Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwertes, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 32 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[62] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / cc) Abänderung

Rz. 438 Die Abänderung nachehelichen Unterhalts ist in der Regel komplizierter als etwa die Abänderung von Kindesunterhalt. Deshalb sollten die Grundlagen der Unterhaltsbemessung noch genauer als beim Kindesunterhalt in die Vereinbarung aufgenommen werden. Dies sollte auch bedacht werden, wenn Unterhaltsleistungen an Erfüllung statt (§ 364 BGB) erbracht werden, z.B. Zins- und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rücklagen / 3.1.2 Tatbestandsmerkmale

Die Rücklage für Ersatzbeschaffung setzt voraus, dass ein Wirtschaftsgut des Anlage- oder Umlaufvermögens infolge höherer Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und innerhalb einer bestimmten Frist ein funktionsgleiches Wirtschaftsgut (Ersatzwirtschaftsgut) angeschafft oder hergestellt wird, a...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entfernungspauschale, Arbei... / 4.5.3 Ermittlung der abziehbaren Kosten mithilfe eines Fahrtenbuchs oder durch Schätzung

Ermittelt der Arbeitnehmer seine private Pkw-Nutzung mit einem Fahrtenbuch, müssen die tatsächlichen Kosten festgestellt werden, die auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfallen. Befinden sich mehrere Fahrzeuge in seinem Betriebsvermögen, muss der Unternehmer die Kosten für jedes Fahrzeug getrennt aufzeichnen. Das gilt für alle Kosten (Abschreibung,...mehr

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Betriebseinnahmen / 1.2 Vorweggenommene und nachträgliche Betriebseinnahmen

Betriebseinnahmen können auch schon vor der Eröffnung des Betriebs gegeben sein.[1] Auch nachträgliche Betriebseinnahmen können betrieblich veranlasst sein.[2] Praxis-Beispiel Nachträgliche Betriebseinnahmen Beispiele dafür sind nach Betriebseinstellung eingehende Außenstände, Einnahmen aus zurückbehaltenen, nicht ausdrücklich ins Privatvermögen überführte (Honorar-)Forderungen i...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 3.1.4 Überentnahmen und eingeschränkter Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 37 § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG schränkt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen ein, wenn Überentnahmen vorliegen.[1] Überentnahmen liegen vor, wenn die Entnahmen höher sind als der Gewinn und die Einlagen des Wirtschaftsjahrs. Die Überentnahme eines Jahres ist zu erhöhen um Überentnahmen früherer Wirtschaftsjahre sowie...mehr

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Eigenkapital im Abschluss n... / 2.4.3 Partiarisches Darlehen

Rz. 33 Beim partiarischen Darlehen (Beteiligungsdarlehen) ist im Regelfall der Darlehensgeber nicht am Verlust des Unternehmens beteiligt; dem Darlehensgeber wird regelmäßig zusätzlich zu einer festen Vergütung eine Erfolgsbeteiligung gewährt (partiarisch = gewinnabhängig); eine gemeinsame Zweckverfolgung, wie in § 705 BGB vorgeschrieben, gibt es nicht zwischen dem Unternehm...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 69 FGO – fehlende Statthaftigkeit eines Antrags einer Gemeinde auf Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung eines Zerlegungsbescheids

Nach einer aktuellen Entscheidung des BFH ist der Antrag einer Gemeinde auf Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung eines Zerlegungsbescheids nicht statthaft. Im Streitfall erließ das für eine KG zuständige FA nach einer Außenprüfung aufgrund der Verlegung des Sitzes der KG von der A-Stadt (AStin) in eine andere Stadt geänderte Zerlegungsbescheide, in denen es der AStin nu...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.3.5.1 Cashflow-Rentabilitäten

