Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungswirtschaft

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Asbest-Erkundungspflicht für Gebäudeeigentümer vom Tisch

Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Bundesrats zur Novelle der Gefahrstoffverordnung beschlossen. Bei der Prüfung auf Asbest bei Sanierungen wurden Gebäudeeigentümer entlastet – mit kleinen Kompromissen. Der Bundesrat hat der Novelle der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) am 18.10.2024 ohne weitere Änderungen am Regierungsentwurf zugestimmt. Allerdings wurde in der Sitzu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten richtig zuor... / 3.16 Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege, § 2 Nr. 16 BetrKV

§ 2 Nr. 16 BetrKV Zitat die Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der Einrichtungen, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksicht...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten richtig zuor... / 3.15 Kosten der Gemeinschaftsantenne, des Breitbandkabelfernsehens und des Glasfaseranschlusses, § 2 Nr. 15 BetrKV

§ 2 Nr. 15 BetrKV Zitat a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, bis zum 30. Juni 2024 außerdem das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urh...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1.2.1.5 Eine Formblatt-Verordnung nach § 330 Abs. 1 Satz 1 HGB betreffend (Satz 1 Nr. 6)

Rz. 189 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 HGB bewehrt Verstöße gegen eine Rechtsverordnung nach § 330 Abs. 1 Satz 1 HGB (Formblatt-Verordnung), soweit diese auf § 334 HGB verweist. Die Rückverweisungstechnik sorgt für eine bessere Überschaubarkeit von Blanketttatbeständen (Art. 103 Abs. 2 GG). Die Delegation von Kompetenzen auf den Verordnungsgeber erschein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenverordnung: Abrechnungspflicht für Wärmepumpen

Überblick Heizkosten in Mehrfamilienhäusern, die überwiegend mit Wärmepumpe versorgt werden, mussten bisher nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Das ändert sich nun: Am 1. Oktober tritt eine Novellierung der Heizkostenverordnung in Kraft. Am 1.10.2024 treten Änderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) in Kraft. Damit gelten auch für mit Wärmepumpen versorgte Ge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Digitale Wohnungswirtschaft: Dafür zahlen Mieter mehr

Zwei Drittel der Mieter würden für fortschrittliche Technologien mehr Miete zahlen oder überhaupt erst einen Mietvertrag unterschreiben – laut einer Umfrage von Capterra. Deutsche Vermieter halten beim digitalen Wandel aber nicht Schritt, schon gar nicht im internationalen Vergleich. Deutschland ist ein Mieterland. Bei einer Umfrage der Software-Vermittlungsplattform Capterra...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hydraulischer Abgleich ist ... / 4 Hydraulischer Abgleich: Optimierung der Heizung

Eine teure und in der Wohnungswirtschaft umstrittene Optimierungsmaßnahme ist der hydraulische Abgleich. Wurde noch kein Abgleich gemacht, ist der nun ebenfalls gesetzlich Pflicht zu den genannten Stichdaten. Bei dem Abgleich wird vom Fachbetrieb ermittelt, wie viel Wärmeleistung nötig ist, um Wohnräume zu beheizen sowie – wenn nötig – die Wassermenge der Heizung und die opti...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebäudesanierung: Prüfung auf Asbest – wer ist in der Pflicht?

Überblick Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für die neue Gefahrstoffverordnung beschlossen. Die regelt, wer vor Sanierungsarbeiten an älteren Wohnhäusern erkunden muss, ob Asbest verbaut wurde. Für Bauherren sind die Vorschriften entschärft worden. Das sorgt für Ärger. Von Bodenbelag bis Dachplatte – asbesthaltiges Material wurde in den Jahren 1950 bis 1989 in Millionen v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gesamtverband der Wohnungswirtschaft (GdW, früher Gesamtverband gemeinnütziger Wohnungsunternehmen – GGW), Das neue Recht für die gemeinnützige Wohnungswirtschaft, Schrift 29, 1988; Hämmerlein, Die stfreie Vermietungsgen, Dt Wohnungswirtschaft 1988, 309; GdW, Das neue StR für Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgen, Schrift 32, 1989; Janitzki, Gemeinnützige Trägerschaften auf de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die StBefreiung für Vermietungsgen und -vereine wurde durch das StRefG 1990 eingeführt. Sie trat mit Wirkung vom VZ 1990 (bzw bei Antragstellung nach § 54 Abs 4 KStG vom VZ 1991) an die Stelle der bisherigen umfassenden Befreiungsvorschrift für gemeinnützige Wohnungsunternehmen und Organe der staatlichen Wohnungspolitik iSd früheren WGG. Zu d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baugenehmigungen: Ohne Extra-Schweiß keine neuen Wohnungen

