Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungswirtschaft

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 2.1.3 Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien

Cookies sind kleine Textdateien, die auf dem Rechner der Nutzer abgelegt und vom Browser gespeichert werden. Sie ermöglichen eine Identifikation der Nutzer und können Aufschluss über das Surfverhalten geben. Neben Cookies gibt es noch weitere Technologien wie beispielsweise Pixel (Bilddateien) und Browser-Fingerprinting, die ebenfalls eine Auswertung des Nutzerverhaltens erm...mehr

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mindestenergiestandards: Schärfere EU-Regeln für die Gebäudesanierung

Das EU-Parlament hat die Vorschläge des Ministerrats zur Energieeffizienz von Bestandsgebäuden nach oben korrigiert: Mit der Novelle der Gebäuderichtlinie sollen energetische Mindeststandards eingeführt werden – ab 2032 steht eine Solarpflicht für modernisierte Wohnhäuser im Raum. Das EU-Parlament hat am 9. Februar einen Vorschlag zur Novellierung der EU-Richtlinie über die G...mehr

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Gebäudeaufstockung: Tausende neue Wohnungen möglich

Durch Gebäudeaufstockung könnten in Deutschland Tausende neue Wohnungen geschaffen werden – und das Potenzial wird immer größer, wie neue Studien verdeutlichen. Zudem wäre Nachverdichtung klimafreundlicher als neues Bauland zu erschließen. Allein im Rhein-Main-Gebiet könnten durch die Aufstockung von Gebäuden 250.000 neue Wohnungen entstehen. Neues Bauland zu erschließen, sei...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 2.4.1 Betroffener Personenkreis

Grundsätzlich sind von den Regelungen der Zertifizierung sämtliche Verwalter betroffen, egal in welcher Rechtsform das Verwaltungsunternehmen geführt wird. Allerdings sieht § 7 ZertVerwV bereits einen Katalog von Personen vor, die einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind und sich auch ohne entsprechende Prüfung als zertifizierte Verwalter bezeichnen dürfen. Hierbei...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.4.1 Übermittlungsformat

Rz. 37 Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind elektronisch in Form eines XBRL-Datensatzes zu übermitteln.[1] Hinter dem Akronym XBRL verbirgt sich die Bezeichnung eXtensible Business Reporting Language. Dabei handelt es sich um einen Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Die Finanzverwaltung hebt als Vorteil des XBRL-Stand...mehr

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§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.2.3 Deutscher Nachhaltigkeitskodex: Kriterien und Erklärung

Rz. 18 Der DNK bietet Unternehmen als Anwendern einen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei dem DNK handelt es sich um einen branchenübergreifenden Standard, mittels dem Unternehmen – unabhängig von ihrer Rechtsform und Größe – über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten können (DNK-Erklärung).[1] Obwohl der DNK ein nationales Rahmenwerk darstellt, können auc...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (3) Verpachtung des Betriebs im Ganzen

Rz. 209 § 13b Abs. 4 S. 2 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG nimmt von der Qualifikation als Verwaltungsvermögen auch solchen Grundbesitz aus, der im Rahmen der Verpachtung eines ganzen Gewerbebetriebs an Dritte überlassen wird. Allerdings ist diese Ausnahme an weitere Voraussetzungen geknüpft: Rz. 210 Grds. muss die Nutzungsüberlassung im Rahmen der Verpachtung eines ganzen Betrieb...mehr

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WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 6.2.5.2 Verwaltervertrag für Sondereigentum

Mustervertrag: Verwaltervertrag für Sondereigentum mit Verwaltervollmacht zwischen Frau/Herrn/Firma _____________________ – im Folgenden als Eigentümer bezeichnet – und Frau/Herrn/Firma _____________________, vertreten durch den/die Geschäftsführer, Frau ___________ und Herrn ___________, ___________ (Straße), _____ (PLZ), ___________ (Ort) – im Folgenden als Ver...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gaskrise: Welche Temperatur schuldet ein Vermieter?

