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Glasfaserausbau: Bald Pflicht in Mietshäusern?

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Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) drängt beim Glasfaserausbau auf Tempo. Für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern soll der Anschluss quasi verpflichtend werden. Das sorgt für massiven Widerstand in der Immobilienbranche.

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) feilt an weiteren Anpassungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), um den Ausbau der Glasfasernetze in Deutschland zu forcieren. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Netze in Mehrfamilienhäusern und Glasfaserleitungen bis in die Wohnungen. Die geplanten Maßnahmen sind in einem Eckpunktepapier zusammengefasst, das am 17.7.2025 veröffentlicht wurde – und unter anderem in der Wohnungswirtschaft für große Aufregung sorgt. Hier der Link: Eckpunkte für ein Gesetz zur Änderung des TKG und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den TK-Netzausbau (PDF)

Das BMDS nimmt Stellungahmen zu den Vorschlägen bis zum 31.8.2025 entgegen. Dann soll ein Referentenentwurf erarbeitet und im Herbst dieses Jahres vorgelegt werden.

Digitalminister: Recht auf Glasfaser-Vollausbau

Wildberger schlägt in seinem umstrittenen Eckpunktepapier ein "Recht auf Vollausbau" von Glasfaserkabeln bis in jede Wohnung vor. Hier soll zwar die Zustimmung des Gebäudeeigentümers erforderlich sein, wenn der Endnutzer von einer Telekommunikationsfirma angeschlossen wird, mit denen kein Endnutzervertrag besteht – die Zustimmung kann der Eigentümer aber nur bei Vorliegen von Sachgründen verweigern.

Dass durch das "Recht zum Vollausbau" Grundrechte des Gebäudeeigentümers betroffen sein könnten, räumt der Minister ein und schlägt zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit einer solchen Regelung vor: Der Gebäudeeigentümer soll innerhalb einer bestimmten Frist den Vollausbau durch ein Telekommunikationsuntern...

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