Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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§ 26 Länderkurzübersichten / F. Republik Frankreich

Rz. 30 Erbstatut: Frankreich hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert, womit diese für alle Erbfälle ab dem 17.8.2015 Anwendung findet. Damit wird zur Bestimmung des Erbstatuts gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes abgestellt.[71] Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird unbewegliches Vermögen nach...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / J. Republik Kroatien

Rz. 58 Erbstatut: Auch in Kroatien findet die EuErbVO Anwendung, sodass das Erbstatut gem. Art. 21 ff. EuErbVO anhand des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblasser bestimmt wird. Für Erbfälle vor dem 17.8.2018 gilt ein Gesetz der ehemaligen Föderation Jugoslawien. Es knüpft zur Bestimmung des Erbstatuts auf das Heimatrecht des Erblassers zum Todeszeitpunkt an. Bei mehrer...mehr

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§ 9 Prozessführung, Erbsche... / 1. Die Erbengemeinschaft/der Miterbe als Mandant

Rz. 15 Der Anwalt, der eine gegen die Erbengemeinschaft geltend gemachte Forderung abwehren soll, wird zunächst zu prüfen haben, ob er tatsächlich alle Miterben vertreten darf oder ob hier nicht Interessenkollision droht (siehe hierzu im Einzelnen § 24). Rz. 16 Nach der Entscheidung des II. Senats BGH zur Rechtsfähigkeit der GbR[52] wurde (erneut) diskutiert, ob diese Rechtsp...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / R. Königreich Spanien

Rz. 112 Erbstatut: Spanien ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Damit wird zur Bestimmung des Erbstatuts für Erbfälle ab den 17.8.2015, gem. Art. 21 EuErbVO auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes abgestellt. Bezüglich der in Spanien existierenden Teilrechtsordnungen ist im Falle eines internationalen Erbfalls nunme...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / T. Republik Türkei

Rz. 133 Erbstatut: Die Türkei folgt bei der Bestimmung des Erbstatuts der Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt (Heimatrecht). Hiervon ausgenommen ist in der Türkei belegenes unbewegliches Vermögen, auf welches stets türkisches Recht Anwendung findet. Darüber hinaus erfolgt auch eine Nachlassabwicklung in der Türkei anhand türkischen Rechts.[362] Zu beachten a...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / G. Hellenische Republik (Griechenland)

Rz. 37 Erbstatut: Griechenland hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert und bestimmt das Erbstatut demzufolge gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Für alle Erbfälle vor dem 17.8.2015 stellte Griechenland, wie auch Deutschland, zur Bestimmung des Erbstatuts auf die Staatsangehörigkeit des Er...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 288 Zuziehung von Zeugen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht § 759 ZPO. S. Abschn. 30 VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung des Vollziehungsbeamten, bei der Vornahme einer Vollstreckungshandlung für die Anwesenheit von Zeugen zu sorgen, ist in zwei Fällen gegeben, einmal dann, wenn Widerstand geleistet wird. Hierbei ist gleichgültig, ob der Vollzi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 85 Hilfspflichten der Zeugen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ergänzt die Verpflichtung, als Zeuge auszusagen und den Zeugeneid zu leisten, durch sachbedingte Hilfspflichten und koordiniert den Finanzprozess mit dem steuerlichen Verwaltungsverfahren (Herbert in Gräber, § 85 FGO Rz. 1; Seer in Tipke/Kruse, § 85 FGO Rz. 1). Dazu verweist § 85 FGO auf §§ 97, 99, 100, 104 AO; wegen der E...mehr

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zfs 10/2018, Beweismöglichkeit beim Fahrzeugdiebstahl ohne Zeugen (Kasko)

Hinweis "Der Kläger fuhr alleine mit seinem Fahrzeug, einem nur wenige Tage alten Mercedes SLK mit dem amtlichen Kennzeichen (…) am 12.6.2018 um 20.30 Uhr auf den Kundenparkplatz des XY-Supermarktes im Gewerbegebiet "Ost" der Stadt Offenbach. Er stellte das Fahrzeug dort verschlossen ab und besuchte eine nahegelegene Diskothek. Als er um 3:45 Uhr zu seinem Pkw zurückkehrte, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 405 Entschädigung der Zeugen und der Sachverständigen

