Nettoabzüge werden nach der Ermittlung des gesetzlichen Nettolohns abgezogen. Zu den Nettoabzügen auf der Gehaltsabrechnung gehören:

  • Beiträge von freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung[1];
  • Vermögenswirksame Leistungen, die an Bausparkassen oder andere Kreditinstitute abgeführt werden;
  • Sachbezüge, die bei der Ermittlung des Steuerbrutto als Fiktivlohn berücksichtigt werden, müssen bei der Ermittlung des Auszahlungsbetrags vom Nettolohn oder -gehalt als verrechnete Sachbezüge abgezogen werden;
  • Personalrabatte, wenn die Verkäufe an das Personal direkt bei der monatlichen Abrechnung berücksichtigt werden (nicht erst nach Monatsende getrennt z. B. per Einzugsermächtigung erhoben werden), ist der Betrag aus den Personalverkäufen ebenfalls vom Nettolohn abzuziehen;
  • Tilgungszahlungen oder Zinsen für Arbeitgeberdarlehen;
  • Miete für eine Dienst- oder Werkswohnung;
  • Prämien für eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, die der Arbeitnehmer durch Gehaltsumwandlung finanziert[2];
  • Pfändungsbeträge, Lohn- und Gehaltspfändung wird immer vom Nettoverdienst abgezogen und wirkt sich daher weder steuer- noch beitragsrechtlich aus;
  • sonstige Aufwendungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vom Lohn abzieht, wie

    • Bußgelder[3], die der Arbeitnehmer verschuldet hat,
    • Pfändungsgebühren des Gläubigers oder ggf. des Arbeitgebers oder
    • Telefongebühren für die private Telefonbenutzung;
  • Gewerkschaftsbeiträge, sofern sie direkt beim Arbeitgeber erhoben werden.
 
Praxis-Beispiel

Nettoabzug

Ein Mitarbeiter, Bruttogehalt 3.500 EUR, Steuerklasse I, keine Kinder, ev. (8 %), KV-Zusatzbeitrag 1,3 %, nutzt im Juli 2024 einen Dienstwagen für private Fahrten. Der geldwerte Vorteil beträgt monatlich 210 EUR.

 
Bruttogehalt 3.500,00 EUR
Sachbezug "Dienstwagen" + 210,00 EUR
Gesamtbrutto 3.710,00 EUR
Steuerrechtliche Abzüge (LSt, KiSt) - 524,61 EUR
Sozialversicherungsrechtliche Abzüge (KV, PV, RV, ALV) - 773,54 EUR
Nettoverdienst 2.411,85 EUR
Nettoabzug verrechneter Sachbezug "Dienstwagen" - 210,00 EUR
Auszahlungsbetrag 2.201,85 EUR

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