Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungswirtschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gesamtverband der Wohnungswirtschaft (GdW, früher Gesamtverband gemeinnütziger Wohnungsunternehmen – GGW), Das neue Recht für die gemeinnützige Wohnungswirtschaft, Schrift 29, 1988; Hämmerlein, Die stfreie Vermietungsgen, Dt Wohnungswirtschaft 1988, 309; GdW, Das neue StR für Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgen, Schrift 32, 1989; Janitzki, Gemeinnützige Trägerschaften auf de... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die StBefreiung für Vermietungsgen und -vereine wurde durch das StRefG 1990 eingeführt. Sie trat mit Wirkung vom VZ 1990 (bzw bei Antragstellung nach § 54 Abs 4 KStG vom VZ 1991) an die Stelle der bisherigen umfassenden Befreiungsvorschrift für gemeinnützige Wohnungsunternehmen und Organe der staatlichen Wohnungspolitik iSd früheren WGG. Zu d... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Tz. 22 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Wie bereits ausgeführt (s Tz 12), werden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke vorgebracht. Tatbestand und Rechtsfolge müssen sich aus einer Rechtsnorm klar und bestimmt ergeben (Gebot der Ges-Bestimmtheit). Insoweit werden Zweifel zum Bsp hinsichtlich des Konzernbegriffs erhoben (s Homburg, FR 2007, 717, 726; s Töben/Fisch... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)

• 2021 Option zur Körperschaftsbesteuerung / § 1a KStG Nach § 1a Abs. 2 S. 2 KStG sind aufgrund der Option §§ 1 und 25 UmwStG entsprechend anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird die Auffassung vertreten, dass bei im Drittland ansässigen Gesellschaftern ein Formwechsel zu steuerlichen Buch- oder Zwischenwerten im Hinblick auf die fehlenden persönlichen Anwendungsvoraussetzung... mehr

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Reformpaket: Was das für Wohnen und Immobilien bedeutet

Union und SPD wollen die Verstaatlichung privater Wohnungsunternehmen per Bundesgesetz verbieten – das hat der Koalitionsausschuss mit dem Reformpaket beschlossen. Die wichtigsten immobilienrelevanten Pläne und Statements im Überblick. Anfang Juli hat der Koalitionsausschuss von Union und SPD sich auf ein umfassendes Reformpaket zu Steuern, Arbeit und Entbürokratisierung vers... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Allgemeine Verordnungsermächtigung (Abs. 1)

Rz. 7 Die allgemeine Verordnungsermächtigung des § 330 Abs. 1 HGB hat den Erlass geschäftszweigspezifischer Formblätter oder anderer Vorschriften zur Gliederung des Jahresabschlusses oder Konzernabschlusses, Anpassung des Inhalts des Anhangs oder des Konzernanhangs sowie des Lageberichts oder des Konzernlageberichts zum Inhalt. Ein qualitativer Unterschied zwischen Formblätt... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wohnungsbaugesellschaften u.a. (Abs. 4)

Rz. 58 [Autor/Stand] Neben den zuvor beschriebenen Grundsteuervergünstigungen besteht noch eine weitere gesetzliche Vergünstigungsmöglichkeit nach § 15 Abs. 4 GrStG. Liegen für ein Grundstück weder die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 GrStG (Wohnraumförderungsgesetzes des Bundes) noch des § 15 Abs. 3 GrStG (Erstes Wohnungsbaugesetz, Zweites Wohnungsbaugesetz oder Wohnraumförd... mehr

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Verwalter von Wohnungseigentum / 2.4.1 Betroffener Personenkreis

Grundsätzlich sind von den Regelungen der Zertifizierung sämtliche Verwalter betroffen, egal in welcher Rechtsform das Verwaltungsunternehmen geführt wird. Allerdings sieht § 7 ZertVerwV bereits einen Katalog von Personen vor, die einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind und sich auch ohne entsprechende Prüfung als zertifizierte Verwalter bezeichnen dürfen. Hierbei... mehr