Rz. 172 Mit Rentabilitätsanalysen kann die Profitabilität des untersuchten Unternehmens beurteilt werden, d. h., ob und inwieweit die unternehmerische Betätigung als Erfolg oder Misserfolg zu werten ist. Bei der Analyse von Kapitalflussrechnungen wird dazu eine Cashflow-Größe ins Verhältnis zu ihrer Verursachungsgröße gesetzt. In Anlehnung an die Erfolgsanalyse lässt sich en...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Verrechnung von Teilleistungen des Mieters

Rz. 59 Schließlich ist für den Fall, dass der Mieter nur Teilzahlungen auf die Miete leistet, eine Verrechnungsvereinbarung hilfreich, durch die klargestellt wird, ob die Teilzahlungen zunächst auf die Grundmiete oder die Betriebskostenvorschüsse anzurechnen sind. Grundsätzlich ist bei (Teil-)Leistungen des Mieters dessen Tilgungsbestimmung maßgebend (vgl. dazu näher § 556 R...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 5 Aufbereitungsmaßnahmen

Rz. 47 Aufbereitungsmaßnahmen sind immer dann erforderlich, wenn die ausgewiesenen Daten in Bilanz und GuV sowie ggf. Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung nicht unmittelbar dem Bedarf der Unternehmensanalyse entsprechen. Zum einen finden sich weitere relevante Informationen im Anhang, zum anderen stellen die Rechnungslegungsdaten aufgrund unterschiedlich ausgenu...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 5.3 Erfassung und Bewertung von Aufwendungen

Rz. 65 Der zentrale Grundsatz der Zwischenberichterstattung – dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Jahresabschluss zu verwenden – wird explizit für die Aufwendungen in IAS 34.30 veranschaulicht. Dieser zeigt die Erfassung und Bewertung von Aufwendungen aus außerplanmäßigen Abschreibungen von Vorräten, von Restrukturierungsmaßnahmen oder von Wertminderungen ...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 5.2 Erfassung und Bewertung von Erträgen

Rz. 59 Für die Erfassung und Bewertung von Erträgen im Zwischenbericht sind grundsätzlich die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungskriterien wie für den letzten Jahresabschluss anzuwenden. Das Realisationsprinzip bei der Vereinnahmung der Erträge führt zu einer periodengerechten Gewinnermittlung innerhalb des zu berichtenden Zwischenberichtszeitraums. Rz. 60 Die Realisierung...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 6.2.6.1 Economic Value Added

Rz. 119 Der EVATM misst retrospektiv den betrieblichen Übergewinn eines Unternehmens in einer Periode. Ein über den Kapitalkosten liegender Gewinn wird als Übergewinn bezeichnet. Inhaltlich kann der EVA als Bindeglied zwischen einer mehrperiodischen Investitionsrechnung und einer einperiodischen ROI-Betrachtung eingeordnet werden.[1] Die Bestimmung des EVATM kann alternativ ...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1 Haftungsvoraussetzungen

Damit ein Geschäftsführer durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden kann, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein und das Finanzamt muss sein Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt haben. Der GmbH-Geschäftsführer haftet für die Steuerschulden der GmbH gem. §§ 34, 35 und 69 Abgabenordnung (AO). Diese Haftung umfasst nicht nur die Steuerschulden (also Körper...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 3.4 Rechtsschutz

Wenn die Voraussetzungen für den Haftungsbescheid nicht erfüllt sind oder ein Ermessensfehler vorliegt, kann der Bescheid mittels Einspruchs und ggf. Klage beim Finanzgericht angefochten werden. Gleichzeitig muss die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden, damit der Bescheid gegen den Geschäftsführer nicht während des Einspruchs- und Klageverfahrens vollstreckt werden k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4 Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung

Rz. 13 Die Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen sind in § 3 Abs. 4 AO – abschließend[1] – aufgezählt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Verzögerungsgelder nach § 146 Abs. 2b AO, Verspätungszuschläge nach § 152 AO, Zuschläge nach § 162 Abs. 4 AO, Zinsen nach den §§ 233 bis 237 AO sowie Zinsen nach den Steuergesetzen, auf die die §§ 238 und 239 AO anzuwenden sind, Säumnisz...mehr

