Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.4.1.1 Ermittlung des Reinertrags des Grundstücks

Rz. 535 Nach § 185 Abs. 1 BewG ist bei der Ermittlung des Gebäudeertragswerts von dem Reinertrag des Grundstücks auszugehen, der sich aus dem Rohertrag des Grundstücks[1] abzüglich der Bewirtschaftungskosten[2] ergibt. Rohertrag ist nach § 186 Abs. 1 BewG das Entgelt, das für die Benutzung des bebauten Grundstücks nach den im Bewertungsstichtag geltenden vertraglichen Vereinb... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.4 Aufschiebend bedingte Lasten (§ 6 BewG)

Rz. 45 Nach § 6 Abs. 1 BewG werden aufschiebend bedingte Lasten bis zum Bedingungseintritt nicht berücksichtigt. Damit untersagt die Vorschrift den Abzug von Verpflichtungen, die am Bewertungsstichtag zivilrechtlich (noch) nicht entstanden sind.[1] Unter Lasten fallen Verpflichtungen aller Art, also nicht bloß Kapitalschulden, sondern auch wiederkehrende Leistungen wie z. B.... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.1.2 Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Rz. 253 Bei Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Europäischen Gesellschaften) sowie bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 S. 2 EStG gehören alle Wirtschaftsgüter, die diesen Gesellschaften gehören, zum Betriebsvermögen.[1] Diese Gesellschaften habe... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.3 In die Ermittlung einzubeziehende aktive Wirtschaftsgüter

Rz. 302 In die Ermittlung des Substanzwerts sind auf der Aktivseite alle Wirtschaftsgüter einzubeziehen, die nach §§ 95–97 BewG zum Betriebsvermögen gehören (vgl. dazu Rz. 252–257). Wirtschaftsgüter sind neben körperlichen Gegenständen und Forderungen auch immaterielle Wirtschaftsgüter. Für die Steuerbilanz macht § 5 Abs. 2 EStG den Ansatz immaterieller Wirtschaftsgüter des A... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.5 Begrenzung des Kapitalwerts durch den gemeinen Wert der Nutzungen oder Leistungen (§ 13 Abs. 3 BewG)

Rz. 140 Ist der gemeine Wert eines Rechts auf Renten oder andere wiederkehrende Nutzungen und Leistungen nachweislich geringer oder höher als der Kapitalwert, so ist der nachgewiesene gemeine Wert zugrunde zu legen.[1] Die Worte "nachweislich" und "nachgewiesen" regeln nicht das Verfahrensrecht bei der Sachverhaltsermittlung, sondern sind Tatbestandsmerkmale des sachlichen R... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2 Zinsen auf Nutzungsvergütungen

Rz. 121 Zinsen auf Entschädigungen, die mit der Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke zusammenhängen, gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, soweit sie nicht einer anderen Einkunftsart zuzurechnen sind (§ 20 Abs. 3); die Zinsen unterliegen auch dann der Besteuerung, wenn die Entschädigung selbst nicht besteuert wird[1]. Durch § 24 Nr. 3 EStG werden ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4 Nutzungsvergütungen nebst Zinsen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke (§ 24 Nr. 3)

Rz. 117 Die Vorschrift grenzt die dort genannten Nutzungsvergütungen und Zinsen zum Zweck ihrer tariflichen Begünstigung (§ 34 Abs. 2 Nr. 3 EStG) von den übrigen Einkünften ab (zur Entstehung der Vorschrift s. Rz. 1)[1]; hierin erschöpft sich ihr Regelungsgehalt. Einkunftserzielung setzt keine Handlungsfreiheit des Leistenden voraus, auch durch die erzwungene Überlassung vo... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.5 Nutzungsvergütungen und Zinsen i. S. v. § 24 Nr. 3 (§ 34 Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 44 Nutzungsvergütungen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke sowie Zinsen für solche Nutzungsvergütungen und auf Entschädigungen, die mit einer solchen Inanspruchnahme von Grundstücken zusammenhängen, gehören nach § 24 Nr. 3 EStG i. V. m. § 34 Abs. 2 Nr. 3 EStG zu den außerordentlichen Einkünften, soweit diese für einen Zeitraum von mehr als 3 ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.3 Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3

