Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungswirtschaft

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 2.2 Das Abschlussgliederungsprinzip

Nach diesem Prinzip, dem grundsätzlich auch der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft folgt, werden die Klassen nach der Reihenfolge der Positionen der Jahresbilanz und der GuV-Rechnung eingeteilt. Das bedeutet, dass der Kontenrahmen zunächst die Klassen für die Aktivbestände und Passivbestände enthält und sodann in weiteren Klassen die Ertrags- und Aufwandskonten und schließl...mehr

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Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.2 Die Klassen des Erfolgsbereiches (Klassen 6 und 8)

Der Erfolgskontenbereich der Klassen 6 und 8 umschließt die Ertrags- und Aufwandskontengruppen. Die Klasse 6 dient der Aufnahme der Ertragskonten und die Klasse 8 der Aufnahme der Aufwandskonten, wobei die Trennung und die Erfassung der Erfolgskonten in jeweils einer Klasse dazu beiträgt, die Übersichtlichkeit zu erhöhen und die Buchhaltungsarbeiten zum Jahresschluss zu vere...mehr

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Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.5 Die Eröffnungs- und Abschlussklasse (Klasse 9)

Klasse 9: Abschlusskonten sowie ergänzende und Verrechnungskonten für das Umsatzkostenverfahren Die Klasse 9 unterscheidet zwei verschiedene Gruppen. In den Kontengruppen 90 bis 97 sind ergänzende und Verrechnungskonten für das Umsatzkostenverfahren enthalten, das in der Wohnungswirtschaft keine Bedeutung erlangte. Die Klassen 90 bis 97 werden deswegen auch nicht weiter erläu...mehr

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Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.3 Die Klasse der Leistungsverrechnung (Klasse 5)

Diese Klasse des Kontenrahmens wurde für die buchhalterische Durchführung der Ergebnisermittlung nach den einzelnen Betriebsfunktionen der Wohnungsunternehmen freigehalten. Auf eine Kontenvorgabe wurde bewusst verzichtet, da verschiedene Methoden der Leistungsverrechnung in der Praxis festzustellen sind, die alle ihre Berechtigung haben.mehr

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Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3 Die Struktur der einzelnen Klassen und ihre Stellung im Kontenrahmen

3.1 Die Klassen des Bilanzbereiches (Klassen 0 bis 4) Im Kontenrahmen sind in den Klassen 0 bis 4 alle die Bilanz betreffenden Posten untergebracht. Entsprechend dem formalen Aufbau der Bilanz in eine Aktiv- und eine Passivseite erfolgt auch im Kontenrahmen eine strikte Trennung dieser beiden Bereiche. Die Aktivkonten sind den Klassen 0 bis 2 und die Passivkonten den Klassen ...mehr

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Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 2Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände/Wertpapiere/Flüssige Mittel und Bausparguthaben/Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

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Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.1.1 Klasse 0: Anlagevermögen

Die Klasse 0 nimmt das Sach- und Finanzanlagevermögen sowie immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens auf. Dazu zählen alle Vermögensgegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Vermögensgegenstände, die nach dem Willen des Unternehmens nicht langfristig genutzt werden sollen, sind in diese Klasse nicht aufzunehmen. Die Klasse 0 lässt sich...mehr

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Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.1.4 Klasse 3: Eigenkapital/ Rückstellungen

Die Klasse 3 gliedert sich in drei Gruppen auf. Die erste Gruppe umfasst die Eigenkapitalkonten. Dafür sind die Kontengruppen 30 bis 34 vorgesehen. Die für die Kapitalgesellschaften bedeutsame Kontengruppe der ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital und der Eigenen Anteile ist der Klasse 3 zugeordnet. Ein Ausweis auf der Aktivseite ist nicht mehr möglich. In der zwe...mehr

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Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 4Verbindlichkeiten/Passive Rechnungsabgrenzungsposten

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Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 9: Abschlusskonten sowie ergänzende und Verrechnungskonten für das Umsatzkostenverfahren

