Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Steuererhebung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bca) Vermögensrechte bei dinglich abgespaltenem Nießbrauch

Rn. 31c Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei der Nießbrauchbestellung sollte der Umfang der belasteten Rechte definiert und dessen Fortsetzung an etwaigen Surrogaten geregelt werden (Wälzholz, DStR 2010, 1786). Wälzholz, NWB 17/2013, 1334, 1337 weist darauf hin, dass sich, soweit sich WG im Sonder-BV des Gesellschafters bei der PersGes befinden (zB der PersGes zur Nutzung überlasse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allg steuerliche Grundsätze im Nicht-DBA-Fall (Ausnahmefall)

Rn. 18 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG beschränkt sich nicht auf gewerbliche Einkünfte inländischer PersGes (nachfolgend gewerbliche PersGes) mit inländischen Gesellschaftern bzw inländischen Betriebstätten, sondern erfasst auchmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Beteiligungshandel

Rn. 135c Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Beteiligungshandel ist nicht mit dem (der Vermögensverwaltung zuzuordnenden) An- und Verkauf von börsengehandelten Wertpapieren (dazu s Rn 135) vergleichbar, die unter Nutzung eines Markts (Börse) und idR über Banken (anonym) erworben und dann zwecks (bloßer) Umschichtung veräußert werden und bei denen es darum geht, Zinsen, Dividenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bauer/Gemmeke, DStR 2004, 1470; Friedrichs/Köhler, DB 2004, 1638. Rn. 162 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Das Gesetz ist eine Reaktion auf das Schreiben des BMF v 16.12.2003, DB 2004, 103 betr Private Equity-Fonds mit Beteiligung an einer KapGes, organisiert in der Rechtsform der GmbH & Co KG mit einer Private Equity-GmbH als geschäftsführendem Kommanditisten neben einer Komplementä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Wertpapierhandel

Rn. 135 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Wegen der heutzutage infolge der internationalen Verflechtung, unterstützt durch Computernetze, kurzfristig verändernden Zinslandschaft kann auch mit festverzinslichen Wertpapieren (wie mit Aktien) spekuliert werden (s BFH vom 31.07.1990, BStBl II 1991, 66). Daher besteht für die FinVerw unter fiskalischen Aspekten die Versuchung, auf dem U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 178. Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsbeschleunigungsG) v 22.12.2009, BGBl I 2009, 3950

Rn. 198 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Auf Basis des Koalitionsvertrags bringt das WachstumsbeschleunigungsG folgende Änderungen des EStG (daneben außerdem GrESt-Erleichterungen bei der Umstrukturierung von Unternehmen, eine Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Miet- und Pachtzinsen von 65 % auf 50 %, bei der ErbSt wurde die Unternehmensnachfolge planungssicherer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Orth, SolZ: Renaissance einer Doppelbelastung von Dividenden, DB 1991, 779; Rödder, Belastungs- und Gestaltungswirkungen des geplanten SolZ, DB 1991, 921; Rödder, Belastung und Volumen von Ausschüttungen nach der endgültigen Ausgestaltung des SolZ, DB 1991, 1400; Schneider, Sinn und Widersinn der steuerlichen Investitionsförderung für die neuen Bundesländer und des SolZ, DB 199...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Betriebsindividuelle Bewertung mit AK bzw HK

Rn. 254 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die AK für die einzelnen Tiere bestimmen sich nach § 255 Abs 1 HGB iVm R 6.2 EStR 2012. Demzufolge gehören zu den AK nicht nur der reine Kaufpreis, sondern auch Nebenkosten (wie zB Frachtkosten u Wiegekosten), wenn sie dem jeweiligen Tier zugeordnet werden können (BFH v 13.10.1983, BStBl II 1984, 101), während gewährte Preisnachlässe bzw Ra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aba) Ergänzungsbilanzen allgemein

Rn. 64 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Beteiligung an einer PersGes ist in einer ggf zu erstellenden StB des Gesellschafters (nach der sog Spiegelbildmethode in Höhe seines Kapitalkontos) zwar zu bilanzieren, sie ist aber als solche kein WG mit eigenständiger Bedeutung, weil die PersGes zwar Subjekt der Gewinnermittlung, nicht jedoch Subjekt der Besteuerung ist (s Rn 12b), un...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / III. 20 %iger Toleranzbereich des Rechtsanwalts bei der Vergütungsbestimmung

