rz. 2 Dem Wortlaut nach ist § 2184 BGB anwendbar, wenn "ein bestimmter zur Erbschaft gehörender Gegenstand vermacht" wurde und es sich somit um ein Stückvermächtnis handelt.[2] Liegt dagegen ein Gattungsvermächtnis (§ 2155 BGB) oder Verschaffungsvermächtnis (§ 2170 BGB) vor, stehen dem Bedachten die Früchte, wie bspw. Zinsen und Nutzungen, erst ab Verzug zu (§§ 2080, 2081, 2...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Forderung

Rz. 3 Vermächtnisgegenstand ist der Anspruch auf Übertragung der vermachten Forderung (§ 398 BGB) des Erblassers nebst Zinsen seit Anfall des Vermächtnisses (§ 2184 BGB) und etwaigen Nebenrechten (§§ 401, 402 BGB).[1] Bei der Forderung kann es sich auch um eine künftige, bedingte oder betagte Forderung handeln. Der Übertragung kann jedoch ein Abtretungsverbot entgegenstehen....mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Tatbestand

Rz. 3 Die Aufnahme des Inventars ist eine Sache des Erben. Sie kann in der Weise geschehen, dass der Erbe selbst unter Beistand der Amtsperson oder diese selbst die Urkunde nach den Angaben des Erben aufnimmt. Notwendig ist in beiden Fällen die Unterschrift des Erben.[7] Die Unterschrift der Amtsperson ist zweckmäßig und üblich, nicht jedoch Wirksamkeitserfordernis für die A...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / cc) Bewertung vermieteter Immobilien

Rz. 136 Da Renditeimmobilien grundsätzlich der Erzielung laufender Einkünfte dienen, ist für ihre Bewertung konsequenterweise das Ertragswertverfahren anzuwenden.[504] Denn für einen potenziellen Erwerber stellen die zukünftig erzielbaren Überschüsse den für die Wertbemessung entscheidenden Gesichtspunkt dar.[505] Ein Grundstück kann demnach nur so viel wert sein, wie sich d...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Aufgeschobenes Vermächtnis

Rz. 2 Anwendung findet die Frist des § 2162 BGB grundsätzlich auf alle Vermächtnisarten, somit auch auf Untervermächtnisse und Nachvermächtnisse (§§ 2186, 2191 BGB).[1] Voraussetzung ist zunächst das Vorliegen eines bestimmten Schwebezustandes. Dieser kann sich ergeben aus dem Inhalt des Vermächtnisses (Abs. 1) oder in der Person des Bedachten liegen (Abs. 2). Nicht mehr anw...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. "Andere Aufwendungen"

Rz. 4 "Andere Aufwendungen" i.S.v. Abs. 2 sind außergewöhnliche Erhaltungskosten, die über den normalen Erhaltungsaufwand hinausgehen. Darunter fallen etwa größere Instandsetzungsarbeiten und notwendige Erneuerungen, die den Wert der Nachlassgegenstände langfristig steigern, wie die Rationalisierung eines Maschinenparks, der Einbau einer modernen Heizungsanlage und Isolierve...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

(1) 1Der Vorerbe hat auf Verlangen des Nacherben die zur Erbschaft gehörenden Inhaberpapiere nebst den Erneuerungsscheinen bei einer Hinterlegungsstelle mit der Bestimmung zu hinterlegen, dass die Herausgabe nur mit Zustimmung des Nacherben verlangt werden kann. 2Die Hinterlegung von Inhaberpapieren, die nach § 92 zu den verbrauchbaren Sachen gehören, sowie von Zins-, Rente...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Ausschluss des Anspruchs (Abs. 2)

Rz. 40 Soweit der Abkömmling für seine Leistungen eine Gegenleistung erhalten hat oder eine solche vereinbart wurde, korrespondiert seinem Vermögensopfer ein solches des Erblassers, so dass die Ausgleichungspflicht zu doppelter Honorierung führen würde. Die Vorschrift stellt klar, dass die Leistung des Abkömmlings – und sei es auch nur teilweise – unentgeltlich gewesen sein ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Hinterlegungspflichtige Papiere

