Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungswirtschaft

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)

• 2021 Option zur Körperschaftsbesteuerung / § 1a KStG Nach § 1a Abs. 2 S. 2 KStG sind aufgrund der Option §§ 1 und 25 UmwStG entsprechend anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird die Auffassung vertreten, dass bei im Drittland ansässigen Gesellschaftern ein Formwechsel zu steuerlichen Buch- oder Zwischenwerten im Hinblick auf die fehlenden persönlichen Anwendungsvoraussetzung...mehr

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Energetische Sanierung bei Milieuschutz: ein Spießrutenlauf

Milieuschutzgebiete sollen verhindern, dass Altmieter aus Boom-Vierteln verdrängt werden. Die Berliner Wohnungswirtschaft sieht in den Einschränkungen für Vermieter in Gebieten mit sozialen Erhaltungsverordnungen – bekannt als Milieuschutzgebiete – zunehmend ein Investitionshindernis. Nötige Modernisierungen oder energetische Maßnahmen würden von den zuständigen Behörden in ...mehr

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WEG- und Mietverwaltung: Nachfrage treibt die Honorare

Die Basissätze in der WEG- und Mietverwaltung sind im vergangenen Jahr weiter gestiegen – der Mehraufwand durch Zusatzaufgaben ist damit aber nicht gedeckt, heißt es in der aktuellen CRES-Entgeltstudie. Deutlich zugenommen hat die Zahl der Verwalter, die Sonderleistungen abrechnen. Immobilienverwaltungen von Wohneigentum in Deutschland haben auch wegen gesetzlicher Vorgaben f...mehr

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Hamburg-Standard: Beim Wohnungsbau ein Drittel sparen

Eine Initiative aus Politik und Wirtschaft hat den Empfehlungskatalog "Hamburger Standard" vorgestellt. Erklärt wird, was den Bau verteuert und auf welche Vorgaben verzichtet werden kann – bis zu 2.000 EUR brutto pro Quadratmeter Wohnfläche sollen gespart werden können. Dass der Bau von Wohnungen zunehmend teurer wird, dafür gibt es mehrere Gründe. Einer von ihnen: Überreguli...mehr

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Grundsteuererlass bei wesen... / Zusammenfassung

Überblick Insbesondere in der Wohnungswirtschaft kommt § 34 GrStG, wonach Grundstückseigentümern im Fall einer wesentlichen Ertragsminderung die Grundsteuer teilweise zu erlassen ist, erhebliche Bedeutung zu. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die rechtlichen Grundlagen für einen Grundsteuererlass bei wesentlicher Ertragsminderung sind in §§ 33 bis 35 GrStG [1] festgeleg...mehr

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Anspruch auf einen zertifiz... / 5 Befreiung von der Prüfungspflicht (§ 7 ZertVerwV)

Einem zertifizierten Verwalter ist nach § 7 Satz 1 ZertVerwV gleichgestellt und darf sich nach § 7 Satz 2 ZertVerwV sogar als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wer die Befähigung zum Richteramt, eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, einen anerkannt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Datenschutz (ZertVerwV) / 2 Verantwortliche

Nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist "Verantwortlicher" die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Als Verantwortliche im datenschutzrechtlichen Sinne fungiert also zunächst die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.[1] Daneben...mehr

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Haftung von Verwalter, GdWE... / 1.2 Verschuldensmaßstab

Der allgemeine zivilrechtliche Verschuldensmaßstab ist in § 276 BGB geregelt. Gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB haftet der Verwalter für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet er also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört oder versprich...mehr

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Manifest gegen Hochschrauben der Gebäudeeffizienz um jeden Preis

Fünf Wissenschaftler fordern in einem Manifest einen Kurswechsel in der Klimapolitik – weg vom starren Fokus auf die Energieeffizienz im Gebäudesektor. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW ist der Initiative beigetreten. In einem Manifest für eine nachhaltige, kosteneffiziente und sozial verträgliche Klimapolitik im Gebäudesektor kritisieren fünf Wissenschaftler aus ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Genossenschaften / 3 Rechnungslegung bei Genossenschaften