Rz. 24 Häufig weigern sich Rechtsschutzversicherungen, die abgerechnete Geschäftsgebühr in voller Höhe zu erstatten. In diesen Fällen können sich Rechtsanwälte auf den 20 %igen Toleranzbereich berufen, innerhalb dessen die Vergütungsbestimmung nicht unbillig sein kann.[17] Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass der 6. und 8. Senat des BGH eine pauschale Berufung auf den 20 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Nutzungsvergütungen, Entschädigungen für die Inanspruchnahme von luf Grundbesitz für den Bau und Betrieb von Versorgungsleitungen (§ 24 Nr 3 EStG)

Rn. 221 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zu den BE führen grundsätzlich auch Nutzungsvergütungen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke sowie Zinsen auf solche Nutzungsvergütungen und auf Entschädigungen, die mit der Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke zusammenhängen. Hierher gehören insb Entschädigungen und Nutzungsvergütungen für besc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, DB 1988, 1466; Ley, Die bilanzielle Behandlung des KSt- und KapSt-Anrechnungsanspruchs bei beteiligten PersGes, KÖSDI 1992, 9123; Groh, Übergang von Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter mittels Steueranrechnung, BB 1996, 631; Jorde, Dividendenerträge in Rechnungslegung und Gesellschaftsvertrag von PersGes, DB 1996, 233; Ley, Buchführungspraxis: Umset...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / L. Muster: Kündigungsschutzklage

Rz. 308 Dem Fall liegen zwei betriebsbedingte Kündigungen zugrunde, die im Zusammenhang mit einer vom Arbeitgeber behaupteten Betriebsstilllegung ausgesprochen worden sind. Der (rechtzeitige) Zugang war streitig. Weil eine Betriebsänderung vorliegt und die ordnungsgemäße Durchführung eines Interessenausgleichs bestritten wird, werden Nachteilsausgleichsansprüche geltend gema...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Keine Aktivierung der angemessenen Pensionsanwartschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers der Betriebs-GmbH im Besitz-Einzelunternehmen o im Sonder-BV, ebenso nicht einer – selbst wenn als vGA einzustufenden – Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung

Rn. 386 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Der BFH v 23.03.2011, BStBl II 2012, 188 hat zum Fall einer angemessenen Pensionsanwartschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers der Betriebs-GmbH, dessen Anteile an der GmbH zum notwendigen BV des Besitzeinzelunternehmens des Begünstigten gehören, u einer im gleichen Fall unstrittig als vGA (50 % des Gesamtwertes der Zusageverpflichtung) an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage bis zum StÄndG 1992/Steuerspareffekte

Rn. 111a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gesellschaftsrechtlich können Gesellschafter einer PersGes natürliche Personen, aber auch zB wiederum PersGes selbst sein. Die beteiligte PersGes wird dann als Obergesellschaft (OG), die andere PersGes als Untergesellschaft (UG) bezeichnet. Wegen der grundsätzlichen Beteiligungsfähigkeit einer PersGes auch einer gewerblichen GbR, an einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besitz-PersGes (einschließlich GbR) bzw Besitz-Bruchteilsgemeinschaft

Rn. 363 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Eine Besitz-GbR (auch Bruchteilsgemeinschaft: s BFH BStBl II 1972, 796 letzter Abs), auch wenn an ihr ein Nur-Besitzgesellschafter neben den die Betriebs-KapGes beherrschenden Mitgesellschaftern beteiligt ist (zB bei Überlassung eines Betriebsgrundstücks), ist dennoch insgesamt (Abfärbung nach § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG iVm § 15 Abs 3 Nr 1 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Prüfungsschritte zu (2): Liegen für nachhaltige Verluste persönliche Gründe und Neigungen oder erstrebte wirtschaftliche Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre vor?