Rz. 2 Zu hinterlegen sind Inhaberpapiere (nebst Erneuerungsscheinen, § 805 BGB) und die mit Blankoindossament versehenen Orderpapiere. Inhaberpapiere liegen vor, wenn deren Inhaber ohne besonderen zusätzlichen Nachweis alle durch das Papier verbrieften Rechte geltend machen kann. Hierzu gehören Schuldverschreibungen auf den Inhaber (§§ 793 ff. BGB), Inhabergrund- und -renten...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2100 ff.... / IV. Probleme der Praxis

Rz. 6 Liegen die oben dargelegten Motive vor, ist die Anordnung von Nacherbschaft unumgänglich. Dies wird erkauft mit einer Vielzahl praktischer Probleme.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.6.2 Gehälter, Mieten und Zinsen

Rz. 76 Wird das Vermögen einer Körperschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine andere Körperschaft übertragen (Verschmelzung), ändert sich an der steuerlichen Behandlung der an die Gesellschafter (Geschäftsführer) der übertragenden Körperschaft gezahlten Gehälter sowie Miet-, Pacht- und Darlehenszinsen nichts. Diese Zahlungen waren bei der übertragenden Körperschaft ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.3 Ausschluss der Verlustnutzung bei dem übernehmenden Rechtsträger (Abs. 4 S. 2)

Rz. 161 Nach S. 2 können Verluste, die der übertragende Rechtsträger während des Rückwirkungszeitraums erleidet, nicht mit Gewinnen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet werden, es sei denn, die Verrechnung wäre auch ohne Rückwirkung möglich gewesen. Betroffen sind alle Besteuerungsgrundlagen, die S. 1 unter dem Begriff "Verlustnutzung" zusammenfasst; hierzu Rz. 132. Du...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.7 Ausscheidende Gesellschafter

Rz. 89 Für Gesellschafter der übertragenden Körperschaft, die im Zug der Umwandlung ausscheiden und nicht Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers werden, gilt die steuerliche Rückwirkung nach § 2 Abs. 1 UmwStG nicht. Das betrifft sowohl den Fall, dass sie ihre Beteiligung an der übertragenden Körperschaft im Rückwirkungszeitraum veräußern, als auch den Fall, dass sie ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.11 Betriebliche Altersvorsorge

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Literaturauswertung zum HGB / 2.6 Anschaffungskosten

Breidenbach, Fremdkapitalkosten als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten – Regelungslücken in IAS 23, PiR 7/2025, S. 215; Dawo/Krudewig, Anschaffungskosten – Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug, b+b 7/2025, S. 12; Geisler/Dänzer, Bilanzielle Herausforderungen bei der Erstellung von Closing Accounts zur finalen Kaufpreisbestimmung, BB 10/2025, S. 555; Währi...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.5 Begrenzung der Haftungssumme

Sind die Voraussetzungen eines Haftungstatbestands erfüllt, so haftet der Arbeitnehmer auf Ersatz des angerichteten Schadens mit der auf ihn nach dem Modell des innerbetrieblichen Haftungsausgleichs entfallenden Quote. Eine summenmäßige Begrenzung ist gesetzlich nicht vorgesehen! Zuweilen wird diskutiert, ob die Haftung des Arbeitnehmers nicht auf eine bestimmte Höchstsumme be...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.4 Berücksichtigung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers bei dem übernehmenden Rechtsträger (Abs. 4 S. 3–6)

Rz. 169 Nach Abs. 4 S. 3, eingefügt durch Gesetz v. 26.6.2013[1] mit Wirkung für Umwandlungen, deren Anmeldung zum maßgebenden Register nach dem 6.6.2013 erfolgt ist, dürfen positive Einkünfte des übertragenden Rechtsträgers, die dieser während des Rückwirkungszeitraums erzielt, nicht mit Verlusten und Zinsvorträgen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet werden. Während ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.24 Darlehn