Tz. 1 Die Vorschrift verweist auf das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Diese Regelungen gelten auch für Verfahren der Steuer- und Zollfahndung (s. § 404 AO). Der Vorschrift entspricht § 107 AO für das Besteuerungsverfahren (zum Umfang der Entschädigungspflicht s. BFH v. 24.03.1987, VII R 113/84, BStBl II 1988, 163; OLG Karlsruhe v. 04.09.1987, 3 Ws 233/87, BB 198...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zeugenbeweis

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen des Zeugenbeweises verweist § 82 FGO auf die §§ 373 bis 377, 380 bis 382 und 386 bis 401 ZPO. Darüber hinaus gelten die §§ 85 und 87 FGO. § 373 ZPO Beweisantritt Der Zeugenbeweis wird durch die Benennung der Zeugen und die Bezeichnung der Tatsachen, über welche die Vernehmung der Zeugen stattfinden soll, angetreten. § 375 ZPO Beweisau...mehr

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zerb 10/2018, Zur Feststell... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung ist das Nachlassgericht nach Durchführung der Beweiserhebung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erblasserin bei der Errichtung des Testaments vom 7.2.2017 infolge einer schweren Demenz nicht mehr testierfähig war. 1. Die Rügen des Beschwerdeführers zum vom Nachlassgericht gewählten Verfahren greifen nich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 84 Zeugnisverweigerungsrecht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch im Finanzprozess haben die Zeugen das Recht in den gesetzlich bestimmten Fällen (§§ 101 bis 103 AO) das Zeugnis zu verweigern und sind vor der Vernehmung hierüber zu belehren (§ 84 Abs. 1 FGO i. V. m. § 101 Abs. 1 Satz 2 AO). Die sinngemäße Geltung der §§ 101 bis 103 AO – und nicht der Regelung in den §§ 383 bis 385 ZPO – erklärt si...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeine Grundsätze

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FGO erhebt das Gericht Beweis in der mündlichen Verhandlung. Der daraus folgende Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme besagt, dass das – voll besetzte – Gericht (§ 5 FGO) grds. den Beweis in der mündlichen Verhandlung erheben muss. Das FG muss sich die Kenntnis der entscheidungserheblichen Tatsachen al...mehr

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zfs 10/2018, Eigentum des V... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Das LG hat dem Kl. Ansprüche aus dem streitgegenständlichen Versicherungsfall zu Unrecht zugesprochen. Allerdings hegt der Senat ebenso wie das LG massive Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben sowohl des Kl. als auch des Zeugen Sch Das LG hat insoweit zutreffend hervorgehoben, dass die Angaben des Kl. und des Zeugen über die Anschaffung des Wohnwagens und den ange...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Öffentlichkeit

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 52 Abs. 1 FGO betrifft den Grundsatz der Öffentlichkeit, der zu den wesentlichen Verfahrensmaximen auch des Finanzprozesses gehört (s. Vor FGO Rz. 51). Die Norm verweist wegen der Öffentlichkeit generell auf die §§ 169 bis 175 GVG. Diese Vorschriften finden indessen nicht in ihrer Gesamtheit im Finanzprozess Anwendung. So scheidet die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Selbständiges Beweisverfahren

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für das selbständige Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren) durch Augenscheinseinnahme und Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen gilt § 82 FGO i. V. m. §§ 485 bis 487, 490 bis 494 ZPO. § 485 ZPO Zulässigkeit (1) Während oder außerhalb eines Streitverfahrens kann auf Antrag einer Partei die Einnahme des Augenscheins, die Vernehm...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Sitzungspolizei

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit Sitzungspolizei sind alle Maßnahmen gemeint, die der Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung, d. h. der äußeren Ordnung des Verfahrensablaufs und dem Schutz der Verfahrensbeteiligten, im Interesse einer ordnungsgemäßen Prozessführung dienen (BVerfG v. 14.07.1994, 1 BvR 1595/92, 1 BvR 1606/92, BVerfGE 91, 125; Brandis in Tipke/Kr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Sachverständigenbeweis

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Erhebung des Sachverständigenbeweises gilt § 82 FGO i. V. m. §§ 402 bis 414 ZPO. Ergänzt werden diese Regelungen durch § 88 FGO. § 402 ZPO Anwendbarkeit der Vorschriften über Zeugen Für den Beweis durch Sachverständige gelten die Vorschriften über den Beweis durch Zeugen entsprechend, insoweit nicht in den nachfolgenden Paragraphen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Keine Bindung des Gerichts an Vorbringen und Beweisanträge (§ 76 Abs. 1 Satz 5 FGO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 76 Abs. 1 Satz 5 FGO ist das Gericht nicht an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten gebunden. Dies ergibt sich als unmittelbare Folge des Untersuchungsgrundsatzes. Die Vorschrift ist allerdings dahingehend zu verstehen, dass das FG nicht auf die von den Beteiligten angebotenen Beweise beschränkt ist, sondern darüber...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 83 Beweistermin; Teilnahme