Zusammenfassung Gas wird knapper und immer teuer, in ganz Deutschland soll Energie gespart werden. Also einfach Heizung runter und Warmwasser aus? – welche Temperatur Vermieter von Wohnungen und Gewerberäumen den Mietern schulden, muss rechtlich geklärt werden. Ein Überblick. Eine rechtliche Vorgabe zur geschuldeten Temperatur in Wohngebäuden gibt es nicht. Vereinzelte Hinwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 3.1.2 Der zertifizierte Verwalter

Gravierende Änderungen hat das WEMoG für die Verwalterpraxis allerdings durch den in § 26a WEG geregelten "zertifizierten Verwalter" gebracht. Nach wie vor wird der Verwalter keine Ausbildung benötigen, um seinen Beruf ausüben zu können. Ab dem 1.12.2023 widerspricht allerdings die Bestellung eines nicht nach § 26a WEG zertifizierten Verwalters gemäß §§ 19 Abs. 2 Nr. 6, 48 A...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.19 Rechnungsprüfung, ungenügende

Eine unmittelbare Haftung trifft den Verwalter dann, wenn er unberechtigte Forderungen mit Gemeinschaftsgeldern ausgleicht. Häufiger Fall ist hier die ungenügende Rechnungsprüfung. Aber auch dann, wenn er Zahlungen für völlig unbrauchbare Leistungen vornimmt, kann ihn eine Schadensersatzpflicht treffen. Praxis-Beispiel Unbrauchbare Architektenleistung Im Rahmen einer größeren ...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 1.1 Verschuldensmaßstab

Der allgemeine zivilrechtliche Verschuldensmaßstab ist in § 276 BGB geregelt. Der Verwalter haftet gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet der Verwalter also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört ode...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.11 Wohnungsunternehmen (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG)

Rz. 197 Die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG betrifft Wohnungsunternehmen in der Rechtsform der Genossenschaft oder des Vereins. Nach der Beseitigung der Steuerbefreiung für gemeinnützige Wohnungsunternehmen[1] zu Beginn des Vz 1990 bzw. 1991 wurde die Vorschrift durch das Steuerreformgesetz 1990 v. 25.7.1989[2] neu gefasst. Danach sind Genossenschaften sowie Verei...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.5.4.3 Systematik des "Flächen-Lage-Modells"

Rz. 233 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des niedersächsischen "Flächen-Lage-Modells" nach §§ 2-7 NGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Feststellung der Äquivalenzbeträge Rz. 234 Auf der ersten Verfahrensstufe des niedersächsis...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.2.4.3 Systematik des – reinen – "Flächenmodells"

Rz. 82 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des bayerischen – reinen – "Flächenmodells" nach Art. 1-5 BayGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Feststellung der Äquivalenzbeträge Rz. 83 Auf der ersten Verfahrensstufe des bayerischen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.3.4.3 Systematik des "Wohnlagemodells"

Rz. 134 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des hamburgischen "Wohnlagemodells" nach §§ 1-5 HambGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Feststellung der Grundsteuerwerte Rz. 135 Auf der ersten Stufe des hamburgischen "Wohnlagemodells...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.4.4.3 Systematik des "Flächen-Faktor-Verfahrens"

Rz. 183 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des hessischen "Flächen-Faktor-Verfahrens" nach §§ 4-7 HGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Festsetzung des Grundsteuermessbetrags Rz. 184 Auf der ersten Verfahrensstufe des hessischen ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verlängerte Frist für Immobilienverwalter-Zertifizierung

Der Deutsche Bundestag hat einer Verschiebung der Zertifizierung für Immobilienverwalter um ein Jahr auf den 1.12.2023 zugestimmt. Vorausgegangen war eine Initiative des VDIV Deutschland vor dem Hintergrund, dass nicht alle Zertifizierungswilligen bis zum 1.12.2022 eine Prüfung vor den Industrie- und Handelskammern (IHK) hätten ablegen können. Mit Inkrafttreten der WEG-Reform...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 3. Messzahlenermäßigungen