Rn. 125 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei negativer Gewinnprognose lt Prüfungsschritt (1) ist stets zu prüfen, ob dennoch eine steuerlich relevante verlustbehaftete Tätigkeit vorliegt, weil der Betrieb aus objektiven Gründen zur Erzielung von Gewinnen geeignet erscheint (Ausschluss von Verlustzuweisungsgesellschaften: BFH BStBl II 1991, 564; wegen der Definition s § 15a Rn 2 (Bi...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / II. Beitragsorientierte Leistungszusage

Rz. 37 Bei der beitragsorientierten Leistungszusage bestimmt der Beitrag des Arbeitgebers, bezogen auf ein festes Leistungsmodell, den Inhalt der Versorgungszusage. Erforderlich ist dabei die Definition der Versorgungsleistung durch den festgelegten Beitrag, den Zins und bestimmte versicherungsmathematische Umrechnungsfaktoren. In der Regel werden bestimmte Verrentungstabell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vor dem 01.01.2008 abgeschlossene WÜV

Rn. 206 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Nach st Rspr des BFH (zuletzt BFH v 28.02.2003, BStBl II 2003, 644) unterlag ein WÜV wegen seiner Einordnung als familienrechtlicher Vertragstyp mit erbrechtlichem Bezug den Grundsätzen einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen. Folge davon war, dass die vom Nutzungsberechtigten an den Hofeigentümer geleisteten Zahlungen keine BA ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Begründung, steuerliche Merkmale, Auflösung, lfd steuerliche Behandlung und Bilanzierung

Rn. 51a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Begründung der atypisch stillen Gesellschaft Die Begründung der atypisch stillen Gesellschaft an einem Einzelunternehmen wird steuerlich von der Rspr als Einbringung des BV des Einzelunternehmens in eine neu entstehende Mitunternehmerschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingestuft: BFH v 01.03.2018, BStBl II 2018, 587 Rz 37. Deren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 159. Jahressteuergesetz 2008 v 20.12.2007, BGBl I 2007, 3150

Rn. 179 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Historie: Die Bundesregierung hat am 08.08.2007 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) beschlossen mit zahlreichen Einzelmaßnahmen, die – so war in der Gesetzesbegründung zu lesen – dem Bürokratieabbau, der Steuervereinfachung (stereotype Behauptung ohne Substanz) und der Rechtsbereinigung dienen sollen. Zum Bürokratieabbau sol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. § 15 Abs 4 EStG

Rn. 1e Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 15 Abs 4 EStG beschränkt die Verlustverrechnung für Verluste aus den gewerblichen Tätigkeitsbereichen Tierzucht und Tierhaltung, Termingeschäfte und atypisch stille Beteiligungen/Innengesellschaften von KapGes an KapGes. S 1–2: Betrifft gewerbliche Tierzucht und -haltungsverluste und entspricht dem durch das 2. StÄndG 1971 eingefügten frühe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 205. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie u von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen u -verlagerungen v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 (kurz Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Umsetzungsgesetz)

Rn. 225 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Es handelt sich um ein Gesetz mit umfangreichem Anhang iS eines Jahressteuergesetzes. Neben Maßnahmen gegen Gewinnkürzung u Gewinnverlagerung enthält das Gesetz Vorschriften zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds u des Kinderzuschlags sowie zum Ausgleich der sog kalten Progression sowie in Rea...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zweck u Tragweite der Vorschrift

Rn. 183 Stand: EL 126 – ET: § 15 Abs 4 S 3 EStG: Um Zins-, Preis- oder Währungsrisiken zu kompensieren, kommen oft (Finanz-)Termingeschäfte zum Einsatz (Haag, NWB 2019, 1245). Entsteht hierbei ein Verlust (durch Differenzausgleich oder durch eine entsprechende Wertausgleichsgröße), tritt die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung des § 15 Abs 4 S 3 EStG durch zeitliche Streckung e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Negative steuerliche Folgen