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 83 Satz 1 FGO sind die Beteiligten von allen Beweisterminen zu benachrichtigen und können der Beweisaufnahme beiwohnen. Beweistermin ist entweder die mündliche Verhandlung (§ 90 Abs. 1 FGO) oder der Termin vor dem beauftragten Richter (§ 81 Abs. 2 FGO) oder dem um Rechtshilfe ersuchten (auswärtigen) Gericht (§ 81 Abs. 2 FGO) und s...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Angabe der Revisionsgründe

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 120 Abs. 3 Nr. 2 FGO muss die Begründung die Revisionsgründe angeben und zwar zum einen die bestimmte Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt (s. Rz. 11, 12) und zum anderen für die Verfahrensrüge weitergehend die Bezeichnung der Tatsachen, die den (Verfahrens)Mangel ergeben (s. Rz. 13–15). Die Differ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verletzung des Grundsatzes der Beweisaufnahme

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 81 Abs. 1 FGO) ist ein Verfahrensgrundsatz, dessen Missachtung einen Verfahrensfehler begründet und der, wenn das Urteil auf ihr beruht (s. § 118 FGO Rz. 12), d. h. ohne den Mangel möglicherweise anders ausgefallen wäre, zur Aufhebung des Urteils führt. Ein Verfahrensfehler liegt i...mehr

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zfs 10/2018, Verwertung von... / 2 Aus den Gründen:

"… Das angefochtene Urteil hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des BG unterliegt die vom Kl. vorgelegte Videoaufzeichnung keinem Beweisverwertungsverbot." 1. Im Ergebnis zutreffend ist das BG allerdings davon ausgegangen, dass die streitgegenständliche Videoaufzeichnung nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig is...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 291 Niederschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stimmt inhaltlich mit § 762 ZPO überein. S. Abschn. 20, 48 f. VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Niederschrift sichert die Beweisbarkeit und erleichtert die Nachprüfbarkeit aller mit der Vollstreckungshandlung zusammenhängenden Vorgänge. Sie ist z. B. bei der Anschlusspfändung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 AO von ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 87 Zeugnis von Behörden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87 FGO ergänzt die Vorschriften über den Zeugenbeweis (§ 82 FGO i. V. m. §§ 373 bis 377, 380 bis 382, 386 bis 401; s. § 82 FGO Rz. 4; Herbert in Gräber, § 87 FGO Rz. 1). Eine Auskunftspflicht wird durch § 87 FGO nicht begründet, sondern vorausgesetzt (Schallmoser in HHSp, § 87 FGO Rz. 5; Herbert in Gräber, § 87 FGO Rz. 2; Seer in Tipke...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 94 Niederschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die FGO enthält keine eigenen Vorschriften über die Protokollierung von mündlichen Verhandlungen (auch Erörterungsterminen, § 159 Abs. 2 ZPO) und Beweisterminen, sondern verweist auf die §§ 159 bis 165 ZPO. § 159 ZPO Protokollaufnahme (1) Über die Verhandlung und jede Beweisaufnahme ist ein Protokoll aufzunehmen. Für die Protokollführung k...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verfahren

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen des Verfahrens, d. h. mit der Anordnung der Beweisaufnahme durch förmlichen Beweisbeschluss, dem äußeren Beweisverfahren und den Beweisterminen verweist § 82 FGO auf §§ 358 bis 370 ZPO, die den folgenden Wortlaut haben: § 358 ZPO Notwendigkeit eines Beweisbeschlusses Erfordert die Beweisaufnahme ein besonderes Verfahren, so ist es du...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Beistände (§ 62 Abs. 7 FGO)

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Den Beteiligten steht es frei, sich in der mündlichen Verhandlung eines Beistands zu bedienen (§ 62 Abs. 7 Satz 1 FGO). Der Beistand handelt – anders als der Bevollmächtigte (Rz. 2) – nicht für den Verfahrensbeteiligten, sondern neben ihm. Erklärungen (einschließlich der Prozesshandlungen) des Beistands in der mündlichen Verhandlung gel...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Beweismittel