Die gesetzlichen Grundlagen für die Rechnungslegung einer Genossenschaft finden sich in verschiedenen Gesetzen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind im GenG [1] sowie im HGB normiert. Hierbei gelten nach dem HGB die allgemeinen Bestimmungen für alle Kaufleute und Kapitalgesellschaften,[2] soweit nicht nach den §§ 336 ff. HGB Besonderheiten normiert sind. Die Pflicht zur Auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Tz. 22 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Wie bereits ausgeführt (s Tz 12), werden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke vorgebracht. Tatbestand und Rechtsfolge müssen sich aus einer Rechtsnorm klar und bestimmt ergeben (Gebot der Ges-Bestimmtheit). Insoweit werden Zweifel zB hinsichtlich des Konzernbegriffs erhoben (s Homburg, FR 2007, 717, 726; s Töben/Fischer, U...mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Aufsätze

Amann, Erbbauzinslose kommunale Erbbaurechte infolge Ersitzung?, DNotZ 2017, 328 Becker, Das Erbbaurecht in der Insolvenz des Erbbauberechtigten – Teil 1: Grundlagen des Erbbaurechts, InsbürO 2023, 142 Bittl, Vergünstigte Erbbaurechte als kommunales Instrument der Wohnraumförderung, ErbbauZ 2024, 98 Boemke/Purrmann, Ausschluss des Entschädigungsanspruchs des Erbbauberechtigten ...mehr

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§ 1 Eine kurze Geschichte des Erbbaurechts

Rz. 1 Forum Romanum vor zweitausend Jahren, Fußballstadien der Gegenwart: Was auf eine zweitausendjährige Geschichte[1] zurückblicken kann, nun als "sichere Assetklasse"[2] gilt, scheint ein Rechtsinstitut mit Geschichte und Zukunft zu sein, das der näheren Betrachtung wert ist. Dies gilt umso mehr, als in Deutschland das Erbbaurewcht lange Zeit am Katzentisch Platz nehmen m...mehr

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Asbest-Erkundungspflicht für Gebäudeeigentümer vom Tisch

Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Bundesrats zur Novelle der Gefahrstoffverordnung beschlossen. Bei der Prüfung auf Asbest bei Sanierungen wurden Gebäudeeigentümer entlastet – mit kleinen Kompromissen. Der Bundesrat hat der Novelle der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) am 18.10.2024 ohne weitere Änderungen am Regierungsentwurf zugestimmt. Allerdings wurde in der Sitzu...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten richtig zuor... / 3.16 Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege, § 2 Nr. 16 BetrKV

§ 2 Nr. 16 BetrKV Zitat die Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der Einrichtungen, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksicht...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskosten richtig zuor... / 3.15 Kosten der Gemeinschaftsantenne, des Breitbandkabelfernsehens und des Glasfaseranschlusses, § 2 Nr. 15 BetrKV

§ 2 Nr. 15 BetrKV Zitat a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, bis zum 30. Juni 2024 außerdem das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urh...mehr

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Heizkostenverordnung: Abrechnungspflicht für Wärmepumpen

Überblick Heizkosten in Mehrfamilienhäusern, die überwiegend mit Wärmepumpe versorgt werden, mussten bisher nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Das ändert sich nun: Am 1. Oktober tritt eine Novellierung der Heizkostenverordnung in Kraft. Am 1.10.2024 treten Änderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) in Kraft. Damit gelten auch für mit Wärmepumpen versorgte Ge...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Allgemeine Verordnungsermächtigung (Abs. 1)

Rz. 7 Die allgemeine Verordnungsermächtigung des § 330 Abs. 1 HGB hat den Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Gliederung des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses, Anpassung des Inhalts des Anhangs oder des Konzernanhangs sowie des Lageberichts oder des Konzernlageberichts zum Inhalt. Ein qualitativer Unterschied zwischen Formblätt...mehr

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Digitale Wohnungswirtschaft: Dafür zahlen Mieter mehr