Rn. 314 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Vorab Hinweis auf die Fallgestaltungen ungewollter Beendigung der Betriebsaufspaltung unter s Rn 305 und deren gravierende steuerliche Nachteile. Echte Betriebsaufspaltung (gegenüber Einheits-GmbH/-AG) Gewinnausschüttungen der GmbH sind – anders als bei der 25 %igen AbgSt – mit 60 % estpfl gewerbliche Einkünfte (ungünstig bei hohem ESt-Satz ü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Für Unterhalt (§ 33a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 106 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Begriff der Unterhaltsaufwendungen in § 33a Abs 1 S 1 EStG ist enger als der in § 1610 Abs 2 BGB, der den gesamten Lebensbedarf umfasst, BFH vom 18.06.1997, III R 60/96, BFH/NV 1997, 755; BFH vom 05.09.1980, VI R 75/80, BStBl II 1981, 31; BFH vom 28.04.1978, VI R 145/75, BStBl II 1978, 456. Nach § 33a Abs 1 EStG abziehbar sind dagegen n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Begriff u Abgrenzung

Rn. 24 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Seinen Ursprung hat der früher verwandte Begriff der "faktischen" Mitunternehmerstellung in den Verfügungen der baden-württembergischen FinVerw v 01.12.1983 (StEK EStG § 15 Nr 21). Zuvor wurde vom "Mitunternehmer auf nichtgesellschaftsrechtlicher Grundlage" gesprochen (s Schulze zur Wiesche, DB 1982, 919). Durch den Zusatz "faktisch" sollte ...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 2.3.1 Ordnungsgemäße Verwaltung

Ordnung muss sein! Im Übrigen ist der Vorerbe zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet. Wann eine solche Verwaltungsmaßnahme "ordnungsgemäß" ist, kann oft streitig sein. So muss bei der Aufnahme eines Baukredits sichergestellt sein, dass die fortlaufenden Zinsen und Tilgungen nicht zu einer Auszehrung der Substanz des Grundstücks führen.[1]mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 2.2.2 Kostentragung

Haftung Dafür wiederum hat der Vorerbe die gewöhnlichen Erhaltungskosten zu tragen (§ 2124 Abs. 1 BGB), ebenso die normalen Lasten wie etwa die Grundsteuern, gemeindlichen Gebühren, Zinsen usw. § 2124 Abs. 1 BGB betrifft nur das Innenverhältnis zwischen dem Vor- und dem Nacherben und schränkt die Haftung des Nachlasses für Schulden aus § 1967 BGB nicht ein.[1] Abgrenzung Andere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag / 6.1 Zins- und Liquiditätsvorteile

Sowohl der Investitionsabzug als auch die Sonderabschreibungen vermitteln dem Betrieb dem Grundsatz nach keine bleibende Steuerersparnis, sondern lediglich eine Steuerstundung und die damit verbundenen Zins- und Liquiditätsvorteile. Praxis-Beispiel Gewinnverlagerung Der Betrieb, der Ende 2017 die Größenmerkmale des Gesetzes nicht überschreitet, plant für 2020 die Anschaffung b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag / 4.2.2 Rückgängigmachung auf Antrag des Steuerpflichtigen

Auf Antrag des Steuerpflichtigen können Investitionsabzugsbeträge auch vorzeitig freiwillig ganz oder teilweise rückgängig gemacht werden.[1] Praxis-Tipp Gestaltungsmöglichkeit: Freiwillige Komplett- oder Teilauflösung Die vorzeitige Rückgängigmachung des IAB vor Ablauf der Investitionsfrist bietet sich an, wenn absehbar ist, dass es nicht mehr zu der geplanten Investition kom...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Übertragung der Rechte aus Pfandscheinen (§ 10 Abs. 2 S. 1 UStG)

Rz. 390 Bei der Übertragung der mit dem Besitz eines Pfandscheins verbundenen Rechte gilt nach § 10 Abs. 2 S. 1 UStG der Preis des Pfandscheins zuzüglich der Pfandsumme als vereinbartes Entgelt. Pfandscheine werden von den Pfandleihern den Verpfändern nach § 6 PfandlV [1] ausgehändigt. Nur für diese Pfandscheine gewerblicher Pfandleiher und entsprechende Fälle (z. B. beim Lom...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.8 Einzelne Anwendungsfälle zum Entgeltsumfang