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Haftung des Verwalters / 2.19 Rechnungsprüfung, ungenügende

Eine unmittelbare Haftung trifft den Verwalter dann, wenn er unberechtigte Forderungen mit Gemeinschaftsgeldern ausgleicht. Häufiger Fall ist hier die ungenügende Rechnungsprüfung. Aber auch dann, wenn er Zahlungen für völlig unbrauchbare Leistungen vornimmt, kann ihn eine Schadensersatzpflicht treffen.[1] Praxis-Beispiel Unbrauchbare Architektenleistung Im Rahmen einer größer... mehr

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Haftung des Verwalters / 1.1 Verschuldensmaßstab

Der allgemeine zivilrechtliche Verschuldensmaßstab ist in § 276 BGB geregelt. Der Verwalter haftet gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet der Verwalter also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört ode... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Genossenschaften / 3 Rechnungslegung bei Genossenschaften

Die gesetzlichen Grundlagen für die Rechnungslegung einer Genossenschaft finden sich in verschiedenen Gesetzen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind im GenG [1] sowie im HGB normiert. Hierbei gelten nach dem HGB die allgemeinen Bestimmungen für alle Kaufleute und Kapitalgesellschaften,[2] soweit nicht nach den §§ 336 ff. HGB Besonderheiten normiert sind. Die Pflicht zur Auf... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.11 Wohnungsunternehmen (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG)

Rz. 197 Die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betrifft Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Genossenschaft oder des Vereins. Nach der Beseitigung der Steuerbefreiung für gemeinnützige Wohnungsunternehmen[1] zu Beginn des Vz 1990 bzw. 1991 wurde die Vorschrift durch das Steuerreformgesetz 1990 v. 25.7.1989[2] neu gefasst. Danach sind Genossenschaften sowie Verei... mehr

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Strengere Regeln für Vermieter: die Reformvorschläge

Überblick Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat ihre Reformvorschläge für eine Mietrechtsänderung veröffentlicht. Im Referentenentwurf "Mietrecht II" werden auch die Vorgaben für Mietverträge verschärft – das sind die geplanten Neuregelungen im Überblick. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der unter a... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steuerbefreiter Körperschaften

Tz. 9 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Als stbefreite Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG kommen alle nach § 5 Abs 1 Nr 1–23 KStG befreiten Kö in Betracht, außerdem diejenigen Kö, deren St-Befreiung in anderen Gesetzen ausgesprochen worden ist. Betroffen sind alle – stbefreiten – Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen iSd § 1 Abs 1 Nr 1–6 KStG, also auch stbefreite Kap-Ges... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Systemwidrige Besteuerung eines "Gewinntransfers"

Tz. 15 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die Regelung des § 20 Abs 1 Nr 10 EStG steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einführung des Halbeink-Verfahrens auf der Ebene der AE (s BT-Drs 14/2683). Danach sollte, weil es bei den BgA mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit keine Ausschüttungen gibt, durch § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a und Buchst b S 1 und 2 EStG eine Gleichstellung hi... mehr

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Dezentrale Energieversorgung: Für Kundenanlagen gilt eine Übergangsregelung

Die Betreiber vieler Kundenanlagen fürchten seit einem BGH-Beschluss um ihre Vorteile: weniger Bürokratie, keine Netzgebühren, günstigerer Strom in Wohnquartieren. Der Gesetzgeber sorgt für Planungssicherheit. Die Branche sieht das nur als Zwischenlösung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Bundestag hatte sich am 12.11.2025 dafür ausgesprochen, im Energiewirtschaftsg... mehr

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Bund stockt Mittel für Städtebauförderung kräftig auf

Ab 2026 stellt die Bundesregierung erstmals 1 Mrd. EUR für die städtebauliche Entwicklung zur Verfügung – das sind 210 Mio. EUR mehr als 2025. Bis zum Ende der Legislaturperiode sollen die Mittel auf knapp 1,6 Mrd. EUR steigen. Die Städtebauförderung in Deutschland soll einen kräftigen Schub bekommen. Am 18.11.2025 unterzeichnete Bauministerin Verena Hubertz (SPD) dazu die Ve... mehr