Rz. 120 [Autor/Stand] Auch wenn die Bewertung von Grundstücken unabhängig davon erfolgt, ob bebaute oder unbebaute Grundstücke vorliegen, werden bestimmte Grundstücke durch eine Messzahlenermäßigung begünstigt.[2] § 40 LGrStG BW sieht in Absatz 3 eine Messzahlenermäßigung von 30 Prozent für Grundstücke vor, die überwiegend (> 50 Prozent) Wohnzwecken dienen, die dem Sozialsta...mehr

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Grundsteuererlass bei wesen... / Zusammenfassung

Überblick Insbesondere in der Wohnungswirtschaft kommt § 34 GrStG, wonach Grundstückseigentümern im Fall einer wesentlichen Ertragsminderung die Grundsteuer teilweise zu erlassen ist, erhebliche Bedeutung zu, obwohl die Anspruchsvoraussetzungen mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2008 erheblich eingeschränkt worden sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die rechtlichen Gr...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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KG: Rechnungslegungsbesonde... / 5.4.1 Übermittlungsformat

Rz. 18 Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind elektronisch in Form eines XBRL-Datensatzes zu übermitteln.[1] Hinter dem Akronym XBRL verbirgt sich die Bezeichnung eXtensible Business Reporting Language. Dabei handelt es sich um einen Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Die Finanzverwaltung hebt als Vorteil des XBRL-Stand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gesamtverband der Wohnungswirtschaft (GdW, früher Gesamtverband gemeinnütziger Wohnungsunternehmen – GGW), Das neue Recht für die gemeinnützige Wohnungswirtschaft, Schrift 29, 1988; Hämmerlein, Die stfreie Vermietungsgen, Dt Wohnungswirtschaft 1988, 309; GdW, Das neue StR für Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgen, Schrift 32, 1989; Janitzki, Gemeinnützige Trägerschaften auf de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die StBefreiung für Vermietungsgen und -vereine wurde durch das StRefG 1990 eingeführt. Sie trat mit Wirkung vom VZ 1990 (bzw bei Antragstellung nach § 54 Abs 4 KStG vom VZ 1991) an die Stelle der bisherigen umfassenden Befreiungsvorschrift für gemeinnützige Wohnungsunternehmen und Organe der staatlichen Wohnungspolitik iSd früheren WGG. Zu d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Tz. 22 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Wie bereits ausgeführt (s Tz 12), werden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke vorgebracht. Tatbestand und Rechtsfolge müssen sich aus einer Rechtsnorm klar und bestimmt ergeben (Gebot der Ges-Bestimmtheit). Insoweit werden Zweifel zB hinsichtlich des Konzernbegriffs erhoben (s Homburg, FR 2007, 717, 726; s Töben/Fischer, U...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 58 Die Regelung des § 13d ErbStG zur Erbschaft- und Schenkungsteuerbefreiung von Grundvermögen ist im Zusammenhang mit der seit 1.1.2009 geltenden steuerlichen Bewertung von Immobilienvermögen zu sehen (siehe § 8 Rdn 11 ff.>). Die Bewertungsverfahren zielen seither auf den gemeinen Wert (Verkehrswert) ab. Rz. 59 In dem entsprechenden Beschluss des BVerfG[56] hatte dieses ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.2 Elektronische Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz

Rz. 68 Aufgrund der Verpflichtung aus § 5b EStG hat der Stpfl. bestimmte Unterlagen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz vorzulegen (Rz. 52). Rz. 69 Die Finanzverwaltung benennt Anforderungen, die der Stpfl. hierbei zu erfüllen hat. Vergleichbar mit einem Formular wird eine Vorlage definiert, die der Stpfl. mit Daten bestücken muss. Er hat dabei die Anforderungen der...mehr

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Endgültiges BVerfG-Mietendeckel-Urteil voraussichtlich im 2. Quartal 2021

Überblick Ein Berliner Vermieter wollte Ende Oktober noch per Eilantrag beim BVerfG erreichen, dass die 2. Stufe nach dem Mietendeckelgesetz ausgesetzt wird. Den Eilantrag lehnten die Karlsruher Richter jedoch ab. Ein schwerer Nachteil von besonderem Gewicht sei in dem Eilantrag nicht dargelegt, teilte das BVerfG am 29. Oktober (1 BvR 972/20) mit – auch nicht für die betrof...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steuerbefreiter Körperschaften