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Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.2.2 Klasse 8: Aufwendungen

In dieser Klasse werden alle Aufwendungen – unabhängig davon, ob es sich um betriebstypische oder nicht betriebstypische, ordentliche oder außerordentliche handelt – erfasst. Die in der Klasse 8 aufgeführten Aufwendungen lassen sich in sieben Gruppen unterteilen. Die erste Gruppe fasst mit den Kontengruppen 80 bis 83 die bei der Erstellung wohnungswirtschaftlicher Leistung a...mehr

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Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.4 Die Klasse der Baubuchführung (Klasse 7)

Klasse 7: Bautätigkeit Die Klasse 7 dient der Erfassung sämtlicher im Zusammenhang mit der Bautätigkeit anfallenden Kosten, und zwar unabhängig davon, ob es sich um solche für die Erstellung eigener Bauten des Anlage- oder Umlaufvermögens (Kontengruppen 70 und 71) und/oder für betreute Bauten (Kontengruppe 72) handelt. Die Klasse 7 nimmt insofern eine Sonderstellung ein, als ...mehr

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Grundlagen zum Kontenrahmen... / 1 Der Kontenrahmen als Grundlage des Rechnungswesens

Das betriebliche Rechnungswesen hat die Aufgabe, sämtliche Zahlungseingänge und Güterbewegungen durch systematische Erfassung zu dokumentieren (Buchführung) und daraus die Erstellung des Jahresabschlusses am Bilanzstichtag zu ermöglichen. Darüber hinaus hat das betriebliche Rechnungswesen die Grundlagen für das Controlling zu liefern, die Wirtschafts- und Finanzplanung, die K...mehr

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Grundlagen zum Kontenrahmen... / 2.4 Finanzbuchführung: Bilanzklassen

Aktive Bestandsklassen Passive Bestandsklassenmehr

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Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 1Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte

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Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.1 Die Klassen des Bilanzbereiches (Klassen 0 bis 4)

Im Kontenrahmen sind in den Klassen 0 bis 4 alle die Bilanz betreffenden Posten untergebracht. Entsprechend dem formalen Aufbau der Bilanz in eine Aktiv- und eine Passivseite erfolgt auch im Kontenrahmen eine strikte Trennung dieser beiden Bereiche. Die Aktivkonten sind den Klassen 0 bis 2 und die Passivkonten den Klassen 3 und 4 zugeordnet. Im Einzelnen werden dabei folgend...mehr

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Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.1.3 Klasse 2: Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände/ Wertpapiere/ Flüssige Mittel und Bausparguthaben/ Aktive Rechnungsabgrenzungsposten/ Aktive latente Steuern/ Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Die Klasse 2 enthält den zweiten Teil des Umlaufvermögens sowie die Posten der aktiven Rechnungsabgrenzung. Dieser Teil des Umlaufvermögens kann in vier Gruppen unterteilt werden. Die erste Gruppe umschließt mit den Kontengruppen 20 bis 23 den Forderungsbereich, wie er sich aus den verschiedenartigen wohnungswirtschaftlichen Tätigkeiten ergibt. Die korrespondierenden Verbind...mehr

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Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 3Eigenkapital/Rückstellungen

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Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 7Bautätigkeit

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.1.2 Klasse 1: Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte

Die Klasse 1 nimmt einen Teil des Umlaufvermögens auf, und zwar den sogenannten Verkaufsbereich, einen für die Wohnungsunternehmen bedeutsamen Bereich wohnungswirtschaftlicher Tätigkeit, den Bereich der Betriebskostenabrechnung sowie der Betreuungstätigkeit, aber auch die zum Verbrauch bestimmten Vorräte sowie die geleisteten Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen, die n...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.1.5 Klasse 4: Verbindlichkeiten/ Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die Klasse 4 erfasst sämtliche Verbindlichkeiten sowie die passiven Rechnungsabgrenzungsposten und die passiven latenten Steuern. Die Verbindlichkeiten lassen sich in vier Gruppen aufgliedern. In der ersten Gruppe werden Finanzierungsmittel unabhängig von ihrer Fristigkeit zusammengefasst (Kontengruppe 40 bis 42). Die in der zweiten Gruppe zuzuordnenden Kontengruppen 43 bis 4...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.2.1 Klasse 6: Erträge