Zwei Drittel der Mieter würden für fortschrittliche Technologien mehr Miete zahlen oder überhaupt erst einen Mietvertrag unterschreiben – laut einer Umfrage von Capterra. Deutsche Vermieter halten beim digitalen Wandel aber nicht Schritt, schon gar nicht im internationalen Vergleich. Deutschland ist ein Mieterland. Bei einer Umfrage der Software-Vermittlungsplattform Capterra...mehr

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Hydraulischer Abgleich ist ... / 4 Hydraulischer Abgleich: Optimierung der Heizung

Eine teure und in der Wohnungswirtschaft umstrittene Optimierungsmaßnahme ist der hydraulische Abgleich. Wurde noch kein Abgleich gemacht, ist der nun ebenfalls gesetzlich Pflicht zu den genannten Stichdaten. Bei dem Abgleich wird vom Fachbetrieb ermittelt, wie viel Wärmeleistung nötig ist, um Wohnräume zu beheizen sowie – wenn nötig – die Wassermenge der Heizung und die opti...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebäudesanierung: Prüfung auf Asbest – wer ist in der Pflicht?

Überblick Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für die neue Gefahrstoffverordnung beschlossen. Die regelt, wer vor Sanierungsarbeiten an älteren Wohnhäusern erkunden muss, ob Asbest verbaut wurde. Für Bauherren sind die Vorschriften entschärft worden. Das sorgt für Ärger. Von Bodenbelag bis Dachplatte – asbesthaltiges Material wurde in den Jahren 1950 bis 1989 in Millionen v...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.19 Rechnungsprüfung, ungenügende

Eine unmittelbare Haftung trifft den Verwalter dann, wenn er unberechtigte Forderungen mit Gemeinschaftsgeldern ausgleicht. Häufiger Fall ist hier die ungenügende Rechnungsprüfung. Aber auch dann, wenn er Zahlungen für völlig unbrauchbare Leistungen vornimmt, kann ihn eine Schadensersatzpflicht treffen.[1] Praxis-Beispiel Unbrauchbare Architektenleistung Im Rahmen einer größer...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 1.1 Verschuldensmaßstab

Der allgemeine zivilrechtliche Verschuldensmaßstab ist in § 276 BGB geregelt. Der Verwalter haftet gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet der Verwalter also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört ode...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gesamtverband der Wohnungswirtschaft (GdW, früher Gesamtverband gemeinnütziger Wohnungsunternehmen – GGW), Das neue Recht für die gemeinnützige Wohnungswirtschaft, Schrift 29, 1988; Hämmerlein, Die stfreie Vermietungsgen, Dt Wohnungswirtschaft 1988, 309; GdW, Das neue StR für Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgen, Schrift 32, 1989; Janitzki, Gemeinnützige Trägerschaften auf de...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die StBefreiung für Vermietungsgen und -vereine wurde durch das StRefG 1990 eingeführt. Sie trat mit Wirkung vom VZ 1990 (bzw bei Antragstellung nach § 54 Abs 4 KStG vom VZ 1991) an die Stelle der bisherigen umfassenden Befreiungsvorschrift für gemeinnützige Wohnungsunternehmen und Organe der staatlichen Wohnungspolitik iSd früheren WGG. Zu d...mehr

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Baugenehmigungen: Ohne Extra-Schweiß keine neuen Wohnungen

Im ersten Halbjahr 2024 wurden nach Zahlen des Statistischen Bundesamts nur 106.700 neue Wohnungen genehmigt. Das sind 21,1 % weniger als in den ersten sechs Monaten 2023. Immobilienwirtschaft und Baubranche zeigen sich enttäuscht. In Deutschland werden immer weniger neue Wohnungen genehmigt. Im Juni 2024 waren es 17.600 und damit 19 % weniger als vor einem Jahr, wie das Stat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalte.

Rn 3b Die ZertVerwV (abgedruckt Rn 8) regelt den Prüfungsgegenstand (§ 1 iVm mit der Anlage 1), die zuständige Prüfungsstelle und den Prüfungsausschuss (§ 2), die Durchführung, Bewertung und die Wiederholung der Prüfung (§§ 3–6), die Befreiung von der Prüfungspflicht (§ 7) sowie die Fragen, was für jur Personen und Personengesellschaften gilt (§ 8). Zur Begründung dieser Reg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. ZertVerwV.