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Säumniszuschläge / 1.1 Nichtzahlung von Steuern

Säumniszuschläge können nur bei Nichtzahlung von Steuern und bei zurückzuzahlenden Steuervergütungen entstehen (§ 240 AO). Zu den Steuern gehören auch Zölle und Abschöpfungen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 AO). Die Vorschriften der AO über Säumniszuschläge gelten auch für Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, § 3 Abs. 2 AO, § 1 Abs. 2 AO). Um eine Steuer handelt es sich auch, wenn z....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.1.4 Verjährung

Rz. 35 Die Vorschrift nennt als Erlöschensgrund sowohl die Festsetzungsverjährung nach §§ 169–171 AO [1] als auch die Zahlungsverjährung nach §§ 228–232 AO. Rz. 36 Die Festsetzungsverjährung tritt mit dem Ablauf der für den Anspruch geltenden Festsetzungsfrist[2] ein. Da es sich bei der Festsetzungsfrist nicht um eine von den Beteiligten "einzuhaltende", sondern um eine von de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 2 Begriff, Gegenstand und Folgen des Erlöschens

Rz. 3 Unter Erlöschen ist die gesetzlich festgelegte unmittelbare Beendigung des Steuerschuldverhältnisses zu verstehen.[1] Das Erlöschen bildet damit das Gegenstück zu der in § 38 AO geregelten Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis.[2] Mit den in § 47 AO genannten Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sind die materiell-rechtlichen Ansprüche gemeint, w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.1.3 Erlass

Rz. 33 Wie sich aus dem Klammerzusatz des § 47 AO ergibt, kann der Erlöschensgrund des Erlasses sowohl durch eine Billigkeitsmaßnahme gem. § 163 AO als auch durch eine solche gem. § 227 AO eintreten. In beiden Fällen ist der Erlass nur zugunsten des Stpfl. möglich und kann in diesen Fällen auch den Anspruch auf Rückforderung dem Stpfl. gewährter Steuererstattungen und Steuer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Wesen der Ablaufhemmung

Rz. 1 § 171 AO enthält in 17 Absätzen die Tatbestände der Ablaufhemmung. Eine Hemmung der Festsetzungsfrist tritt ein, wenn aus bestimmten Gründen eine endgültige Steuerfestsetzung während der Festsetzungsfrist nicht möglich ist, der Gesetzgeber aber die Möglichkeit einer endgültigen Steuerfestsetzung noch erhalten will. Die Ablaufhemmung tritt nur ein, wenn die reguläre Fes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.11 Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids, Abs. 10

Rz. 174 Abs. 10 enthält eine Ablaufhemmung für den Folgebescheid bei Erlass eines Grundlagenbescheids und räumt ausreichend Zeit ein, um nach Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids einen Folgebescheid zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Abs. 10 enthält eine Legaldefinition des Begriffs des Grundlagenbescheids. Ein Grundlagenbescheid ist danach ein Verwaltungsakt, der für ...mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Darlehen innerhalb eines Konzerns – Verbindlichkeit für steigende Zinsen

Die X-GmbH gehört dem A-Konzern an. Sie erhielt am 1.1.01 von einer anderen Gesellschaft des Konzerns (verbundenes Unternehmen) ein Darlehen i. H. v. 1 Mio. EUR mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Die aufgelaufenen Zinsen sind am 31.12. des jeweiligen Jahres zu zahlen. Im ersten Jahr beträgt der Jahreszinssatz 1 %, im zweiten Jahr 1,5 %, im dritten Jahr 2 %, im vierten Jahr 2,5...mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 2.1 Handelsrechtliche Abbildung

Die Darlehensverbindlichkeit ist zum Zeitpunkt der Darlehensbereitstellung am 1.1.01 unter der Bilanzposition C.6. "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" zu passivieren. Buchungsvorschlag 1.1.01:mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 3.3 Nachforderungsanspruch im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung ist keine Voraussetzung für den Ausweis einer Verpflichtung