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BauGB-Novelle: Das plant die schwarz-rote Regierung

Einfacher und schneller mehr Wohnraum schaffen: Mit der großen Reform des Baugesetzbuchs geht es weiter Die große Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) nimmt wieder Fahrt auf – im Oktober trat im ersten Schritt der Bauturbo in Kraft. Jetzt haben die Spitzen von Schwarz-Rot nachgelegt, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Bis tief in die Nacht am 28.11.2025 hat der Koalitionsaus... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abkürzungsverzeichnis

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Serielles Sanieren – Turbo für den Gebäudestandard

Die Energiewende im Gebäudesektor stockt. Das serielle Sanieren verspricht mit vorgefertigten Modulen eine Lösung, die Tempo, Qualität und Klimaschutz vereint. Projekte zeigen: Das Verfahren hat das Potenzial, Standards grundlegend zu verändern. Die Klimaziele der Bundesregierung sind ambitioniert, doch die Realität im Gebäudesektor bleibt hinter den Erwartungen zurück. Der B... mehr

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Blei im Trinkwasser: Regeln, Pflichten und Urteile

Im Januar 2026 treten weitere Vorgaben der Trinkwasserverordnung in Kraft. Eigentümer von Wohnimmobilien müssen alle Bleileitungen und bleihaltigen Leitungsteile austauschen oder stilllegen – diese Verpflichtungen gegenüber Mietern und Käufern gelten jetzt schon. Die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die am 23.6.2023 in Kraft getreten ist, sieht ein Verbot von Blei... mehr

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BGH-Beschluss zu Kundenanlagen erfordert gesetzliche Klarheit

Die lokale Stromversorgung von Mietern in Wohnquartieren wurde bisher unbürokratisch als kostengünstige Kundenanlage eingestuft. Der Bundesgerichtshof legt sie nun als reguläres Verteilernetz aus. Das sorgt für rechtliche Unsicherheit. Wirtschaftsverbände fordern eine gesetzliche Lösung. Die jüngste Entscheidung des BGH zur energierechtlichen Einordnung von Kundenanlagen sorg... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalte.

Rn 3b Die ZertVerwV (abgedruckt Rn 5) regelt den Prüfungsgegenstand (§ 1 iVm mit der Anl 1), die zuständige Prüfungsstelle und den Prüfungsausschuss (§ 2), die Durchführung, Bewertung und die Wiederholung der Prüfung (§§ 3–6), die Befreiung von der Prüfungspflicht (§ 7) sowie die Fragen, was für jur Personen und Personengesellschaften gilt (§ 8). Zur Begründung dieser Regelu... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. ZertVerwV.

Rn 5 Eingangsformel Auf Grund des § 26a Abs 2 des WEG idF der Bekanntmachung vom 12.1.21 (BGBl. I S. 34) verordnet das BMJ: Zitat Gegenstand der Prüfung. Gegenstand der Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach § 26a Absatz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes sind die in Anlage 1 aufgeführten Sachgebiete. Hinsichtlich der Sachgebiete aus den Themenbereichen rechtliche Grundlagen (... mehr

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Teil D: Lagebericht / 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

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Teil D: Lagebericht /   Vorbemerkungen

Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften der Wohnungswirtschaft haben nach § 264 Abs. 1 HGB bzw. § 336 Abs. 1 HGB die Verpflichtung, neben dem Jahresabschluss einen Lagebericht aufzustellen. Kleine Unternehmen im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB brauchen den Lagebericht nicht aufzustellen (§ 264 Abs. 1 Satz 4, § 336 Abs. 2 HGB). Die Inhalte und die... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.2 Elektronische Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz

Rz. 68 Aufgrund der Verpflichtung aus § 5b EStG hat der Stpfl. bestimmte Unterlagen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz vorzulegen (Rz. 42 a. E. und Rz. 52). Rz. 69 Die Finanzverwaltung benennt Anforderungen, die der Stpfl. hierbei zu erfüllen hat. Vergleichbar mit einem Formular wird eine Vorlage definiert, die der Stpfl. mit Daten bestücken muss. Er hat dabei die ... mehr