Rz. 123 Die Steuervergünstigung des § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 EStG gilt nur für Nutzungsvergütungen und Zinsen, die für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren nachgezahlt werden. Deshalb werden Nutzungsvergütungen nicht erfasst, die in einem Einmalbetrag für einen drei Jahre übersteigenden Nutzungszeitraum gezahlt werden, wenn davon weniger als drei Jahre in der Vergangenhe... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.5 Nachträgliche Betriebsausgaben, insbesondere Schuldzinsen

Rz. 75 Nachträgliche Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die sich nicht im Weg der materiellen Rückwirkung[1] auf den Veräußerung- oder Aufgabegewinn auswirken. Sie können zu negativen nachträglichen Einkünften i. S. v. Nr. 2 führen. Rz. 76 Zu den nachträglichen Betriebsausgaben gehören Schuldzinsen für Verbindlichkeiten, die während des Bestehens des Betriebs begründet wurde... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Einzelfälle

Rz. 124 In der Rspr. sind insb. folgende Einzelfälle behandelt: Alleinvertriebsrecht: Zahlungen für den Wegfall des Alleinvertriebsrechts für die Bundesrepublik Deutschland sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen.[1] Arbeitsplatzverlust: Eine einheitliche, in unterschiedlichen Vz ausgezahlte Entschädigung kann vorlie... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.1 Nutzungsvergütungen

Rz. 118 Eine Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke liegt nur vor, wenn sich ein öffentlich-rechtlicher Funktionsträger das Grundstück unter Einsatz oder Androhung hoheitlichen Drucks beschafft.[1] Die Überlassung muss mithin nicht hoheitlich erzwungen sein, insbesondere bedarf es keines förmlichen Enteignungsverfahrens. Weil die öffentliche Hand gesetzlich ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.1 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 66 Für wiederkehrende Bezüge aus einer Veräußerung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist die Sofortversteuerung der Normalfall; anzusetzen ist der nach §§ 12ff. BewG zu ermittelnde Barwert. Sie werden nur als nachträgliche (laufende) Einkünfte besteuert, wenn diese Art der Besteuerung ausdrücklich gewählt wird. Wird das Wahlrecht überhaupt nicht oder nicht ordnungs... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.2.5 Verhältnis zu § 7 Abs. 1 GewStG

Rz. 5 § 24 EStG gilt auch für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Bei der verfahrensrechtlich selbstständigen Ermittlung des (laufenden) Gewinns für gewerbesteuerliche Zwecke sind insoweit jedoch zahlreiche Besonderheiten zu beachten.[1] Rz. 6 Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 EStG gehören, falls sie nicht gem. § 3 EStG steuerfrei sind[2], bei den unter § 2 Abs. 2 EStG fallenden Gewe... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 1.2.4 Verhältnis zur Tarifvorschrift des § 34 EStG

Rz. 4 Die Bedeutung der Vorschrift ist vornehmlich darin zu sehen, dass Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 EStG sowie Nutzungsvergütungen und Zinsen i. S. v. § 24 Nr. 3 EStG, soweit sie für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren nachgezahlt werden, gem. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 EStG ermäßigt besteuert werden können. Einkünfte aus ehemaliger Tätigkeit oder einem ehem... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.5 Einkünfte aus ehemaligem Rechtsverhältnis

Rz. 89 Als Einkünfte aus einem ehemaligen Rechtsverhältnis kommen insb. solche aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung, aber auch sonstige Einkünfte i. S. v. § 22 EStG in Betracht. Nachträgliche Einkünfte gem. § 20 EStG entstehen z. B., wenn dem Anteilseigner nach Veräußerung seiner Anteile von der Kapitalgesellschaft noch Ausschüttungen zufließen, oder durch... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3 Nachträgliche Gewinneinkünfte