Tz. 9 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Als stbefreite Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG kommen alle nach § 5 Abs 1 Nr 1–23 KStG befreiten Kö in Betracht, außerdem diejenigen Kö, deren St-Befreiung in anderen Gesetzen ausgesprochen worden ist. Betroffen sind alle – stbefreiten – Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen iSd § 1 Abs 1 Nr 1–6 KStG, also auch stbefreite Kap-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Systemwidrige Besteuerung eines "Gewinntransfers"

Tz. 15 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die Regelung des § 20 Abs 1 Nr 10 EStG steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einführung des Halbeink-Verfahrens auf der Ebene der AE (s BT-Drs 14/2683). Danach sollte, weil es bei den BgA mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit keine Ausschüttungen gibt, durch § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a und Buchst b S 1 und 2 EStG eine Gleichstellung hi...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 3.3 Ermäßigung der Steuermesszahl für bestimmte Wohngrundstücke

Da es sich beim Wohnen um ein existentielles Grundbedürfnis handelt, ist allgemein anerkannt, dass es sich bei der Schaffung und Verfügbarmachung von ausreichendem Wohnraum um einen überragenden Gemeinwohlbelang handelt. Das BVerfG hat in seiner Entscheidung zum Erbschaftsteuerrecht[1] ausgeführt, dass – bei den weiteren sich an die Bewertung anschließenden Schritten – zur Be...mehr

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AGS 12/2019, Bub/Treier, Handbuch Geschäfts- und Wohnraummiete

Herausgegeben von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Bub und RiBGH a.D. Hans-Jörg Kraemer. 5. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. LXVI, 2412 S.,179,00 EUR Für die Neuauflage des "Bub/Treier" wurde es wahrlich Zeit, nachdem seit der Vorauflage über 5 Jahre vergangen sind. Das Handbuch ist nunmehr in 5. Auflage erschienen und hat überwiegend den Stand Februar 2019. Dements...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Entscheidung des BVerfG v. 7.11.2006

Rz. 37 [Autor/Stand] Das BVerfG ist mit seinem am 31.1.2007 veröffentlichten Beschluss v. 7.11.2006 letztlich der Kritik gefolgt[2] und hat entschieden, dass der Gesetzgeber dafür sorgen müsse, für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2007 bei allen Vermögensgegenständen den gemeinen Wert anzusetzen. Der Beschl. des BVerfG v. 7.11.2006 trifft im Wesentlichen folgende Aussagen:...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Nicht preisgebundene Mieten

Rz. 233 [Autor/Stand] Zur Bestimmung der üblichen Mieten dürfen nur Grundstücke herangezogen werden, die nicht preisgebunden vermietet sind. Demnach bleibt der öffentlich geförderte Wohnungsbau bei der Mietableitung außer Betracht. Dies gilt auch für Wohnungen im Beitrittsgebiet, die vor dem 3.10.1990 fertiggestellt worden sind und bis Ende 1997 preisrechtlich gebunden vermi...mehr

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Videoüberwachung öffentlich... / 4.2 Videokameras in Privathäusern: widersprüchliche Urteile

Zum Thema Überwachung in Privathäusern ist die Situation nicht ganz klar. Es gibt widersprüchliche Gerichtsurteile. In den Gebäuden einer Wohneigentümergemeinschaft werden Videoanlagen von Gericht eher gestattet als in Mietshäusern. Wie die Gerichte nach dem neuen BDSG und der DSGVO urteilen, ist abzuwarten. Es ist aber anzunehmen, dass die Tendenz eher dahin geht, die Überw...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.1 Systemänderung zum 31.12.2006

Rz. 46 Zum 31.12.2006 ist das System des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags wesentlich geändert worden. Während bisher das Entstehen und die Entrichtung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags dem Grund und der Höhe nach von einer Gewinnausschüttung abhingen, ist die neue Regelung unabhängig hiervon. Vielmehr entsteht eine unbedingte Verbindlichkeit, die als Ausgleich dafür, ...mehr