Bünning, Steuerbilanzielle Korrektur von Darlehensverhältnissen im Personengesellschaftskonzern, BB 45/2024, S. 2603; Bloos, Grüne Anleihen in Europa: ein Überblick über den Europ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.121 Zinsaufwendungen

Cremer, Erstattungszinsen – Steuerliche Einordnung und buchhalterische Behandlung, BBK 16/2025, S. 739; Förster, Das neue BMF-Schreiben v. 24.3.2025 zur Zinsschranke – Darstellung und Analyse, GmbHR 14/2025, S. 741; Bolik/Höhl/Waller, Zinsen hoch, Schranke...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.90 Rechnungsabgrenzung

Cremer, Disagio – Behandlung in der Handels- und Steuerbilanz – Beispielsfälle zur Buchung und Bilanzierung eines Fälligkeits-, Raten- und Annuitätendarlehens, NWB 13/2024, S. 14 – Beilage; Richter/Meyering, Geringwertige Rechnungsabgrenzungsposten in der handels- und steuerrechtli...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

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Literaturauswertung zum HGB / 2.42 Geschäfts- oder Firmenwert

Reinke/Müller, Aktueller Stand beim IASB-Entwurf zu Änderungen an IFRS 3 und an IAS 36 – IASB konsolidiert Rückmeldungen zu den geplanten Änderungen durch IASB/ED/2024/1, PiR 7/2025, S. 205; Walter/Braun/Geuken, Gegenwind aus der Praxis für die IASB-Vorschläge zu Goodwill und Impairment-Testing, WPg 12/2025, S. 650; Zwirner/Schöffel, Implikationen des aktuellen Zinsniveaus f...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.5 Auswirkungen der Rückwirkung auf übertragenden und übernehmenden Rechtsträger

Rz. 53 Übertragende Körperschaft und übernehmender Rechtsträger sind so zu behandeln, als ob der Umwandlungsvorgang zum steuerlichen Übertragungsstichtag wirksam geworden wäre. Der übertragende Rechtsträger gilt mit dem steuerlichen Übertragungsstichtag steuerlich als nicht mehr existent (Verschmelzung, Aufspaltung) oder besteht nur mit vermindertem Vermögen fort (Abspaltung...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.99 Steuern in der Rechnungslegung

Hübner/Letzner, Neuerungen im Bereich der Einbringungstatbestände – Teil 2 — Kritische Würdigung ausgewählter durch das JStG 2024 erfolgter Änderungen, Ubg 7/2025, S. 380; Bolik/Höhl/Waller, Zinsen hoch, Schranke runter – Eine kritische Würdigung des BMF-Schreibens zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG), NWB 24/2025, S. 1642; Hübner/Letzner, Neuerungen im Bereich der Einbri...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2 Ausschluss der Verlustnutzung bei der übertragenden Körperschaft (Abs. 4 S. 1)

Rz. 141 Abs. 4 S. 1, der den übertragenden Rechtsträger betrifft, lässt den Abzug von Verlusten (negativen Einkünften), des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags (s. Rz. 143) der übertragenden Körperschaft (nur) in der Weise zu, wie er ohne die Rückwirkungsfiktion bei dem übertragenden Rechtsträger möglich gewesen wäre. Diese Besteuerungsgrundlagen des übertragenden Rechtsträ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.72 Konzernabschlussanalyse

Schmidt/Schmotz/von der Heide, Die Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD/ESRS – Eine Analyse von DAX-, MDAX- und SDAX-Unternehmen für das Geschäftsjahr 2024, DB 29/2025, S. 1705; Werthebach, Compliance mit Steuertranspare...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 1.2 Spezialfragen

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Literaturauswertung zum HGB / 2.52 Herstellungskosten