Die Klasse 6 erfasst in den einzelnen Kontengruppen sämtliche Erträge. Dies gilt sowohl für die Erträge aus der eigentlichen wohnungswirtschaftlichen Tätigkeit als auch für die nicht betriebstypischen Vorgänge. Ferner sind dieser Klasse die bilanztechnischen Kontengruppen "Bestandsveränderungen" und "Andere aktivierte Eigenleistungen" zugeordnet. Die Erträge lassen sich in vi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 1.3 Weitere Funktionen des Kontenrahmens

Der Kontenrahmen ist eine wichtige Grundlage für die betriebsinterne Betriebsabrechnung und Kalkulation. Die dabei erforderliche Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung kann dabei auch über die im Kontenrahmen vorgesehene Klasse 5 abgewickelt werden. Darüber hinaus bildet der Kontenrahmen eine wesentliche Grundlage für den Betriebsvergleich. Sowohl der innerbetriebliche als au...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 2.1 Kontenrahmen und Kontenplan

Die Vielzahl der auch bei kleineren und mittleren Unternehmen verwendeten Konten und die damit verbundene Gefahr der Unübersichtlichkeit machen es erforderlich, die Konten in eine Systematik und die Buchführung damit in ein bestimmtes Organisationsschema zu bringen. Dieser Aufgabe dient der Kontenrahmen, der eine Übersicht der in der Buchführung der Unternehmen möglicherweis...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 0Anlagevermögen

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 6Erträge

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 8Aufwendungen

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 5Leistungsverrechnung

Nach den Gliederungsvorschriften haben die Wohnungsunternehmen die erzielten Erträge und die angefallenen Aufwendungen in der GuV-Rechnung nach dem Primärausweisprinzip, d. h. ohne Saldierung und kostenrechnerische Korrekturen, auszuweisen. Die Realisierung dieses Prinzips, dem auch der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft folgt, führt dazu, dass das Ergebnis des Gesamtuntern...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 9Abschlusskonten sowie ergänzende und Verrechnungskonten für das Umsatzkostenverfahren

Die Klasse 9 dient der Eröffnung und dem Abschluss der Bilanzkonten (Klassen 0 bis 4) sowie dem Abschluss der Erfolgskonten (Klassen 6 und 8). Dabei wird für den Abschluss – ausgehend vom Jahresergebnis – unter Berücksichtigung des Gewinn-/ Verlustvortrags aus dem Vorjahr und der Rücklagendotierung bzw. -auflösung das Bilanzergebnis entwickelt. Da das Umsatzkostenverfahren in...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 64 Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an zum Verkauf bestimmten Grundstücken mit fertigen und unfertigen Bauten sowie unfertigen Leistungen

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
BGH-Urteil zu Kundenanlagen: Photovoltaikausbau in Gefahr?

Auch Energieanlagen, die zur Stromversorgung von Mietern lokal und eigenständig betrieben werden, gelten nicht automatisch als Kundenanlagen – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt. Die Immobilienbranche sieht den Ausbau von Gebäude-Photovoltaikanlagen in Gefahr. Mit der jüngsten Entscheidung des BGH zur energierechtlichen Einordnung sogenannter "Kundenanlagen" ste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 61 Die Regelung des § 13d ErbStG zur Erbschaft- und Schenkungsteuerbefreiung von Grundvermögen ist im Zusammenhang mit der seit 1.1.2009 geltenden steuerlichen Bewertung von Immobilienvermögen zu sehen (siehe § 8 Rdn 11 ff.). Die Bewertungsverfahren zielen seither auf den gemeinen Wert (Verkehrswert) ab. Rz. 62 In dem entsprechenden Beschluss des BVerfG[70] hatte dieses d...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bestellung des Verwalters / 3.1.2 Der zertifizierte Verwalter