Eine fehlende Vereinbarung eines Nachforderungsanspruchs, wonach im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung höhere Zinsen (als die gezahlten Zinsen) für die bereits abgewickelte Zeit der Vertragslaufzeit fällig würden, steht nach Auffassung des BFH der Entstehung eines Erfüllungsrückstands nicht grundsätzlich entgegen. "Denn die fehlende Nachforderbarkeit der Zinsen im Fa...mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 3.6.2 Ausweis als Rückstellung

Ist die Verpflichtung im Einzelfall nicht als Verbindlichkeit, sondern als Rückstellung einzuordnen, so ist handelsrechtlich eine Abzinsung des Erfüllungsrückstands vorzunehmen. Denn nach § 253 Abs. 2 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr zwingend abzuzinsen. Dazu ist der ihrer jeweiligen Restlaufzeit entsprechende durchschnittliche Marktzins...mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 3.2 Entstehung eines Erfüllungsrückstands bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise

Bei Verträgen mit steigendem Zinssatz ist jährlich nur der im Vertrag vereinbarte Zinssatz fällig und zu bezahlen. Aufgrund der Verpflichtung, die Darlehenssumme in späteren Jahren höher zu verzinsen, und dem Ausschluss einer ordentlichen Kündigung, kann sich der Darlehensnehmer bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Verpflichtung zur Zahlung der höheren Zinsen in später...mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 3.4 Zinssatz zur Bestimmung des Erfüllungsrückstands

Im dargestellten Praxis-Beispiel[1] wurde der einfache Durchschnitt der Zinssätze über die Darlehenslaufzeit als Maßstab für den in einer Periode wirtschaftlich verursachten Zinsbetrag verwendet (Durchschnittszinssatz).[2] Der Erfüllungsrückstand errechnet sich dann aus der Differenz zwischen der Verzinsung der Restschuld zum Durchschnittszinssatz abzüglich der tatsächlich g...mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 2.3 Steuerliche Abbildung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 enden

Durch das 4. Corona-Steuerhilfegesetz wurde § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG dahingehend geändert, dass Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen sind. Die Verpflichtung zur Abzinsung wurde gestrichen. Als Folgeänderung, wurde auch § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG geändert, der klarstellt, dass Rückstellungen weiterhin mit einem Zinssatz von ...mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 3.1 Vereinbarung eines steigenden Zinssatzes

Die Notwendigkeit zur Abbildung eines Erfüllungsrückstands ergibt sich nur bei solchen Darlehen, bei denen der vereinbarte Zinssatz über die Laufzeit ansteigt. Der Zinssatz kann zwischen den Parteien nach § 488 BGB vereinbart werden (in den Grenzen des § 138 BGB bzgl. Sittenwidrigkeit und Wucher). Die Vertragspartner können daher auch einen im Zeitablauf steigenden Zinssatz ...mehr

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Jahresabschluss, Bestandsve... / 8.2 Bewertung von Fertigerzeugnissen

Fertigerzeugnisse haben alle Produktionsdurchgänge durchlaufen und stehen für den Verkauf bereit. Auch die Fertigerzeugnisse sind durch eine Inventur zu erfassen. Deren Wertobergrenze sind die Herstellungskosten. Liegt der Börsen- oder Marktwert von Fertigerzeugnissen unter den Herstellungskosten, so muss der niedrigere Wert angesetzt werden, wenn die Wertminderung wahrschein...mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 2.2 Steuerliche Abbildung für Wirtschaftsjahre, die bis zum 31.12.2022 enden

Auch in der Steuerbilanz ist für den Erfüllungsrückstand eine Verbindlichkeit auszuweisen. Nach der bis zur Änderung durch das 4. Corona-Steuerhilfegesetz geltenden Fassung des § 6 EStG sind Verbindlichkeiten abzuzinsen. Ausgenommen sind Verpflichtungen, deren Laufzeit am Bilanzstichtag wenige als 12 Monate beträgt, die unverzinslich sind oder die auf einer Anzahlung oder Vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Regelmäßiger Beginn der Festsetzungsfrist, Abs. 1