Rz. 63 Einkünfte aus ehemaliger Tätigkeit sind im Bereich der Gewinneinkünfte nur von untergeordneter Bedeutung. Denn bei der Veräußerung oder Aufgabe des Gewerbebetriebs, des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder der selbstständigen Arbeit bzw. der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn durch Betriebsvermögensvergleich zu er... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.1 Begriff der außerordentlichen Einkünfte

Rz. 23 § 34 Abs. 2 EStG enthält keine Definition der außerordentlichen Einkünfte. Der Inhalt des Begriffs lässt sich nur aus dem Zweck von § 34 EStG, die Verschärfung der Tarifprogression infolge der Zusammenballung von außerordentlichen Einkünften zu mildern (Rz. 1), herleiten. Die außerordentlichen Einkünfte stehen damit im Gegensatz zu den laufenden Einkünften. Zum laufen... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Unterhalt / 2.1.3 Elternunterhalt

Für den Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Elternteils gelten die allgemeinen Vorschriften des Verwandtenunterhalts.[1] Der Anspruch auf Elternunterhalt ist nicht verwirkt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber seinem volljährigen Sohn.[2] In Höhe des dem Unterhaltsberechtigten sozialrechtlich gewährten angemessenen Barbetrags[3] sowie des Zusa... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.1 Allgemeines

Rz. 171e Die Regelung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F ist durch das ZKAnpG (Rz. 1j) inhaltsgleich in § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG überführt worden. Das Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen war bis Vz 2007 (Rz. 171d und 171f) im Einzelnen nicht kodifiziert, sondern beruhte überwiegend auf Richterrecht, das von der Finanzverwaltung in mehreren Anwendu... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Begriff der Sonderausgaben

Rz. 2 Der Begriff Sonderausgaben ist im Gesetz nicht definiert. Nach § 10 Abs. 1 EStG sind es Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Die Erweiterung des Einleitungssatzes um "wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden" ist durch G. v. 26.4.2006[1] erfolgt und bezieht sic... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.5 Begünstigte Aufwendungen

Rz. 145 Abziehbar sind die Kosten der eigentlichen Berufsausbildung. Das sind zunächst die unmittelbar der Ausbildung oder Weiterbildung dienenden Kosten wie Schul-, Lehrgangs-, Studien-, Tagungs- oder sonstige Veranstaltungskosten, Kosten für Lernmaterialien, Fachliteratur, Kosten für die Zulassung zu Prüfungen, Druckkosten der Dissertation u. Ä.[1] Dazu gehören auch Fahrtk... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Ausschluss- und Unwirksamkeitsgründe für die Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Rz. 17 Für die Wohnraummiete gilt ergänzend zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der § 569 Abs. 3, dessen Nr. 1 und 2 dem bis zum 1.9.2001 geltenden § 554 Abs. 2 Nr. 1 und 2 mit der wichtigen Ausnahme entsprechen, dass die Schonfrist für die Zahlung der fälligen Mietschulden nach Zustellung der Räumungsklage von bisher einem Monat (§ 554 Abs. 2 Nr. 2 in der bis zum 1.9.2001 geltende... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Steuerfreie Zinsen

Rn. 566 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Grds nicht stpfl nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG aF sind Zinsen aus Sparanteilen von Versicherungen, bei denen die Beitragszahlungen nach § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG als Vorsorgeaufwendungen begünstigt sind. Ziel ist, die Vorsorge durch eine Besteuerung der Zinserträge nicht einzuschränken. Dazu gehören folgende Versicherungen auf den Erlebens-... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ermittlung der stpfl Zinsen

Rn. 562 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bei Altverträgen sind die Erträge auch weiterhin steuerfrei, sofern sie die Bedingungen des § 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG aF erfüllen, dh die 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten wird und der Versicherungsnehmer das 60. Lebensjahr vollendet hat (auch s BFH v 01.07.2021, VIII R 4/18, DStR 2021, 2341). Die am 31.12.2004 geltende Rechtslage ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Zinsen aus Lebensversicherungen (§ 20 Abs 1 Nr 6 EStG)

