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Teil B: Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft

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Vorbemerkungen

 

Rz. 1

Der wohnungswirtschaftliche Kontenrahmen gewährleistet, dass die Jahresabschlussposten ordnungsgemäß aus der Buchhaltung entwickelt werden können (Abschlussgliederungsprinzip) Er bietet damit die Voraussetzung, dass der Jahresabschluss systemgerecht aus der Buchführung entwickelt werden kann.

 

Rz. 2

In den Grundlagen für das Rechnungswesen, die der GdW gemeinsam mit den regionalen Prüfungsverbänden erarbeitet hat, ist der wohnungswirtschaftliche Kontenrahmen als Basis für die Ausgestaltung des unternehmensindividuellen Rechnungswesens eingebunden (vgl. Kontenrahmen und Kontenplan Teil A Grundlagen des Rechnungswesens in Abschn. III 1 b) Tzn. 7 ff.).

Klasse 0 – Anlagevermögen

 
00 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
  000 Grundstückskosten
  001 Gebäudekosten
  002 Betriebsvorrichtungen
  003 Garagen
  004 Außenanlagen
  005 Hof- und Wegbefestigungen
01 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts- und anderen Bauten
  010 Grundstückskosten
  011 Gebäudekosten
  012 Betriebsvorrichtungen
  013 Garagen
  014 Außenanlagen
  015 Hof- und Wegbefestigungen
02 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
  020 Noch nicht erschlossen
  021 Im Zustand der Erschließung (durch Dritte)
  022 Erschlossen (durch Dritte/erschlossen erworben)
  025 Im Zustand der Erschließung (eigene Erschließung)
  026 Erschlossen (eigene Erschließung)
03 Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter sowie Bauten auf fremden Grundstücken
  030 Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter
  031 Bauten auf fremden Grundstücken
    0311 Gebäudekosten
    0312 Betriebsvorrichtungen
    0313 Garagen
    0314 Außenanlagen
    0315 Hof- und Wegbefestigungen
04 Technische Anlagen und Maschinen
  040 Geringwertige Wirtschaftsgüter
(§ 6 Abs. 2 und 2 a EStG)
  041 Sonstige Wirtschaftsgüter
05 Andere Anlagen, Betri...

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