Gravierende Änderungen hat das WEMoG für die Verwalterpraxis allerdings durch den in § 26a WEG geregelten "zertifizierten Verwalter" gebracht. Nach wie vor benötigt der Verwalter keine Ausbildung, um seinen Beruf ausüben zu können. Seit dem 1.12.2023 widerspricht allerdings die Bestellung eines nicht nach § 26a WEG zertifizierten Verwalters gemäß §§ 19 Abs. 2 Nr. 6, 48 Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wohnungsbaugesellschaften u.a. (Abs. 4)

Rz. 58 [Autor/Stand] Neben den zuvor beschriebenen Grundsteuervergünstigungen besteht noch eine weitere gesetzliche Vergünstigungsmöglichkeit nach § 15 Abs. 4 GrStG. Liegen für ein Grundstück weder die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 GrStG (Wohnraumförderungsgesetzes des Bundes) noch des § 15 Abs. 3 GrStG (Erstes Wohnungsbaugesetz, Zweites Wohnungsbaugesetz oder Wohnraumförd...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Energetische Sanierung bei Milieuschutz: ein Spießrutenlauf

Milieuschutzgebiete sollen verhindern, dass Altmieter aus Boom-Vierteln verdrängt werden. Die Berliner Wohnungswirtschaft sieht in den Einschränkungen für Vermieter in Gebieten mit sozialen Erhaltungsverordnungen – bekannt als Milieuschutzgebiete – zunehmend ein Investitionshindernis. Nötige Modernisierungen oder energetische Maßnahmen würden von den zuständigen Behörden in ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
WEG- und Mietverwaltung: Nachfrage treibt die Honorare

Die Basissätze in der WEG- und Mietverwaltung sind im vergangenen Jahr weiter gestiegen – der Mehraufwand durch Zusatzaufgaben ist damit aber nicht gedeckt, heißt es in der aktuellen CRES-Entgeltstudie. Deutlich zugenommen hat die Zahl der Verwalter, die Sonderleistungen abrechnen. Immobilienverwaltungen von Wohneigentum in Deutschland haben auch wegen gesetzlicher Vorgaben f...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hamburg-Standard: Beim Wohnungsbau ein Drittel sparen

Eine Initiative aus Politik und Wirtschaft hat den Empfehlungskatalog "Hamburger Standard" vorgestellt. Erklärt wird, was den Bau verteuert und auf welche Vorgaben verzichtet werden kann – bis zu 2.000 EUR brutto pro Quadratmeter Wohnfläche sollen gespart werden können. Dass der Bau von Wohnungen zunehmend teurer wird, dafür gibt es mehrere Gründe. Einer von ihnen: Überreguli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuererlass bei wesen... / Zusammenfassung

Überblick Insbesondere in der Wohnungswirtschaft kommt § 34 GrStG, wonach Grundstückseigentümern im Fall einer wesentlichen Ertragsminderung die Grundsteuer teilweise zu erlassen ist, erhebliche Bedeutung zu. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die rechtlichen Grundlagen für einen Grundsteuererlass bei wesentlicher Ertragsminderung sind in §§ 33 bis 35 GrStG [1] festgeleg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Anspruch auf einen zertifiz... / 5 Befreiung von der Prüfungspflicht (§ 7 ZertVerwV)

Einem zertifizierten Verwalter ist nach § 7 Satz 1 ZertVerwV gleichgestellt und darf sich nach § 7 Satz 2 ZertVerwV sogar als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wer die Befähigung zum Richteramt, eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, einen anerkannt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Datenschutz (ZertVerwV) / 2 Verantwortliche

Nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist "Verantwortlicher" die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Als Verantwortliche im datenschutzrechtlichen Sinne fungiert also zunächst die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.[1] Daneben...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 1.2 Verschuldensmaßstab

Der allgemeine zivilrechtliche Verschuldensmaßstab ist in § 276 BGB geregelt. Gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB haftet der Verwalter für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet er also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört oder versprich...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Persönliche und fac... / 4.3.2 Betroffener Personenkreis