Rz. 2 Die Festsetzungsfrist beginnt regelmäßig mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden oder nach § 50 Abs. 3 AO unbedingt geworden ist. Maßgebend ist, wann der Steueranspruch nach § 38 AO nach den Einzelsteuergesetzen entstanden ist, die Fälligkeit ist unbeachtlich. Der Beginn der Festsetzungsfrist am Ende des Kalenderjahrs gilt für alle Steuern, unabhängi...mehr

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Rückstellung/Verbindlichkei... / 3.6.1 Ausweis als Verbindlichkeit

Wird die Verpflichtung als Verbindlichkeit qualifiziert, so ist der Erfüllungsrückstand – wie oben im Praxis-Beispiel dargestellt – als Verbindlichkeit in der Handelsbilanz auszuweisen, die nicht verzinst wird. Denn handelsrechtlich sind auch unverzinsliche (und niedrig verzinsliche) Verbindlichkeiten zum Erfüllungsbetrag auszuweisen.[1] Der Erfüllungsbetrag entspricht dem E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.7 Anlaufhemmung bei ausländischen Kapitalerträgen, Abs. 6

Rz. 75 § 170 Abs. 6 AO [1] enthält eine besondere Anlaufhemmung für die Besteuerung von Kapitalerträgen, die aus dem Ausland stammen. Diese Anlaufhemmung greift nach Art. 97 § 10 Abs. 13 EGAO für alle Festsetzungsfristen ein, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Nach Abs. 1 beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Da Abs. 6 d...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Zinsen gem. § 305 Abs. 3 S. 3 AktG als Dauerschuldentgelte?

Streitig ist, ob gem. § 305 Abs. 3 S. 3 AktG zu zahlende Zinsen Dauerschuldentgelte i.S.d. § 8 Nr. 1 GewStG a.F. sind. Zinsen auf an außenstehende Aktionäre gezahlte Barabfindungen gem. § 305 Abs. 3 S. 3 AktG für den Zeitraum bis zur Ausübung des Optionsrechts sind wirtschaftlich Ausgleichszahlungen i.S.d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 9 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 S. 1 KStG und dürfen den G...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Inhalt und Modalitäten der Anzeigepflicht

Rz. 16 Die Anzeigepflicht der Geldinstitute bezieht sich auf alle Guthaben und andere Forderungen, Wertpapierdepots, Genussscheine usw. im Todeszeitpunkt des Erblassers. Die im Einzelnen anzuzeigenden Konten und Depots umfassen auch solche, bei denen der Inhaber durch einen Vertrag zugunsten Dritter [1] mit seinem Geldinstitut vereinbart hat, dass das Guthaben bzw. der Vermög...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Der Festsetzungsverjährung unterliegende Ansprüche

Rz. 4 Das Gesetz unterscheidet zwischen der Verjährung der noch nicht festgesetzten Steuer[1] einerseits und der Verjährung des Zahlungsanspruchs[2] andererseits. Der Festsetzungsfrist nach §§ 169ff. AO unterliegen alle Besitz-, Verkehrs- und Realsteuern. Für die Realsteuern gelten die §§ 169ff. AO auch für das Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren der §§ 185ff. AO, wobei für ...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 4.2 Eigene Geschäftsanteile der GmbH

Rz. 26 Da die GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und damit vom Bestand der Gesellschafter unabhängig ist, kann die GmbH auch ihre eigenen Geschäftsanteile halten,[1] deren Erwerb als Anschaffungsvorgang zu behandeln ist.[2] Im Recht der GmbH findet sich – anders als bei der AG – keine detaillierte Regelung hinsichtlich des Erwerbs eigener Geschäftsanteile durch die...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 6.5 Sonstige Angaben