Im ersten Halbjahr 2024 wurden nach Zahlen des Statistischen Bundesamts nur 106.700 neue Wohnungen genehmigt. Das sind 21,1 % weniger als in den ersten sechs Monaten 2023. Immobilienwirtschaft und Baubranche zeigen sich enttäuscht. In Deutschland werden immer weniger neue Wohnungen genehmigt. Im Juni 2024 waren es 17.600 und damit 19 % weniger als vor einem Jahr, wie das Stat...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) in der Wohnungswirtschaft

Zusammenfassung Überblick Am 8.12.2022 wurde das CO2KostAufG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Vorschriften über die Aufteilung der Kohlendioxidkosten sind auf Abrechnungszeiträume anzuwenden, die ab 1.1.2023 beginnen. Das Gesetz erfüllt zwei wesentliche Forderungen der Wohnungswirtschaft: es tritt erst 2023 in Kraft und greift nicht in laufende Abrechnungsperioden ein ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / Zusammenfassung

Überblick Am 8.12.2022 wurde das CO2KostAufG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Vorschriften über die Aufteilung der Kohlendioxidkosten sind auf Abrechnungszeiträume anzuwenden, die ab 1.1.2023 beginnen. Das Gesetz erfüllt zwei wesentliche Forderungen der Wohnungswirtschaft: es tritt erst 2023 in Kraft und greift nicht in laufende Abrechnungsperioden ein und es setzt da...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 12 Weiterführende Information zu Datentausch

Von der ARGE HeiWaKo und der Fachvereinigung Heizkostenverteiler Wärmekostenabrechnungen e.V. (seit 15.3.2024 Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V.) werden gemeinsam entwickelte Definitionen für den Standard-Datenaustausch und den Voll-Datenaustausch herausgegeben ("Standard-Datenaustausch zwischen Software der Wohnungswirtschaft und Abrechnungsunter-nehm...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 5.3 Europäischer Emissionshandel

Für den aus EU-ETS- Wärmeerzeugungsanlagen stammenden Anteil der Wärmelieferung ist als CO2-Preis der Durchschnittspreis der Versteigerungen der Zertifikate nach Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz in dem der Rechnungsstellung vorangegangenen Kalenderjahr heranzuziehen. Für diesen Anteil der Wärmelieferungen ist im Rahmen der Informationspflichten nach dem CO2KostAufG für das...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 6.4 KWK-Anlagen

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugen gleichzeitig Wärme und elektrische Energie. Für den Fall der Wärmelieferung aus einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage sind die für die Erzeugung der Wärme eingesetzten Brennstoffmengen rechnerisch von den zur Stromproduktion eingesetzten Brennstoffen zu differenzieren. Der Anteil an eingesetztem Brennstoff, auf den die gewonnene Wärme zurüc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Klimaanpassungsgesetz in Kraft: Was das für Gebäude bedeutet

Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) ist am 1.7.2024 in Kraft getreten. Die Bundesregierung muss eine Strategie mit messbaren Zielen vorweisen – auch Gebäude müssen berücksichtigt werden. Was heißt das für die Wohnungswirtschaft? Die Bundesregierung will mit dem Klimaanpassungsgesetz (KAnG) Vorsorge treffen für Veränderungen durch den Klimawandel, wie etwa extreme Wetterbedingung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.2.3 Deutscher Nachhaltigkeitskodex: Kriterien und Erklärung

Rz. 18 Der DNK bietet Unternehmen als Anwendern einen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei dem DNK handelt es sich um einen branchenübergreifenden Standard, mittels dessen Unternehmen – unabhängig von ihrer Rechtsform und Größe – über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten können (DNK-Erklärung).[1] Obwohl der DNK ein nationales Rahmenwerk darstellt, können ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis

Zu den Abkürzungen siehe auch das Verzeichnis der ausgewerteten juristischen Periodika für die juris-Datenbank (https://www.juris.de/jportal/portal/page/fshelp.psml?cmsuri=/hilfe/de/r2/o_listen/listeaufsaetze.jsp).mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vollmachten in der Praxis d... / Zusammenfassung

Überblick Die Unternehmen der Wohnungswirtschaft, d. h. sowohl Genossenschaften als auch Gesellschaften (GmbH und AG), sind in der täglichen Praxis in vielfältiger Form mit Vollmachten konfrontiert. Dies betrifft z. B. die Fälle, in denen Mieter und Wohnungsnutzer im Rahmen des Miet- bzw. Nutzungsverhältnisses Dritten (z. B. ihren Kindern) Vollmachten erteilt haben, um ihre l...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorstandshaftung bei Versto... / 4 Auswirkungen der Entscheidung für die Wohnungsunternehmen / Praxishinweis

Die Auswirkungen des BGH-Urteils betreffen nicht nur die Vorstandsmitglieder der Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, sondern ebenso die Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaften (GmbH) und die Vorstände der Wohnungsgenossenschaften. Das Gericht hat zwar seine Rechtsprechung bestätigt, dass Vorstände grundsätzlich im Rahmen ihrer Tätigkeit einen weit...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wie wohnen wir morgen? – Al... / 1 Altersgerechte Wohnformen – Eine Herausforderung und Chance für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

Neben den bereits vorhanden Möglichkeiten, einen Verbleib in der eigenen Wohnung mit in der Regel "niedrigschwelligen Leistungen" zu verwirklichen ("Betreutes Wohnen zu Hause"), ist vor allem die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft bereits jetzt gefordert, umfangreichere und miteinander enger verbundene Wohn- und Dienstleistungsangebote für ein altersgerechtes Wohnen zu schaf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wahl von Vertretern zur Ver... / 3.2.5 Form der Wahl (Bezirkswahl oder Listenwahl)

Die Vertreterwahl kann in 2 Formen durchgeführt werden: Bildung von Wahlbezirken ("Bezirkswahl") oder Listenwahl. Die Musterwahlordnung empfiehlt die Bezirkswahl und sieht dazu vor, dass der Wahlvorstand beschließt, welche Wahlbezirke auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat gebildet werden. Dabei sind auch die Mitglieder zu berücksichtigen, die nicht mit Wohnungen versorgt ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zero Emission Building contra Effizienzhaus 55

Eine Studie im Auftrag des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft (GdW) zeigt, dass der Effizienzhaus-55-Standard nicht zielführend ist, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Bei der energetischen Sanierung von Immobilien plädiert die Wohnungswirtschaft für einen anderen Ansatz. Wenn sich energetische Investitionen angeblich finanziell rechnen – warum kann Deutschland dann no...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 2 Weitere Informationen und Ansprechpartner

Adressen Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Archivstraße 1, 01097 Dresden, Tel.: 0351-56 40, Mail: wohnungswirtschaft@smr.sachsen.de, Web: www.smr.sachsen.de Sächsische Aufbaubank (SAB), Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden, Tel.: 0351-4910 4920, Mail: servicecenter@sab.sachsen.de oder über Kontaktformular auf der Webseite, Web: www.sab.sachsen.demehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebäuderichtlinie: EU-Parlament segnet Sanierungsvorgaben ab

Die Reform der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) hat die nächste Hürde genommen. Das EU-Parlament hat den geplanten Sanierungsvorgaben zugestimmt. Die Immobilien- und Wohnungswirtschaft schaut nun auf die nationale Umsetzung – und fordert bezahlbare Lösungen. Der Energieverbrauch von Wohngebäuden soll durch die neue EPBD bis 2030 im Schnitt um 16 % und bis 2035 um 20 bis ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mitarbeiterwohnungen als Weg aus der Wohnungsnot

In Zeiten des Fachkräftemangels und angespannter Wohnungsmärkte entdecken viele Unternehmen die Werkswohnung neu. Laut einer Studie könnten pro Jahr rund 10.000 Wohnungen speziell für Mitarbeitende entstehen. Hierfür bedarf es aber besserer Rahmenbedingungen, fordern Verbände der Wohnungswirtschaft. Das Bündnis "Wirtschaft macht Wohnen" setzt sich zusammen aus dem Bundesverba...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Bestandsgebäude (GEG) / 3.1.4.1 Befreiung im Rahmen der Innovationsklausel