Schrifttum: Rengier, Verkauf und Rückkauf von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Rengier, Besteuerung von Kapitalversicherungen nach der Unternehmensteuerreform 2008, DB 2007, 1771; Winkels, Fondsgebundene Lebensversicherungen im Fokus der Steuerfahndung, BB 2016, 310; Dobner/Schick, Steuerliche Behandlung vermögensverwaltender Lebensver... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zinsen aus Darlehen

Rn. 671 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zinsen aus Darlehen gehören grds zu den Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG (Ausnahme: partiarische Darlehen gem § 20 Abs 1 Nr 4 EStG; s Rn 474 ff; § 20 Abs 8 EStG Subsidiaritätsklausel, s Rn 1570 ff). Rn. 672 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Ausnahmen vom AbgSt-Tarif gem § 32d Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bei Darlehen zwischen nahestehenden Personen s... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zinsen aus Grundpfandrechten (§ 20 Abs 1 Nr 5 EStG)

1. Allgemeines Rn. 540 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zu den Einkünften aus KapVerm gehören gem § 20 Abs 1 Nr 5 EStG Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden sowie Renten aus Rentenschulden. Das EStG verweist hier auf die Grundpfandrechte der Hypothek (§§ 1113ff BGB), der Grundschuld (§§ 1191ff BGB) sowie der Rentenschuld (§§ 1199ff BGB). Besteuert werden hier die dinglichen Zinsen... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 540 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zu den Einkünften aus KapVerm gehören gem § 20 Abs 1 Nr 5 EStG Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden sowie Renten aus Rentenschulden. Das EStG verweist hier auf die Grundpfandrechte der Hypothek (§§ 1113ff BGB), der Grundschuld (§§ 1191ff BGB) sowie der Rentenschuld (§§ 1199ff BGB). Besteuert werden hier die dinglichen Zinsen. Unter diese ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Nutzungserträge bei Auf- und Abzinsungspapieren und Zerobonds

Rn. 1363 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Werden ausschließlich Erträge für die Nutzungsüberlassung bei Einlösung der Anleihe zum Zeitpunkt der Endfälligkeit vereinnahmt (zB bei Zerobonds, auf- oder abgezinsten Kapitalforderungen), erfolgt nach BMF v 14.05.2025, BStBl I 2025, 1330 (Einzelfragen zur AbgSt) Tz 55 ebenfalls die Besteuerung nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG mit der Begrün... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Steuererhebung

Rn. 1292 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Gewinne aus der Veräußerung von verbrieften und unverbrieften Zinsansprüchen nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG unterliegen gem § 43 Abs 1 Nr 10 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Der Zins unterliegt – bei Einlösung des Zinsscheins – einer Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG und somit dem KapSt-Einbehalt nach § 43 Abs 1 ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 561 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zinsen aus Lebensversicherungen waren bis VZ 1974 keine Einnahmen aus KapVerm, da sie nach Ansicht des BFH v 20.02.1970, VI R 11/68, BStBl II 1970, 314 weder Ertrag einer Kapitalbeteiligung noch das Entgelt für die Überlassung von Kapital, sondern Rückzahlung im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses darstellten. Sie waren demzufolge nach ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Marktpreisrisiken des Anlagebuches

Rz. 3 Für die Positionen des Anlagebuches spielen vor allem die Zinsänderungsrisiken eine wesentliche Rolle. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Institut in großem Umfang "Fristentransformation" betreibt, d. h. Festzinskredite für einen längeren Zeitraum ausreicht und sich im Gegenzug mit kürzeren Laufzeiten günstiger refinanziert. Auf diese Weise können durch Ausnutzung de... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Keine Steuerfreiheit bei entgeltlichem Erwerb

Rn. 570 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Werden Ansprüche aus einem von einer anderen Person abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag entgeltlich erworben, sind die Zinsen aus solchen Versicherungen nicht von der Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 6 S 2 EStG freigestellt (§ 20 Abs 1 Nr 6 S 3 EStG). Da der Veräußerer in diesem Fall die versicherte Person bleibt, steht die langfristig... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Partiarisches Darlehen