Rn 5 Eingangsformel Auf Grund des § 26a Abs 2 des WEG idF der Bekanntmachung vom 12.1.21 (BGBl. I S. 34) verordnet das BMJV: Zitat Gegenstand der Prüfung. Gegenstand der Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach § 26a Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes sind die in Anlage 1 aufgeführten Sachgebiete. Hinsichtlich der Sachgebiete aus den Themenbereichen rechtliche Grundlagen ...mehr

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Klimaanpassungsgesetz in Kraft: Was das für Gebäude bedeutet

Das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) ist am 1.7.2024 in Kraft getreten. Die Bundesregierung muss eine Strategie mit messbaren Zielen vorweisen – auch Gebäude müssen berücksichtigt werden. Was heißt das für die Wohnungswirtschaft? Die Bundesregierung will mit dem Klimaanpassungsgesetz (KAnG) Vorsorge treffen für Veränderungen durch den Klimawandel, wie etwa extreme Wetterbedingung...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.2.3 Deutscher Nachhaltigkeitskodex: Kriterien und Erklärung

Rz. 18 Der DNK bietet Unternehmen als Anwendern einen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei dem DNK handelt es sich um einen branchenübergreifenden Standard, mittels dessen Unternehmen – unabhängig von ihrer Rechtsform und Größe – über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten können (DNK-Erklärung).[1] Obwohl der DNK ein nationales Rahmenwerk darstellt, können ...mehr

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Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis

Zu den Abkürzungen siehe auch das Verzeichnis der ausgewerteten juristischen Periodika für die juris-Datenbank (https://www.juris.de/jportal/portal/page/fshelp.psml?cmsuri=/hilfe/de/r2/o_listen/listeaufsaetze.jsp).mehr

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Zero Emission Building contra Effizienzhaus 55

Eine Studie im Auftrag des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft (GdW) zeigt, dass der Effizienzhaus-55-Standard nicht zielführend ist, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Bei der energetischen Sanierung von Immobilien plädiert die Wohnungswirtschaft für einen anderen Ansatz. Wenn sich energetische Investitionen angeblich finanziell rechnen – warum kann Deutschland dann no...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Gebäuderichtlinie: EU-Parlament segnet Sanierungsvorgaben ab

Die Reform der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) hat die nächste Hürde genommen. Das EU-Parlament hat den geplanten Sanierungsvorgaben zugestimmt. Die Immobilien- und Wohnungswirtschaft schaut nun auf die nationale Umsetzung – und fordert bezahlbare Lösungen. Der Energieverbrauch von Wohngebäuden soll durch die neue EPBD bis 2030 im Schnitt um 16 % und bis 2035 um 20 bis ...mehr

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Mitarbeiterwohnungen als Weg aus der Wohnungsnot

In Zeiten des Fachkräftemangels und angespannter Wohnungsmärkte entdecken viele Unternehmen die Werkswohnung neu. Laut einer Studie könnten pro Jahr rund 10.000 Wohnungen speziell für Mitarbeitende entstehen. Hierfür bedarf es aber besserer Rahmenbedingungen, fordern Verbände der Wohnungswirtschaft. Das Bündnis "Wirtschaft macht Wohnen" setzt sich zusammen aus dem Bundesverba...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 3.1.4.1 Befreiung im Rahmen der Innovationsklausel

Was ist die Innovationsklausel? Die Innovationsklausel (§ 103 GEG) wurde mit dem GEG 2020 eingeführt. Es handelt sich dabei um eine zeitlich befristete[1] Evaluation, in deren Rahmen ein anderes Bewertungssystem verprobt wird, indem auf die Summe der Treibhausgasemissionen und des Endenergiebedarfs abgestellt wird. Initiiert wurde die Innovationsklausel von der Wohnungswirt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Härteres Vorgehen gegen Mietwucher bleibt umstritten