Was ist die Innovationsklausel? Die Innovationsklausel (§ 103 GEG) wurde mit dem GEG 2020 eingeführt. Es handelt sich dabei um eine zeitlich befristete[1] Evaluation, in deren Rahmen ein anderes Bewertungssystem verprobt wird, indem auf die Summe der Treibhausgasemissionen und des Endenergiebedarfs abgestellt wird. Initiiert wurde die Innovationsklausel von der Wohnungswirt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Härteres Vorgehen gegen Mietwucher bleibt umstritten

Der Bundesrat will Mietwucher stärker bekämpfen und härter bestrafen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde bei einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags diskutiert – Vertreter von Vermietern und Hauseigentümern lehnen die Vorlage ab. Neun Sachverständige waren eingeladen, darunter Vertreter des Immobilienverbands Deutschland (IVD), des Zentralen Immobilien Au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4 Anteile an Kapitalgesellschaften (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 101 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Binnewies/Mehlhaf, Schenkungsteuerliche Verschonung des Erwerbs von GmbH-Anteilen und Bezugsrechten im Zuge einer Kapitalerhöhung, DStR 2022, 1848; Daragan, Vermögensverwaltende Personengesellschaft und unmittelbare Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, ZErb 2013, 319; Felten, Transparenz der vermögensverwaltenden Pe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.1 Überblick

Rz. 102 Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehören Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn "der Erblasser oder Schenker am Nennkapital dieser Gesellschaft zu mehr als 25 % unmittelbar beteiligt war (Mindestbeteiligung)"[1] Die Vorschrift ist seit dem 1.1.2009 inhaltlich weitgehend unverändert. Rz. 103 Die Regelung betrifft Anteile an Kapitalgesellschaften, die im Privatvermögen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5 Wohnungsunternehmen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG)

Rz. 421 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bäuml/Bauer, Das erbschaftsteuerliche Wohnungsunternehmen im Fokus von Rechtsprechung und Finanzverwaltung, BB 2018, 1757; Blank, Von der "Cash-GmbH" zur "Real-Estate-GmbH" – Gestaltungen in einem (weiterhin) verfassungswidrigen Erbschaftsteuerrecht, DStR 2020, 2179; Blusz, Wohnungsunternehmen in der Nachfolgeplanung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Behördliche Erklärungen

Rz. 88 Behördliche Erklärungen aller Art, soweit sie für das Eintragungsverfahren von Bedeutung sind; bspw. Nachweise der Vertretungsbefugnis bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Nachweis der Berechtigung der Kommune, ehemalige volkseigene Betriebe der Wohnungswirtschaft in eine GmbH umzuwandeln und den Wohnungsbestand im Wege der Sachgründung einzubringen. Die...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
EU verzichtet auf "harte" Sanierungspflicht für Wohnraum

Damit die Europäische Union bis 2050 klimaneutral wird, hat sich die EU im Zuge der Reform der Gebäuderichtlinie (EPBD) auf strengere Vorgaben zur Energieeffizienz von Immobilien geeinigt. Eine Sanierungspflicht für einzelne Wohnhäuser ist aber vom Tisch. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Mitgliedstaaten haben sich am 7.12.2023 im entscheidenden Trilog mit der EU-K...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungsunternehmen: Verzicht auf zahlreiche Bauprojekte

Nach privaten Bauträgern müssen auch immer mehr sozialorientierte Wohnungsunternehmen beim Bauen und (energetischen) Sanieren auf die Bremse treten – weil es derzeit unwirtschaftlich ist. Allein in Bayern soll im Jahr 2024 jedes 10. Projekt gestrichen werden. Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) geht nach einer internen Umfrage davon aus, dass die rund 500...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.4.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind: kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.4.2 Das wird gefördert