Rz. 86 Abbruchmaterial darf der Abbruchunternehmer beim Abbruch häufig behalten. Hat das Material überhaupt einen Wert, ist dieser Wert dem zu zahlenden Barbetrag hinzuzurechnen, um auf den Abbruchpreis und das Entgelt zu kommen (tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe, vgl. Rz. 415X). Voraussetzung ist allerdings, dass Abbruchleistung und Materialüberlassung im Verhältnis ein...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.4 Niedrig oder hochverzinsliche Kapitalforderungen oder Kapitalschulden

Rz. 105 Die Bewertung einer Kapitalforderung über dem Nennwert ist geboten, wenn die Kapitalforderung über eine längere Zeit eine Verzinsung verspricht, die erheblich über der normalen Verzinsung vergleichbarer Kapitalanlagen liegt und der hohen Verzinsung keine anderen wirtschaftlichen Nachteile gegenüberstehen. Darüber hinaus ist die Bonität des Schuldners zu berücksichtig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.1 Begriff

Rz. 414 Nach § 3 Abs. 12 S. 2 UStG liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor, "wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung besteht". Entweder sind also beide Leistungen im Leistungsaustausch sonstige Leistungen oder aber die Gegenleistung einer sonstigen Leistung ist eine Lieferung. In dem Fall, in dem die Gegenleistung einer Lieferung e...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9 Kapitalforderungen und Schulden (§ 12 BewG)

Rz. 100 Nach § 12 Abs. 1 S. 1 BewG sind Kapitalforderungen, die nicht unter § 11 Abs. 1 BewG fallen, und Schulden mit dem Nennwert anzusetzen, wenn nicht besondere Umstände einen höheren oder niedrigeren Wert begründen. Unter Kapitalforderungen sind Forderungen zu verstehen, die auf einen Geldbetrag gerichtet sind, z. B. Darlehensforderungen, Forderungen aus Bankguthaben, Loh...mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 8.1 Außensteuergesetz (keine Änderung durch VA) (neu gegenüber Regierungsentwurf)

Als Ersatz für die ursprünglich vorgesehene Zinshöhenschranke, die aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde, werden neue Regelungen für grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen und -dienstleistungen im Außensteuergesetz eingeführt (§ 1 Abs. 3d und 3e AStG). Mit den Änderungen sollen Gewinnverlagerungsstrategien weiter eingedämmt und der Fremdvergleichsgrundsatz eindeutiger...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Abgrenzung zum Schadensersatz

Rz. 41 Echte Schadensersatzleistungen sind kein Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung. Soweit Schadensersatz geleistet wird, fehlt ein Leistungsaustausch; denn Schadensersatz wird nicht geleistet im Hinblick auf eine Lieferung oder sonstige Leistung, sondern weil der Schädiger nach Vertrag oder Gesetz für einen Schaden einzustehen hat. Es ist daher im Einzelfall ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.7 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen (§ 15 BewG)

Rz. 152 Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme mit 5,5 % anzusetzen, wenn kein anderer Betrag feststeht. Geldsumme in diesem Sinne ist eine Kapitalforderung, Nutzungen sind die Zinsen. Der Zinssatz von 5,5 % entspricht dem für Bewertungszwecke allgemein zugrunde gelegten.[1] Er ist u. a. für die Bewertung der Bereicherung aus der Gewährun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.2.2 Ausgaben

Rz. 477 Nach der seit dem 1.7.2004 gültigen Fassung des § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG sollen die Ausgaben, die bei der Ausführung dieser Umsätze entstanden sind, die Besteuerungsgrundlage der als entgeltlich geltenden sonstigen Leistungen bestimmen. Der Begriff der Ausgaben ist allerdings genauso interpretationsbedürftig, wie das der bis zum 30.6.2004 maßgebliche Begriff der "...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.3 Unverzinsliche Kapitalforderungen oder Kapitalschulden (§ 12 Abs. 3 BewG)

Rz. 103 Der Wert unverzinslicher Kapitalforderungen und Schulden, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig sind, ist nach § 12 Abs. 3 S. 1 BewG der Betrag, der vom Nennwert nach Abzug von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen verbleibt. Dabei ist nach § 12 Abs. 3 S. 2 BewG von einem Zinssatz von 5,5 % auszugehen. ...mehr