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 81 Abs. 1 Satz 2 FGO zählt eine Reihe von Beweismitteln auf, die im finanzgerichtlichen Verfahren zugelassen sind. Die Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Die ausdrücklich genannten Beweismittel sind der Augenschein (§ 82 FGO i. V. m. §§ 371f. ZPO; s. § 82 FGO Rz. 3), der Zeuge (§§ 82 FGO i. V. m. §§ 373 bis 401 ZPO, §§ 83,84, 87...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 404 Steuer- und Zollfahndung

Schrifttum Tipke, Zur Steuerfahndung bei Banken und Bankkunden, BB 1998, 241; Weidemann, Zur Zulässigkeit des Sammelauskunftsersuchens nach § 208 I 1 Nr. 3 AO, wistra 2006, 452; Kemper, Die "Mitnahme zur Durchsicht" – Ein vom Gesetz nicht vorgesehenes Instrument zur Sicherung von Beweismitteln? wistra 2010, 295; Schwedhelm, Der Eingriff der Steuerfahndung: Sieben regeln zum rich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Verwertung von Ergebnissen aus anderen Prozessen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Verwertung der Ergebnisse aus anderen Prozessen gilt im Hinblick auf den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme Folgendes: Zeugenprotokolle aus anderen Verfahren können im Finanzprozess grds. als Urkundsbeweis im finanzgerichtlichen Verfahren verwertet werden, wenn die Beteiligten damit einverstanden sind (st. Rspr., z....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Antragsgebundenes Verfahren

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 114 Abs. 1 Satz 1 FGO setzt der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Antrag voraus, der auch schon vor Klageerhebung zulässig ist. Das Gericht darf also auch bei einem bereits anhängigen Hauptsacheverfahren nicht von sich aus tätig werden. Der Antrag ist schriftlich oder beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu stellen. De...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anordnungen im vorbereitenden Verfahren (§ 79 Abs. 1 Satz 2 FGO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift enthält keine abschließende Aufzählung der möglichen vorbereitenden Anordnungen. Zulässig sind insbes. folgende Maßnahmen: Nach § 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FGO können die Beteiligten (§ 57 FGO) zur Erörterung des Sach- und Rechtsstands und zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits geladen werden. Die mündliche Erörterung ist ...mehr

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zfs 10/2018, Nur ein Fahrve... / 2 Aus den Gründen

"… I. Die Betr. ist am (…) geboren. Sie wohnt in (…). Weitere Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen konnte das Gericht nicht treffen. Eine mögliche Existenzbedrohung durch ein Fahrverbot konnte nicht festgestellt werden. Das Fahreignungsregister enthält nach Angaben der Stadt Offenburg keine Eintragung." Gegen die Betr. wurde am 10.10.2017 ein Bußgeldbescheid durch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Arten von Verfahrensmängeln

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist Revisionszulassung ist schließlich auch geboten, wenn ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt und die Entscheidung des FG auf diesem beruht. Da es kaum denkbar ist, dass sich das FG bei Erlass eines Urteils eines Verfahrensmangels bewusst ist, wird insoweit Zulassung regelmäßig nur aufgrund ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Text der §§ 578 bis 580 ZPO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die maßgebenden Vorschriften der ZPO haben folgenden Wortlaut: § 578 ZPO (1) Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Endurteil geschlossenen Verfahrens kann durch Nichtigkeitsklage und durch Restitutionsklage erfolgen. (2) Werden beide Klagen von derselben Partei oder von verschiedenen Parteien erhoben, so ist die Verhandlung und Ent...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Vertretungszwang vor dem BFH (§ 62 Abs. 4 FGO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während sich jeder Kläger Beteiligte vor dem FG selbst vertreten kann (Rz. 1), besteht vor dem BFH gem. § 62 Abs. 4 Satz 1 FGO Vertretungszwang, und zwar auch für solche Prozesshandlungen, durch die ein Verfahren vor dem BFH eingeleitet wird (§ 62 Abs. 4 Satz 2 FGO), z. B. die Einlegung einer Beschwerde (§ 128 FGO). Hiergegen bestehen ke...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Zu § 142 FGO gehörende Vorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 114 ZPO Voraussetzungen (1) Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beschwerdebefugnis