Das Programm soll der langfristigen Finanzierung von komplexen energieeffizienten Projekten in der Wohnungswirtschaft dienen. Gefördert werden Neubauten und Maßnahmen der Umnutzung sowie der Sanierung von Mietwohnungen zum Erreichen von Effizienzhausstandards. Die ILB gewährt einen Tilgungszuschuss, wenn eine durch die KfW geförderte Maßnahme einen KfW geförderten Effizienzha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 5 Um die aufgezeigten Nachteile der Steuerbefreiung mit Ausschluss des Vorsteuerabzugs zu vermeiden, wurde bei der Konzeption der Mehrwertsteuer in Deutschland in Umsetzung des Regelungsauftrags in der 1. und 2. EG-RL zum 1.1.1968 von Anfang an vorgesehen, den Unternehmern die Möglichkeit zu geben, bestimmte steuerfreie Umsätze durch Verzicht auf die Steuerbefreiungen fr...mehr

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Firma, Sitz, Zweck und Gege... / 3.2.1 Anforderungen nach Gesetz und Satzung

Rz. 79 Der Unternehmensgegenstand konkretisiert die Mittel und die Art und Weise, mit denen bzw. wie der Förderauftrag umgesetzt wird, und darf daher dem Förderauftrag nicht widersprechen.[1] Das Genossenschaftsgesetz verlangt, dass der Unternehmensgegenstand in der Satzung angegeben wird (§ 6 Nr. 2 GenG). Durch die Satzungsregelung muss für die Mitglieder und außenstehende ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 1.9.1.4 Handlungsspielraum bei unternehmerischen Entscheidungen

Rz. 561 Der Zweck der Wohnungsgenossenschaften ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung (Förderzweck, Förderauftrag, § 1 Abs. 1 Satz 1 GenG, § 2 Abs. 1 MS). Die Mustersatzung sieht als Unternehmensgegenstand ein weites Feld von Tätigkeiten vor, das Wohnungsgenossenschaften ausüben können, um den Förder...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 2.10.4 Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden

Rz. 738 Das Genossenschaftsgesetz schreibt nicht vor, dass eine eG einen Aufsichtsratsvorsitzenden haben muss. An mehreren Stellen im Gesetz wird jedoch ein Aufsichtsratsvorsitzender vorausgesetzt, z. B. § 58 Abs. 3 Satz 1 GenG (Vorlage des Prüfungsberichts durch den Verband u. a. an den Aufsichtsratsvorsitzenden).[1] Praxis-Tipp Aus organisatorischen Gründen ist jeder Genoss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.3 Förderung von Grundstücken bestimmter Gesellschaften (Abs. 4)

Rz. 24 Nachrangig zu den Ermäßigungstatbeständen gem. § 15 Abs. 2 und 3 GrStG normiert § 15 Abs. 4 GrStG eine Ermäßigung der Steuermesszahl in Höhe von 25 % für Wohngrundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG bestimmter Gesellschaften.[1] Die Anwendung des § 15 Abs. 4 GrStG setzt zuvörderst voraus, dass für das Grundstück weder die Tatbestandsvoraussetzungen für eine G...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Telekom und GdW: Kostenlose Glasfaser bis in die Mietwohnung

Überblick Der Netzbetreiber Telekom und die Wohnungswirtschaft haben sich auf gemeinsame Positionen zum Glasfaserausbau bis in die Wohnung verständigt. Millionen von Mietern der im Spitzenverband GdW organisierten Unternehmen sollen schneller und kostenlos einen Anschluss erhalten. Telekom und GdW legen in dem Positionspapier Musterregelungen für die Wohnungsunternehmen vor....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 1 Kurzübersicht

Die ILB bietet insbesondere folgende Förderprogramme an: Förderprogramme des Landes Brandenburgmehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 6.1 Wer kann Anträge stellen?

Objekt in Brandenburg Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, private Investoren der Wohnungswirtschaft. Das Objekt muss im Land Brandenburg belegen sein.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Förderprogramme des Landes ... / 2.1 Für wen ist die Förderung gedacht?

Das Programm spricht kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft an.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
TKG-Novelle: Vorwort

Das zum 1.12.2021 in Kraft getretene Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) hat das schrittweise Auslaufen der derzeitigen betriebskostenrechtlichen Umlagefähigkeit der Entgelte für den TV-/Breitbandanschluss gemäß § 2 Nr. 15 Betriebskostenverordnung (BetrKV) eingeläutet. Für seit dem 1.12.2021 neu errichtete Anlagen ist die Umlagefähigkeit bereits jetzt ausgeschlos...mehr