Rn. 481 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Ein partiarisches Darlehen gem § 488 Abs 1 BGB ist gegeben, wenn die Parteien ohne jeden gemeinsamen Zweck lediglich ihre eigenen Interessen verfolgen und ihre Beziehungen ausschließlich durch die Verschiedenheit ihrer Interessen bestimmt werden (BFH v 28.10.1964, I 198/62 U, BStBl III 1965, 119). Ein zivilrechtlicher Vertrag, der eine Kapi... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3.1 Analyse der Finanzlage des Kreditnehmers

Rz. 63 Die Institute sollten sowohl die aktuelle als auch die projizierte Finanzlage des Kreditnehmers einschließlich der Bilanzen sowie die Quelle der Rückzahlungsfähigkeit zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten (z. B. anhand der Schuldendienstfähigkeit) auch im Fall möglicher widriger Ereignisse analysieren. Zu diesem Zweck sollten auch Sensitivitätsanalysen durchgef... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.8 Basisrisken, Gap-Risiken, Optionsrisiken und Nicht-Delta-Risiken

Rz. 33 Gap-Risiken, Basisrisiken und Optionsrisiken spielen als maßgebliche Unterkategorien bei der Bewertung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch eine wichtige Rolle.[1] Das "Gap-Risiko" ergibt sich aus der Laufzeitstruktur der zinssensitiven Instrumente eines Institutes. Es wird bei einer Änderung der Zinssätze schlagend, wenn dabei eine zeitliche Lücke ("Gap") zwischen ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Einlösung von Zinsscheinen und Zinsforderungen durch den ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 2 EStG)

Rn. 1294 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 2 EStG erfasst den Fall der Einlösung von Zinsscheinen und Zinsforderung durch den ehemaligen Inhaber der Schuldverschreibung. Dieser hat die Zinsen zu versteuern. § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 2 EStG hat klarstellende Wirkung für den Zeitraum, in dem der ehemalige Inhaber der Schuldverschreibung noch selber... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 609 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bereits in § 12 S 1 des Preußischen EStG (pEStG) v 24.06.1891 (Preußische Gesetzessammlung 1891, 175) wurden "Zinsen, Renten und geldwerte Vorteile aus KapVerm jeder Art" der Besteuerung unterworfen. Ähnliche Formulierungen lassen sich in § 8 Abs 1 Nr 4 EStG 1920 (RGBl I 1920, 359), § 37 Abs 1 Nr 4 EStG 1925 (RGBl I 1925, 189) und in § 20 A... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Eingeschränkte Steuerfreiheit bei Verwendung der Versicherung zur Besicherung eines Darlehens

Rn. 568 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn die Ansprüche auf Erlebensleistungen solcher Versicherungen der Tilgung oder Sicherung von Darlehen dienen, deren Zinsen BA oder WK sind. § 20 Abs 1 Nr 6 S 4 EStG aF macht in diesen Fällen die Steuerfreiheit der Zinsen von der fortbestehenden Sonderausgabenabzugsfähigkeit der Versicherungsbe... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Erstattungszinsen nach § 233a AO (§ 20 Abs 1 Nr 7 S 3 EStG)

Rn. 647 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach § 20 Abs 1 Nr 7 S 3 EStG zählen zu den Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen auch Erstattungszinsen nach § 233a AO. Die StPfl für Zinsen auf Steuererstattungen gem § 233a AO hat der Gesetzgeber mit dem JStG 2010 vom 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768 in § 20 Abs 1 Nr 7 S 3 EStG aufgenommen. Diese Regelung ist eine Reaktion des Gesetzgeb... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Vertragsänderungen

