Kredite im Rahmen der Corona-Maßnahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die von der Bundesregierung bzw. den Landesregierungen durch Haftungsbeitritt gefördert werden, sind rückzahlungspflichtig. Mit Zahlungseingang ist der Kredit als Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten zu erfassen.
Die Kombination eines Kredits aus dem KfW-Förderprogramm mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig.
Die KfW-Unternehmerkredite sind bei Laufzeiten von 6 bis 10 Jahren bis zu 2 Jahre tilgungsfrei. Die Zins- und Tilgungsleistungen sind wie gewohnt über die Zinsaufwendungen und gegen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zu verbuchen.
Antrag eines KfW-Kredits und Geldeingang
Das mittelständische Unternehmen Sonne GmbH ist im Gastro-Großhandel tätig. Aufgrund der coronabedingten Zwangsschließungen und nachfolgenden Einschränkungen im Gastro-Bereich, kommt es auch bei der Sonne GmbH zu Absatzschwierigkeiten in den Monaten April bis Juli 2020. Die Sonne GmbH beschäftigt 130 Mitarbeiter an 4 Standorten und hat monatliche Fixkosten von insgesamt ca. 145.000 EUR. Zur Überbrückung der Lage und Liquiditätssicherung beantragt die GmbH ein KfW-Kredit in Höhe von 250.000 EUR. Der Kredit wird im Juli 2020 ausgezahlt und für 2 Jahre zinsfrei gewährt. Die Tilgung beträgt 2.500 EUR im Monat. Die Buchhaltung erfasst Auszahlung und Tilgung wie folgt:
Kreditgewährung:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1200/1800 | Bank | 250.000 | 0630/3150 | Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 250.000 |
Tilgung:
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
0630/3150 | Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 2.500 | 1200/1800 | Bank | 2.500 |
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