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Einlegung der Beschwerde ist befugt, wer von der Entscheidung des FG, des Vorsitzenden oder des Berichterstatters betroffen ist ( § 128 Abs. 1 FGO). Das gilt, wenn die Entscheidung aus einem anhängigen Klageverfahren erwächst, regelmäßig für die gem. § 57 FGO an diesem Verfahren Beteiligten, sofern sie beschwert sind (s. Vor §§ 115 bi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 30 Ordnungsstrafen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 30 Abs. 1 FGO regelt die gegen einen ehrenamtlichen Richter zulässige Ordnungsmaßnahme. In Betracht kommt nach der unmissverständlichen Regelung der Vorschrift lediglich die Festsetzung eines Ordnungsgelds, die Androhung – und erst recht die Verhängung – von Ordnungshaft (Art. 8 EGStGB) ist mangels gesetzlicher Regelung nicht zulässig ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 403 Beteiligung der Finanzbehörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift verfolgt den Zweck, die steuerliche Sach- und Rechtskunde der Finanzbehörde möglichst frühzeitig in dem von einer anderen Behörde betriebenen Steuerstrafverfahren nutzbar zu machen. Auch soll die Finanzbehörde in die Lage versetzt werden, verkürzte Steuerbeträge alsbald festzusetzen und nachzuerheben, wozu auch das Recht d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 384 Verfolgungsverjährung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend von § 31 OWiG bestimmt § 384 AO die Verjährungsfrist für die Steuerordnungswidrigkeiten der §§ 378 bis 380 AO auf fünf Jahre. Für die rechtspolitisch weniger bedeutsamen Ordnungswidrigkeiten der §§ 381 und 382 AO bleibt es bei der zweijährigen Frist des § 31 Abs. 2 Nr. 2 OWiG. Zuwiderhandlungen gegen § 383 AO verjähren in drei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Urteilsbegründung

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 96 Abs. 1 Satz 3 FGO betrifft die Begründung des Urteils. Durch die Angabe der Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind, muss die Nachprüfbarkeit der richterlichen Überlegungen, ihr Nachvollzug und die Möglichkeit, die Logik der getroffenen Schlussfolgerungen zu untersuchen, gewährleistet sein (BFH v. 30.11.19...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 115 Kosten der Amtshilfe

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung, die nicht gilt, wenn Hilfe i. S. des § 111 Abs. 2 AO oder § 116 AO geleistet wird, unterscheidet zwischen Verwaltungsgebühren und Auslagen. Ferner stellt sie klar, dass die von Dritten zu zahlenden Kosten für Amtshandlungen der ersuchten Behörde dieser zustehen. Im Innenverhältnis zwischen der ersuchenden und der ersuchten B...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Art der Ermittlungen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Erforschung des Sachverhaltes kann die Finanzbehörde gegen Tatverdächtige Ermittlungen entweder selbst anstellen oder durch die Angehörigen des Steuer- und Zollfahndungsdienstes (s. § 404 AO) sowie in Ausnahmefällen durch die Behörden und Beamten des Polizeidienstes ausführen lassen (s. § 161 StPO). Die Finanzbehörde kann Personen, d...mehr

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zerb 10/2018, Zur Feststell... / Sachverhalt

(...) Die Beteiligten streiten darum, ob das notarielle Testament der Erblasserin vom ... mit dem sie den Beteiligten zu 5) zum Alleinerben eingesetzt hat, wirksam ist oder aber die Erblasserin zur Zeit der Errichtung dieses Testamentes bereits testierunfähig war, so dass das frühere Testament vom ... Geltung beansprucht. Zum Sachverhalt im Einzelnen wird zunächst auf die Dar...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Weitere Fälle

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine weitere Durchbrechung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme enthält § 79 Abs. 3 FGO. Anders als § 81 Abs. 2 FGO ermächtigt § 79 Abs. 3 FGO den Vorsitzenden/Berichterstatter jedoch nur zur Erhebung einzelner Beweise (s. § 79 FGO Rz. 10). Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Darüber hinaus lässt die Rspr. beim Wechs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Urkundsbeweis

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für den Urkundsbeweis gelten grds. nicht die Vorschriften der §§ 415 bis 444 ZPO , da § 82 FGO nicht auf diese Vorschriften verweist. Stattdessen gelten für den Stpfl. die Vorlagepflichten der §§ 97, 100 AO (§ 76 Abs. 1 Satz 3 FGO), für Dritte (Zeugen) die Verpflichtungen der § 97 Abs. 1 und Abs. 3, §§ 99, 100, 104 AO (§ 85 FGO) und für ...mehr