Rz. 61 Neben den in den §§ 284–288 HGB enthaltenen Angabepflichten fordert das HGB in einer Reihe von Einzelregelungen weitere Angaben, wie folgende Aufzählung der zentralen Bereiche zeigt: Nach § 268 Abs. 4 Satz 2 HGB sind unter der Position "sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesene Beträge, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, im Anhang zu erläutern, ...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 5.5 Bewertungseinheiten

Rz. 51 Gem. § 254 HGB können Bewertungseinheiten im Handelsrecht gebildet werden, die auch steuerrechtlich anerkannt sind. Hierbei werden Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zu...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / c) Zinsen

Rz. 116 Zinserträge sind Einnahmen, die (selbstverständlich) in der Gesamtabrechnung auszuweisen sind. Handelt es sich um Verzugszinsen, die Schuldner der Gemeinschaft zahlten, ist die Einnahme in den Einzelabrechnungen nach MEA zu verteilen.[202] Zinsen, die mit den Mitteln der Rücklage erwirtschaftet wurden, können nach allg. M. auch ohne besonderen Beschluss in der Rückla...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / IV. Klagemuster (Hausgeldklage) mit Erläuterungen

Rz. 27 Muster 9.2: Hausgeldklage Muster 9.2: Hausgeldklage An das Amtsgericht Namens der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt, vertreten durch die WEG-Verwalterin X-Immobilien GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt – Klägerin – erhebe ich Klage gem. § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG gegen 1. Anna Acker, Heine...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / c) Exkurs: Verbuchung von Beitreibungskosten und Zahlungseingängen beim Hausgeldinkasso

Rz. 29 Ein häufig gemachter Fehler besteht darin, bei Hausgeldrückständen alle im Zuge eines Inkassoverfahrens anfallenden Ausgaben (insbes. Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) als Sollstellung auf das "Personenkonto" des betreffenden Wohnungseigentümers zu buchen – und jegliche Zahlungen des betreffenden Wohnungseigentümers ebenfalls. Hausgeldforderungen und Beitreibungskost...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / II. Antragsmuster und Erläuterung

Rz. 42 Muster 9.4: Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung Muster 9.4: Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – In der Zwangsvollstreckungssache WEG Heinestraße 12, 75234 Musterstadt, vertreten durch die WEG-Verwalterin X-Immobilien GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt – Gläubi...mehr

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Hybride Finanzierungen (Ink... / 2 Inhalt

§ 4k EStG soll verhindern, dass durch Inkongruenz der Besteuerungssysteme zweier oder mehr Staaten unberechtigte Steuervorteile entstehen. Die Vorschrift ist unbeschadet der Regelungen eines DBA anwendbar, ist also "treaty overriding". Für eine durch Inkongruenzen verursachte Doppelbesteuerung enthält die Vorschrift keine Regelung. Eine Doppelbesteuerung ist durch Verständig...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / F. Sicherungshypothek

Rz. 92 Die Eintragung einer Sicherungshypothek gem. § 867 ZPO (auch sog. Zwangshypothek) ist bei Forderungen ab 750,00 EUR[92] möglich. Dadurch kann die WEG ihre titulierte "persönliche" Forderung dinglich sichern. Die Sicherungshypothek hat zwar Rang vor späteren Rechten am Grundstück, geht den schon vorhandenen aber nach; sie wird deshalb auch "Schornsteinhypothek" genannt...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / II. Verzug und Verjährung

Rz. 6 Für den Verzug gelten die allgemeinen Bestimmungen des BGB. Wenn für die Vorschüsse (Hausgeld) – wie üblich – ein kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin (z.B. monatliche Zahlung) beschlossen wurde oder in der Gemeinschaftsordnung vorgegeben wird, tritt der Verzug mit Ablauf des Zahlungstermins ein (§ 286 Abs. 2 BGB); ansonsten bedarf es einer Mahnung des Verwalters (§...mehr