Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) ist am 1.7.2024 in Kraft getreten. Die Bundesregierung muss eine Strategie mit messbaren Zielen vorweisen – auch Gebäude müssen berücksichtigt werden. Was heißt das für die Wohnungswirtschaft?
Die Bundesregierung will mit dem Klimaanpassungsgesetz (KAnG) Vorsorge treffen für Veränderungen durch den Klimawandel, wie etwa extreme Wetterbedingungen – am 1.7.2024 ist das Gesetz in Kraft getreten. Es soll einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen schaffen, um sich an die veränderten Bedingungen anzupassen.
Das Ziel des Gesetzes ist in § 1 KAnG definiert. Wortwörtlich heißt es da unter anderem:
Ziel dieses Gesetzes ist es, zum Schutz von Leben und Gesundheit, von Gesellschaft, Wirtschaft und Infrastruktur sowie von Natur und Ökosystemen negative Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere die drohenden Schäden, zu vermeiden oder, soweit sie nicht vermieden werden können, weitestgehend zu reduzieren, und dient dem Schutz von Leben und Gesundheit, Gesellschaft, Wirtschaft und Infrastruktur sowie der Natur und des Ökosystems vor negativen Auswirkungen des Klimawandels. Vor allem sollen drohende Schäden reduziert und vermieden werden.
Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) wurde am 22.12.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Handlungsfelder: Gebäude müssen berücksichtigt werden
Die Bundesregierung muss bis Ende September 2025 eine vorsorgende Strategie mit messbaren Zielen vorweisen, regelmäßig aktualisieren und fortlaufend umsetzen, heißt es in dem Gesetz. Die Klimaanpassungsstrategie muss außerdem unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse alle 4 Jahre fortgesetzt werden.
Zu den Handlungsfeldern gehören unter anderem Gebäude. Mögliche Maßnahmen sind die Begrünung von Dächern und Fassaden von Gebäuden oder energ...