Rn. 572 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Vertragsänderungen (Verkürzung der Vertragslaufzeit, Erhöhung oder Minderung der Versicherungssumme) haben keine Auswirkungen auf die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen, sofern die Beiträge auch nach der Vertragsänderung zu Lebensversicherungen iSd § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG geleistet werden. Dies gilt grds auch für Zuzahl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Einhaltung der Vertragsbedingungen inkl. der Zusatzklauseln

Rz. 3 Zunächst ist zu überwachen, ob die vertraglichen Vereinbarungen vom Kreditnehmer eingehalten werden. Dieser Prozess beginnt schon mit der Überprüfung der Rückläufe der vom Kreditnehmer unterzeichneten Kreditverträge, Sicherheitenvereinbarungen und Zweckbestimmungserklärungen. Darüber hinaus werden häufig Auflagen formuliert, die vor der anteiligen oder vollständigen Au... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rückzahlung von Kapital und Kapitaleinnahmen

Rn. 53 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Rückzahlung von Kapital ist eine Vermögensumschichtung und demzufolge kein steuerbarer Ertrag (BFH v 19.10.1982, BStBl II 1983, 295). Die Rückzahlung von Kapitaleinnahmen führt zu negativen Einnahmen. Der Begriff der negativen Einnahmen ist gesetzlich nicht geregelt. Voraussetzung für negative Einnahmen aus KapVerm ist, dass der StPfl rec... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Sinngemäße Anwendung für fondsgebundene Lebensversicherungen

Rn. 571 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Fondsgebundene Lebensversicherungen sind Kapitalversicherungen auf den Todes- oder Erlebensfall. Der Unterschied zu herkömmlichen Lebensversicherungen besteht darin, dass der Teil des Beitrags, der nicht zur Deckung des versicherungstechnischen Risikos und der Verwaltungskosten bestimmt ist, in Wertpapieren angelegt wird. Während fondsgebun... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einlagen und Guthaben

Rn. 656 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zinsen aus Einlagen und Guthaben (Girokonto, Festgeldkonto, Sparguthaben, Sparpläne etc) bei Sparkassen, Banken und anderen Kreditanstalten gehören zu den Einnahmen gem § 20 Abs 1 Nr 7 EStG. Rn. 657 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bei währungsgesicherten Festgeldanlagen gehören zu den stpfl Erträgen – neben den Zinsen – auch Kurswertgarantien un... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Unentgeltliche Übertragung

Rn. 75 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Einzelrechtsnachfolge Auch bei einer unentgeltlichen Übertragung sind die KapErtr für einen Zeitraum dem Rechtsvorgänger und dem Rechtsnachfolger im Regelfall nach dem Verhältnis der Dauer der Berechtigung zuzurechnen. Bei einer unentgeltlichen Übertragung von KapErtr sind dem zivilrechtlichen Gläubiger die Erträge nur dann einkommensteuerli... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vermietung und Verpachtung

Rn. 1580 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Zuordnung der Einkünfte zu den Einkünften aus VuV ist die Zwecksetzung des eingesetzten Kapitals. Ist das Kapital dazu bestimmt, unbewegliche WG zu erwerben oder herzustellen, die danach der Erzielung von Einkünften aus VuV dienen, so gehören vor der Kapitalverwendung hieraus erzielte Guthaben- w... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schumacher, Die Verfassungswidrigkeit der neuen Zinsbesteuerung, FR 1997, 1; Djanani/Krenzin/Grossmann, Zu den Auswirkungen der Geldentwertung bei den Einkünften aus KapVerm, StuW 2014, 145; Becker, Ökonomische Perspektiven auf die AbgSt, GmbHR 2018, 451. Rn. 51 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach ständiger Rspr des BFH beruht das deutsche Steuersystem auf dem Nominal- oder Nennwer... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1255 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der Anspruch des Aktionärs auf Auszahlung des auf seine Beteiligung entfallenden Gewinns aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung kann veräußert und übertragen werden, auch wenn die den Gewinnanspruch vermittelnde Aktie nicht mitveräußert wird. Der Anspruch kann auch bereits vor seiner Entstehung durch den Gewinnverw... mehr