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Mitarbeiterwohnungen als Weg aus der Wohnungsnot

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In Zeiten des Fachkräftemangels und angespannter Wohnungsmärkte entdecken viele Unternehmen die Werkswohnung neu. Laut einer Studie könnten pro Jahr rund 10.000 Wohnungen speziell für Mitarbeitende entstehen. Hierfür bedarf es aber besserer Rahmenbedingungen, fordern Verbände der Wohnungswirtschaft.

Das Bündnis "Wirtschaft macht Wohnen" setzt sich zusammen aus dem Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V. (BDB), dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW), der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e.V. (DGfM), dem Deutschen Mieterbund e.V. (DMB), dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) sowie dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB).

Steigende Nachfrage nach Mitarbeiterwohnungen

Gemeinsam haben die 6 Verbände einen Forderungskatalog erarbeitet, damit wieder mehr Mitarbeiterwohnungen entstehen. Denn während es in den 1970er-Jahren 450.000 dieser "Werkswohnungen" gab, nahm das Angebot in den vergangenen Jahrzehnten merklich ab. Inzwischen entdecken viele Unternehmen Mitarbeiterwohnungen aber wieder neu. Denn jenseits des allgemeinen Fachkräftemangels bekommen Firmen auch deshalb schwieriger neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weil diese – vor allem in Städten mit engem Wohnungsmarkt – keine passende und vor allem keine bezahlbare Wohnung finden. Auch potenzielle Arbeitnehmer aus dem Ausland entscheiden sich aus diesem Grund gegen eine Anstellung in Deutschland.

Fehlende Wohnungen als Standortfaktor

Im Auftrag des Verbändebündnisses hat sich das Institut RegioKontext mit dem Thema Mitarbeiterwohnungen beschäftigt – bereits zum 4. Mal. In der aktuellen Studie geht es – anhand von konkreten Beispielen – um derzeitige Entwicklungen mit dem Schwerpunkt Bezahlbarkeit der Angebote, industrielle Vorfertigung im Wohnungsbau, intelligente Flächennutzung und nachhaltige Energiekonzepte. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland pro Jahr rund 10.000 Mitarbeiterwohnungen entstehen könnten.

5 Varianten, in denen Wohnungsunternehmen eine tragende Rolle spielen können:

Generell gibt es verschiedene Varianten, wie sich Wohnungsunternehmen in diesem Kontext einbringen könnten.

  1. Der Arbeitgeber vermietet eigene Wohnungen verbilligt an seine Mitarbeiter. Die Rolle eines Wohnungsunternehmens könnte hier darin bestehen, dem Arbeitgeber Wohnraum im Rahmen eines Kaufvertrags oder eines Baubetreuungsvertrags zu verschaffen oder die laufende Bewirtschaftung der Wohnungen zu übernehmen.
  2. Der Arbeitgeber selbst ist ein Wohnungsunternehmen, das Wohnungen verbilligt an eigene Mitarbeiter vermietet.
  3. Der Arbeitgeber (Mutterunternehmen) und ein Wohnungsunternehmen bilden einen Konzern: Das Wohnungsunternehmen vermietet Wohnungen an die Arbeitnehmer des Mutterunternehmens.
  4. Der Arbeitgeber mietet Wohnungen an: Die erhält er von einem Wohnungsunternehmen (fremder Dritter), zum Beispiel en bloc per Generalmietvertrag, und vermietet die Wohnungen selbst verbilligt an seine Belegschaft weiter.
  5. Der Arbeitgeber erwirbt Belegungsrechte: Das Wohnungsunternehmen (fremder Dritter) vermietet dann die Wohnungen zu Marktpreisen oder verbilligt an die Arbeitnehmer des Arbeitgebers.

Verbesserung der Rahmenbedingungen

Seit der Vorgängerstudie, die aus dem Jahr 2020 stammt, haben sich einige rechtliche Rahmenbedingungen für das Schaffen von Mitarbeiterwohnungen bereits geändert. Dem Bündnis "Wirtschaft macht Wohnen" geht das jedoch nicht weit genug. Damit zusätzliche neue Mitarbeiterwohnungen entstehen könnten, müsse es weitere Vergünstigungen geben, fordern die wohnungswirtschaftlichen Verbände vom Bund, den Ländern und den Kommunen. Zum Beispiel müsse § 7 Abs. 2 BauNVO geändert werden, um Wohnen in sog. Kerngebieten zuzulassen. Darüber hinaus sollten Mischgebiete baurechtlich in "Urbane Gebiete" umgewandelt werden – das ermögliche einen erhöhten Wohnanteil und höhere Baudichten.

Im Einzelnen fordern die Verbände

… vom Bund

  • eine Ausweitung der lohnsteuerlichen Vergünstigung des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG auch auf die Gewährung von Mietvorteilen (verbilligte Wohnungsvermietung) auf Veranlassung eines Arbeitgebers durch einen Dritten außerhalb verbundener Unternehmen,
  • eine generelle Umsatzsteuerfreiheit des Erwerbs von Belegungsrechten und in diesem Zusammenhang gezahlten Investitionszuschüssen,
  • eine steuerliche Förderung des Neubaus von Mitarbeiterwohnungen in Form einer Sonderabschreibung,
  • die Einführung einer Experimentierklausel in die TA-Lärm zur Lösung von Lärmkonflikten zwischen wohn- und gewerblichen Nutzungen,
  • eine Änderung von § 7 Abs. 2 BauNVO, um Wohnen in Kerngebieten zuzulassen.

… vom Bund und den Ländern

  • einen besonderen Etat für das Mitarbeiterwohnen in der Wohnraumförderung vom Bund und den Ländern, der nicht zulasten der allgemeinen Wohnraumförderung geht.

… von den Kommunen

  • eine proaktive Umwandlung von Mischgebieten in urbane Gebiete zur Ermöglichung eines erhöhten Wohnanteils und höherer Baudichten,
  • die besondere Berücksichtigung der Schaffung vo...

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