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Teil B: Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft

Vorbemerkungen Rz. 1 Der wohnungswirtschaftliche Kontenrahmen gewährleistet, dass die Jahresabschlussposten ordnungsgemäß aus der Buchhaltung entwickelt werden können (Abschlussgliederungsprinzip) Er bietet damit die Voraussetzung, dass der Jahresabschluss systemgerecht aus der Buchführung entwickelt werden kann. Rz. 2 In den Grundlagen für das Rechnungswesen, die der GdW ge... mehr

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 5 – Leistungsverrechnung

Freigehalten für eine Gliederung nach den betrieblichen Erfordernissen mehr

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Vorbemerkungen

Rz. 1 Der wohnungswirtschaftliche Kontenrahmen gewährleistet, dass die Jahresabschlussposten ordnungsgemäß aus der Buchhaltung entwickelt werden können (Abschlussgliederungsprinzip) Er bietet damit die Voraussetzung, dass der Jahresabschluss systemgerecht aus der Buchführung entwickelt werden kann. Rz. 2 In den Grundlagen für das Rechnungswesen, die der GdW gemeinsam mit den ... mehr

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 0 – Anlagevermögen

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 2 – Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände/ Wertpapiere/ Flüssige Mittel und Bausparguthaben/ Aktive Rechnungsabgrenzungsposten/ Aktive latente Steuern und Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensrechnung

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 4 – Verbindlichkeiten/ Passive Rechnungsabgrenzungsposten

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 1 – Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 3 – Eigenkapital/ Rückstellungen

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 7 – Bautätigkeit

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 9 – Abschlusskonten sowie ergänzende und Verrechnungskonten für das Umsatzkostenverfahren

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 0 – Fortsetzung

Der Nachweis der ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe für die Angaben, die zu jedem Posten des Anlagevermögens im Anhang (gemäß § 284 Abs. 3 HGB) zu machen sind, kann über Einzelkonten innerhalb der Buchführung oder statistisch außerhalb der Buchführung erfolgen. Soweit dieser Nachweis in der Buchführung vorgenomme... mehr

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 8 – Aufwendungen

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Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 6 – Erträge

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Teil A: Grundlagen für das ... / I. Vorbemerkungen

Die folgenden Grundlagen wurden vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e. V. in Zusammenarbeit mit den regionalen Prüfungsverbänden erarbeitet. Der GdW vertritt und koordiniert als Prüfungs- und Spitzenverband im Sinne des Genossenschaftsrechts die Interessen der genossenschaftlichen Prüfungsverbände. Die Grundlagen stellen Richtlinien für Genossenschaften dar u... mehr

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Vorwort zur 4. Auflage der Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen

Die "Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen" sind zu einem unverzichtbaren Standardwerk der unternehmerischen Wohnungswirtschaft geworden. Mit der Neufassung der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV) im Juli 2023, die die bisherige Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von W... mehr

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Teil A: Grundlagen für das ... / b) Kontenrahmen und Kontenplan

Rz. 7 Für die Ausgestaltung des wohnungswirtschaftlichen Rechnungswesens hat der GdW den wohnungswirtschaftlichen Kontenrahmen herausgegeben.[1] Der wohnungswirtschaftliche Kontenrahmen stellt mit seiner Gliederung in Kontenklassen und Kontengruppen einen generellen Ordnungsrahmen für die Buchführung von Wohnungsunternehmen dar. Wohnungsunternehmen sollten im Grundsatz bei de... mehr

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Glasfaserausbau: Bald Pflicht in Mietshäusern?

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) drängt beim Glasfaserausbau auf Tempo. Für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern soll der Anschluss quasi verpflichtend werden. Das sorgt für massiven Widerstand in der Immobilienbranche. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) feilt an weiteren Anpassungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), um den Ausba... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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