Breidenbach, Fremdkapitalkosten als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten – Regelungslücken in IAS 23, PiR 7/2025, S. 215; Breidenbach, Fremdkapitalkosten als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach IFRS – Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Vergleich zum HGB, BBK 9/2025, S. 401; Währisch, Zur Berücksichtigung von Zinsen in den handelsrecht...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.69 Konsolidierung von Kapital und Schulden

Kupper, Reverse Acquisitions und SPAC-Transaktionen: zwei Wege des Börsengangs – ein gemeinsames Bilanzierungsproblem?, DK 6/2025, S. 248; Mengen/Leis, Value Accrual – Wertbrücke zwischen Locked Box und Closing Accounts in M&A-Transaktionen, BB 25/2025, S. 1452; Geisler/Dänzer, Bilanzielle Herausforderungen bei der Erstellung von Closing Accounts zur finalen Kaufpreisbestimm...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.17 Bewertungseinheiten und Sicherungsbeziehungen

Münch, Eingebettete Derivate nach IFRS 9 – Separierungsvorschriften hybrider Verträge mit finanziellen Verbindlichkeiten als Basisvertrag, KoR 5/2025, S. 175; Wilksen/von Ossietzky, Hedging von M&A-Transaktionen – Im...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 6 Steuerliche Behandlung der formwechselnden Umwandlung

Rz. 162 Die formwechselnde Umwandlung ist in den §§ 190ff. UmwG geregelt. Formwechselnde Umwandlung bedeutet eine Änderung der Rechtsform der umwandelnden Gesellschaft, ohne dass sich die Identität der umgewandelten Gesellschaft ändert. Die formwechselnde Umwandlung führt also nicht zu einer Änderung des Rechtsträgers und somit nicht zum Erlöschen des umwandelnden und Neuent...mehr

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§ 39 Steuerrecht / cc) Zinsen

Rz. 44 Soweit der Berater für den Mandanten Fristverlängerungsanträge stellt, wird er darauf hinweisen müssen, dass nach § 233a AO für Steuernachforderungen, aber auch Steuererstattungen,[65] Zinsen entstehen. Der Zinslauf beginnt erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, § 233a Abs. 2 S. 1 AO. Der Zinssatz beträgt 0,15 v.H. pro Monat (...mehr

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§ 39 Steuerrecht / cc) Zinsen

Rz. 7 Soweit Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde, der Steuerpflichtige aber in der Hauptsache letztlich nicht durchdringt, hat er Zinsen gem. § 237 AO i.H.v. 0,5 % für jeden vollen Monat zu zahlen. Für Zinszeiträume bis 2012 wird allgemein von der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes ausgegangen.[15] Für Jahre ab 2013 begegnete die Zinshöhe bezüglich der Nachzahlungszins...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 7. Kosten/Gebühren/Zinsen

Rz. 178 Hat der Rechtsbehelf in der Hauptsache endgültig keinen Erfolg, muss der Steuerpflichtige gem. §§ 237, 238 AO Aussetzungszinsen i.H.v. 0,5 % pro Monat zahlen (zur Verfassungsmäßigkeit der Zinsen vgl. Rdn 7). Rz. 179 Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung ist mit einer Kostenentscheidung zu versehen. Sie richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen (vgl....mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Muster: Selbstanzeige

Rz. 108 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.11: Selbstanzeige An das Finanzamt Bonn-Innenstadt Steuer-Nr.: 212/6000/0000; Herr Josef Schmitz, Dorfweg 19, 53127 Bonn Einkommensteuererklärungen seit 2013 Namens und in Vollmacht von Herrn Schmitz teilen wir Ihnen mit, dass dieser im Jahre 2012 von seiner Schwester ein Haus in den Niederlanden geerbt hat. Di...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / c) Muster: Klage im Urkundenprozess

Rz. 102 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.22: Klage im Urkundenprozess An das Landgericht _________________________ – Zivilkammer – Klage im Urkundenprozess der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn _________________________ – Beklagter – vorläufiger Streitwert: 25.000 EUR Namen...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus I. Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _________________________, Flur _________________________, Flurstü...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: Arbeitgeberdarlehen