Grundsätzlich sind von den Regelungen der Zertifizierung sämtliche Verwalter betroffen, egal in welcher Rechtsform das Verwaltungsunternehmen geführt wird. Allerdings sieht § 7 ZertVerwV bereits einen Katalog von Personen vor, die einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind und sich auch ohne entsprechende Prüfung als zertifizierte Verwalter bezeichnen dürfen. Hierbei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Makler: Persönliche und fac... / 6.1 IVD

Durch die Verschmelzung der beiden ehemaligen großen Maklerverbände RDM und VDM ist im Jahr 2004 der IVD mit derzeit etwa 6.200 Mitgliedern entstanden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 360 EUR jährlich. Sind im Maklerunternehmen mehr als 25 Mitarbeiter tätig, steigt der Beitrag um 180 EUR und sodann in 25er-Schritten um jeweils weitere 180 EUR . Für Existenzgründer beträgt der M...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Betreuungsrecht in der ... / 2.1 Gesetzliche Voraussetzungen

Ein Betreuer wird auf Antrag oder von Amts wegen vom Betreuungsgericht bestellt, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann (§ 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB). Ein vom Gericht zu bestellender Sachverständiger muss dabei die medizinischen Voraussetz...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Betreuungsrecht in der ... / Zusammenfassung

Überblick Die Bedeutung des Betreuungsrechts hat in der täglichen Praxis der Wohnungswirtschaft zugenommen. Vermehrt haben Wohnungsunternehmen und WEG-Verwalter im Alltag mit Rechtsfragen aus diesem Bereich zu tun. Die gerichtliche Bestellung eines Betreuers kann zwar für Mieter und Wohnungseigentümer unterschiedlichen Alters notwendig werden, jedoch ist vor allem aufgrund d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.9.8 Abgrenzung zu Abtretung und Verpfändung des Auseinandersetzungsguthabens

Rz. 223 Von der Übertragung des Geschäftsguthabens gemäß § 76 GenG muss die Abtretung des Auseinandersetzungsguthabens unterschieden werden. Es ist jedoch umstritten, ob die Abtretung des Auseinandersetzungsguthabens überhaupt möglich ist.[1] Hält man sie zu Recht für möglich, da kein Verstoß gegen § 22 Abs. 4 Satz 1 GenG mehr vorliegt, dann kann das Mitglied diesen Anspruch...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Manifest gegen Hochschrauben der Gebäudeeffizienz um jeden Preis

Fünf Wissenschaftler fordern in einem Manifest einen Kurswechsel in der Klimapolitik – weg vom starren Fokus auf die Energieeffizienz im Gebäudesektor. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW ist der Initiative beigetreten. In einem Manifest für eine nachhaltige, kosteneffiziente und sozial verträgliche Klimapolitik im Gebäudesektor kritisieren fünf Wissenschaftler aus ...mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Aufsätze

Amann, Erbbauzinslose kommunale Erbbaurechte infolge Ersitzung?, DNotZ 2017, 328 Becker, Das Erbbaurecht in der Insolvenz des Erbbauberechtigten – Teil 1: Grundlagen des Erbbaurechts, InsbürO 2023, 142 Bittl, Vergünstigte Erbbaurechte als kommunales Instrument der Wohnraumförderung, ErbbauZ 2024, 98 Boemke/Purrmann, Ausschluss des Entschädigungsanspruchs des Erbbauberechtigten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Eine kurze Geschichte des Erbbaurechts

Rz. 1 Forum Romanum vor zweitausend Jahren, Fußballstadien der Gegenwart: Was auf eine zweitausendjährige Geschichte[1] zurückblicken kann, nun als "sichere Assetklasse"[2] gilt, scheint ein Rechtsinstitut mit Geschichte und Zukunft zu sein, das der näheren Betrachtung wert ist. Dies gilt umso mehr, als in Deutschland das Erbbaurewcht lange Zeit am Katzentisch Platz nehmen m...mehr