Der Bundesrat will Mietwucher stärker bekämpfen und härter bestrafen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde bei einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags diskutiert – Vertreter von Vermietern und Hauseigentümern lehnen die Vorlage ab. Neun Sachverständige waren eingeladen, darunter Vertreter des Immobilienverbands Deutschland (IVD), des Zentralen Immobilien Au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4 Anteile an Kapitalgesellschaften (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 101 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Binnewies/Mehlhaf, Schenkungsteuerliche Verschonung des Erwerbs von GmbH-Anteilen und Bezugsrechten im Zuge einer Kapitalerhöhung, DStR 2022, 1848; Daragan, Vermögensverwaltende Personengesellschaft und unmittelbare Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, ZErb 2013, 319; Felten, Transparenz der vermögensverwaltenden Pe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.1 Überblick

Rz. 102 Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehören Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn "der Erblasser oder Schenker am Nennkapital dieser Gesellschaft zu mehr als 25 % unmittelbar beteiligt war (Mindestbeteiligung)"[1] Die Vorschrift ist seit dem 1.1.2009 inhaltlich weitgehend unverändert. Rz. 103 Die Regelung betrifft Anteile an Kapitalgesellschaften, die im Privatvermögen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5 Wohnungsunternehmen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG)

Rz. 421 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bäuml/Bauer, Das erbschaftsteuerliche Wohnungsunternehmen im Fokus von Rechtsprechung und Finanzverwaltung, BB 2018, 1757; Blank, Von der "Cash-GmbH" zur "Real-Estate-GmbH" – Gestaltungen in einem (weiterhin) verfassungswidrigen Erbschaftsteuerrecht, DStR 2020, 2179; Blusz, Wohnungsunternehmen in der Nachfolgeplanung...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Behördliche Erklärungen

Rz. 88 Behördliche Erklärungen aller Art, soweit sie für das Eintragungsverfahren von Bedeutung sind; bspw. Nachweise der Vertretungsbefugnis bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Nachweis der Berechtigung der Kommune, ehemalige volkseigene Betriebe der Wohnungswirtschaft in eine GmbH umzuwandeln und den Wohnungsbestand im Wege der Sachgründung einzubringen. Die...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
EU verzichtet auf "harte" Sanierungspflicht für Wohnraum

Damit die Europäische Union bis 2050 klimaneutral wird, hat sich die EU im Zuge der Reform der Gebäuderichtlinie (EPBD) auf strengere Vorgaben zur Energieeffizienz von Immobilien geeinigt. Eine Sanierungspflicht für einzelne Wohnhäuser ist aber vom Tisch. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Mitgliedstaaten haben sich am 7.12.2023 im entscheidenden Trilog mit der EU-K...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungsunternehmen: Verzicht auf zahlreiche Bauprojekte

Nach privaten Bauträgern müssen auch immer mehr sozialorientierte Wohnungsunternehmen beim Bauen und (energetischen) Sanieren auf die Bremse treten – weil es derzeit unwirtschaftlich ist. Allein in Bayern soll im Jahr 2024 jedes 10. Projekt gestrichen werden. Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) geht nach einer internen Umfrage davon aus, dass die rund 500...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.4.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind: kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.4.2 Das wird gefördert

Das Programm soll der langfristigen Finanzierung von komplexen energieeffizienten Projekten in der Wohnungswirtschaft dienen. Gefördert werden Neubauten und Maßnahmen der Umnutzung sowie der Sanierung von Mietwohnungen zum Erreichen von Effizienzhausstandards. Die ILB gewährt einen Tilgungszuschuss, wenn eine durch die KfW geförderte Maßnahme einen KfW geförderten Effizienzha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 5 Um die aufgezeigten Nachteile der Steuerbefreiung mit Ausschluss des Vorsteuerabzugs zu vermeiden, wurde bei der Konzeption der Mehrwertsteuer in Deutschland in Umsetzung des Regelungsauftrags in der 1. und 2. EG-RL zum 1.1.1968 von Anfang an vorgesehen, den Unternehmern die Möglichkeit zu geben, bestimmte steuerfreie Umsätze durch Verzicht auf die Steuerbefreiungen fr...mehr