Rz. 352 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.30: Arbeitgeberdarlehen Darlehensvertrag und Schuldanerkenntnis Mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis wird nachfolgender Darlehensvertrag mit Schuldanerkenntnis vereinbart:mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / IV. Rechtsfolgen

Rz. 47 Ein Schadensersatzanspruch des Anlegers geht dahin, dass er so gestellt wird, wie er gestanden hätte, wenn die pflichtwidrig unterbliebenen Angaben erfolgt wären. Bei pflichtgemäßer Aufklärung ist dann davon auszugehen, dass der Anleger sich aufklärungsrichtig verhalten hätte und weder den Darlehensvertrag abgeschlossen noch die Immobilie (bzw. den Immobilienanteil) e...mehr

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§ 8 Bankrecht / e) Muster: Abtretung einer Grundschuld durch die Bank

Rz. 51 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.5: Abtretung einer Grundschuld durch die Bank Im _________________________ (Bezeichnung: Grundbuch/Wohnungseigentumsgrundbuch/Erbbaugrundbuch) des beim Amtsgericht, Band _________________________, Blatt _________________________, Flur _________________________, Flurstück _________________________ eingetragenen G...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 2. Muster: Klage wegen Mängelansprüchen

Rz. 81 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.15: Klage wegen Mängelansprüchen Landgericht _________________________ Zivilkammer _________________________ Klage der _________________________, Kantstraße 14, 51013 Köln, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegenmehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 5. Muster: Abwandlungen des Klageantrags

Rz. 91 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.20: Abwandlungen des Klageantrags Positive Feststellungsklage: Namens des Klägers erheben wir Klage mit dem Antrag,mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Bestellung einer Buchgrundschuld mit Übernahme der persönlichen Haftung

Rz. 47 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.3: Bestellung einer Buchgrundschuld mit Übernahme der persönlichen Haftung Verhandelt am _________________________ in _________________________ Vor mir [Notar] erschien(en) _________________________ – nachstehend "Besteller" genannt – – ausgewiesen durch amtlichen Lichtbildausweis [oder: Dem Notar ist der Erschie...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan ohne Fortgeltungsklausel

Rz. 84 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.18: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan ohne Fortgeltungsklausel An das Amtsgericht _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG _________________________ der GdWE _________________________-Straße in _________________________, vertreten durch den WEG-...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / k) Muster: Klage im Wechselprozess

Rz. 110 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.26: Klage im Wechselprozess An das Landgericht _________________________ – Kammer für Handelssachen – _________________________ Klage im Wechselprozess der Firma _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen die Firma _________________________ – Beklagte...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.6: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft Präambel (A) Gegenstand der X-GmbH & Co. KG in Y-Stadt ist _________________________. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Y-Stadt unter HR A 12345 eingetragen. (B) Bei der X-GmbH & Co. KG besteht erhöhter Kapitalbedarf. S ist bereit, der X GmbH & Co. KG...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 3. Muster: Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

Rz. 102 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 36.31: Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs An das Oberlandesgericht _________________________[65] In der Schiedssache der Firma A. – Schiedsklägerin und Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ Tel.: _________________________ Fax: _________________________ gegen ...mehr

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§ 13 Erbrecht / 5. Muster: Klage des Vorerben auf Ersatz außergewöhnlicher Erhaltungsaufwendungen

Rz. 193 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.21: Klage des Vorerben auf Ersatz außergewöhnlicher Erhaltungsaufwendungen An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen _________________________ – Beklagter – Prozessbevollmächtigter: _________________________ wegen...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Sicherungsabrede zur Grundschuldbestellung

Rz. 49 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.4: Sicherungsabrede zur Grundschuldbestellung _________________________ (Name, Anschrift des Sicherungsgebers) hat der _________________________ Bank (Name, Anschrift) folgende Buchgrundschuld bestellt (UR. Nr. _________________________ des Notars _________________________): Grundbuch/Wohnungseigentumsgrundbuch/Er...mehr